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Europäischer Freiwilligendienst für junge Menschen: Aktionsprogramm

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Europäischer Freiwilligendienst für junge Menschen: Aktionsprogramm

1) ZIEL

Förderung der Mobilität europäischer Jugendlicher im Rahmen einer aktiven Unionsbürgerschaft mit der Möglichkeit, eine Ausbildungserfahrung in mehreren Tätigkeitsbereichen zu erwerben, Förderung ihrer aktiven Beteiligung am europäischen Aufbauwerk und an der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Drittländern durch ihre Beteiligung an grenzübergreifenden gemeinnützigen Tätigkeiten.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Beschluß 1686/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Einführung eines gemeinschaftlichen Aktionsprogramms "Europäischer Freiwilligendienst für junge Menschen".

3) INHALT

Die Kommission hat die Aufstellung eines gemeinschaftlichen Aktionsprogramms "Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche" mit einer Laufzeit vom 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 1999 vorgeschlagen.

Das Programm entspricht der allgemeinen Zielsetzung einer auf Zusammenarbeit ausgerichteten Jugendpolitik, wie sie im Programm "Jugend für Europa" festgelegt ist. Ziel des Programms ist es, die Mobilität und die Solidarität der jungen Europäer im Rahmen einer aktiven Unionsbürgerschaft zu fördern und ihnen Erfahrungen mit einer anerkannten, nicht formalen Bildung zu ermöglichen.

Mit dem Programm werden folgende spezifische Ziele verfolgt:

  • verstärkte Teilnahme von jungen Menschen mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat an grenzüberschreitenden gemeinnützigen Tätigkeiten von längerer oder kürzerer Dauer innerhalb der Gemeinschaft oder in Drittländern; diese Tätigkeiten dürfen nicht an die Stelle möglicher oder bestehender bezahlter Arbeitsverhältnisse treten;
  • Förderung der Anerkennung des Wertes von Erfahrungen mit einer nicht formalen Bildung auf europäischer Ebene;
  • Förderung von Eigeninitiative, Kreativität und Solidarität bei jungen Menschen, um ihre Eingliederung in die Gesellschaft sowie ihren Beitrag zur Entwicklung der Programmziele zu fördern;
  • Erleichterung des Zugangs zum Programm für alle jungen Menschen.

Zu diesem Zweck sind die Aktionen des Programms auf folgende Schwerpunktbereiche ausgerichtet:

  • Unterstützung von grenzüberschreitenden gemeinnützigen Tätigkeiten innerhalb der Gemeinschaft und in Drittländern;
  • Unterstützung von Tätigkeiten, die Anstöße zu Partnerschaften im Zusammenhang mit dem Europäischen Freiwilligendienst und zu innovativen Netzverbundmaßnahmen geben;
  • Unterstützung von Projekten, die darauf abzielen, die Betreuung junger Freiwilliger zu verbessern sowie die von diesen gesammelten Erfahrungen zu nutzen;
  • Entwicklung und Unterstützung der Vorbereitung (insbesondere in sprachlicher und interkultureller Hinsicht) sowie der Betreuung der jungen Freiwilligen;
  • Sicherung der Qualität sämtlicher Tätigkeiten im Rahmen des Programms und Unterstützung der Herausbildung ihrer europäischen Dimension sowie Beitrag zur Zusammenarbeit in Jugendfragen.

Die Gesamtdotierung für die Durchführung dieses Programms wird für den Zeitraum 1998 bis 1999 auf 47,5 Millionen Euro festgesetzt.

Besondere Beachtung gilt dem Zugang aller Jugendlichen ohne Benachteiligung zu den Aktivitäten des Programms.

Besondere Anstrengungen müssen für diejenigen jungen Menschen unternommen werden, denen die Teilnahme an den bestehenden Aktionsprogrammen aus kulturell, sozial, physisch, wirtschaftlich oder geographisch bedingten Gründen am meisten Schwierigkeiten bereitet.

Das Programm steht den EFTA-Staaten zur Teilnahme offen.

Der Schwerpunkt liegt auf der Komplementarität des Programms gegenüber den anderen Aktionen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Jugendbereich sowie auf der Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten ergreifen die angemessenen Maßnahmen für den Ausbau von Strukturen auf gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Ebene, um die Programmziele zu realisieren und um die Bewertung und Begleitung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sorgen die Kommission und die Mitgliedstaaten für eine angemessene Unterrichtung und Sensibilisierung der Freiwilligen in bezug auf ihre Rechte und Pflichten auf europäischer, einzelstaatlicher und lokaler Ebene.

Jeder Mitgliedstaat bemüht sich, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Programms insbesondere hinsichtlich der rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Zugang zum Programm und für die grenzüberschreitende Mobilität der jungen Freiwilligen sowie hinsichtlich der Anerkennung der besonderen Situation der jungen Freiwilligen zu gewährleisten.

