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Erweiterungsstrategie 2006 - 2007: Zur Bewältigung anstehende Aufgaben und Aufnahmefähigkeit

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Erweiterungsstrategie 2006 - 2007: Zur Bewältigung anstehende Aufgaben und Aufnahmefähigkeit

Die hier vorgestellte Erweiterungsstrategie beinhaltet einen aktualisierten Konsens mit Blick auf die Erweiterung, bei dem es darum geht, die Europäische Union mit den für die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten erforderlichen Kapazitäten auszustatten. Dieser Konsens knüpft an die bisherige Strategie an und ergänzt sie in dem Bestreben, die im Beitrittsprozess befindlichen Staaten auf der Grundlage der aus der fünften Erweiterungsrunde zu ziehenden Lehren zu unterstützen. Dieser Konsens beinhaltet zudem Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz in der Öffentlichkeit für künftige Erweiterungen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 8. November 2006: „Erweiterungsstrategie 2006 - 2007 und die wichtigsten anstehenden Aufgaben, einschließlich des als Anlage beigefügten Sonderberichts über die Fähigkeit der EU, weitere Mitglieder aufzunehmen". [KOM(2006) 649 - im Amtsblatt nicht veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die vorgestellte Erweiterungsstrategie enthält einen aktualisierten Konsens zur Erweiterung, mit dem verhindert werden soll, dass künftige Erweiterungen zur Funktionsunfähigkeit der Europäischen Union führen. Die fünfte Erweiterungsrunde hat gezeigt, dass die EU in der Lage ist, normal weiter zu funktionieren und gleichzeitig im internationalen Geschehen eine gewichtigere Rolle zu übernehmen.

Die Erweiterungen sind ein Beitrag zur Verwirklichung eines Raums von Frieden und Stabilität in Europa, der auf gemeinsame Wertvorstellungen, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit gegründet ist. Die Erweiterungen stimulieren die wirtschaftliche Entwicklung und stärken die Fähigkeit, dem Globalisierungsdruck standzuhalten. Die schrittweise Ausweitung der Eurozone - Beitritt Sloweniens zum 1. Januar 2007 - ist ein stabilisierender Faktor innerhalb dieser Perspektive. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten hat sich für die Mitgliedstaaten, die wie das VK keine restriktiven Maßnahmen verfügt haben, als Vorteil erwiesen (in Bezug auf das Nationaleinkommen bzw. als Lösung für das Problem des Facharbeitermangels).

Die Erweiterungsrunden der Vergangenheit haben sich jeweils positiv auf die nachfolgenden Erweiterungen ausgewirkt. So haben Bulgarien und Rumänien 2006 ihre Vorbereitungen auf den zum 1. Januar 2007 vollzogenen Beitritt fortsetzen können und dienen in dieser Beziehung den derzeitigen Anwärtern und potentiellen künftigen Anwärtern als Vorbild.

DER ERWEITERUNGSPROZESS

Die Erweiterungsstrategie fußt auf folgenden 2005 aufgestellten drei Grundsätzen:

  • Konsolidierung der Verpflichtungen: Einhaltung der gemachten Zusagen und vorsichtige Zurückhaltung bei neuen Zusagen;
  • harte, aber gerechte Beitrittsbedingungen: Vorbereitung der Anwärter auf die Übernahme der mit dem Beitritt auf sie zukommenden Verpflichtungen. Jeder Staat hat ein Recht auf individuelle Behandlung, entsprechend den jeweils erreichten Fortschritten, er darf in seinem motivierten Engagement nicht nachlassen. Transparenz des Verfahrens ist oberstes Gebot;
  • öffentliche Überzeugungsarbeit, damit die nächste Erweiterung ein Erfolg wird, Werbung für Akzeptanz seitens der Bürger und Gewährleistung einer demokratischen Legitimierung des Erweiterungsprozesses.

Fundament der Heranführungsstrategie sind die Beitrittspartnerschaften und die Europäischen Partnerschaften, in denen die Bereiche als prioritär ausgewiesen sind, in denen die Fortschritte am vordringlichsten sind. Für Montenegro liegt der Vorschlag für eine Europäische Partnerschaft vor, und die übrigen Europäischen Partnerschaften werden Ende 2007 überprüft.

