EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien– Steuerwesen

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien– Steuerwesen

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission – [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 EU-Beitrittskandidat. Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf die künftige Mitgliedschaft und die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden müssen.

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission Verbesserungen bei den operativen Kapazitäten für die Steuerverwaltung fest. Allerdings muss die Bekämpfung von Steuerhinterziehung noch verbessert werden.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (laut Kommission)

Der Besitzstand zum Thema Steuern befasst sich ausführlich mit den indirekten Steuern, nämlich der Mehrwertsteuer (MwSt) und den Verbrauchssteuern. Er legt den Anwendungsbereich, Definitionen und Grundsätze der Mehrwertsteuer fest. Die Verbrauchssteuern auf Tabakprodukte, alkoholische Getränke und Energieerzeugnisse unterliegen auch der EU-Gesetzgebung. Bei den direkten Steuern erfasst der Besitzstand einige Aspekte sowohl der Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen als auch der Körperschaftssteuer. Außerdem verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Grundsätze eines Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, der auf die Beseitigung schädlicher Steuermaßnahmen abzielt. Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten erstreben ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes beim Steuerwesen und stellen Hilfsmittel zur Verhinderung innergemeinschaftlicher Steuerhinterziehung und Steuerumgehung zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die geeigneten Verwaltungsstrukturen zur Umsetzung und Durchführung etabliert sind, auch was die Verbindungen zu den entsprechenden computergestützten Besteuerungssystemen in der EU betrifft.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich Harmonisierung der Steuervorschriften mit dem Besitzstand sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die operativen Kapazitäten für die Steuerverwaltung wurden weiter verbessert. Wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung müssen noch eingeführt werden und auch die Einführung eines Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung steht noch aus.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht 2010 bedauert die Kommission, dass im Bereich der direkten und indirekten Steuern nur geringe Fortschritte bei der Angleichung an den EU-Besitzstand erzielt wurden. Allerdings wurden die operativen Kapazitäten für die Steuerverwaltung verstärkt.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. - SEK(2008) 2699 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht von November 2008 stellt Fortschritte bei der Verwaltungskapazität des Amts für öffentliche Einnahmen fest. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich direkte Steuern, ist dagegen keine Verbesserung zu verzeichnen.

See also

Letzte Änderung: 20.12.2011

Top