EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Aktionsplan Erwachsenenbildung: Zum Lernen ist es nie zu spät

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Aktionsplan Erwachsenenbildung: Zum Lernen ist es nie zu spät

Mit diesem Aktionsplan wird die Schaffung eines gut funktionierenden, allen offen stehenden Bildungs- und Ausbildungssystems für Erwachsene angestrebt. Die Hauptansatzpunkte betreffen die Mitsprache, die Qualität und Leistungsfähigkeit des Systems, die Anerkennung der Lernergebnisse und die Kontrolle des Sektors.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 27. September 2007 - „Aktionsplan Erwachsenenbildung: Zum Lernen ist es nie zu spät" [KOM(2007) 558 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Das Bildungsangebot für Erwachsene hält nicht Schritt mit den Bedürfnissen des Einzelnen und den Anforderungen der Gesellschaft. Dabei sind Investitionen in lebenslanges Lernen gerade jetzt von zentraler Bedeutung, da der Anteil der Erwachsenen (25 - 64 Jahre) an lebenslanger Aus- und Fortbildung in der Europäischen Union (EU) nicht mehr wächst, sondern eher stagniert.

Der Aktionsplan soll lebenslanges Lernen (allgemeine und berufliche Bildung) durch stärkere Betonung der Erwachsenenbildung in der Realität verankern.

Die Erwachsenenbildung ist für gering qualifizierte Menschen oder Personen gedacht, deren fachliche Qualifikation nicht mehr zeitgemäß ist. Mit diesem Aktionsplan sollen sie in die Lage versetzt werden, jederzeit in ihrem Leben neue Schlüsselkompetenzen zu erwerben.

Den Ausgangspunkt der Mitteilung bildete eine breit angelegte Konsultation in der ersten Jahreshälfte 2007 mit den Mitgliedstaaten, Vertretern der Bildungs- und Arbeitsministerien, der Sozialpartner und der in der Erwachsenenbildung tätigen NRO, die zur Gestaltung des Aktionsplans gehört wurden.

Umsetzung des Aktionsplans

Die Umsetzung erfolgt nach der offenen Koordinierungsmethode (OKM), die einen unverbindlichen, regierungsübergreifenden Rahmen für den Meinungsaustausch und ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen bietet. Sie ist für die Ermittlung, Weitergabe und Nutzung bewährter Verfahren, die in einzelnen Mitgliedstaaten bereits im Einsatz sind und dann in das Arbeitsprogramm „ Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " und das „ Programm für lebenslanges Lernen 2007-2013 " übernommen werden, besonders gut geeignet.

Mit der unverzichtbaren Unterstützung durch die Mitgliedstaaten werden die spezifischen Maßnahmen des Aktionsplans genutzt für

  • eine Analyse der Reformen in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten und ihrer Auswirkungen auf die Erwachsenenbildung. Die Kommission möchte schon 2008 Berichte zu diesen nationalen Reformen erstellen lassen. Anhand der diesbezüglichen Ergebnisse können dann vorbildliche Verfahren genau bewertet und das Programm für lebenslanges Lernen und die damit verbundenen EU-Initiativen daran ausgerichtet werden;
  • eine Verbesserung der Qualität des Angebots im Bereich Erwachsenenbildung. Als Anreiz für eine stärkere Beteiligung an der Erwachsenenbildung befasst sich die Kommission ausführlich mit der Qualität des eingesetzten Personals (Lehrer, Ausbilder, Betreuer, Berufsberater, Schulleiter und Verwaltungspersonal). Aufbauend auf den bewährten Verfahren, die erkannt und an die anderen Mitgliedstaaten vermittelt werden, plant die Kommission für 2009 die Erstellung einer Übersicht über die Schlüsselkompetenzen für alle Fachkräfte in der Erwachsenenbildung;
  • Leistungsverbesserungen und eine bessere Wahrnehmung der Erwachsenenbildung. Es geht darum, die Betroffenen dazu zu bringen, stärker an der Erwachsenenbildung teilzunehmen, indem man ihnen bessere Chancen auf Höherqualifizierung bietet. Bereits 2008 werden der Kommission die Ergebnisse einer Bestandaufnahme über bewährten Verfahren aus den Mitgliedstaaten und die Ergebnisse des Gemeinschaftsprogramms für allgemeine Bildung und lebenslanges Lernen, insbesondere aus dem Grundtvig-Programm vorliegen. 2009 wird eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Pilotprojekte veranstaltet, um mehr Öffentlichkeitswirkung und eine höhere Leistungsfähigkeit für die Erwachsenenbildung zu erreichen;
  • eine schnellere Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens. Damit sollen insbesondere die Lernergebnisse unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzen, die außerhalb des regulären Bildungssystems erworben werden, anerkannt und validiert werden;
  • eine verbesserte Überwachung des Bereichs Erwachsenenbildung. Nach Auffassung der Kommission ist ein gemeinsames Konzept für eine bessere Vergleichbarkeit der Daten dringend erforderlich. Für eine regelmäßige Bestandsaufnahme (alle zwei Jahre) des Bereichs ist ein Mindestsatz an Kerndaten unverzichtbar. Nach den Vorgaben dieses Aktionsplans sollen zusammen mit den Mitgliedstaaten eine einheitliche Terminologie und ein Satz von Schlüsseldaten erarbeitet werden, die ab 2009 in den Mitgliedstaaten, die an der Gestaltung dieses Aktionsplans mitwirken wollen, erhoben werden.

Bis Ende 2007 soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Gestaltung der Maßnahmen und Projekte auf der Grundlage dieses Aktionsplans behilflich ist. Im zweiten Halbjahr 2009 findet eine Konferenz für eine erste Bestandsaufnahme zur Umsetzung des Aktionsplans statt.

Hintergrund

Die Kommission geht von den wichtigsten Herausforderungen aus, die sie in ihrer Mitteilung „Aktionsplan Erwachsenenbildung: Zum Lernen ist es nie zu spät " herausgestellt hat.

Aus dem gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2006/2007 geht hervor, dass bei der Beteiligung der Erwachsenen an der Ausbildung und am lebenslangen Lernen immer noch keine greifbaren Verbesserungen zu verzeichnen sind.

Lebenslanges Lernen ist mittlerweile ein fester Bestandteil bei der Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer.

Letzte Änderung: 31.10.2007

Top