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Slowenien

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Slowenien

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2010 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 709 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 512 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000)712 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001)700 endg. - SEK(2001) 1755 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002)700 endg. - SEK(2002) 1411 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1208 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Kommission die Auffassung, Slowenien habe zwar einige Fortschritte erzielt, doch bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich des freien Warenverkehrs bestehe noch großer Handlungsbedarf. Sie stellte ebenfalls fest, dass die Rechtsangleichung im Bereich der technischen Vorschriften einschließlich der Richtlinien nach dem "neuen Konzept" vorangetrieben und auch die Normungs- und Konformitätsbewertungsstrukturen ausgebaut werden müssen. Sie forderte Slowenien ebenfalls auf, weitere Verbesserungen bei Personalausstattung, Fachwissen und Verwaltungsaufbau vorzunehmen. Slowenien müsse auch dafür Sorge tragen, dass seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften in den auf Gemeinschaftsebene nicht harmonisierten Bereichen den Handel nicht behindern, und zu diesem Zweck vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

In dem Bericht vom November 1998 wurde diese erste Bewertung bestätigt und festgestellt, dass Slowenien insbesondere bei der Übernahme des Besitzstands keine nennenswerten Fortschritte erzielt hatte. Auch der Aufbau der für die Umsetzung des Besitzstands erforderlichen Strukturen wies noch deutliche Mängel auf.

Im Bericht von 1999 wurde die Auffassung vertreten, dass vor dem Hintergrund einer wenig befriedigenden Ausgangslage große Fortschritte erzielt worden waren.

In ihrem Bericht vom November 2000 stellte die Kommission fest, dass der Prozess der Aufgabentrennung für Akkreditierung, Zertifizierung und Normung abgeschlossen ist und bei der Umsetzung der sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft Fortschritte erzielt wurden.

In ihrem Bericht vom November 2001 vertrat die Kommission die Auffassung, dass Slowenien im Bereich des freien Warenverkehrs weiterhin regelmäßige Fortschritte gemacht hat und im Zollbereich erheblich vorangekommen ist.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird festgestellt, dass Slowenien bei der Übernahme des Besitzstands weiterhin gut vorangekommen ist.

In ihrem Bericht vom November 2003 stellt die Kommission fest, dass Slowenien im Wesentlichen den Anforderungen infolge des Beitritts gerecht wird, dass in bestimmten Bereichen jedoch noch Anstrengungen erforderlich sind.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der freie Warenverkehr setzt die Beseitigung sämtlicher Handelsschranken voraus. Dazu gehören nicht nur die Zölle und die mengenmäßigen Beschränkungen, sondern auch alle Maßnahmen mit gleicher, d. h. protektionistischer Wirkung.

Wo es an harmonisierten technischen Vorschriften fehlt, gilt nach dem Urteil in der Rechtssache „Cassis de Dijon" der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der einzelstaatlichen Bestimmungen.

Bei der Harmonisierung ist die Europäische Gemeinschaft zu einem „ neuen Konzept " übergegangen. Sie schreibt nicht länger technische Lösungen vor, sondern legt lediglich grundlegende Anforderungen fest, welchen die Waren entsprechen müssen.

BEWERTUNG DER LAGE

In dem in der Beitrittspartnerschaft als kurzfristige Priorität genannten Bereich Normung und technische Vorschriften ist eine zufriedenstellende Entwicklung zu verzeichnen. Der erforderliche Rechtsrahmen für die Annahme der technischen Vorschriften, die unter die Einzelrichtlinien und die Richtlinien nach dem so genannten „neuen Konzept" fallen, wurde geschaffen. Für die Bereiche Normung und Akkreditierung wurde jeweils ein Gesetz verabschiedet.

Erhebliche Fortschritte sind auch bei den sektorspezifischen Rechtsvorschriften zu verzeichnen. So hat Slowenien den Besitzstand in den Bereichen amtliches Messwesen, Fertigpackungen, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung, Gasgeräte, Niederspannungsgeräte, elektromagnetische Verträglichkeit, medizinische Geräte, Bauprodukte, Textilerzeugnisse und Schuhwerk sowie Kosmetika umgesetzt. Im März 2001 kam Slowenien im Hinblick auf Sportboote einen bedeutenden Schritt voran, da das Seeschifffahrtsgesetz verabschiedet wurde, das die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der einschlägigen Richtlinie liefern soll.