Diese Partnerschaften geben den Rahmen für das so genannte ‚Instrument für Heranführungshilfe' (IHH) ab, das zur Finanzierung der Unterstützung im Hinblick auf einen Beitritt dient. Mit diesem Instrument zur Unterstützung der Anwärter und potentiellen Anwärter während der Jahre 2007 - 2013 dürfte eine flexiblere und zugleich zielgerechtere Gewährung der Mittel der Gemeinschaft sowie ein optimaler Einsatz der Ressourcen und eine bessere Koordinierung mit den Internationalen Finanzinstituten (IFI) möglich sein. Die Kommission wird einen Mehrjahresfinanzrahmen mit den für jedes Land und jeden Bereich vorgesehenen Beträgen vorlegen. Die Umsetzung dieses Finanzrahmens wird Schritt für Schritt den Kommissionsdelegationen und - sobald sie dafür gerüstet sind - den Landesbehörden übertragen.

Das Europäische Amt für Wiederaufbau dürfte seine Tätigkeit Ende 2008 einstellen, sobald die wichtigsten Ziele in Serbien, Montenegro und der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik Mazedonien erreicht sein werden.

Der Verlauf der Beitrittsverhandlungen erfolgt nach einem genau festgelegten Schema, und zwar zunächst Verabschiedung und praktische Umsetzung des Gemeinschaftsacquis und schließlich die Übernahme der in den Verträgen verankerten politischen Zielsetzungen. Die Beitrittsverhandlungen haben im Falle Kroatiens und der Türkei begonnen, was den Ländern ein Anreiz sein sollte, in ihren Reformen fortzufahren und gut nachbarschaftliche Beziehungen zu den angrenzenden Staaten aufzunehmen.

Die für die Aushandlung eines jeden Acquis-Kapitels maßgeblichen Referenzkriterien * sind ein neues Instrument und basieren auf den aus der fünften Erweiterungsrunde gewonnenen Erkenntnissen. Diese Kriterien dienen dazu, die Anwärterstaaten bereits in einem frühen Stadium zu den erforderlichen Reformen zu bewegen. Diese Kriterien sind genau festgelegt und müssen für die Eröffnung und den Abschluss der Verhandlungen zu jedem einzelnen Kapitel eingehalten werden, denn andernfalls besteht das Risiko, dass Verhandlungen bzw. die Wiederaufnahme von Verhandlungen im Zusammenhang mit einem vorübergehend abgeschlossenen Kapitel ausgesetzt werden.

Zwischen der EU und den Anwärterstaaten findet zur Untermauerung des Verhandlungsprozesses ein Dialog zu politischen und wirtschaftlichen Themen statt. Die Ergebnisse dieses Dialogs fließen in die Beitrittsverhandlungen ein.

Bei der Bewertung eines Antrags auf Beitritt spielt im Falle der westlichen Balkanstaaten der Umgang mit den sich aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen ergebenden Verpflichtungen, namentlich im Handelsbereich, eine wesentliche Rolle. Die EU wird nach und nach die Regeln der diagonalen Kumulierung der Ursprungsregeln in die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen einführen, um Handel und Investitionstätigkeit in der Region zu stimulieren. In diesem Zusammenhang spielt die Mitgliedschaft in der WTO (EN) (ES) (FR) eine wichtige Rolle, selbst wenn Bosnien und Herzegowina, Montenegro sowie Serbien noch Anstrengungen unternehmen müssen, bevor sie in die WTO aufgenommen werden können.

Die EU hat den westlichen Balkanstaaten 2006 in Salzburg erneut ihre europäische Perspektive bescheinigt und sie zu mehr regionaler Kooperation aufgefordert, in der sie einen Stabilitätsanker und einen wichtigen Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Aussöhnung der Völker sieht. Es geht nun darum, einen Kooperationsrahmen auszuarbeiten. Die Energiegemeinschaft (EN) und der gemeinsame europäische Luftraum (EN) (FR) sind inzwischen Realität, und seit 2006 laufen die Verhandlungen über die Unterzeichnung eines regionalen Freihandelsabkommens.

