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Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa

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Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa

Die gemeinsame europäische Einwanderungspolitik muss einen flexiblen Rahmen zur Verfügung stellen, der die besonderen Situationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) berücksichtigt und der partnerschaftlich von den EU-Ländern und den Einrichtungen der Europäischen Union umgesetzt wird. Diese Mitteilung enthält zehn Grundsätze, auf denen die gemeinsame Politik aufbauen wird, und die notwendigen Maßnahmen für die Umsetzung dieser Grundsätze. Sie sollen sicherstellen, dass legale Einwanderung zur sozioökonomischen Entwicklung der EU beiträgt, dass die Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten aufeinander abgestimmt werden, dass die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern weiterentwickelt wird und dass illegale Einwanderung und Menschenhandel wirksam bekämpft werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 17. Juni 2008 – Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente [KOM(2008) 359 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung legt zehn gemeinsame Grundsätze mit konkreten Maßnahmen für ihre Umsetzung vor. Auf dieser Grundlage wird die gemeinsame europäische Einwanderungspolitik festgelegt. Um zu einem koordinierten und integrierten Einwanderungsansatz zu gelangen, werden diese Grundsätze im Wege des „Mainstreaming“ bei den drei Hauptzielen der Politik der Europäischen Union (EU) – Wohlstand, Solidarität und Sicherheit – berücksichtigt.

Die gemeinsame Einwanderungspolitik wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und den EU-Institutionen durchgeführt. Ein regelmäßiges Follow-up wird durch einen neuen Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus einschließlich einer jährlichen Bewertung erfolgen. Der Europäische Rat wird auf der Grundlage eines Kommissionsberichts über die Einwanderungssituation auf europäischer und nationaler Ebene Empfehlungen aussprechen.

WOHLSTAND: Beitrag der legalen Einwanderung zur sozioökonomischen Entwicklung der EU

Klare Regeln und gleiche Bedingungen

Die gemeinsame Einwanderungspolitik sollte von Klarheit, Transparenz und Fairness geprägt sein und auf die Förderung der legalen Einwanderung abzielen. Daher sollte sichergestellt werden, dass Angehörige von Nicht-EU-Ländern die notwendigen Informationen über die legale Einreise in die EU und den rechtmäßigen Aufenthalt in der EU erhalten. Außerdem sollte eine faire Behandlung der Angehörigen von Nicht-EU-Ländern, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, gewährleistet werden. Um diese Grundsätze in die Praxis umzusetzen, sollten die EU und ihre Länder:

  • klare und transparente Regeln für die Einreise in die EU und den Aufenthalt in der EU festlegen;
  • potenziellen Einwanderern und Antragstellern Informationen zur Verfügung stellen, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten bei einem Aufenthalt in der EU;
  • sowohl in den Herkunfts- als auch in den Zielländern Hilfe und Unterstützung bei der Erfüllung der Einreise- und Aufenthaltsbedingungen anbieten;
  • auf eine flexible europaweite Visumpolitik hinarbeiten.

Besserer Ausgleich zwischen Qualifikationen und Bedarf

Im Lichte der Lissabon-Strategie sollte die Förderung der Wirtschaftsmigration auf eine bedarfsorientierte Einschätzung der Arbeitsmärkte in der EU gestützt werden. Die Entwicklung auf allen Qualifikationsniveaus und Sektoren sollte in Beziehung zur wissensbasierten Gesellschaft und zum Wirtschaftswachstum betrachtet werden. Gleichzeitig sollten der Grundsatz der EU-Präferenz, das Recht der EU-Länder festzulegen, wie viele Angehörige aus Nicht-EU-Ländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, und die Rechte der Einwanderer Berücksichtigung finden. In der Praxis erfordert dies Folgendes von der EU und ihren Ländern:

