EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit verstärken

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit verstärken

In dieser Mitteilung wird untersucht, welche Faktoren die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit fördern. Es wird zunächst ein Überblick über die verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten gegeben, um im Folgenden vorzustellen, was man aus den praktischen Erfahrungen der anderen lernen kann. Abschließend werden eine Reihe von nationalen und europäischen Methoden und Kontrollmaßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Phänomens aufgezeigt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 24. Oktober 2007 - Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit verstärken [KOM(2007) 628 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit (NAE) * stellt weiterhin eines der Haupthemmnisse für Wachstum und Beschäftigung in Europa dar. Zudem schmälert sie die Steuereinnahmen und gefährdet die Finanzierbarkeit des Sozialversicherungssystems. Sie verzerrt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und beschränkt die Produktivität.

Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist eine Ursache des Sozialdumpings, da Aktivitäten, bei denen die Bestimmungen bezüglich Arbeitsbedingungen, soziale Rechte der Arbeitnehmer sowie Lohn- und Sozialversicherung eingehalten werden, hierdurch verdrängt werden.

Das Phänomen geht nicht etwa zurück, es ist sogar in bestimmten Sektoren und bei bestimmten Beschäftigungsformen eine Zunahme zu verzeichnen.

Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit ist ein zentrales Anliegen

Die Kommission sieht die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit in ihrem Grünbuch zum Arbeitsrecht als eine der größten Herausforderungen für die Modernisierung des Arbeitsrechts in der EU. In der Anhörung zum Grünbuch wurde eine starke Unterstützung aller Parteien (Sozialpartner, Verwaltungsbehörden etc.) für eine stärkere Zusammenarbeit und einen umfassenderen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren auf Ebene der Europäischen Union (EU) deutlich.

Zudem gibt es einen eindeutig nachgewiesenen Zusammenhang zwischen nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler Zuwanderung. Daher hat die Kommission vor kurzem eine Richtlinie vorgeschlagen, die Sanktionen gegen Personen vorsieht, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen.

Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit: Fakten und Zahlen

Folgende Faktoren scheinen in jüngster Zeit zu einer zunehmenden Verbreitung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit beizutragen:

  • die wachsende Nachfrage nach Dienstleistungen im Haushalt und Pflegeleistungen in der Folge soziodemografischer Veränderungen;
  • das Aufkommen von Arbeitsbeziehungen mit weniger ausgeprägten Führungsstrukturen und flexibleren Entlohnungssystemen;
  • der Boom der selbständigen Tätigkeit, der Vergabe von Unteraufträgen, flexible Verträge und Arbeit auf Abruf;
  • die Tatsache, dass es immer leichter wird, grenzüberschreitende Unternehmensgruppen zu gründen.

Eine jüngste Eurobarometer -Umfrage ergab folgende Tendenzen:

Süd- und Osteuropa sind stärker von dem Problem der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit betroffen.

  • 5 % der Arbeitnehmer in der EU geben zu, ihr Entgelt bar ausgezahlt zu bekommen und es nicht steuerlich zu erklären (dieser Prozentsatz schwankt zwischen mindestens 3 % in den meisten kontinentaleuropäischen Ländern, dem Vereinigten Königreich und Irland, und über 10 % in einigen mittel- und osteuropäischen Ländern).
  • Das Phänomen tritt häufiger bei Studenten, Arbeitslosen und Selbständigen auf.
  • Es ist gängige Praxis in der Baubranche und bei Dienstleistungen im Haushalt.
  • Der „Risikofaktor" spielt bei der Entscheidung, einer nicht angemeldeten Tätigkeit nachzugehen, eine wichtige Rolle: Personen, die kaum mit Sanktionen rechnen müssen, sind eher geneigt, ihr Einkommen nicht anzugeben.
  • Es scheint eine gewisse Unkenntnis der Sanktionen im Fall einer Aufdeckung zu bestehen.
  • Wichtigste Ursache für die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist das Interesse, Steuern und Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Die Ergebnisse dieser Umfrage sind jedoch mit größter Vorsicht zu betrachten, da es sich um eine Pilotumfrage mit geringer Anzahl von Befragten handelt.

Dadurch, dass nicht angemeldete Erwerbstätigkeit per Definition weder sichtbar ist noch erfasst wird und in den nationalen Rechtsvorschriften möglicherweise unterschiedlich definiert wird, bleibt es weiterhin schwierig, die Verbreitung des Phänomens in den Mitgliedstaaten statistisch auszuwerten.

Die Kommission ließ im Jahre 2004 makro-ökonomische Schätzungen in den Mitgliedstaaten durchführen. Die jüngsten Entwicklungen (wie der Anstieg der Zuwanderung und Regularisierungskampagnen) sind hierin jedoch nicht erfasst. Damals waren große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten festzustellen, wobei die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in einigen süd- und osteuropäischen Ländern Spitzenwerte von bis zu 20 % des BIP und mehr erreichte. Insgesamt haben diese Zahlen auch weiterhin Gültigkeit, wenngleich in den letzten Jahren aufgrund der intensiven Arbeitsplatzschaffung in einigen neuen Mitgliedstaaten ein Rückgang zu verzeichnen war.

