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Die Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien

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Die Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien

Mit der Beitrittspartnerschaft soll den bulgarischen Behörden bei ihren Anstrengungen im Hinblick auf die Erfüllung der Beitrittskriterien geholfen werden. Sie legt die Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt und insbesondere die Umsetzung des Besitzstands fest und liefert die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe, die von Mitteln der Gemeinschaft wie etwa dem Programm Phare bestritten wird.

Bulgarien hat am 25. April 2005 den Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union unterzeichnet. Bulgarien ist seit dem 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union.

In ihrer Mitteilung „ Agenda 2000 " hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschlägen zur Intensivierung der Heranführungsstrategie für alle beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) formuliert. Diese Strategie soll ein kohärentes Programm für die Vorbereitung der betreffenden Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union bieten und insbesondere

  • die verschiedenen Formen der Heranführungshilfen der Europäischen Union in einem einheitlichen Rahmenwerk, nämlich den Beitrittspartnerschaften, zusammenfassen,
  • die Beitrittskandidaten mit den Verfahren und den Politiken der Europäischen Union vertraut machen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit einräumen, sich an Programmen der Gemeinschaft zu beteiligen.

ZIEL

Ziel der im März 1998 geschlossenen und im Dezember 1999, im Januar 2002 und im Mai 2003 überarbeiteten Beitrittspartnerschaft ist es, in einem einheitlichen rechtlichen Rahmen die im Regelmäßigen Bericht 2003 der Kommission über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt und im Fahrplan für Bulgarien ermittelten prioritären Bereiche mit Handlungsbedarf, die für die Unterstützung Bulgariens bei der Erfüllung dieser prioritären Aufgaben zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie die Bedingungen für diese Hilfe festzulegen. Die Beitrittspartnerschaft liefert ein Rahmenwerk für das politische Instrumentarium zur Unterstützung der Beitrittskandidaten bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft.

Dazu gehören u. a. ein Nationales Programm für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die staatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Die Beitrittspartnerschaft diente als Grundlage für die Aufstellung eines Aktionsplans für den Ausbau der Kapazitäten Bulgariens im Verwaltungs- und Justizbereich.

Diese Instrumente sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind damit vereinbar.

Die Verwirklichung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bulgarien überwacht.

DIE PRIORITÄTEN

Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden im Dezember 1999 überprüft (siehe Anhang des Beschlusses 1999/857/EG, Seite 3). Die letzte Überarbeitung erfolgte im Mai 2003 (Beschluss 2003/396/EG). Sie bildet die Grundlage des Kommissionsberichts von 2003.

In der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft sind die prioritären Ziele genannt, die Bulgarien im Zeitraum 2003-2004 vollständig oder weitgehend verwirklichen sollte. Sie wurden von der Union und Bulgarien gemeinsam festgelegt. Der Umfang der Bulgarien gewährten Hilfe wird von der Umsetzung dieser Prioritäten abhängen.

Im Jahr 2004 hat Bulgarien weiter daran gearbeitet, die in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen Prioritäten umzusetzen. Dabei hat es im Hinblick auf die Reform der öffentlichen Verwaltung und des Justizsystems, den Privatisierungsprozess und die Angleichung an das EU-Recht Fortschritte erzielt. Dennoch sind noch weitere Anstrengungen notwendig, insbesondere in den Bereichen Achtung der Menschenrechte und Minderheitenschutz. Diesbezüglich ist es angebracht, die Anstrengungen zur Verbesserung der Lage der Roma-Volksgruppe zu intensivieren. Ferner besteht noch großer Handlungsbedarf bei der Senkung der Subventionen für den Energie- und den Verkehrssektor. Notwendig sind auch nach wie vor Verbesserungen der Qualität der Investitionen in Infrastruktur, ins Bildungs- und ins Gesundheitswesen. Darüber hinaus müssen die Reformen im Bereich der Zollverwaltung und der Steuern angewandt werden.

  • Weitere Informationen sind abrufbar unter Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes.

FINANZRAHMEN

Die Unterstützung, die im Rahmen des Programms PHARE und der anderen Heranführungsinstrumente gewährt wird, konzentriert sich auf die Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft genannten Prioritäten. Für die Jahre 2000-2004 beläuft sich die gesamte Finanzhilfe an Bulgarien bei Phare auf rund 178 Mio. , bei SAPARD auf 57,6 Mio. und bei ISPA auf 93 bis 127 Mio. jährlich.

Phare

Bulgarien wurde zwischen 1992 und 2003 im Rahmen des Programms Phare mit 1,54 Mrd. unterstützt, davon 188,92 Mio. im Jahr 2003. Die Kommission hat Bulgarien außerdem im Zusammenhang mit der Vereinbarung vom November 1999 über die baldige Abschaltung der Blöcke 1-4 des KKW Kosloduj zusätzliche PHARE-Hilfe angeboten. Die Vereinbarung sieht vor, dass Bulgarien für den Zeitraum 2000 bis 2006 zusätzliche Hilfe in Höhe von 200 Mio. erhält. Für den Zeitraum 2004-2006 wird gemäß dem EU-Grundsatz der Solidarität gegenüber den vereinbarten Anstrengungen zur Stilllegung bestimmter Atomanlagen und den Konsequenzen aus diesen Maßnahmen ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 140 Mio. zur Verfügung gestellt. Das Programm Phare 2004 sieht für Bulgarien eine nationale Zuweisung in Höhe von 208,3 Mio. vor, die durch ein Finanzpaket für die Stilllegung von Kernkraftwerken ergänzt wird.

