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Document 52016JC0029

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen

JOIN/2016/029 final

Brüssel, den 8.6.2016

JOIN(2016) 29 final

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen


1.    KONTEXT

Kulturelle Vielfalt ist ein fester Bestandteil der Werte der Europäischen Union. Die EU tritt nachdrücklich für eine globale Ordnung ein, die auf Frieden, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, gegenseitigem Verständnis und Wahrung der Menschenrechte beruht. Daher ist die Förderung von Vielfalt durch internationale Kulturbeziehungen ein wichtiges Anliegen der EU als globalen Akteur. Die schließt zum einen das Engagement für die internationalen Kulturbeziehungen im Rahmen der von der EU geleisteten Unterstützung und Hilfe für Drittländer ein und zum anderen die Förderung der Europäischen Union und der unterschiedlichen Kulturen ihrer Mitgliedstaaten durch „Kulturdiplomatie“. Als wichtiger Partner der Vereinten Nationen setzt sich die EU in enger Zusammenarbeit mit der UNESCO 1 für die Erhaltung des Weltkulturerbes ein.

Die EU hat der Welt viel zu bieten: eine große Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, qualitativ hochwertiges künstlerisches Schaffen und eine lebendige Kreativwirtschaft. Aber sie profitiert auch erheblich vom verstärkten Austausch mit den anderen Ländern der Welt. Die EU kann bei der Förderung der Kulturpolitik als Antriebskraft für Frieden und sozioökonomische Entwicklung in Drittländern ihre umfangreiche Erfahrung mit der Vielfalt der Kulturen und dem Pluralismus einbringen. In dieser Gemeinsame Mitteilung werden der bisher bereits von der Union geleistete Beitrag zu den internationalen Kulturbeziehungen dargelegt und Vorschläge für einen Ausbau der internationalen Kulturbeziehungen der EU unterbreitet, durch den sie ihren Zielen – der Stärkung von Frieden und Stabilität weltweit, der Wahrung der Vielfalt und der Förderung von Beschäftigung und Wachstum – näher rücken kann.

2007 hatte die Kommission die Mitteilung „Eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ 2 vorgelegt, in der gefordert wird, der Kultur als wesentlichem Bestandteil der internationalen Beziehungen mehr Bedeutung beizumessen. In der Folge wurde mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) eine neue Architektur geschaffen, die den Beitrag der EU zu den internationalen Kulturbeziehungen weiter stärken kann. In den letzten Jahren haben die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Vertreter der Zivilgesellschaft eine neue, stärker koordinierte Strategie für die internationalen Kulturbeziehungen der EU gefordert 3 . Im November 2015 hat der Rat daher die Kommission und die Hohe Vertreterin aufgefordert, einen strategischen kulturpolitischen Ansatz für die Außenbeziehungen der EU auszuarbeiten und dafür eine Reihe von Leitlinien vorzugeben. 4 Mit dieser Gemeinsamen Mitteilung werden daher entsprechende Leitlinien und ein stärker strategisch ausgerichteter Ansatz für die Kulturdiplomatie vorgeschlagen.

Als Vertragspartei des 2005 im Rahmen der UNESCO geschlossenen Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen 5 hat sich die EU zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Rahmen ihrer internationalen Kulturbeziehungen verpflichtet. Dies steht im Einklang mit den Grundwerten, durch die sich die EU auszeichnet, wie Menschenrechte, Gleichbehandlung der Geschlechter, Demokratie, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sowie kulturelle und sprachliche Vielfalt, und stärkt deren Bedeutung 6 . Kultur und insbesondere der Dialog zwischen den Kulturen, können einen maßgeblichen Beitrag zur Bewältigung großer globaler Herausforderungen – Konfliktprävention und -lösung, Integration von Flüchtlingen, Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus und Schutz des kulturellen Erbes – leisten. Mit der 2014 verabschiedeten Mitteilung über das kulturelle Erbe 7 bekräftigte die EU ihr Engagement für den Schutz des kulturellen Erbes in Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem Europarat und der UNESCO. Dieses Engagement ist auch künftig dringend erforderlich, gerade in Anbetracht der Zerstörung des kulturellen Erbes in Konfliktgebieten wie Irak, Syrien und Afghanistan.

