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Fernsehen im 16:9-Bildschirmformat

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Fernsehen im 16:9-Bildschirmformat

1) ZIEL

Rascher Ausbau des Marktes für fortgeschrittene Fernsehdienste im 16:9-Bildformat und mit 625 oder 1250 Zeilen, um zur Marktdurchdringung mit Empfängergeräten im 16:9-Bildformat beizutragen.

2) RECHTSAKT

Beschluss 93/424/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 über einen Aktionsplan zur Einführung fortgeschrittener Fernsehdienste in Europa [Amtsblatt L 196 vom 05.08.1993].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Beschluss sieht einen Aktionsplan zur Einführung fortgeschrittener Fernsehdienste in Europa vor. Dieses Programm erstreckt sich über den Zeitraum vom 22. Juli 1993 bis 30. Juni 1997.

Mit dem Aktionsplan sollen zwei Ziele erreicht werden:

  • eine kritische Menge von fortgeschrittenen Fernsehdiensten im 16:9-Bildformat und
  • eine ausreichende und zunehmende Zahl von Programmen im 16:9-Bildformat mit hoher Bild- und Tonqualität, mit denen sich leichter möglichst hohe Einschaltquoten erzielen lassen.

Die für die Erreichung dieser Ziele für notwendig gehaltenen Mittel belaufen sich auf 405 Mio ECU; es handelt sich hierbei um Gemeinschaftsmittel (228 Mio ECU) und Mittel aus anderen Quellen (Eigenmittel, einzelstaatliche Mittel, Gerätehersteller, Satellitenbetreiber und andere an diesem Geschäftszweig Beteiligte). Mit diesen Mitteln soll ein Teil der Mehrkosten gedeckt werden, die den Rundfunksendern und Programmproduzenten durch die Bereitstellung der oben genannten Dienste entstehen. Vorrang haben Projekte, für die zu gleicher Zeit Mittel von der Wirtschaft bereitgestellt werden. Mittel zur Unterstützung der Hersteller von Empfängergeräten für Verbraucher werden jedoch nicht bereitgestellt.

4) durchführungsmassnahmen

Erster Jahresbericht über die Durchführung des Aktionsplans zur Einführung fortgeschrittener Fernsehdienste in Europa. Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 16. Juni 1995 [KOM(95) 263 endg.].

In diesem Bericht werden hauptsächlich zwei Aspekte angesprochen: die Programmproduktion und -umformatierung sowie die Ausstrahlung.

Hinsichtlich der Programmproduktion und -umformatierung werden folgende vorläufige Schlussfolgerungen gezogen:

  • Der Aktionsplan gestattet es, die europäischen Programmproduzenten und Sender für die neuen Technologien und die neue Fernsehergeneration zu sensibilisieren. Sie werden veranlasst, die Möglichkeiten zu nutzen, die ihnen Europa bietet. Der europaweite Programmaustausch ist auf einem Markt, auf dem es in einigen Länder noch sehr wenige Programme gibt, von ausschlaggebender Bedeutung;
  • Die Entwicklung bei den unabhängigen Produzenten lässt viel versprechende Anzeichen erkennen;
  • Die Beteiligung der Europäischen Union trägt dazu bei, das Interesse der Wirtschaftsteilnehmer zu wecken und ihre Unterstützung zu gewinnen, wodurch weitere Finanzierungsquellen zugänglich werden;
  • Die unabhängigen Produzenten sind jedoch in wirtschaftlicher Hinsicht noch anfällig; angesichts ihrer häufig begrenzten Mittel wird die Gemeinschaftshilfe zu einer grundlegenden Voraussetzung. Maßnahmen der Gemeinschaft zur Stärkung der Pluralität und Vielfalt des Bereichs müssen parallel zur Festigung seiner Strukturen verlaufen.

Hinsichtlich der Ausstrahlung sind die folgenden Überlegungen wichtig:

  • Betrachtet man das Angebot, so spricht die Realisierung von 22 Diensten in acht Mitgliedstaaten für das Interesse der Sender und ihre Bereitschaft, sich unter den Bedingungen des Ratsbeschlusses an der Bereitstellung von 16:9-Diensten für die Öffentlichkeit zu beteiligen. Es ist jedoch noch zu früh, um die Auswirkungen der Förderung von Fernsehdiensten durch den Aktionsplan zu beurteilen. Von der Mittelzusage bis zu ihren Marktauswirkungen verstreicht eine gewisse Zeit. Die Auswirkungen auf den Unterhaltungselektronikmarkt dürften sich Ende 1995 und im ersten Quartal 1996 deutlich zeigen;
  • Die Kommission hält die Einführung des 16:9-Formats für ein strategisches Element, das die Teilnehmer des Marktes für audiovisuelle Medien und Unterhaltungselektronik der Öffentlichkeit in der künftigen Informationsgesellschaft anbieten können, in der es zahlreiche neue Dienste und Produkte geben wird. Vor allem wird damit der langfristigen Konvergenz zwischen Kino und Fernsehen Rechnung getragen.

Zweiter Jahresbericht über die Durchführung des Aktionsplans zur Einführung fortgeschrittener Fernsehdienste in Europa. Bericht der Kommission vom 26. Juli 1996 an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss [KOM(96) 346 endg.].

In diesem Bericht wird aufgezeigt, wie der Aktionsplan zur Einführung fortgeschrittener Fernsehdienste im Jahr 1995 dazu beigetragen hat, die erste Stufe des Übergangs vom alten 4:3-Bildschirmformat zum 16:9-Breitformat in Gang zu bringen. Es werden die Fortschritte seit dem vorangegangenen Jahresbericht und die künftigen Aussichten des Planes beschrieben. Der Bericht befasst sich in zwei Teilen zunächst mit der Ausstrahlung, dann mit der Produktion von Sendungen im 16:9-Format.

Letzter Jahresbericht vom 13. Juli 1998 an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Durchführung des Aktionsplans zur Einführung fortgeschritttener Fernsehdienste in Europa [KOM(98) 441 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In diesem letzten Jahresbericht über die Aktivitäten im Rahmen des Vierjahres-Aktionsplans werden die in den Jahren 1996 und 1997 durchgeführten Maßnahmen sowie die in den Mitgliedstaaten verzeichneten Ergebnisse im Vergleich zu den angestrebten Zielen dargestellt. Bewertet werden außerdem die Auswirkungen des Plans auf den Markt und die betreffenden Branchen.

Letzte Änderung: 19.02.2002

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