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Schwere Unfälle mit gefährlichen Chemikalien

Schwere Unfälle mit gefährlichen Chemikalien

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie zielt auf die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen ab, darunter insbesondere chemische Stoffe.

Mit dieser Richtlinie, die auch Seveso-III-Richtlinie genannt wird, wird die vorherige Seveso-II-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG) geändert, mit der wiederum angesichts der aus den späteren Unfällen in Bhopal, Toulouse oder Enschede gewonnenen Erkenntnisse die ursprüngliche Seveso-Richtlinie (Richtlinie 82/501/EWG) geändert wurde, nachdem der katastrophale Unfall in der italienischen Stadt Seveso im Jahr 1976 die Annahme der Rechtsvorschriften zur Verhütung und Beherrschung solcher Unfälle erforderte.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Rechtsvorschriften wurden geändert, um die Rechte der Bevölkerung zu stärken. Entsprechend ist nunmehr ein besserer Zugang zu Informationen über die Risiken gewährleistet, die durch nahe gelegene Industrieanlagen entstehen können. Außerdem ist dargelegt, wie man sich bei Unfällen zu verhalten hat.

Diese Informationen, aus denen hervorgeht, wie der Alarm ausgelöst wird und sich die Allgemeinheit verhalten muss, sind online zur Verfügung zu stellen.

Was hat sich geändert?

Die Rechtsvorschrift erfasst derzeit etwa 12 000 Industriestandorte in der gesamten Europäischen Union (EU), an denen chemische oder petrochemische Stoffe verwendet bzw. gelagert werden oder Metallaufbereitung erfolgt.

Jedes EU-Land hat Maßnahmen sicherzustellen, um Unfälle in Gebieten um Industrieanlagen zu bekämpfen, in denen große Mengen an gefährlichen Stoffen lagern:

Betriebe, die beim Umgang mit diesen Stoffen bestimmte Mengenschwellen überschreiten, müssen:

  • die Menschen, die von einem Unfall betroffen sein könnten, regelmäßig informieren,
  • Sicherheitsberichte erstellen,
  • über ein Sicherheitsmanagementsystem sowie
  • über einen internen Notfallplan verfügen.

Weitere Neuerungen durch die Richtlinie:

  • Die Verfahren für öffentliche Anhörungen zu Vorhaben, Plänen und Programmen, die von der Rechtsvorschrift erfasste Anlagen betreffen, werden verschärft.
  • Durch Änderungen der Gesetze zur Flächennutzungsplanung wird sichergestellt, dass neue Anlagen in sicherem Abstand zu bestehenden Anlagen errichtet werden.
  • Menschen haben nunmehr die Möglichkeit, ein Gericht anzurufen, sofern sie der Auffassung sind, dass ihnen keine ausreichende Möglichkeit zur Information oder zur Teilnahme gewährt wurde.
  • Es werden strengere Maßstäbe für die Inspektion der verschiedenen Betriebe angelegt. So soll die wirksame Durchsetzung der Sicherheitsvorschriften gewährleistet werden.

Warum diese Aktualisierung?

Die neuesten Rechtsvorschriften berücksichtigen bestimmte technische Änderungen bei der Einstufung chemischer Stoffe in Europa und dem Rest der Welt.

Hintergrund

Mit Blick auf den überaus hohen Industrialisierungsgrad der Länder der Europäischen Union hat die Seveso-Richtlinie zur Erzielung einer geringen Häufigkeit schwerer Unfälle beigetragen. Sie gilt weithin als ein Maßstab für Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen in der Industrie und wurde bereits von zahlreichen Ländern auf der ganzen Welt zum Vorbild genommen.

Weiterführende Informationen:

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 13. August 2012 in Kraft getreten. Die EU-Länder müssen die neuen Vorschriften ab dem 1. Juni 2015 anwenden.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 1–37)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht über die Anwendung der Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen in den Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2012-2014 (COM(2017) 665 final vom 16. November 2017)

Letzte Aktualisierung: 04.06.2018

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