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eEurope 2005

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eEurope 2005

Der Aktionsplan eEurope 2005 folgt auf den Aktionsplan 2002, bei dem der Schwerpunkt vor allem auf der Erhöhung der Zahl der Internetanschlüsse in Europa lag. Der neue, vom Europäischen Rat in Sevilla im Juni 2002 verabschiedete Aktionsplan, zielt auf die Nutzung dieser Anschlüsse im Hinblick auf eine Steigerung der wirtschaftlichen Produktivität und eine Verbesserung der Qualität der Dienste und des Zugangs zu ihnen für alle EU-Bürger, die sich auf eine sichere, vielen möglichst zugängliche Breitband-Infrastruktur stützt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 28. Mai 2002 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Aktionsplan eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle [KOM(2002) 263 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Hauptziel des Aktionsplans ist die Förderung von Diensten, Anwendungen und Inhalten bei gleichzeitigem beschleunigtem Ausbau eines sicheren Internet-Breitbandzugangs. Der Breitbandzugang zeichnet sich durch hohe Übertragungsgeschwindigkeit und ständigen Internetanschluss aus. Hierzu kommt das allgemeine Ziel des Zugangs für alle, um eine durch besondere Bedürfnisse, Behinderung, Alter oder Krankheit bedingte soziale Ausgrenzung zu vermindern.

Im Rahmen von eEurope 2005 sollte die Europäische Union bis 2005 folgende Hauptziele erreichen:

  • Onlinezugang zu modernen öffentlichen Diensten:
  • elektronische Behördendienste („eGovernment")
    • Dienste für computergestütztes Lernen („e-learning“)
    • Online-Gesundheitsdienste („eHealth")
  • ein dynamisches Umfeld für den elektronischen Geschäftsverkehr („eBusiness")
  • eine sichere Informationsinfrastruktur
  • Breitbandzugang zu wettbewerbsfähigen Preisen fast überall
  • eine vergleichende Bewertung und die Verbreitung guter Praktiken

eEurope 2005 greift den Ansatz von eEurope 2002 auf, der in der Festlegung von klaren Zielen und im Leistungsvergleich der erbrachten Fortschritte besteht. Weiter sollen die Anpassung der legislativen Instrumente beschleunigt und die bestehenden Programme unter Berücksichtigung der so festgelegten Prioritäten neu orientiert werden.

ONLINEZUGANG ZU MODERNEN ÖFFENTLICHEN DIENSTEN

Elektronische Behördendienste („e-Government")

Für die Einrichtung moderner öffentlicher Online-Dienste wurden im Rahmen von eEurope 2005 folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Bis 2005 sollten alle öffentlichen Verwaltungen Breitbandanschlüsse besitzen.
  • Bekanntgabe eines abgestimmten Rahmens für die Interoperabilität durch die Kommission bis Ende 2003, der die Bereitstellung europaweiter elektronischer Behördendienste für Bürger und Unternehmen unterstützen soll. Die Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit zweier Programme (zum Beispiel Client und Server), ihre Daten auf korrekte Weise auszutauschen und zu interpretieren.
  • Bis Ende 2004 soll es interaktive öffentliche Dienste geben, die auch von allen über Breitbandnetze und von der Plattform unabhängige Zugänge genutzt werden können (Telefon, Fernsehgerät, PC usw.).
  • Bis Ende 2005 sollen die meisten öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen elektronisch durchgeführt werden.
  • Alle Bürger sollen einfache öffentliche Internetzugänge nutzen können.

Elektronisches Lernen („eLearning")

Der Aktionsplan fördert im Sinne der Initiative eLearning den fortgesetzten Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Unterricht. In diesem Rahmen schlägt eEurope 2005 eine Reihe gezielter Einzelmaßnahmen vor, darunter:

  • Bis 2005 sollen alle Bildungseinrichtungen und Universitäten über eine Breitbandverbindung ans Internet angeschlossen sein.
  • Die Universitäten sollen ihren Studenten und Wissenschaftlern bis Ende 2005 einen Online-Zugang zur Verfügung stellen – mit Unterstützung der Programme eLearning und eTEN.
  • Bis Ende 2003 soll durch die Kommission Forschungsmaßnahmen über den Ausbau von computerunterstützten Netzen und Plattformen einleiten, die den Hochleistungs-DV-Infrastrukturen zu Grunde liegen.
  • Die Einleitung von Ausbildungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten, mit Hilfe des Strukturfonds, um Erwachsene mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten, die sie für die Arbeit in einer Wissensgesellschaft benötigen.