  • Einschätzung des gegenwärtigen, mittelfristigen und künftigen (bis zum Jahr 2020) Bedarfs des europäischen Arbeitsmarkts hinsichtlich der Qualifikationserfordernisse;
  • Erstellung nationaler „Einwanderungsprofile“, welche Informationen über die Arbeitsmarktlage und die verfügbaren Qualifikationen beinhalten, sowie Erfassung von umfassenden und vergleichbaren Daten zur Einwanderungsproblematik;
  • Entwicklung von Strategien und Instrumenten für eine bessere Ausrichtung des Profils der Arbeitskräfte auf die Arbeitsmarkterfordernisse, Unterstützung von Verfahren für die Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen Qualifikationen und Organisation von Schulungen in den Herkunftsländern;
  • Bewertung des gegenwärtigen und zukünftigen Potenzials für unternehmerische Tätigkeiten unter Einwanderern einschließlich des legislativen und operativen Rahmens für Gründungen sowie Entwicklung von unterstützenden Maßnahmen;
  • Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigung von Angehörigen von Nicht-EU-Ländern, wobei Frauen ein besonderes Augenmerk gelten sollte, sowie Bereitstellung von Alternativen zur illegalen Beschäftigung.

Integration ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Einwanderung

Integration sollte im Einklang mit dem Gemeinsamen Rahmen für die Integration als „in beide Richtungen gehender Prozess“ gefördert werden. Die Beteiligung der Einwanderer sollte gesteigert und zugleich sollten der soziale Zusammenhalt sowie Konzepte zur Vielfalt in den Aufnahmegesellschaften entwickelt werden. Zu diesem Zweck sollten die EU und ihre Länder:

  • den EU-Rahmen für die Integration stärken;
  • das Diversitätsmanagement und die Auswertung der Ergebnisse der integrationspolitischen Maßnahmen in den EU-Ländern fördern;
  • auf neu zugezogene Einwanderer ausgerichtete Integrationsprogramme fördern;
  • gleiche Aufstiegsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, die sich legal in der EU aufhalten, gewährleisten;
  • Systeme der sozialen Sicherheit in gleicher Weise für Einwanderer und Unionsbürger anwenden;
  • Möglichkeiten für eine vermehrte Beteiligung der Einwanderer in der Gesellschaft entwickeln;
  • die Richtlinie des Rates 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung überprüfen;
  • die EU-Asylpolitik weiterhin anwenden und zugleich zusätzliche Maßnahmen entwickeln, insbesondere durch die „ Künftige Asylstrategie“.

SOLIDARITÄT: Koordinierung zwischen den EU-Ländern und Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern

Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit

Die gemeinsame Einwanderungspolitik sollte sich auf die Grundsätze der Solidarität, des gegenseitigen Vertrauens, der Transparenz, der Verantwortung und der gemeinsamen Anstrengungen der EU und ihren Ländern stützen. Daher sollten sie bestrebt sein:

  • den Informationsaustausch zu verbessern, um gegebenenfalls koordinierte Ansätze zu entwickeln;
  • Verfahren zur Überwachung der Auswirkungen nationaler Maßnahmen zu entwickeln, um innerhalb der EU eine Übereinstimmung zu erreichen;
  • interoperable Systeme zu errichten, um die Einwanderung wirksamer zu steuern;
  • sowohl intern als auch extern für eine beständige Kommunikation über die einwanderungspolitischen Maßnahmen der EU zu sorgen.

Effiziente und kohärente Verwendung der verfügbaren Mittel

Im Interesse der Solidarität sollten die besonderen Herausforderungen, mit denen die Außengrenzen bestimmter EU-Länder konfrontiert sind, im Finanzrahmen berücksichtigt werden. In dieser Hinsicht sollten die EU und ihre Länder:

  • die nationalen Mittel durch den Einsatz des Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007 - 13) ergänzen;
  • die Durchführung nationaler Maßnahmen und die Fähigkeit, auf ad hoc entstehende Situationen mit den Strategien des obigen Programms zu reagieren, fördern;
  • die Zuweisung der Mittel an die EU-Länder durch das Programm ständig überprüfen und diese Zuweisungen erforderlichenfalls anpassen;
  • die Verwaltung der Maßnahmen, die sowohl von der EU als auch aus nationalen Mitteln finanziert werden, weiterentwickeln, um Überschneidungen zu vermeiden.