Der kulturelle Austausch kann auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. So hat sich der Handel in der Kreativwirtschaft weltweit zwischen 2004 und 2013 mehr als verdoppelt 8 , wobei Kultur vorangetrieben durch Kreativität, Innovation und Zugang zu Wissen ein zentraler Bestandteil der New Economy wurde. Auf die Kultur- und Kreativbranche entfallen rund 3 % des weltweiten BIP und 30 Millionen Arbeitsplätze 9 . Allein in der EU beschäftigen diese Branchen mehr als 7 Millionen Erwerbstätige 10 . Aber auch in den Entwicklungsländern hat die Kultur- und Kreativbranche zu nachhaltiger Entwicklung und inklusivem Wachstum beigetragen. Kultur kann daher - sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb ihrer Grenzen - die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit fördern. Darauf wird auch in der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hingewiesen 11 , und betont, dass der Kultursektor, einschließlich des Weltkulturerbes und der Kreativwirtschaft, eine bedeutende Rolle bei der Verwirklichung einer inklusiven und nachhaltigen Entwicklung spielen kann. Der Kultursektor gehört somit zu den wichtigen Bereichen, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der EU gefördert werden.

Europa und die anderen Länder sind bereits durch starke Kulturbeziehungen eng miteinander verbunden. Manche Mitgliedstaaten pflegen seit Langem intensive internationale kulturelle Bindungen, und Europa genießt aufgrund seiner kulturellen Traditionen und Kreativität weltweit hohes Ansehen. Wie vom Rat und dem Parlament gefordert 12 , können koordinierte Maßnahmen der EU, gestützt auf „intelligente Komplementarität“, diese Bande stärken, indem sie entsprechende Synergien schaffen, Ressourcen bündeln, die Zusammenarbeit erleichtern und den Austausch und die Maßnahmen in diesem Bereich noch stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken 13 .

In dieser Gemeinsamen Mitteilung wird daher eine EU-Strategie für internationale Kulturbeziehungen vorgeschlagen, die sich auf dem Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit mit den Partnerländern in drei Schwerpunktbereichen konzentriert: Unterstützung der Kultur als Antriebskraft für eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung, Stärkung der Rolle der Kultur und des interkulturellen Dialogs zwischen den Gemeinschaften für ein friedliches Miteinander und Stärkung der Zusammenarbeit beim Schutz des kulturellen Erbes. Die Umsetzung dieser Zielvorgaben im Rahmen der internationalen Kulturbeziehungen werden zur Stärkung der Rolle der EU als globalem Akteur beitragen, die eine wichtige Priorität der Kommission sowie der globalen Strategie der EU, die in Kürze von der Hohen Vertreterin vorgelegt wird, darstellt.

2.    LEITPRINZIPIEN FÜR DAS HANDELN DER EU

Das Vorgehen der EU im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen sollte sich an folgenden Prinzipien ausrichten:

a)     Stärkung der kulturellen Vielfalt und der Achtung der Menschenrechte

Die EU engagiert sich nachdrücklich für die Förderung der kulturellen Vielfalt, die nur dann erhalten und gestärkt werden kann, wenn die Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind. Diese Grundrechte sind eine unverzichtbarer Grundlage für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frieden, Stabilität, nachhaltige inklusive Entwicklung und Teilhabe an öffentlichen Angelegenheiten. Es ist die Pflicht der Staaten, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, einschließlich des künstlerischen Ausdrucks, zu achten, zu schützen und zu fördern. Unter dieser Prämisse und im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen des EU- und des Völkerrechts 14 tritt die EU daher entschlossen für die Förderung eines toleranten, pluralistischen Ansatzes im Rahmen der internationalen Kulturbeziehungen ein 15 .

b) Förderung der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs

Um das Potenzial von Kultur als verbindendem Element für die internationalen Beziehungen in vollem Umfang zu nutzen, genügt es nicht, sich auf die Vielfalt der europäischen Kulturen zu berufen, vielmehr muss versucht werden, einen neuen Geist des Dialogs, des Einanderzuhörens und Voneinanderlernens, des gemeinsamen Aufbaus von Kapazitäten und der weltweiten Solidarität zu wecken 16 . Die kulturellen Beziehungen sollten regionalen Unterschieden und lokal unterschiedlichen Einstellungen Rechnung tragen und die Maßnahmen daher auf die jeweiligen kulturellen Rahmenbedingungen und Interessen zugeschnitten werden. Da durch die Nutzung digitaler Instrumente Grenzen immer mehr an Bedeutung verlieren, sollten für die Kommunikation zwischen Menschen und Völkern gegenseitige Achtung, Gleichberechtigung und partnerschaftliche Zusammenarbeit eine immer größere Rolle spielen. Folglich müssen Reziprozität, Voneinander-Lernen und Mitgestaltung wichtige Elemente der internationalen Kulturbeziehungen der EU sein.

