Meereskenntnisse 2020
Diese Mitteilung schlägt einen Aktionsplan zur besseren Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch ein koordinierteres Vorgehen bei der Sammlung und Zusammenstellung von Meeresdaten vor.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 8. September 2010 „Meereskenntnisse 2020: Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum“ [KOM(2010) 461 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Sammlung von Meeresdaten erfolgt meistens gezielt zu konkreten Zwecken wie der Nutzung von Meeresressourcen oder der Sicherheit der Schifffahrt. Allerdings sind Sammlung und Nutzung der Daten nicht unproblematisch. Zu den Hemmnissen gehören:
- fehlende Angaben zu den bereits existierenden Daten;
- Einschränkungen in Bezug auf Zugang und Nutzung;
- fehlende einheitliche Standards, Formate und Systematiken;
- fehlende Angaben zu Präzision und Genauigkeit der Daten;
- die Preisvorstellungen einiger Anbieter;
- eine unzureichende zeitliche oder räumliche Auflösung.
Ziele
Der Aktionsplan definiert drei Ziele:
- Einfachere und kostengünstigere Nutzung von Meeresdaten;
- Förderung von Wettbewerb und Innovation zwischen den Nutzern dieser Daten;
- Begrenzung von Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Daten, um über solidere Grundlagen für die Reaktionen auf künftigen Wandel zu verfügen.
Diese Ziele tragen zur Umsetzung einzelner Leitinitiativen im Rahmen der Strategie Europa 2020 bei. Ferner ist der Nutzen eines integrierten Netzwerks gegenüber der bisher stark fragmentierten Meeresbeobachtungslandschaft beträchtlich.
Verbesserung vorhandener Instrumente
Um die Wirkung der vorhandenen Instrumente zu verstärken, wird die Kommission:
- Maßnahmen ergreifen, die den Zugang zu Daten aus EU-geförderten Regionalentwicklungs- und Meeresforschungsprogrammen verbessern und deren Weiterverwendung ermöglichen;
- Maßnahmen zur Förderung von Küsteninformationssystemen gemäß der Empfehlung 2002/413/EG zum integrierten Management der Küstengebiete ergreifen;
- prüfen, ob die Demonstrationen der Meeresdienste zur globalen Sicherheits- und Umweltüberwachung (GMES-Meeresdienste) über das Jahr 2014 hinaus finanziert werden können;
- sicherstellen, dass die neuen Zugriffsregeln für Fischereidaten in den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden und Möglichkeiten prüfen, den Zugang zu diesen Daten noch weiter auszubauen;
- die Umweltinformationssysteme WISE-Meer und EMODnet weiterentwickeln, damit sie besser zugänglich und interoperabel werden;
- den Erfassungsgrad von Daten, die Auflösung und die Auswahl zusammengestellter Parameter verbessern;
- dafür Sorge tragen, dass ihre Agenturen und die EU-Mitgliedstaaten regelmäßig Daten veröffentlichen, die zeitlich und räumlich aggregiert sind;
- sicherstellen, dass Eurostat Bevölkerungs- und Gebietsparameter eingehend prüft, um den Einfluss von Küsten besser bewerten zu können.
Die ergriffenen Maßnahmen müssen Synergien zwischen den einzelnen Initiativen schaffen. Ihr Ziel besteht darin, eine regelmäßige und nahtlose Bereitstellung von Meeresdaten sicherzustellen und gleichzeitig Doppelarbeit zu vermeiden. Zu den Maßnahmen gehören:
- Gewährleistung gemeinsamer Standards,
- Ermöglichung eines freien Zugangs zu Meeresdaten ohne Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung,
- Anpassung der zusammengestellten Daten an die Erfordernisse der Rahmenrichtlinie „Strategie für die Meeresumwelt“,
- spezifische ur-EMODnet-Maßnahme 2010 zur Zusammenstellung von Daten als Input für GMES,
- Bewertung der Lücken im Beobachtungsnetzwerk in den Jahren 2012 und 2013 auf der Grundlage der Ergebnisse des ur-EMODnet und des GMES-Meeresdienst-Prototyps,
- Aufnahme eines Dialogs mit Partnerländern und internationalen Organisationen, um zu einem globalen interoperablen System erforschter Meereskenntnisse beizutragen.
Einführung einer gemeinsamen Meeresdatenarchitektur
Datensätze, die über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus verwendbar sein sollen, erfordern eine gemeinsame Architektur. Erforderliche Ecksteine dieser Architektur sind:
- die gesammelten Daten müssen Mehrzweckverwendungen vorsehen;
- die Daten sind so quellennah wie möglich zu speichern und sollten in akkreditierten Datenzentren sicher verwahrt werden;
- eine Reihe thematisch zusammengeschlossener Gruppen sollte Daten zu einem bestimmten Thema wie etwa geologische Schichten oder chemische Kontaminanten zusammenstellen;
- eine integrierte Sicht auf Meeresbeckenebene;
- in bestimmten Fällen kann sich die Unterstützung durch die EU auf die Analyse und Anwendung der Daten ausweiten;
- im Entscheidungsfindungsprozess wird beschlossen, welche Daten gesammelt und wie sie zusammengestellt werden.
Für den Aufbau einer solchen gemeinsamen Infrastruktur schlägt die Kommission Folgendes vor:
- die Verantwortung für die Sicherung von Kenntnissen zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor zu teilen;
- Förderung bewährter Praktiken der Wiederherstellung und Verbreitung von Daten, indem die Kommunikation zwischen einzelnen nationalen Datenzentren durch regelmäßige Diskussionsrunden in den Expertengruppen und dem maritimen Internet-Forum verbessert wird;
- Ausarbeitung von Pilotprojekten für den Zeitraum 2011-2013 (finanziert über das Unterstützungsprogramm zur Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik), um eine integrierte Sicht in Sachen Beobachtungsbedarf sicherzustellen;
- Definition von Prioritäten für die Datenzusammenstellung im ur-EMODnet und Ausarbeitung eines Vorschlags für eine endgültigere Regelung;
- Einsetzung eines Sekretariats für die Verwaltung der ur-EMODnet-Abläufe.
Hintergrund
Die Verbesserung des Wissens über die Ozeane und Meere ist eines der übergreifenden Instrumente der integrierten Meerespolitik der EU. Dieses Instrument kann gleichzeitig zu den Zielen der beiden anderen Instrumente - bessere Raumplanung und Integration der Meeresüberwachung - beitragen.
Letzte Änderung: 02.12.2010
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