Maßnahmen zum Abbau der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit

Da die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit kein einfaches und zudem sehr uneinheitliches Phänomen ist, muss es gleichzeitig an mehreren Fronten bekämpft werden.

In Übereinstimmung mit der in der Entschließung des Rates von 2003 dargelegten Methode schlägt die Kommission vor:

  • die finanziellen Anreize für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit abzubauen und hierzu insbesondere die Steuer-, Entlohnungs- und Sozialversicherungssysteme zu überarbeiten;
  • die Verwaltungsverfahren zu reformieren und zu vereinfachen (insbesondere deren Kosten zu verringern);
  • die Überwachungs- und Sanktionsmechanismen zu stärken;
  • die transnationale Zusammenarbeit zu verbessern;
  • die Öffentlichkeit stärker dafür zu sensibilisieren, welche Risiken nicht angemeldete Erwerbstätigkeit nach sich zieht und welche Vorteile das legale System hat.

Im Zusammenhang mit diesem Maßnahmenkatalog sind eine Reihe positiver Ansätze und Erfahrungen hervorzuheben:

  • Die Besteuerung der Niedriglöhne - die Referenzgröße, wenn es darum geht zu messen, wie lohnend Schwarzarbeit ist - geht leicht zurück, regulär bezahlte Überstunden werden jedoch häufig hoch besteuert; Mindestlöhne hingegen sind ein Instrument zur Verminderung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit.
  • Dienstleistungsschecks oder ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen, wie sie in einigen Mitgliedstaaten eingeführt wurden, haben sich ebenfalls als erfolgreich erwiesen.
  • Die Sozialpartner können an der Erarbeitung eines Instruments zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mitwirken, wie beispielsweise im Bausektor geschehen.
  • Durch Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Verwaltungsbereich, insbesondere bei der Entsendung von Arbeitnehmern und im Sozialversicherungsbereich, ist eine bessere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit möglich.

Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zurückgeht. Nach wie vor ist sie in vielerlei Hinsicht eine attraktive Option. Zwar wurden auf einzelstaatlicher Ebene verschiedene Maßnahmen ergriffen, die Ergebnisse sind jedoch bisher eher schwach und es fehlt weiterhin an einer Bündelung der Informationen und der Sachkenntnis.

Vor diesem Hintergrund erinnert die Kommission daran, dass noch mehr getan werden muss, um:

  • die steuerliche Belastung der Arbeit weiter zu verringern und die Verwaltungsverfahren noch stärker zu vereinfachen;
  • die Übergangsregelungen, die die Freizügigkeit von Arbeitnehmern in den neuen Mitgliedstaaten einschränken, in den betreffenden Mitgliedstaaten zu überprüfen;
  • bei der Verwirklichung der Grundsätze der Flexicurity auf nationaler Ebene dem Phänomen der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit Rechnung zu tragen;
  • sich im Rahmen der Sozialpartnerschaft auf konkrete Initiativen zu einigen;
  • einen allgemeinen strategischen Ansatz für die Überwachung und Betrugsbekämpfung zu entwickeln;
  • die Möglichkeit der Einrichtung einer europäischen Plattform für eine Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsbehörden zu untersuchen, und zwar insbesondere im Bereich Arbeitnehmerentsendung;
  • eine geeignete Methodik zur Quantifizierung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit ausfindig zu machen;
  • die nicht angemeldete Erwerbsarbeit im Rahmen ihres Programms „Voneinander lernen", PROGRESS, als Priorität zu behandeln.

Hintergrund

Die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit war bereits 1998 Gegenstand einer Mitteilung der Kommission. Sie analysierte hierin die Ursachen und Auswirkungen der Problematik und gab einen Überblick über die dagegen ergriffenen Maßnahmen. Im Jahre 2003 verabschiedete die Kommission mit den Beschäftigungsleitlinien für 2003-2005 nach einer umfassenden Diskussion auf europäischer Ebene einen gemeinsamen strategischen Ansatz.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit (NAE): jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht angemeldet werden, […] wobei in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen gegeben sind. Die Ausführenden können sehr unterschiedlichen Gruppen angehören: Arbeitgeber, Verbraucher, Arbeitnehmer und Selbständige. Da sie in Wettbewerb steht mit Aktivitäten, die mit den Vorschriften übereinstimmen, ist die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit die Hauptquelle des Sozialdumpings. Wird sie von Personen ausgeübt, die Leistungen bei Nichterwerbstätigkeit erhalten, liegt zudem Sozialversicherungsbetrug vor.

Letzte Änderung: 23.01.2008

Top