c)    Wahrung von Komplementarität und Subsidiarität

Die vorgeschlagene Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen berücksichtigt in vollem Umfang die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Gemäß Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die Union im Bereich Kultur für Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig. Gemäß Artikel 167 Absatz 3 AEUV fördern die Europäische Union und die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit Drittländern und den zuständigen internationalen Organisationen im Kulturbereich. Darüber hinaus trägt die Union gemäß Artikel 167 Absatz 4 AEUV auch bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen der Verträge den kulturellen Aspekten Rechnung. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ergänzen und verstärken sich die Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten gegenseitig (Art. 208 AEUV). Unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Subsidiarität setzt sich die EU für die Förderung der internationalen Kulturbeziehungen ein, wenn das Handeln auf EU-Ebene wirksamer ist als Maßnahmen, die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ergriffen werden. In den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU wurde darauf hingewiesen, dass es einer besseren Abstimmung der Bemühungen im Sinne eines strategischen europäischen Konzepts bedarf 17 . Hierbei kann die Europäische Union als Katalysator und Förderer von Synergien und Zusammenarbeit zwischen nationalen Kulturinstituten und Stiftungen sowie gegebenenfalls zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen aus aller Welt agieren.

d)    Förderung eines spartenübergreifenden Konzepts für den Kulturbereich

Zur Kultur gehören nicht nur Kunst und Literatur. Sie umspannt vielmehr ein breites Spektrum von Politikbereichen und Tätigkeiten, die vom interkulturellen Dialog bis zum Tourismus, von Bildung und Forschung bis zur Kreativwirtschaft, vom Schutz des Kulturerbes bis zur Förderung kreativer Branchen und neuer Technologien und vom Handwerk bis zur Entwicklungszusammenarbeit reichen. Die vorgeschlagene Strategie soll daher Möglichkeiten zur Förderung von Kultur im Rahmen der Außenpolitik der EU aufzeigen. Kultur ist auch ein zentrales Element der nachhaltigen Entwicklung, da der kreative Sektor als treibende Kraft für Aussöhnung, Wachstum und Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung fungieren und so die Voraussetzung für andere Grundfreiheiten schaffen kann.

e) Förderung von Kultur innerhalb bestehender Rahmenstrukturen für die Zusammenarbeit 18  

Um die politische Kohärenz zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden, sollte bei der Förderung von Kultur im Rahmen der Außenbeziehungen auf bereits bestehende Strukturen für die Zusammenarbeit und vorhandene Finanzierungsinstrumente zurückgegriffen werden. Die EU hat für die thematische und geografische Zusammenarbeit individuell zugeschnittene Rahmenregelungen sowie spezifische Finanzierungsinstrumente entwickelt:

Thematische Programme 

Partnerschaftsinstrument (PI): Eines seiner Ziele besteht in einer „breit angelegten Förderung der Kenntnisse über die Union und ihrer Sichtbarkeit und ihrer Rolle auf der Weltbühne durch Mittel der Public Diplomacy, persönliche Kontakte, Zusammenarbeit im Bildungs-und im Hochschulbereich und Zusammenarbeit von Denkfabriken sowie Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung der Werte und Interessen der Union“ 19 .

Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR): über dieses Instrument wird die Entwicklung und Festigung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten unterstützt. Eines der Ziele dieses Instruments ist die Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, einschließlich des politischen, künstlerischen und kulturellen Ausdrucks 20 .

Das Programm „Globale öffentliche Güter und Herausforderungen“ des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) zielt darauf ab, im Rahmen der Komponente „Menschliche Entwicklung“ die kulturelle Vielfalt und die Achtung der allen Kulturen in gleichem Maße eigenen Würde zu fördern. Es soll außerdem der Kulturwirtschaft Anreize geben, einen Beitrag zum Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern zu leisten sowie für Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale Behörden.

Das Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (ISF). Dieses Instrument wird für die Förderung der Konfliktverhütung, der Krisenreaktion und Friedenskonsolidierung zur Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen eingesetzt: Kultureinrichtungen fallen unter die Definition von Zivilgesellschaft, und kommen somit für eine Finanzierung im Rahmen dieses Instruments in Betracht 21 .