Online-Gesundheitsfürsorge („eHealth")

Der Aktionsplan unterstreicht, dass digitale Technologien entscheidende Vorteile für die Verwaltung des Gesundheitswesens mit sich bringen. Sie ermöglichen nicht nur eine Verringerung der Verwaltungskosten, sondern stellen auch netzgestützte Gesundheitsfürsorgedienste zur Verfügung und bieten ärztliche Dienste wie Beratung und Vorbeugungsmaßnahmen an. In diesem Bereich sieht der Aktionsplan eEurope 2005 Folgendes vor:

  • Die Kommission wird im Frühjahr 2003 einen Vorschlag für die Einführung einer europäischen Krankenversicherungskarte machen. Diese Karte soll die derzeit für die medizinische Versorgung in einem anderen Mitgliedstaat notwendigen Formulare ersetzen.
  • Die Entwicklung von Gesundheitsinformationsnetzen zwischen allen Fürsorgepunkten (Krankenhäuser, Laboratorien und Wohnungen) durch die Mitgliedstaaten.
  • Die Bürger erhalten Zugang zu Online-Gesundheitsdiensten (zum Beispiel elektronische Gesundheitsdaten, Teleberatung, Kostenerstattungsanträge).

EIN DYNAMISCHES UMFELD FÜR DEN ELEKTRONISCHEN GESCHÄFTSVERKEHR ("eBUSINESS")

Der elektronische Geschäftsverkehr umfasst sowohl den elektronischen Handel (Kauf und Verkauf über das Netz) als auch die Umgestaltung der Geschäftsprozesse. Auf diesem Gebiet sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Überprüfung der aktuellen Rechtsvorschriften durch die Kommission, um Elemente zu finden und zu beseitigen, die Unternehmen an der Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs hindern. Ein im Laufe des Jahres 2003 vorgesehener Gipfel zum elektronischen Geschäftsverkehr wird die allen interessierten Kreisen offen stehende Überprüfung einleiten.
  • Aufbau eines europäischen Netzes für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beim elektronischen Geschäftsverkehr, um solchen Unterstützungsmaßnahmen mehr Gewicht zu verleihen und diese zu koordinieren.
  • Entwicklung interoperabler Lösungen durch den privaten Sektor für Transaktionen, Sicherheit, Beschaffung und Bezahlung beim elektronischen Geschäftsverkehr.

EINE SICHERE INFORMATIONSINFRASTRUKTUR

Der allmähliche Ausbau einer sicheren Informationsinfrastruktur stellt eines der Hauptziele des Aktionsplans eEurope 2005 dar. In diesem Bereich ist die Europäische Union bereits in mehrfacher Hinsicht tätig geworden: Vorschlag der Kommission vom Juni 2001 über die Sicherheit der Netze, der Kampf gegen die Computerkriminalität im Rahmen des Aktionsplans eEurope 2002, Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten im Bereich der Telekommunikation und Tätigkeiten im Forschungsrahmenprogramm. Im Bereich Sicherheit sieht der neue Aktionsplan folgende Maßnahmen vor:

  • Einrichtung eines Sonderstabs für Computer- und Netzsicherheit - auf der Grundlage eines Vorschlags, den die Kommission nach 2002 vorzulegen beabsichtigt.
  • Schaffung einer „Sicherheitskultur" beim Entwurf und der Implementierung von Informations- und Kommunikationsprodukten durch die Privatwirtschaft und den öffentlichen Sektor.
  • Prüfung der Möglichkeit, den Informationsfluss zwischen den öffentlichen Diensten sicherer zu machen.

WEIT VERFÜGBARER BREITBANDZUGANG

Der Aktionsplan eEurope 2005 zielt auf die Förderung der Innovation sowie auf die Erhöhung der Investitionen in der Breitbandkommunikation und deren bessere Nutzung. Zur Umsetzung dieser Ziele werden im Aktionsplan folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Nutzung des neuen Rechtsrahmens für die Frequenzpolitik, um dafür zu sorgen, dass für drahtlose Breitbanddienste Frequenzen zur Verfügung stehen.
  • Förderung des Breitbandzugangs in benachteiligten Regionen.
  • Die Behörden sollten ihre Inhalte verstärkt für verschiedene interaktive technologische Plattformen anbieten.
  • Beschleunigung des Übergangs zum Digitalfernsehen.