Das Programm Phare 2004 sieht folgende Prioritäten vor:

  • Politische Kriterien: Projekte zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen sowie des Justizapparats (36 Mio.); Projekte zur Stärkung der Transparenz, der Finanzkontrolle sowie der Korruptions- und Betrugsbekämpfung (8 Mio.); Projekte für ethnische Minderheiten, bedürftige Bevölkerungsgruppen und die Zivilgesellschaft (13 Mio.)
  • Wirtschaftliche Kriterien: Projekte zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit sowie des sozialen Zusammenhalts (35 Mio.)
  • Einhaltung der Verpflichtungen zur Übernahme des Besitzstands: Projekte zur Verbesserung der Verwaltungs- und Justizkapazitäten zur Durchführung und zum Vollzug der Rechtsvorschriften und zur Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt (42 Mio.); Projekte zur Verbesserung der strategischen Planung und der wirksamen Verwendung der Gemeinschaftsmittel und zur Vorbereitung des Landes auf die Strukturfonds (insbesondere die Umsetzung eines dezentralen Verwaltungssystems (EDIS)) (12 Mio.).

Ferner wird im Rahmen von Phare ein Betrag in Höhe von 36 Mio. für Programme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zugewiesen, die an den Grenzen Bulgariens zu Griechenland (20 Mio.), zu Rumänien (8 Mio.), zur Türkei (3 Mio.), zu Serbien und Montenegro (3 Mio.) sowie zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (2 Mio.) durchgeführt werden.

Heranführungshilfe

Seit dem Jahr 2000 umfasst die Heranführungshilfe auch ein Instrument für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (SAPARD) und ein strukturpolitisches Instrument (ISPA), das sich auf umwelt- und verkehrspolitische Maßnahmen konzentriert. Die im Juni 1999 erlassene Verordnung zur Koordinierung der Hilfe im Rahmen von PHARE, SAPARD und ISPA eröffnet der Kommission die Möglichkeit, die Auftragsvergabe im Nachhinein zu überprüfen, wenn sie die Finanzkontrolle des Partnerlandes für unzureichend erachtet.

Für die Umsetzung des Programms SAPARD in Bulgarien hat die Gemeinschaft 2004 einen Richtbetrag von 68 Mio. bereitgestellt. 2003 belief sich dieser Betrag auf 56,5 Mio. . Das Programm SAPARD war 2004 hauptsächlich darauf ausgerichtet, den bulgarischen Agrarsektor auf den EU-Beitritt des Landes vorzubereiten. Mithin wurden allein die verbleibenden Mittel für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Besitzstand verwendet.

Die Mittelausstattung für ISPA zugunsten Bulgariens - knapp über 100 Mio. jährlich - wurde seit dem Jahr 2000 vollständig gebunden (lediglich 2002 war ein leichter Rückgang zu verzeichnen). Für das Jahr 2003 waren Haushaltsmittel in Höhe von 112,6 Mio. vorgesehen, während sich der zugewiesene Richtbetrag für 2004 auf rund 135,4 Mio. beläuft. Die ISPA-Strategien wurden 2003 überarbeitet. Bei der Verkehrsinfrastruktur stehen die Vollendung bzw. Modernisierung der wichtigsten transeuropäischen Straßen- und Eisenbahnnetze und insbesondere die grenzüberschreitenden Verbindungen im Mittelpunkt. Im Umweltbereich hat sich die bulgarische Regierung in erster Linie darauf konzentriert, die Wasserqualität durch Investitionen in die Abwasseraufbereitung sowie in Kanalisations- und Wasserversorgungssysteme zu verbessern. Priorität genießen ferner die Abfallbewirtschaftung in Städten und die Bekämpfung der Luftverschmutzung.

BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2008 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

PARTNERSCHAFT FÜR DEN BEITRITT

Beschluss 98/266/EG des Rates vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 2002/83/EGAmtsblatt L 44 vom 14.2.2002

Beschluss 2003/396/EG Amtsblatt L 146 vom 12.6.2003

REGELMÄSSIGE BERICHTE

Beschluss 1999/857/EG Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Bericht der Kommission KOM(98) 707 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 501 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 701 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1744Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1400Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1210Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1199Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

UMFASSENDE MONITORINGBERICHTE NACH UNTERZEICHNUNG DES BEITRITTVERTRAGES

Vertrag über den Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union vom 25. April 2005 [Amtsblatt 157 vom 21.06.2005]

Das bulgarische Parlament hat am 11. Mai 2005 den Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union ratifiziert, den Bulgarien am 25. April 2005 in Luxemburg unterzeichnet hatte, nachdem das Europäische Parlament am 13. April 2005 seine Zustimmung erteilt hatte. Bulgarien soll am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beitreten.

Umfassender Monitoringbericht der Europäischen Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1354]

Monitoringbericht der Kommission von Mai 2006 [KOM(2006) 214 endg. - SEK(2006)595]Mitteilung der Kommission vom 16. Mai 2006, „Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens" [KOM(2006) 214 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung Mitteilung der Kommission vom 26. September 2006 „Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens" [KOM (2006) 0549 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 23.01.2007

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