Programm „Kreatives Europa“: Ziel diese Programms ist u. a. „die Förderung des kulturellen Erbes Europas sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors“. Außerdem ist „das Programm [...] ist auch offen für bilaterale oder multilaterale Kooperationsaktionen mit anderen Drittstaaten. 22

Geografische Rahmen für die Zusammenarbeit

Erweiterungspolitik: Die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer des Westbalkans 23 und die Türkei haben einen besonderen Stellenwert und große Bedeutung für die auswärtige Politik der EU. Die EU-Politik im Kulturbereich ist Teil des EU-Besitzstands, den die Kandidatenländer im Rahmen des Verhandlungskapitels 26 umsetzen müssen. In diesem Zusammenhang erhält die Region entsprechende Unterstützung über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA). Die EU unterstützt seit Langem kulturelle Projekte in der Region Westbalkan, um den interkulturellen Dialog, die Aussöhnung und die sozioökonomische Entwicklung voranzubringen. Im Rahmen der gemeinsamen Aktion „Ljubljana-Prozess I und II“ der Europäischen Kommission und des Europarates flossen beträchtliche Mittel in die Wiederherstellung des Kulturerbes in Südosteuropa 24 . Den kulturellen Organisationen in den Erweiterungsländern wurde der Aufbau ihrer Kapazitäten im Rahmen der kulturpolitischen Zusammenarbeit mit der EU und die uneingeschränkte Teilnahme an den Programmen für Kultur und „Kreatives Europa“ ermöglicht 25 . Derzeit stehen die Erweiterungsländer vor gewaltigen neuen Herausforderungen, wie etwa der Integration von neu ankommenden Migranten, die der interkulturelle Dialog durch die Förderung der Aussöhnung und einer inklusiven und demokratischen Gesellschaft und die Verhinderung von Radikalisierung unterstützen kann. Die EU sollte weiterhin besonders eng mit den Erweiterungsländern zusammenarbeiten, um deren kulturelles Erbe zu schützen, die Entwicklung ihrer Kultur- und Kreativbranchen zu fördern und sie zur Teilnahme an den bestehenden Kulturprogrammen der EU zu ermutigen.

Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP): Die ENP bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit 16 der nächsten östlichen und südlichen Nachbarländer. Die differenzierten bilateralen Konzepte für das jeweilige Partnerland werden ergänzt durch Initiativen der regionalen Zusammenarbeit im südlichen Mittelmeerraum 26 und in den Ländern der Östlichen Partnerschaft 27 . Die politische, wirtschaftliche und kulturelle Differenzierung und eine stärkere gemeinsame Verantwortung sind zentrale Elemente der erneuerten ENP 28 . Die Plattform 4 der Östlichen Partnerschaft dient als Forum für eine verstärkte Zusammenarbeit und einen intensiveren politischen Dialog in Bereichen wie Bildung, Jugend (einschließlich Arbeitsmarktchancen), Kultur und Kreativität, Forschung und Innovation, audiovisuelle Politik und Informationsgesellschaft, wobei der Aufbau von Kapazitäten über spezifische Programme unterstützt wird. Im südlichen Mittelmeerraum unterstützt die EU die kulturelle Zusammenarbeit durch regionale Programmen im Bereich des kulturellen Erbes und im audiovisuellen Bereich, aber auch durch bilaterale Maßnahmen. Viele ENP-Länder sind mit anhaltenden Problemen wie politischen Spannungen, wirtschaftlichen Umwälzungen, gewaltbereiter Radikalisierung und Migrationsströmen konfrontiert. Gerade unter diesen Umständen können kulturelle Zusammenarbeit und kultureller Austausch über Initiativen im Kulturbereich einen stabilisierenden Einfluss ausüben. So werden beispielsweise über das Europäische Nachbarschaftsinstrument zwischen 2014 und 2017 17 Mio. EUR zur Unterstützung von Medien und Kultur für die Entwicklung im südlichen Mittelmeerraum bereitgestellt 29 . Darüber hinaus ist der Erhalt von Kultur und kulturellem Erbe Gegenstand von fünf Programmen für grenzübergreifende Zusammenarbeit (CBC) 30 . 

Entwicklungszusammenarbeit: Das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit soll dazu beitragen, die Armut zu lindern, eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und umweltverträgliche Entwicklung zu fördern und Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung sowie den Schutz der Menschenrechte zu stärken 31 Es umfasst drei Komponenten: i) geografische Programme zur Unterstützung der Zusammenarbeit mit rund 47 Entwicklungsländern in Lateinamerika , Süd asien und Nord- und Südostasien, Zentralasien , im Nahen Osten und in Südafrika; ii) das neu aufgelegte afrikaweite Programm zur Unterstützung der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Afrika. In mehreren Abschnitten der Verordnung wird der bedeutenden Rolle von Kultur Rechnung getragen.