LEISTUNGSVERGLEICH (BENCHMARKING)

Schließlich sieht der Aktionsplan Maßnahmen der Analyse, der Bestandsaufnahme und der Verbreitung guter Praktiken vor, insbesondere durch Konferenzen und unterstützende Netze. Im Rahmen des von eEurope 2002 eingeleiteten Leistungsvergleichs sollen von der Europäischen Union bis Ende 2002 eine Liste von Indikatoren und eine erneuerte Methodik festgelegt werden.

VERWANDTE RECHTSAKTE

AUSWERTUNG von eEUROPE 2005

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 21. August 2009 - Abschlussbewertung des Aktionsplans eEurope 2005 und des Mehrjahresprogramms (2003–2006) zur Verfolgung der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005, zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit (Modinis) [KOM(2009) 432 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Diese Mitteilung enthält die Abschlussbewertung des Aktionsplans eEurope 2005 und des Programms Modinis.

Im Hinblick auf den Aktionsplan eEurope 2005 kamen die Bewerter zu dem Schluss, dass seine Rahmenstrategie nützlich und zweckmäßig sei. Das Programm habe die Einrichtung und Pflege des Dialogs zwischen Ländern mit sehr unterschiedlichen Kulturen und Bezugspunkten ermöglicht. Schwächen seien bei der beigestellten Gruppe der Betroffenen sichtbar geworden, die ihrer Beratungsrolle nicht hinreichend gerecht wurde.

Auch das Programm Modinis wurde aufgrund des Mehrwerts, den es für die Aktivitäten der Mitgliedstaaten erbracht hat, gleichermaßen positiv beurteilt. Dennoch ist ein Mangel an Transparenz in den Beziehungen zwischen dem MODINIS-Verwaltungsausschuss und der eEurope-Beratergruppe zu erkennen.

Die Schwächen haben die Durchführung des Programms jedoch nichtbeeinträchtigt. Sie wurden im Rahmen der Initiative i2010 und einer ihrer hauptsächlichen Finanzierungsprogramme (IKT-Förderprogramm) behoben.

Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2004 - eEurope 2005 – Halbzeitbilanz [KOM(2004) 108 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dem Bericht wird betont, dass die Ergebnisse des Aktionsplans in vielen Bereichen sehr ermutigend sind, insbesondere bei den Hochgeschwindigkeitsnetzen und den elektronischen Behördendiensten. Der Anteil der wichtigsten Behördendienste, die vollständig online verfügbar sind, stieg von Oktober 2001 bis Oktober 2003 von 17 % auf 43 %. Darüber hinaus hat sich die Anzahl der Hochgeschwindigkeitsverbindungen innerhalb der EU zwischen 2002 und 2003 nahezu verdoppelt.

Der Bericht führt die Fortschritte in sieben Bereichen auf und gibt an, in welchen Bereichen zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind:

