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Klimawandel – das von der EU ratifizierte Übereinkommen von Paris

Klimawandel – das von der EU ratifizierte Übereinkommen von Paris

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (EU) 2016/1841 über das Übereinkommen von Paris über Klimaänderungen

Übereinkommen von Paris

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

  • Mit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union wird das Übereinkommen von Paris über Klimaänderungen im Namen aller Länder der Europäischen Union (EU) ratifiziert.
  • Ziel dieses Übereinkommens ist die Verstärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch Klimaänderungen, unter anderem indem der Temperaturanstieg auf deutlich weniger als 2 oC begrenzt wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Im Rahmen des Übereinkommens werden die EU-Länder
    • das langfristige Ziel erreichen, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 oC über dem vorindustriellen Niveau zu halten;
    • zusätzliche Anstrengungen unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 oC zu begrenzen;
    • zur Verwirklichung dieser Ziele nationale Aktionspläne (beabsichtigte nationale Beiträge) erarbeiten und anwenden;
    • den anderen EU-Ländern und der Öffentlichkeit über die Fortschritte in Bezug auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen Bericht erstatten;
    • ab 2023 alle fünf Jahre eine weltweite Bestandsaufnahme mit internationalen Partnern durchführen, um auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und der erreichten Ergebnisse weitere Ziele zu setzen;
    • Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels, die bereits unvermeidbar sind, ergreifen;
    • praktische und finanzielle Unterstützung für Entwicklungsländer bereitstellen, um diesen bei der Anpassung an den Klimawandel zu helfen.

Bisher von der EU ergriffene Klimaschutzmaßnahmen

  • Die EU-Länder setzten sich 2014 das verbindliche Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2030 im Vergleich zu 1990.
  • Dies umfasst den Wechsel zu sauberen, nachhaltigen Energien, die zudem wettbewerbsfähig und erschwinglich sein müssen. Die EU erkennt die Notwendigkeit von Anreizen zur Förderung der erforderlichen Investitionen auf diesem Gebiet an.

WANN TRITT DAS ÜBEREINKOMMEN IN KRAFT?

Es ist am 4. November 2016 in Kraft getreten und findet ab dem Jahr 2020 Anwendung.

HINTERGRUND

Das Übereinkommen stärkt die weltweite Reaktion auf den Klimawandel, indem die Maßnahmen von heute auf die Erreichung von Klimaneutralität vor Ende dieses Jahrhunderts ausgerichtet werden.

Es wurde von 195 Ländern im Dezember 2015 in Paris angenommen und ersetzt das Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997.

Weiterführende Informationen

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (EU) 2016/1841 des Rates vom 5. Oktober 2016 über den Abschluss des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (ABl. L 282 vom 19.10.2016, S. 1-3)

Übereinkommen von Paris (ABl. L 282 vom 19.10.2016, S. 4-18)

Letzte Aktualisierung: 04.11.2016

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