Das im Juni 2000 unterzeichnete Partnerschaftsabkommens von Cotonou 32 regelt für den Zeitraum von 25 Jahren die Zusammenarbeit der EU mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten). Im Rahmen dieses Abkommens finanziert der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) kulturelle Programme, die vom Sekretariat der Gruppe der AKP-Staaten verwaltet und durchgeführt werden. Aus dem 9. EEF wurden Projekte zur Stärkung der technischen, finanziellen und verwaltungstechnischen Kapazitäten der Kultur- und Kreativwirtschaft in den AKP-Staaten und insbesondere zur Entwicklung und Strukturierung der Filmindustrie und der audiovisuellen Medien in den AKP-Staaten (14 Mio. EUR) finanziert. Darauf folgte das Programm „ACP Cultures+“ (finanziert mit 30 Mio. EUR im Rahmen des 10. EEF) zur Bekämpfung der Armut durch die Förderung einer nachhaltigen Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft wird mit dem laufenden Intra-AKP-Programm (mit einem Budget von 40 Mio. EUR aus dem 11. EEF für den Zeitraum 2014-2020) fortgesetzt. Die Kommission prüft derzeit den Rahmen, der nach dem Auslaufen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou die Beziehungen mit den AKP-Staaten regeln soll. Die Überarbeitung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik ist in Vorbereitung.  

3.    AUSBAU DER KULTURELLEN ZUSAMMENARBEIT MIT DEN PARTNERLÄNDERN

Im Rahmen der vorgeschlagenen Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen schlagen die Kommission und die Hohe Vertreterin folgende drei Arbeitsbereiche als Schwerpunkte für den Ausbau der internationalen kulturellen Beziehungen mit Partnerländern vor:

Unterstützung der Kultur als Antriebskraft für eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung,

Stärkung der Rolle der Kultur und des interkulturellen Dialogs zwischen den Gemeinschaften für ein friedliches Miteinander und

Stärkung der Zusammenarbeit beim Schutz des kulturellen Erbes.

3.1. Unterstützung der Kultur als Antriebskraft für eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung

a) Weiterentwicklung der Kulturpolitik

In dem UNESCO-Übereinkommen von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen 33 wird betont, „dass die Kultur als strategisches Element in die nationale und internationale Entwicklungspolitik sowie in die internationale Entwicklungszusammenarbeit aufgenommen werden muss.“ Durch Kultur wird auch die Achtung der kulturellen Vielfalt und der Meinungsfreiheit gefördert und so die Demokratisierung und die sozioökonomische Entwicklung gestärkt. Die EU sollte den Partnerländern daher bei der systematischen Einbeziehung der Kultur in die einzelstaatliche Politik Hilfe leisten. Die EU will die Ratifizierung und Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens von 2005 durch die Vertiefung des politischen Dialogs mit den Partnerländern und die Stärkung der Governance-Systeme weiter voranbringen.

Erfahrungsaustausch mit Beitritts- und Nachbarschaftsländern: Die EU wird die bestehenden bilateralen oder multilateralen Dialogstrukturen nutzen, um ihre eigenen Erfahrungen und Ergebnisse in diesem Bereich, auch in Bezug auf die Initiative „Europäische Kulturhauptstädte“, weiterzugeben. Die Kommission wird den Einsatz von Instrumenten wie TAIEX 34 und Twinning im Kulturbereich fördern.

Stärkung der Kulturpolitik: In den Partnerländern der Südlichen Nachbarschaft unterstützt die EU im Rahmen des Programms Med Culture (2014-2018) die Entwicklung und Verbesserung von Kulturpolitik und -aktivitäten. Das neue Dreijahresprogramm MedFilm fördert den Aufbau von Kapazitäten und soll Filmemachern Gelegenheit geben, sich auf regionaler Ebene mit heiklen Themen zu befassen 35 .

b) Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine der dynamischsten Wirtschaftsbranchen. Sie schafft zahlreiche hochwertige Arbeitsplätze und ist eine treibende Kraft für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum. Investitionen in kulturelle Projekte tragen zur Stärkung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit sowie des sozialen Zusammenhalts von Städten und Regionen bei 36 . Mehr als 70 Regionen der EU haben die Kultur- und Kreativwirtschaft als einen Schwerpunktbereich ihrer Strategien für intelligente Spezialisierung ausgewählt, weil sie diese Branchen als treibende Kraft für regionales Wachstum und für die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort schätzen.

In den Entwicklungsländern zeigen die „Culture for Development Indicators“ (CDIS) der UNESCO, dass die Kultur in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zwischen 1,5 % und 5,7 % zum BIP beiträgt, entsprechend den jeweiligen politischen und institutionellen Rahmenbedingungen und den Unterschieden hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe, Bildungsniveau und Grad der Meinungsfreiheit. In Burkina Faso sind beispielsweise mehr als 170 000 Personen bzw. etwa 2 % der Erwerbsbevölkerung im Kulturbereich tätig. Jedes Land hat seine Stärken: Sie reichen von der Filmwirtschaft in Nigeria über die Musikbranche in der Karibik bis zum Kulturtourismus im Nahen Osten. Die EU kann hier weitere Fortschritte durch die Weitergabe von Fachwissen über die Entwicklung spezifischer Kompetenzen und einen soliden Rechtsrahmen unterstützen.