Partnerschaft mit Nicht-EU-Ländern

Einwanderung sollte ein wesentlicher Bestandteil der externen Politikbereiche der EU sein. Die Zusammenarbeit bei allen Aspekten der Migration sollte durch Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern gefördert werden. Zu diesem Zweck sollten die EU und ihre Länder:

  • die Entwicklung der Einwanderungs- und Asylregelungen sowie des Rechtsrahmens von Nicht-EU-Ländern unterstützen;
  • die Zusammenarbeit mit Partnerländern sowie den dortigen Kapazitätenaufbau verstärken und Mobilitätspartnerschaften für die Arbeitsmigration entwickeln;
  • die politischen Instrumente, die im Rahmen des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage entwickelt wurden, einsetzen, insbesondere um die Zusammenarbeit mit (potenziellen) Bewerberländern zu verstärken, und sicherstellen, dass die für die Umsetzung dieses Ansatzes erforderlichen Finanzierungsinstrumente zur Verfügung gestellt und effizient verwendet werden;
  • mit afrikanischen Partnern zusammenarbeiten, um die auf der Konferenz von Rabat 2006 beschlossenen Strategien und die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika zu Migration, Mobilität und Beschäftigung umzusetzen;
  • die Zusammenarbeit mit den betreffenden Ländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie mit den Ländern Lateinamerikas, der Karibik und Asiens verstärken, um ein gemeinsames Verständnis der Herausforderungen der Migration zu entwickeln;
  • die rechtlichen und operativen Maßnahmen entwickeln, um Möglichkeiten für eine zirkuläre Migration zu schaffen, und mit den Herkunftsländern im Bereich der illegalen Einwanderung zusammenarbeiten;
  • in die Assoziierungsabkommen mit Nicht-EU-Ländern Bestimmungen über die soziale Sicherheit aufnehmen.

SICHERHEIT: Wirksame Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Eine Visumpolitik im Interesse Europas und seiner Partner

Mit einer gemeinsamen Visumpolitik sollen die Einreise legaler Besucher in das Gebiet der EU erleichtert und die innere Sicherheit gestärkt werden. Diese Visumpolitik sollte auf den Einsatz neuer Techniken und auf einen ausgedehnten Informationsaustausch zwischen den EU-Ländern gestützt werden. Um dies zu ermöglichen, sollten die EU und ihre Länder:

  • einen vierstufigen Ansatz festlegen, der Kontrollen der Visumantragsteller auf jeder Stufe vorsieht;
  • die einheitlichen europäischen Schengen-Visa einführen;
  • gemeinsame Konsularstellen für die Ausstellung der Visa einsetzen;
  • die Anwendung einer elektronischen Reisebewilligung für Angehörige von Nicht-EU-Ländern prüfen;
  • die Visaverfahren genauer untersuchen, insbesondere hinsichtlich längerfristiger Visa.

Integrierte Grenzverwaltung

Der Schutz der Integrität des Schengen-Raums ist unbedingt erforderlich. Daher sollte die Verwaltung der Außengrenzen verbessert werden, und die Entwicklung von Maßnahmen zur Grenzkontrolle sollte mit der Entwicklung von Maßnahmen zur Zollkontrolle und zur Vermeidung von Bedrohungen abgestimmt werden. In der Praxis sollten die EU und ihre Länder:

  • die funktionalen Aspekte der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) stärken;
  • einen integrierten Ansatz zur Grenzverwaltung entwickeln, der sich auf einen besseren Einsatz der Informationstechnologie und auf das Siebte Rahmenprogramm (RP7) stützt;
  • mit der Entwicklung des Europäischen Grenzkontrollsystems (EUROSUR) fortfahren;
  • mit Nicht-EU-Ländern zusammenarbeiten, um die Verwaltung der Grenzen in wichtigen Transit- und Herkunftsländern zu entwickeln;
  • finanzielle Unterstützung für die Entwicklung des integrierten europäischen Grenzverwaltungssystems zur Verfügung stellen;
  • durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten eine zentrale Anlaufstelle an den Ländergrenzen entwickeln.