Die EU plant eine Lockerung der Visavorschriften (ausgenommen Kroatien) und der Rückübernahmeregelung (ausgenommen Albanien) und beabsichtigt dazu den Abschluss von Vereinbarungen, um Kontakte auf der Ebene der Bürger zu erleichtern (z.B. von Studierenden und Forschern). Schwerpunktmäßig wird sich die EU mit Schlüsselbereichen wie Energie, Verkehr und Wirtschaftszusammenarbeit befassen.

Ein wesentlicher Faktor für die Erweiterung ist die Unterstützung durch die öffentliche Meinung. Dazu bedarf es einer besseren Aufklärung über die Vorteile der EU-Erweiterungen. Ebenso wichtig ist eine größere Transparenz der Vorgänge zum einen durch verstärkte Publizität der wichtigsten Arbeitsdokumente (Fortschrittsberichte, gemeinsame Verhandlungspositionen usw.) und zum anderen durch Bereitstellung bürgernaher und stärker ins Detail gehender Informationen, zu verbreiten über verschiedene Webseiten. Die Informationsarbeit muss von allen Beteiligten geleistet werden, und zwar von den Mitgliedstaaten, den regionalen und kommunalen Behörden sowie von der Bürgergesellschaft, und zwar mit Unterstützung der Kommission und ihrer Vertretungen und Delegationen sowie des Europäischen Parlaments.

Gleichermaßen wichtig ist die allseitige Verständigung, die durch den 2005 eingeleiteten Dialog der zivilgesellschaftlichen Einrichtungen der beteiligten Staaten unterstützt wird. Dieser Dialog zielt vor allem auf die Entwicklung persönlicher Kontakte in den Bereichen Kultur, Bildungswesen und Forschung ab.

DIE FÄHIGKEIT, DIE AUFNAHME NEUER MITGLIEDSTAATEN ZU VERKRAFTEN

Entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rats vom Juni 2006 beleuchtet der Sonderbericht die mittel- und langfristige Fähigkeit der EU, die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten zu verkraften. Die anlässlich des Europäischen Rats von Kopenhagen (FR) (EN) im Jahre 1993 vorgenommene Bewertung dieser Absorptionsfähigkeit seitens der EU muss bei jeder einzelnen Erweiterung erneut auf den Prüfstand, um so eine harmonische und reibungslose Integration zu ermöglichen. Die Europäische Kommission wird in jedem Stadium des Beitrittsprozesses Wirkungsanalysen durchführen, bei denen wie bereits anlässlich der Beitrittsanträge und im Verlauf der Verhandlungen die Spezifizität des jeweiligen Beitrittsanwärters in Rechnung zu stellen sein werden.

Die volle Funktionsfähigkeit der EU schließt ein, dass sie uneingeschränkt die Fähigkeit bewahrt, gleichzeitig mit der Erweiterung den Vertiefungsprozess voranzutreiben. Die Funktionsfähigkeit der EU lässt sich daran messen, inwieweit es ihr gelingt, neue Mitglieder zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. während eines bestimmten Zeitraums aufzunehmen, ohne dass dabei die Verwirklichung der in den Verträgen verankerten politischen Ziele in Gefahr gerät.

Die Funktionsfähigkeit der EU resultiert aus drei wesentlichen Faktoren, für die die Europäische Kommission eine Bewertungsmethode festlegt:

  • die Fähigkeit, das Integrationstempo zu halten. Für die erfolgreiche Arbeit der Union bedarf es institutioneller (u.a. Sprachen, Entscheidungsverfahren) und budgetärer Anpassungen. Die Einführung einer ambitionierten Politik in verschiedenen Politikfeldern muss ungehindert weitergehen, und dabei sind für die neuen Mitgliedstaaten Schutzmaßnahmen wie Übergangsperioden, Ausnahmeregelungen u.Ä.m. vorzusehen. In Folgenabschätzungen müssen dazu die Auswirkungen der Erweiterung auf die gemeinsame Agrarpolitik, die Kohäsionspolitik und auf strategisch sensible Bereiche wie den Energiesektor oder die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik untersucht werden;
  • Einhaltung der verbindlichen Auflagen seitens der Anwärterstaaten als Voraussetzung dafür, dass sie ihrer Rolle als Mitglieder der Union gerecht werden und in der Lage sind, die gemeinsame Politik in den einzelnen Politikfeldern zu übernehmen. Darin liegt der Sinn des Heranführungsprozesses, der zudem Gegenstand einer ständigen Verbesserung in der Methode ist. Die politischen Reformen und das allgemeine Tempo der Verhandlungen werden enger miteinander zu verknüpfen sein, doch für den Beitrittstermin ist letzthin der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen ausschlaggebend;
  • Bessere Kommunikation, um die demokratische Legitimation des Prozesses zu gewährleisten und um die Unionsbürger auf künftige Erweiterungen besser vorzubereiten (siehe oben). Die uneingeschränkte Einhaltung der Beitrittsbedingungen und die Integrationsfähigkeit sind in diesem Zusammenhang gleichermaßen relevant.

