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Estland

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Estland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2006 endg. - [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission KOM(98) 702 endg. - [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission KOM(1999) 504 endg. - [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission KOM(2000) 704 endg. - [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1747 endg. - [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1403 - [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, dass Estland bei der industriellen Umstrukturierung und der Übernahme der EU-Rechtsvorschriften für den Bereich Industrie große Fortschritte gemacht hat. Sie bekräftigte auch, dass unter der Voraussetzung, dass die jetzigen Anstrengungen und der Zustrom ausländischen Kapitals von Dauer sind, zu erwarten sei, dass mittelfristig nur noch sehr begrenzte Probleme für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit fortbestehen werden, die sich nicht zu Hindernissen für die volle Teilnahme Estlands am erweiterten EU-Markt auswachsen dürften.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass in diesem Bereich, insbesondere was die Politik für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie anbelangt, Fortschritte erzielt worden waren. Allerdings waren Anstrengungen zur Einführung gemeinschaftskonformer Qualitätssicherungssysteme erforderlich. Die kleinen und mittleren Unternehmen wurden als eine Priorität der estnischen Wirtschaftspolitik angesehen.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde unterstrichen, dass die industrielle Entwicklung voranschreitet. Da die Privatisierung im verarbeitenden Gewerbe abgeschlossen war, nahm Estland nunmehr die Umstrukturierung und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Angriff. Die KMU waren von äußerst großer Bedeutung, da sie 99 % der Unternehmen Estlands stellten.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass Estland Maßnahmen für die Festlegung einer echten Industriepolitik eingeleitet hat. Es musste sich bemühen, eine eigene Industriepolitik zu entwickeln, die sich von seiner allgemeinen Wirtschaftspolitik unterscheidet. Ausländische Direktinvestitionen wurden in Estland weiter gefördert. Die Privatisierung und Umstrukturierung der gewerblichen Wirtschaft wurde fortgesetzt. Im Rahmen der KMU-Politik wurde der Unternehmensförderung in den weniger entwickelten Gebieten und den Gebieten mit industriellen Monostrukturen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Im Bericht vom November 2001 wurde betont, dass Estland bei der Ausarbeitung von industriepolitischen Maßnahmen weitere Fortschritte erzielt hat. Die Bemühungen konzentrierten sich vor allem auf die Innovationspolitik, die Förderung ausländischer Investitionen und die Privatisierung von Industrieunternehmen. Weiter umgesetzt wurde die allgemeine KMU-Politik, während der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert und die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert wurden.

Der Bericht von Oktober 2002 geht auf die Fortschritte ein, die von Estland auf dem Gebiet der Industriepolitik und der Politik zur KMU-Förderung erzielt wurden.

Im Bericht vom November 2003 wird die Ansicht vertreten, dass mit der Unternehmenspolitik Estlands die sich aus den Beitrittsverhandlungen ergebenden Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt werden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Ziel der Industriepolitik der EU ist die Stärkung des Wettbewerbs, um den Lebensstandard anzuheben und ein hohes Beschäftigungsniveau sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist sie ausgerichtet auf die Förderung eines günstigen Umfelds für die Initiative und die Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Gemeinschaft sowie auf die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und die Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Zur Umsetzung der Industriepolitik werden Instrumente aus mehreren Politikbereichen der Gemeinschaft eingesetzt. Dazu gehören sowohl Instrumente der Marktsteuerung (Produktspezifikation und Marktzugang, Handelspolitik, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik) als auch Maßnahmen zur Förderung der Strukturanpassung der Industrie (stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld, Technologie, Ausbildung usw.).

Damit die Beitrittsländer in der Lage sind, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, müssen sie zum Zeitpunkt des Beitritts über eine hinreichend wettbewerbsfähige Industrie verfügen. Dabei muss erkennbar sein, dass sie im Einklang mit Artikel 157 (vormals Artikel 130) EG-Vertrag eine Politik der offenen und wettbewerbsfähigen Märkte verfolgen. Die in den Europa-Abkommen vorgesehene gute Zusammenarbeit zwischen der EU und den Beitrittsländern in den Bereichen Industrie, Investitionen, Normung und Bewertung der Konformität mit den Gemeinschaftsvorschriften ist ebenfalls ein guter Gradmesser dafür, ob die Entwicklung der Beitrittsländer in die richtige Richtung geht.

BEWERTUNG DER LAGE

Was die Industrie-Strategie betrifft, so wurden die Unterlage zur Industriepolitik und der Aktionsplan 2003-2006 noch nicht ausgearbeitet. Die Anstrengungen auf dem Gebiet der Industriepolitik sind noch zu stark fragmentiert. Es muss eine zusammenhängende Industriepolitik formuliert werden. Die ausländischen Investitionen nehmen zu, konzentrieren sich jedoch weiterhin auf die Region Tallinn. Was die Privatisierung und Umstrukturierung betrifft, so ist die Lage gegenüber dem letzten Berichtszeitraum im Wesentlichen unverändert.

Bei der Anpassung seiner Industriepolitik hat Estland seit der Stellungnahme des Jahres 1998 deutliche Fortschritte erzielt. Dieses Kapitel ist vorläufig abgeschlossen, eine Übergangsregelung wurde nicht beantragt, und Estland hat seine Verpflichtungen erfüllt (siehe Bericht 2002). Im Interesse einer leichteren Integration in den Binnenmarkt müssen die Unternehmen noch wettbewerbsfähiger werden.

Was die KMU betrifft, so hat Estland im Januar 2002 das Papier „Enterprising Estonia" (Unternehmen Estland) vorgelegt, mit dem der Unternehmergeist, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit der estnischen Unternehmen gefördert werden sollen. Ferner wurde ein Aktionsplan für 2002 verabschiedet. Im April 2002 hat sich Estland der Europäischen Charta für Kleinunternehmen angeschlossen.

Vor allem durch die Verringerung des für sie entstehenden Verwaltungsaufwands konnten die Rahmenbedingungen für die Unternehmen verbessert werden. Allerdings müssen die Unternehmen, wenn die Regierung die Rechtsvorschriften ändert, besser informiert werden, und sie müssen leichteren Zugang zu Finanzmitteln haben.

Seit der Stellungnahme des Jahres 1997 hat Estland auf dem Gebiet der Politik zur KMU-Förderung zahlreiche Fortschritte erzielt. Dieses Kapitel ist vorläufig abgeschlossen, eine Übergangsregelung wurde nicht beantragt, und Estland hat seine Verpflichtungen erfüllt (siehe Bericht 2002). Estland muss vor allem den Dialog mit den Unternehmen und die Informationsverbreitung fördern sowie die Gründung und Entwicklung von Unternehmen erleichtern.

Estland nimmt am Dritten Mehrjahresprogramm der EU für KMU teil (1).

See also

(1) Beschluss Nr. 5/98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Estland andererseits vom 4. November 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Estlands am Programm der Gemeinschaft für kleine und mittlere Unternehmen

Amtsblatt L 307 vom 17.11.1998

Letzte Änderung: 16.01.2003

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