Steigerung der Einnahmen aus der Kreativwirtschaft: Das Intra-AKP-Programm im Rahmen des 11. EEF (40 Mio. EUR im Zeitraum 2014-2020) wird den Beitrag der Kulturindustrien zur sozioökonomischen Entwicklung der AKP-Staaten stärken.

Kreativzentren und -cluster: Für die weltweite Kulturwirtschaft führt der Weg in die Zukunft über die Co-Kreativität. Europäische und andere internationale kulturelle Akteure sollten sich neue Wachstumsmöglichkeiten und Zugang zu einem weltweiten Publikum erschließen. So werden in verschiedenen Regionen Kreativzentren und -cluster eingerichtet:

Die von der EU kofinanzierte Asien-Europa-Stiftung (ASEF) 37 unterstützt gemeinsame europäisch-asiatische Kultur- und Kreativzentren im Rahmen des Programms „Kreative Netze“.

Südlicher Mittelmeerraum In dieser Region unterstützt die EU gemeinsam mit der UNIDO (Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung) ein Projekt zur Entwicklung von Clustern in der Kultur- und Kreativbranche (2013-2017).

2016 startete die EU im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ eine Maßnahme zum Aufbau eines Europäischen Netzwerks von Kreativzentren 38 , an der alle an dem Programm teilnehmende Länder (einschließlich Serbien, Moldau, Türkei, Georgien und Ukraine) beteiligt sind.

2016 ist auch ein EU-Pilotprojekt zur Unterstützung der Vernetzung junger Unternehmer der Kreativ- und Kulturwirtschaft aus der EU und aus Drittländern angelaufen. Über diese Plattform werden Dienste wie Coaching, Peer-Learning-Aktivitäten, Konferenzen zu bestimmten Themen, Studienreisen und Treffen mit potenziellen Investoren aus der ganzen Welt angeboten 39 .

Unternehmertum und Entwicklung von Kompetenzen: Die Europäische Stiftung für Berufsbildung 40  wird sich weiterhin für die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft einsetzen. Mit dem Programm „AKP Kultur +“ sollen die Kapazitäten der Kulturschaffenden in den AKP-Staaten gestärkt werden 41 . Darüber hinaus will die EU die Marktchancen für kulturelle Güter und Dienstleistungen verbessern, Innovationen und neue Berufe im Bereich der modernen Technologien fördern und das Ausbildungsangebot für Kreativschaffende ausweiten. 

Unterstützung kleiner und mittlerer europäischer Unternehmen (KMU): Die Kommission kann über die 2016 aufgelegten Gateway- Programme u. a. KMU der Kreativwirtschaft in Südkorea und Südostasien im Rahmen von Wirtschaftsmissionen und Unternehmensdienstleistungen wie Beratung und logistische und finanzielle Unterstützung Hilfe leisten.

Rahmen für strukturierte territoriale Zusammenarbeit: Anhand verschiedener Beispiele wird deutlich, wie Kultur als Bindeglied für verschiedenartige Regionen, zur Unterstützung eines nachhaltigen Tourismus, zur Erhaltung der Umwelt und Verbesserung der Energieeffizienz genutzt werden kann 42 . Alle Strategien weisen der Kultur als Investition in Wachstum und Beschäftigung und Stütze der Wirtschaftstätigkeit im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ eine bedeutende Rolle zu.

c) Unterstützung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

Die Kulturhauptstädte Europas und der Bericht über die Weltkulturstädte 2015 43 zeigen, wie lohnend Investitionen in die Kultur – im Hinblick auf Wachstum und sozialen Zusammenhalt – für Städte und Gemeinden sein können. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission entwickelt derzeit ein Monitoringinstrument für kulturelle und kreative Initiativen auf Ebene der Städte, das gezieltere Investitionen und die Übernahme beispielhafter Lösungen ermöglichen soll. Die jüngste externe Studie 44 zu diesem Thema, in der laufende und geplante kulturelle Entwicklungsmaßnahmen zusammengefasst sind, bestätigt, dass kulturelle Aktivitäten die lokale Entwicklungsdynamik stärken, nicht zuletzt in ländlichen Gebieten, in denen traditionelle Fertigkeiten und Kunsthandwerk zur Linderung der Armut beitragen können.