IM JAHR 2007 ZU BEWÄLTIGENDE AUFGABEN

Diese Aufgaben berühren ihre eigene Sicherheit und Stabilität, und das erfordert das volle Engagement der EU während des gesamten Verlaufs des Prozesses.

Nach der fünften Erweiterung bleibt als vorrangigste Aufgabe die globale Lösung der Zypernfrage und die Vereinigung der Insel unter der Ägide der Vereinten Nationen. Die EU steht zu diesem Prozess und trägt zur Beseitigung der Blockadesituation auf der Insel bei (Verabschiedung der Regelung betreffend die so genannte grüne Demarkationslinie zwecks Gewährleistung des freien Verkehrs auf der gesamten Insel und Verabschiedung des Hilfeprogramms für die türkische Volksgruppe auf Zypern).

Beitrittsanwärter: Mit Kroatien und der Türkei wurden die Beitrittsverhandlungen aufgenommen, und beide Staaten genügen insgesamt gesehen den in Kopenhagen festgelegten Kriterien. Beide Staaten haben Reformen eingeleitet, türkischerseits allerdings in schleppendem Tempo. Die Europäische Kommission empfiehlt die Fortsetzung der Anstrengungen und eine Beschleunigung des Reformtempos.

Kroatien muss sich auf die Übernahme des Acquis, die Reform des Justizapparats und des öffentlichen Verwaltungsapparats, die Bekämpfung der Korruption und die Wirtschaftsreform konzentrieren. Die regionale Zusammenarbeit und die gut-nachbarschaftlichen Beziehungen auf dem Balkan nebst Beilegung offener bilateraler Streitfälle sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Minderheitenrechten und dem Problem der Rückkehr der Flüchtlinge in ihre angestammte Heimat.

Die Türkei muss in Bezug auf freie Meinungsäußerung (Abschaffung von Artikel 301, türkisches Strafgesetzbuch), freie Religionsausübung, Frauenrechte, Minderheitenrechte, Rechte der Gewerkschaften, demokratische Zivilkontrolle des Militärs sowie Harmonisierung von Rechtsvollzug und Gerichtspraxis noch größere Anstrengungen vollbringen. Sie muss zudem die wirtschaftliche und soziale Lage und die Bürgerrechtslage der Kurden im Südosten des Landes verbessern. Sie muss schließlich ihre Beziehungen zu sämtlichen Mitgliedstaaten normalisieren und muss dazu das Zusatzprotokoll zum Abkommen von Ankara lückenlos und unter Verzicht auf jegliche Form von Diskriminierung anwenden und sämtliche Behinderungen des freien Warenverkehrs beseitigen (Erklärung der EG und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005). Die Kommission hat dem Europäischen Rat vom Dezember 2006 entsprechende Empfehlungen vorgelegt.

Der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik Mazedonien wurde der Anwärterstatus im Dezember 2005 zuerkannt, gleichermaßen als Anerkennung der Reformleistungen und als Anreiz für weitere Anstrengungen im Hinblick auf den Beitritt. Das Land müsste das Reformtempo beschleunigen, namentlich in den Bereichen Polizeiwesen, Gerichtswesen, Korruptionsbekämpfung sowie hinsichtlich einer lückenlosen Anwendung des Assoziations- und Stabilitätsabkommens und des Abkommens von Ohrid.