Verstärkte Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Null-Toleranz gegenüber Menschenhandel

Es sollte eine einheitliche Strategie zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels entwickelt werden. Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie zum Schutz von Opfern des Menschenhandels sollten geschaffen werden. Um auf diese Ziele hinzuarbeiten, sollten die EU und ihre Länder:

  • Ressourcen für die Untersuchung von Fällen der Migranteneinschleusung und des Menschenhandels zur Verfügung stellen;
  • mit Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammenarbeiten, um illegale Beschäftigung zu bekämpfen;
  • Risikoanalyse-Instrumente entwickeln und für eine Bewertung der Maßnahmen und für die Verbesserung der Erfassungstechniken sorgen;
  • die Zusammenarbeit der Verwaltungen, insbesondere bei den von diesen vorzunehmenden Überprüfungen, unterstützen und die Einführung eines Austausches bewährter Praktiken fördern;
  • die Verwendung biometrischer Daten als wirksames Instrument zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels fördern;
  • Angehörigen von Nicht-EU-Ländern, die sich illegal in der EU aufhalten, grundlegende Menschenrechte gewähren;
  • Opfern des Menschenhandels Schutz und Beistand gewähren, auch hinsichtlich ihrer Genesung und der Wiedereingliederung in die Gesellschaft;
  • den Rechtsrahmen erweitern und an neue Formen der Kriminalität im Bereich der illegalen Einwanderung und der sexuellen Ausbeutung von Kindern anpassen;
  • die wirksame Umsetzung von internationalen Instrumenten zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels in der EU gewährleisten.

Wirksame und nachhaltige Rückführungsmaßnahmen

Rückführungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil einwanderungspolitischer Maßnahmen. Die massenhafte Verleihung eines legalen Aufenthaltsstatus an illegale Einwanderer sollte nicht gefördert werden; dennoch sollte die Möglichkeit, Einzelnen einen legalen Aufenthaltsstatus zu verleihen, bestehen bleiben. Daher sollten die EU und ihre Länder:

  • sicherstellen, dass Rückführungsentscheidungen in der EU gegenseitig anerkannt werden, und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern bei der Durchführung dieser Entscheidungen fördern;
  • gewährleisten, dass die Richtlinie für gemeinsame Normen zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger nach ihrem Inkrafttreten umgesetzt und angewendet wird;
  • Maßnahmen zur Identifizierung von Rückkehrern ohne gültige Ausweispapiere entwickeln und prüfen, ob ein europäischer Passierschein für die Rückkehr von Einwanderern ohne gültige Ausweispapiere eingeführt werden kann;
  • die Umsetzung von Rückübernahmeabkommen durch Nicht-EU-Länder fördern;
  • einen gemeinsamen europäischen Ansatz in Bezug auf die Verleihung eines legalen Aufenthaltsstatus an illegale Einwanderer schaffen.

Hintergrund

Im heutigen Europa ohne Binnengrenzen ist die koordinierte Steuerung der Einwanderung von größter Bedeutung. Die EU strebt bereits seit 1999 im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) danach, dieses Ziel umzusetzen. Die Kommission ist jedoch der Meinung, dass das bisher Erreichte noch nicht ausreichend ist. Eine europaweite gemeinsame Politik ist notwendig, um den Rahmen für ein kohärentes Handeln zu schaffen. Eine Vision dieser Politik wurde in der Mitteilung der Kommission „Schritte zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik“ vom 5. Dezember 2007 dargelegt. In der Folge bestätigte der Europäische Rat die Bedeutung der Entwicklung einer gemeinsamen Politik und forderte die Kommission auf, im Jahr 2008 Vorschläge zu unterbreiten.

Letzte Änderung: 16.05.2011

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