Ferner erzielte das Land weitere Fortschritte in den Bereichen Nahrungsmittel (sanitäre und materielle Anforderungen beim Umgang mit Nahrungsmitteln, für Nahrungsmittelprüfung zuständige Stellen usw.), Chemikalien (Inverkehrbringen und Verwendung, Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, gute Laborpraxis, Transport usw.) und Arzneimittel (Marktzulassung, Klassifizierung der Medikamente, toxikologische und pharmazeutische Versuche, klinische Versuche, Farbstoffe, Großhandelspreise, Schutz der Daten aus klinischen Versuchen, Blutversorgung, Untersuchung auf Genusstauglichkeit usw.). Im Bericht von 2003 wird festgestellt, dass der gemeinschaftliche Besitzstand zum Teil übernommen wurde, jedoch noch Fortschritte in einigen Bereichen erzielt werden müssen.

Außerdem hat Slowenien im Jahr 2000 einen Großteil der europäischen Normen übernommen. In den Jahren 2001 von 2002 wurden weitere Fortschritte erzielt. Nahezu alle europäischen Normen sind inzwischen übernommen.

In den nicht harmonisierten Bereichen hat Slowenien dem Bericht 2003 zufolge diejenigen seiner nationalen Rechtsvorschriften einer ersten Analyse unterzogen, die den freien Warenverkehr behindern könnten; das Ergebnis dieser Untersuchung ist zufriedenstellend. Es muss noch eine Klausel über die bereichsübergreifende gegenseitige Anerkennung verabschiedet werden.

Was die zur Übernahme des Besitzstands notwendige Infrastruktur betrifft, so wird das slowenische Institut für Normung und Messwesen, das für Akkreditierung, Zertifizierung und Normung zuständig ist, seine Aufgaben dem slowenischen Amt für Akkreditierung und dem slowenischen Normungsinstitut übertragen. Darüber hinaus beschäftigt sich eine Abteilung des Wirtschaftsministeriums mit dem freien Warenverkehr und 15 Stellen zur Bewertung der CE-Konformität wurden akkreditiert. Trotz dieser Fortschritte muss der Datenaustausch zwischen den Verwaltungen noch weiter ausgebaut werden. Im Bericht von 2002 wird festgestellt, dass Slowenien die notwendigen horizontalen Institutionen im Bereich des neuen Konzepts und des globalen Konzepts (Akkreditierungsinstitut und Normungsinstitut) eingerichtet hat und diese voll funktionsfähig sind. Die Marktaufsichtsbehörden müssen noch weiter ausgebaut werden, um eine bessere Koordinierung zwischen den zuständigen nationalen Behörden sicherzustellen. Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass die auf dem neuen Konzept beruhenden bereichsübergreifenden und verfahrenstechnischen Maßnahmen, die zur Anwendung des Besitzstands erforderlich sind, vorhanden sind. Die Rechtsvorschriften wurden umgesetzt und entsprechen dem Besitzstand.

All diese Bestimmungen wurden durch das Gesetz über allgemeine Produktsicherheit sowie durch neue Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ergänzt. Damit werden die Vergabe öffentlicher Aufträge neu geregelt und besondere Regeln für die Aufträge über Lieferungen, Arbeiten und Dienstleistungen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Telekommunikation aufgestellt. Mit der Einrichtung des Amtes für das öffentliche Auftragswesen im Februar 2001 wurde ein wichtiger Schritt getan. Im Juli 2002 wurde das Gesetz über die Verfahren zur erneuten Prüfung öffentlicher Aufträge verabschiedet. Im Bericht 2003 ist zu lesen, dass das Gesetz über das öffentliche Auftragswesen noch so geändert werden muss, dass es vollständig dem Besitzstand entspricht.

Die Verhandlungen über das Kapitel „Freier Warenverkehr" wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Für die Erneuerung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen pharmazeutischer Erzeugnisse wurde eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2007 ausgehandelt.

Was die Verhandlungen über die Übernahme des Besitzstands im Bereich Zollunion betrifft, so hat Slowenien im Dezember 2000 und April 2001 im Bereich des gemeinschaftlichen Zollkodex drei Dekrete erlassen, die sich auf das Zolltarifgesetz stützen. Slowenien hat im Zollbereich bereits ein hohes Niveau der Angleichung erreicht. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangesbestimmungen beantragt. Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass Slowenien im Wesentlichen seinen sich aus den Beitrittsverhandlungen ergebenden Verpflichtungen nachkommt und in der Lage sein müsste, den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Zollunion zu übernehmen.

Letzte Änderung: 10.03.2004

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