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Informationen zu Investitionsvorhaben über Energieinfrastrukturen

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Informationen zu Investitionsvorhaben über Energieinfrastrukturen

Investitionen in Energieinfrastrukturen sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherung der Energieversorgung der Europäischen Union (EU), für das Funktionieren des Binnenmarkts und für den von der Union eingeleiteten Übergang zu einem Energiesystem mit geringem CO2-Ausstoß. Die Europäische Kommission muss regelmäßig über Investitionsvorhaben für Energieinfrastrukturen in der EU informiert werden. Diese Verordnung ist eine Antwort auf diese Anforderung und schafft einen Rahmen für die Übermittlung von Daten und Informationen über künftige Entwicklungen bei Erzeugung, Übertragung und Speicherkapazitäten.

RECHTSAKT

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 vom 24. Juni 2010 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96.

ZUSAMMENFASSUNG

Durch diese Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die Übermittlung von Daten und Informationen zu Investitionsvorhaben * für Energieinfrastrukturen * festgelegt.

Betroffene Sektoren und Investitionsvorhaben

Diese Verordnung gilt für Energieinfrastrukturen folgender Sektoren:

  • Erdölsektor (Raffination, Transport und Lagerung);
  • Erdgassektor (Übertragung, LNG-Kopfstationen und Speicherung);
  • Elektrizitätssektor (Erzeugung und Übertragung);
  • Biokraftstoffe (Erzeugung);
  • Kohlendioxid (Transport und Speicherung).

Übermittlung von Informationen an die Kommission

Im Fall von geplanten und im Bau befindlichen Infrastrukturen sind folgende Daten an die Kommission zu übermitteln:

  • Volumen der geplanten oder im Bau befindlichen Kapazitäten;
  • Art und wesentliche Merkmale der geplanten oder im Bau befindlichen Infrastruktur oder Kapazitäten;
  • voraussichtliches Jahr der Inbetriebnahme;
  • Art der verwendeten Energieträger;
  • die zur Reaktion auf Krisenfälle bei der Versorgungssicherheit geeigneten Anlagen;
  • Systeme für die Abscheidung von Kohlendioxid.

Im Fall der Stilllegung muss die Kommission Informationen über Art und Kapazität der betroffenen Infrastruktur und das voraussichtliche Jahr der Stilllegung erhalten.

Die Mitgliedstaaten erhalten diese Daten von den Unternehmen, die die betreffenden Investitionen tätigen, oder auf andere Weise. Sie teilen die aggregierten Daten und relevanten Informationen über Vorhaben jeweils bis zum 31. Juli des Referenzjahres der Kommission mit. Das erste Referenzjahr ist 2011, ab dann erfassen die Mitgliedstaaten die Daten alle zwei Jahre. Sie können diese Aufgabe an eine spezielle Stelle * delegieren.

Die Mitgliedstaaten können außerdem geschätzte Daten oder vorläufige Informationen zu den Investitionsvorhaben übermitteln, für die die Bauarbeiten innerhalb von fünf Jahren beginnen sollen, sowie zu Investitionsvorhaben, für die Stilllegungen innerhalb von drei Jahren vorgesehen sind, bei denen jedoch noch keine endgültige Investitionsentscheidung getroffen wurde.

Bei der Übermittlung der Daten müssen die Mitgliedstaaten Qualität, Relevanz, Genauigkeit, Eindeutigkeit, rechtzeitige Übermittlung und Kohärenz der Daten und Informationen gewährleisten.

Rolle der Kommission

Auf der Grundlage der übermittelten Daten erstellt die Kommission eine Analyse der Investitionsvorhaben und der Entwicklungsperspektiven des europäischen Energiesystems. Sie erörtert diese Analysen mit den interessierten Kreisen wie dem Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber (Strom) ("ENTSO-E"), dem Europäischen Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas) ("ENTSO-G"), der Koordinierungsgruppe "Erdgas" (EN) und der Gruppe "Erdölversorgung". Sie legt diese Analyse dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss vor und veröffentlicht sie.

Die Kommission kann diese Daten vorbehaltlich des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 95/46 veröffentlichen, sofern keine vertraulichen oder sensiblen Informationen über Unternehmen oder Einrichtungen verbreitet werden.

Mit der vorliegenden Verordnung wird die Verordnung 736/96 aufgehoben.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Investitionsvorhaben: sind Vorhaben, die ausgerichtet sind auf den Bau neuer Infrastruktur, Umbau, Modernisierung, Kapazitätssteigerung oder -senkung bei vorhandener Infrastruktur, teilweise oder vollständige Stilllegung vorhandener Infrastruktur.
  • Infrastruktur : sind alle Arten von Anlagen oder Teilen von Anlagen für Erzeugung, Übertragung und Lagerung/Speicherung.
  • Spezielle Stelle: ist eine Stelle, die durch einen energiesektorspezifischen Rechtsakt der Union mit der Ausarbeitung und Annahme unionsweiter mehrjähriger Netzentwicklungs- und Investitionspläne für Energieinfrastruktur betraut worden ist.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010

4.8.2010

-

ABl. L 180 vom 15.7.2010

VERBUNDENER RECHTSAKT

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 833/2010 der Kommission vom 21. September 2010 zur Durchführung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission Diese Verordnung legt fest, in welcher Form die Mitgliedstaaten der Kommission Informationen über Investitionsvorhaben für Energieinfrastrukturen übermitteln sollen. Durch diese Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 2386/96 aufgehoben.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 17. November 2010 „Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz [KOM(2010) 677 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Diese Mitteilung betont die Notwendigkeit einer neuen Energieinfrastrukturpolitik, um die in der Energiestrategie 2020 vorgesehenen Ziele zu erreichen.

Bis 2020 müssen nach Schätzungen der Europäischen Kommission rund eine Billion Euro in das europäische Energiesystem investiert werden, von denen rund 200 Mrd. EUR allein für Energietransportnetze benötigt werden. Diese Investitionen sind zwar hoch, aber es wäre noch kostspieliger, sie nicht zu tätigen, da nationale Lösungen 20 % teurer wären.

Langfristig möchte die Kommission für die Einrichtung von Zukunftsnetzen sorgen, die sowohl Stromautobahnen als auch europäische CO2-Transportinfrastrukturen umfassen. Um die Umsetzung dieser Projekte zu beschleunigen, sollen die Schnelligkeit und die Transparenz der Genehmigungsverfahren verbessert und ein stabiler Finanzierungsrahmen geschaffen werden. Dementsprechend möchte die Kommission neue Instrumente vorschlagen, die vorhandene und innovative Finanzmechanismen kombinieren.

Letzte Änderung: 07.02.2011

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