Das Konzept der EU für eine nachhaltige Stadtentwicklung trägt der zentralen Rolle von Kultur Rechnung und geht davon aus, dass die Verfügbarkeit des öffentlichen Raums für alle Bürger von maßgeblicher Bedeutung ist. So hat die EU beispielsweise in den Ländern Lateinamerikas die Verbreitung audiovisueller Programme gefördert, um Probleme zu entschärfen, die aus der sozialen Ungleichheit in den urbanisierten Regionen resultieren. Auch ein weiteres Beispiel in Afrika zeigt, welchen Einfluss Kunst und Architektur auf eine inklusive und nachhaltige Stadtentwicklung nehmen können 45 .

Innovationspartnerschaften: Bei dieser aus dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) finanzierten und gemeinsam mit den örtlichen Behörden durchgeführten Initiative liegt der Schwerpunkt insbesondere auf den am wenigsten entwickelten Ländern bzw. Ländern mit fragilen demokratischen Rahmenbedingen und Ländern, in denen kulturelle Rechte gefährdet sind. Ein weiteres Projekt im Rahmen des mehrjährigen Richtprogramms für Lateinamerika soll die Rolle von Kultur und Kunst für die Förderung des sozialen Zusammenhalts in lateinamerikanischen Städten stärken. Das Projekt erleichtert den Austausch und gemeinsame Maßnahmen zwischen der EU und Lateinamerika im Hinblick auf eine bessere Integration der kulturpolitischen Maßnahmen und Initiativen in die Strategien für Stadtentwicklung und stützt sich auf erfolgreiche Projekte für die Förderung des sozialen Zusammenhalts.

Förderung kultureller Städtepartnerschaften: Die Kommission wird die Rolle von Städten als Zentren für Innovation und die Verbreitung bewährter Verfahren fördern, insbesondere in Form von Partnerschaften zwischen Städten und Kulturstätten mit ähnlichen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Problemen, denen aber auch Entwicklungschancen offenstehen. Die Kommission plant, gemeinsam mit Lateinamerika und insbesondere mit der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) regionale Programme aufzulegen, um den sozialen Zusammenhalt in Großstädten durch Kultur und Kunst zu stärken 46 .

Erfahrungen mit der Initiative „Kulturhauptstädte Europas“: Die Kommission wird mit den Partnerländern die Erfahrungen aus der Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ austauschen, die auf eine Aufwertung des kulturellen Erbes und seine Nutzung für die lokale und regionale Entwicklung abzielt.

Urbane Strategien in historischen Städten: Mit diesem im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) finanzierten Projekt unterstützt die EU die Kommunen bei der Entwicklung urbaner Strategien für die Sanierung von historischen Städten.

3.2. Stärkung der Rolle der Kultur und des interkulturellen Dialogs zwischen den Gemeinschaften für ein friedliches Miteinander

Der interkulturelle Dialog einschließlich des interreligiösen Dialogs kann den Aufbau gerechter, friedlicher und inklusiver Gesellschaften unterstützen, die den Wert der kulturellen Vielfalt schätzen und die Menschenrechte achten. Durch die Schaffung einer gemeinsamen Grundlage und günstiger Rahmenbedingungen für einen weiterreichenden Austausch kann der interkulturelle Dialog dazu beitragen, Spannungen abzubauen, der Eskalation von Krisen vorzubeugen, die nationale Aussöhnung zu fördern und neue Argumente gegen den gewaltbereiten Extremismus zu entwickeln. In diesem Abschnitt wird untersucht, wie die EU diesen interkulturellen Dialog durch Projekte für internationale kulturelle Zusammenarbeit, durch Mitgestaltung, persönliche Kontakte zwischen den Menschen, gesellschaftliche Debatten und Friedenskonsolidierung direkt fördern könnte.

a) Förderung der Zusammenarbeit von Kulturakteuren

Zusammenarbeit und Dialog von Kulturakteuren und Künstlern sowie deren Mobilität sind zentrale Aspekte des interkulturellen Dialogs. Durch die länderübergreifende Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Produktionen können neue Ideen entstehen, direkte und indirekte Verbindungen geschaffen und Innovationen gefördert werden. Die Intensivierung der kulturellen Zusammenarbeit mit den Nachbarschaftsländern kann daher der Öffnung des „europäischen Kulturraums“ für neue kulturelle Akteure und ein größeres Publikum förderlich sein.