  • Elektronische Behördendienste („eGovernment"): Trotz der erheblichen Fortschritte in diesem Bereich, bestehen beim Umfang der angebotenen Dienstleistungen weiterhin wesentliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Außerdem ist eine verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei der politischen Ausrichtung und der finanziellen Unterstützung erforderlich.
  • Elektronisches Lernen: Nahezu alle Aus- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen mittlerweile über einen Internetzugang. Bei der Überprüfung des Aktionsplans muss die Notwendigkeit einer systematischen Bewertung der in den Initiativen und Pilotprojekten gewonnen Erfahrungen berücksichtigt werden.
  • Elektronische Gesundheitsdienste: Die Online-Gesundheitsfürsorge entwickelt sich zu einem wichtigen Bestandteil der Gesundheitspolitik auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Allerdings ist es weiterhin notwendig, die Arbeit an den von eEurope vorgeschlagenen Vorhaben zur Online-Gesundheitsfürsorge fortzusetzen. Dazu zählen: elektronische Gesundheitskarten, Online-Gesundheitsdienste und Gesundheitsinformationsnetze. Darüber hinaus ist ein starkes politisches Engagement erforderlich, um die Interoperabilität auf europäischer Ebene zu gewährleisten.
  • Elektronischer Geschäftsverkehr: Trotz des stetigen Anstiegs von Käufen und Verkäufen über das Internet, muss die Leistung des elektronischen Geschäftsverkehrs über die Möglichkeiten des Online-Handels hinausgehen, um die Informations- und Kommunikationstechnologien vollständig in die Geschäftsabläufe zu integrieren. Darüber hinaus verhindert die fehlende Interoperabilität der Unternehmensanwendungen neue Formen der Zusammenarbeit. Ferner sind weitere Anstrengungen für die Einführung der Internetdomäne oberster Stufe.eu sowie für die Entwicklung wirksamer und sicherer Zahlungssysteme erforderlich.
  • Hochgeschwindigkeit: Der Markt für Hochgeschwindigkeitsanwendungen wächst stetig weiter. Die EU muss jedoch zwei Probleme bewältigen, die einer vollständigen Ausschöpfung der Möglichkeiten von Breitbandverbindungen im Wege stehen:
    • Die Anbindung benachteiligter Regionen an das Hochgeschwindigkeitsnetz wird von den privaten Geldgebern aus Gründen einer potentiell geringen Rentabilität der Investitionen vermieden.
    • Die Nachfrage nach Hochgeschwindigkeitsverbindungen bleibt in allen Mitgliedstaaten hinter dem Angebot zurück.
    Bei der Prüfung des Aktionsplans muss daher besonderes Augenmerk auf die Nachfrage gerichtet werden. Außerdem müssen dabei neue Initiativen in der Frage der Verwaltung digitaler Rechte (DRM) ergriffen werden.
  • Sicherheit: Ungefähr 80 % der europäischen Bürger schrecken vor dem Einkauf über das Netz zurück, weil sie Sicherheitsbedenken haben. Andererseits verfügen lediglich 54 % der Unternehmen über formale Sicherheitsregelungen. Der Sicherheit der Netze und Informationen wird auf EU-Ebene ein hoher Stellenwert beigemessen, da diese eine unabdingbare Voraussetzung für die Entwicklung der Informationsgesellschaft darstellt. Dies wird auch an der schnellen Verabschiedung der Verordnung über die Gründung einer Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit deutlich.
  • Digitale Integration: Die digitale Integration ist ein horizontales Problem, das alle Bereiche des Aktionsplans eEurope 2005 betrifft. Besondere Aufmerksamkeit muss der Schaffung europäischer Normen bezüglich des Netzzugangs, der Leitlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) und der einheitlichen Benennung zugänglicher Webseiten gewidmet werden. Der plattformübergreifende Zugriff (Computer, digitales Fernsehen, Mobiltelefone der dritten Generation, usw.) muss weiter gefördert werden, um die Zugangsmöglichkeit für Randgruppen und die benachteiligten Regionen zu verbessern.

Der Bericht dient als Grundlage für eine Diskussion mit den Mitgliedstaaten und allen Beteiligten zur Festlegung der erforderlichen Änderungen am Aktionsplan eEurope 2005 bis zum Sommer 2004.

Mitteilung der Kommission vom 21. November 2002, eEurope 2005: Indikatoren für den Leistungsvergleich [KOM(2002) 772 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Zur Verfolgung der Fortschritte des Aktionsplans werden mit dieser Mitteilung die von der Kommission für die vergleichende Bewertung von eEurope 2005 vorgeschlagenen Indikatoren eingeführt. Dies sind folgende: Zugang der Bürger zum Internet und ihr Nutzungsverhalten; Zugang der Unternehmen zum Internet und ihr Nutzungsverhalten; Kosten des Internetzugangs; Regierung am Netz (E-Government); Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln (E-Learning); Gesundheitsfürsorge über das Netz (E-Health); Kaufen und Verkaufen im Netz; Bereitschaftsgrad in Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehr; Erfahrungen und Verhalten der Internetnutzer in Bezug auf IKT-Sicherheit; Verbreitung von Breitbandzugängen.

DURCHFÜHRUNG

Entschließung des Rates vom 18. Februar 2003 über die Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005 [Amtsblatt C 48 vom 28.2.2003].

Im Wesentlichen ruft der Rat hier die betroffenen Parteien, insbesondere die Mitgliedstaaten und die Kommission, auf, alles zu tun, um bis Ende 2005 die Ziele von eEurope 2005 zu erreichen.

Die Entschließung enthält im Anhang den Entwurf einer Liste von Indikatoren für den Leistungsvergleich, die zur Bewertung der erreichten Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans dienen sollen.

Letzte Änderung: 01.02.2010

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