Die potentiellen Anwärterstaaten kommen entsprechend des von der Kommission 2005 aufgestellten Zeitplans bei der Verwirklichung ihrer europäischen Perspektive voran. Die Annäherung an die EU wird mit der Ausarbeitung von Assoziations- und Stabilitätsabkommen (ASA) weiter vorangetrieben. Die EU hat ein solches ASA mit Albanien unterzeichnet und bis zu dessen Inkrafttreten gilt bereits ab 1. Dezember 2006 das Interimsabkommen für den Wirtschaftsbereich. Mit Bosnien und Herzegowina wird über ein ASA verhandelt, und im Falle Montenegros - seit Juni 2006 aufgrund der Volksabstimmung ein unabhängiger Staat - und Serbiens ist das Vorankommen einer Aushandlung eines ASA an die vorbehaltlose Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien geknüpft.

Die institutionelle Festigung dieser Staaten ist eine wesentliche Voraussetzung, und die Reformtätigkeit müsste dementsprechend schwerpunktmäßig auf die Reformen in Politik, Justiz und Wirtschaft sowie die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ausgerichtet sein. Bosnien und Herzegowina muss zur Verbesserung seiner europäischen Perspektive die notwendigen politischen und namentlich verfassungsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Reformen einleiten. Montenegro, das seine Prioritäten bereits im Entwurf zur Europäischen Partnerschaft formuliert hat, muss die Reformen einleiten, die es dem Land gestatten, sich als souveräner Staat zu konstituieren. Serbien muss mit großen Problemen fertig werden, wie z.B. der Entscheidung über den künftigen Status der Provinz Kosovo. Ebenso wie Montenegro seit seiner Unabhängigkeit hat auch Serbien eine konstruktive Richtung eingeschlagen und ist bei der wirtschaftlichen Integration in die EU vorangekommen, so dass es den Rückstand im Vergleich zu den übrigen Staaten aufholen dürfte, sobald ein ASA zustande kommt. Mit der neuen Verfassung dürfte das Land sich besser regieren lassen. Serbien hat es verstanden, seine makroökonomische Stabilität zu erhalten, mit den Privatisierungen fortzufahren und ausländische Investitionen ins Land zu holen. Dieser positive Trend dürfte sich mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über Visaerleichterungen und der Beteiligung Serbiens an Programmen der EG noch verstärken.

Die Provinz Kosovo profitiert vom Engagement der EU, die zur MINUK beiträgt und die Martti Ahtisaari, den Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, in seinen Bemühungen um die endgültige Regelung des Status der Provinz unterstützt. In Kosovo müssen noch wichtige Reformen durchgeführt werden (Rechtsstaatlichkeit, Wirtschaft, öffentliche Verwaltung und Minderheitenrechte).

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Referenzkriterien: Sie sollen dazu dienen, die Qualität der Verhandlungen zu erhöhen, und zwar dadurch, dass den Anwärterstaaten auf diese Weise Anreize geboten werden, mit den notwendigen Reformen bereits im Frühstadium des Heranführungsprozesses zu beginnen. Diese Kriterien sind verifizierbar und stehen in Bezug zu den wesentlichen Aspekten des jeweiligen Acquis-Kapitels. Grundsätzlich beziehen sich die für die Aufnahme der Verhandlungen ausgewählten Referenzkriterien auf die wichtigsten Schritte der Vorbereitung auf die künftige Harmonisierung (e.g. Strategiepapiere bzw. Aktionspläne) sowie auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, die den im Acquis verankerten Anforderungen entsprechen. Die bei Abschluss der Verhandlungen zu einem Kapitel anwendbaren Referenzkriterien beziehen sich im Wesentlichen auf Rechtsetzungsmaßnahmen, Instanzen der Verwaltung und Justiz und eine Aufstellung der bereits umgesetzten Aspekte des Acquis. Bei den wirtschaftsrelevanten Kapiteln kommt zudem das Kriterium der funktionsfähigen Marktwirtschaft zur Anwendung.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 3. Mai 2006: « Die Erweiterung zwei Jahre danach - wirtschaftlich ein Erfolg » [KOM(2006) 200 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat vom 29. November 2006: „Beitrittsverhandlungen mit der Türkei „ [KOM(2006) 773 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 17.04.2008

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