Die jungen Freiwilligen erhalten eine von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausgefertigte Bescheinigung über ihre Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst und über die in dieser Zeit von ihnen erworbenen Fähigkeiten und gewonnenen Erfahrungen.

Bei der Umsetzung des Programms wird die Kommission von einem Ausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

Zu gegebener Zeit legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Evaluierungsbericht über die Gemeinschaftsmaßnahmen im Jugendbereich vor.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

31.07.1998

6) quellen

Amtsblatt L 214 vom 31.07.1998

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Beschluß - C(98) 2486/2 C(98) 2486 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Am 4. September 1998 hat die Kommission einen Beschluß angenommen, der folgende Maßnahmen umfaßt: Annahme der Durchführungsmodalitäten des Programms Europäischer Freiwilligendienst - Benutzerleitfaden; Annahme des Arbeitsplans der Kommission zur Durchführung des Programms 1998; Annahme des Vorschlags zur Verteilung der dezentralisierten Finanzmittel 1998.

Der Benutzerleitfaden beschreibt die Modalitäten zur Durchführung des EFD-Programms. Er enthält insbesondere detaillierte Informationen zu den folgenden Punkten:

  • Rolle der Akteure im Programm;
  • Art der Aktivitäten, die durch das EFD-Programm gefördert werden können;
  • formelle Förderkriterien;
  • Verfahrensablauf zur Einrichtung von Projekten im Rahmen des EFD-Programms;
  • Modalitäten der Projektfinanzierung.

Der Arbeitsplan enthält die Prioritäten der Kommission für die Durchführung des neuen Programms 1998, die aufgrund der Ergebnisse der Pilotaktion zum Europäischen Freiwilligendienst aufgestellt worden sind. Folgende Elemente sind im Vergleich zu dieser Pilotaktion neu hinzugekommen:

  • neue Modalitäten zur Projektfinanzierung;
  • Entwicklung multilateraler Projekte;
  • Entwicklung der Zusammenarbeit mit Drittländern;
  • kurzfristige Projekte;
  • Ausbildungsaktivitäten;
  • die Aktion "Zukunftskapital".

Beschluß - C(99) 1 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Am 13. Januar 1999 hat die Kommission einen Beschluß angenommen, der folgendes umfaßt: Annahme der Maßnahmen für die Durchführung des Programms Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Arbeitsplan für 1999; Verteilung der für 1999 vorgesehenen dezentralisierten Mittel auf die Mitgliedstaaten.

Der Europäische Freiwilligendienst wurde am 31. Juli 1998 eingeführt; der Arbeitsplan 1999 schreibt daher im wesentlichen dasjenige von 1998 fort. Im Lichte der ersten Ergebnisse legt die Kommission eine Reihe von Prioritäten vor.

a) Teilbereich "Dezentrale Maßnahmen"

Dieser Teilbereich umfaßt Langzeit- und Kurzzeitprojekte. Sie bilden den Kernbereich des Programms (im Rahmen der Pilotaktion entfielen fast 75 % der Praktikumsplätze auf dezentrale Maßnahmen). Die Mittelverteilung bestätigt die Priorität, die diesem Maßnahmentyp eingeräumt wird. Für die Maßnahmen der EFD-Langzeitprojekte werden 11 600 000 Euro bereitgestellt, was etwa 51,6 % der Gesamtmittel des Programms entspricht. Mit dieser Dotierung können ungefähr 2 000 Freiwillige für Langzeiteinsätze entsandt werden.

Damit das System flexibler wird, können Freiwillige ebenfalls für zeitlich begrenzte Einsätze (von 3 Wochen bis zu 3 Monaten) entsandt werden. Die schrittweise Umsetzung solcher Projekte wird 1999 fortgesetzt; bestimmte Zielgruppen sollen angesprochen werden, für die der Zugang zum Frewilligendienst besonders schwierig ist. Die Dotierung für solche Maßnahmen beläuft sich auf 800 000 Euro.

b) Teilbereich "Zentrale Maßnahmen"

Dieser Teilbereich umfaßt verschiedene Arten von Projekten:

  • Multilaterale Projekte: An dieser Art von Projekten sind Partner aus verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt; der Arbeitsplan der Kommission gibt all jenen öffentlichen oder privaten Einrichtungen (Verbände, Kommunen usw.), die in mindestens sechs Mitgliedstaaten Partner haben, die Möglichkeit, an dieser Art von Projekten teilzunehmen. 1999 beträgt die für multilaterale Projekte vorgesehene Dotierung weiterhin 1 600 000 Euro.
  • Aktivitäten im Rahmen von Großereignissen: Bei solchen Projekten wird der Freiwilligendienst mit außergewöhnlichen Aktivitäten gekoppelt, damit mehr junge Menschen sich beteiligen und die Öffentlichkeitswirkung des Programms erhöht wird. Für 1999 ist die Finanzierung zwei solcher Veranstaltungen vorgesehen: einmal in Weimar, wo eine Gruppe von Freiwilligen bei der Organisation und Abwicklung kultureller Aktivitäten helfen wird, in deren Mittelpunkt die Bewahrung von Europas kollektivem Gedächtnis steht, sowie eine Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Jakobsweg nach Compostella, bei der Freiwillige an kulturellen Aktivitäten mitwirken werden. Für 1999 werden 600 000 Euro für solche Projekte bereitgestellt.
  • Drittländer-Projekte: Die Kommission schlägt einen Ansatz vor, der auf Mittel- und Osteuropa sowie die Mittelmeeranrainerstaaten abzielt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf der Bildung und Einrichtung von Partnerschaften liegen. Bereits zu Beginn der Durchführung des Programms EURO-MED J muß eine Zusammenarbeit im Rahmen des Freiwilligendienstes eingeführt werden. Die Dotierung für solche Projekte beläuft sich auf 550 000 Euro.
  • Experimentelle Kurzzeitprojekte: Die Kommission wird Innovativprojekte unterstützen, die von Organisationen mit entsprechender Erfahrung vorgeschlagen werden, und deren spezifischen Beitrag untersuchen;
  • Schulungsmaßnahmen: Die Kommision sieht die Unterstützung von Projekten vor, die speziell für die Ausbilder vorgesehen sind; sie sollen ergänzend zum Programm Jugend für Europa durchgeführt werden.

1998 wurden Fragen im Zusammenhang mit der Versicherung der Freiwilligen auf der Ebene der Nationalen Agenturen und der NRO-Träger abgewickelt. Zwecks Vereinfachung, und um das Zwichenschalten zahlreicher Stellen zu vermeiden, schlägt die Kommission vor, die Versicherung der Freiwilligen für Projekte im Jahr 1999 zentral zu verwalten. Zu diesem Zweck ist ein Betrag von 1 209 257 Euro vorgesehen.

Der Erfolg des Programms wird weitgehend durch den pädagogischen Wert des Freiwilligendienstes bestimmt. Um auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Freiwilligen einzugehen, wünscht die Kommission die Fortsetzung der Vorbereitungsaktivitäten vor der Abreise, damit die Freiwilligen sich vor Ort rascher anpassen können. Die Bekanntmachung und die Förderung des Programms müssen verbessert werden dank der Unterstützung der Nationalen Agenturen und der Fortsetzung der Sensibilisierungsbemühungen (auf dem Postweg, über Internet, dank der lokalen und regionalen Medien, auf Messen und Ausstellungen).

Die Kommission prüft, in welcher Form der Stellenwert der Bescheinigung, die den Freiwilligen am Ende ihres Dienstes von der Kommission ausgestellt wird, erhöht werden kann. Dieser Ansatz sollte Teil einer umfassenderen Strategie zur Förderung der Anerkennung des pädagogischen Wertes des Freiwilligendienstes durch Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sein.

Die Kommission möchte die Aktion "Zukunftskapital" ausbauen, die den jungen Menschen helfen soll, die während ihres Freiwilligendienstes gewonnene Erfahrung zu verwerten und zu nutzen (Ausbau der Betreuungsstruktur und der Begleitmaßnahmen).

Beschluß C(99) 2410 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Am 27. Juli 1999 hat die Kommission den Entwurf eines Beschlusses über die Evaluierung des Programmes Europäischer Freiwilligendienst (EFD) angenommen.

Die Kommission teilt mit, daß eine externe Evaluierung der Pilotaktion EFD für den Zeitraum November 1997 bis Mai 1998 stattgefunden hat. Die Evaluierenden gestehen ein, daß der Zeitaufwand, der zur Entwicklung einer kooperativen Arbeitsweise nötig ist, völlig unterschätzt wurde. Diese Fehleinschätzung hat die Einbindung und enge Zusammenarbeit der Projekte sowie der nationalen Stellen verhindert.

Die Schlußfolgerungen der externen Evaluierung der Pilotaktion enthalten den Hinweis, daß eine wichtige Entscheidung für die Zukunft zu treffen ist: Zur Wahl stehen entweder eine eher traditionelle Evaluierungsstrategie oder eine Strategie, bei der die Hauptakteure des Programms sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene von Anfang an für den Evaluierungsprozeß zuständig sind. Aufgrund der Erfahrungen der Pilotaktion favorisiert die Kommission die zweite Option und wird sich weiterhin bemühen, die verschiedenen Programmakteure und vor allem die nationalen Stellen aktiv einzubinden. Angesichts der beschränkten Finanzmittel schlägt die Kommission eine Vereinfachung des Rahmens vor.

Ferner verweist sie auf die Bedeutung einer solchen Evaluierung im Rahmen des geplanten Programms „Jugend".

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