Förderung der Teilnahme an dem Programm „Kreatives Europa“: Die Kommission ermutigt alle ENP-Länder zur Teilnahme am Programm „Kreatives Europa“ (Georgien, Moldau und die Ukraine sind der Aufforderung bereits gefolgt) 47 . Das Programm „Kreatives Europa“ bietet Kultur- und Kreativakteuren aus den unter die ENP fallenden Ländern die Möglichkeit, mit Partnern aus ganz Europa zusammenzuarbeiten, Zugang zu Finanzmitteln für Kooperationsprojekte zu erhalten und sich kulturellen Netzen in Europa anzuschließen.

Förderung der Kultur im Rahmen der Östlichen Partnerschaft: Nach dem Erfolg des Kulturprogramms I, das von 2011 bis 2015 lief, wird die Östliche Partnerschaft nun mit dem Kulturprogramm II, an dem Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine beteiligt sind, über einen Zeitraum von drei Jahren die Kompetenzen und Kapazitäten von Kulturakteuren weiter ausbauen. Ziel des Programms ist die Stärkung regionaler Initiativen im Kulturbereich, die einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, sozialen Inklusion und Konfliktbeilegung und zum interkulturellen Dialog leisten.

Unterstützung der Anna-Lindh-Stiftung: Für die Anna-Lindh-Stiftung und ihr Netz von mehr als 4 000 Organisationen der Zivilgesellschaft in 42 Ländern der Union für den Mittelmeerraum wird die EU weiterhin politische Unterstützung und Instrumente für die Förderung des kulturellen Austauschs bereitstellen.

b) Förderung der Friedenskonsolidierung durch den interkulturellen Dialog

Der interkulturelle Dialog ist ein wirksames Instrument zur Verhütung von Konflikten und zur Förderung der Aussöhnung und des gegenseitigen Verständnisses in Postkonfliktgesellschaften. Die EU fördert eine pragmatische Zusammenarbeit und den interkulturellen Dialog zwischen verschiedenen Kulturen und Gesellschaften. Sie unterstützt auch Aussöhnungsprozesse zwischen Völkern und Minderheiten. Besonders erfolgreiche Beispiele sind die Fortschritte von Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zur Integration in die EU und die pragmatischen Vereinbarungen, die im Rahmen des Dialogs zwischen Belgrad und Pristina geschlossenen wurden.

Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (IcSP) – die EU wird ihre Unterstützung für den interkulturellen Dialog in Vor- und Nachkrisensituationen verstärken

Interkultureller Dialog der Jugend: Die EU wird den interkulturellen Dialogs zwischen Jugendorganisationen in Europa und weltweit fördern (einschließlich über Programme wie das Stipendienprogramm für zivilgesellschaftliche Akteure in den Nachbarschaftsländern). Gefördert werden soll insbesondere die zweite Phase des Programms „Junge arabische Stimmen“ (jetzt erweitert auf die Region Europa-Mittelmeer), um den Dialog unter jungen Führungskräften und Vertretern der Zivilgesellschaft zu intensivieren und gegen Extremismus und gewaltbereite Radikalisierung vorzugehen.

Schulungen für Teilnehmer von Wahlbeobachtungsmissionen und Personal von zivilen Stabilisierungsmissionen: Es werden Schulungen angeboten, um das Bewusstsein für die lokalen kulturellen Besonderheiten zu stärken.

Stärkung der kulturellen Rechte: einschließlich der lokalen Identität und der Rechte der indigenen Bevölkerung sowie der Rolle von Verteidigern kultureller Rechte, im Einklang mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 48 . Dies schließt auch die Rechte indigener Völker gemäß der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP) 49 ein.

3.3 Stärkung der Zusammenarbeit für den Schutz des kulturellen Erbes.

Das kulturelle Erbe ist ein wichtiges Zeugnis kultureller Vielfalt, das es zu schützen gilt. Durch die Wahrung und Förderung des kulturellen Erbes werden Anreize für den Tourismus geschaffen und das Wirtschaftswachstum angekurbelt. Die Zusammenarbeit für den Schutz des kulturellen Erbes spielt eine wichtige Rolle für die internationalen Beziehungen und die Entwicklungspolitik. Dies wurde auch in der Mitteilung der Kommission „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ betont 50 . Angesichts der weltweit wachsenden Nachfrage nach Fachwissen und der Tatsache, dass viele Mitgliedstaaten bereit sind, ihr Wissen zur Verfügung zu stellen, bieten sich hier Möglichkeiten für ein gemeinsames Handeln mit den Partnerländern, um durch Ausbildungsmaßnahmen, Aufbau von Kompetenzen und den Transfer von Know-how die Entwicklung nachhaltiger Strategien für den Schutz des Kulturerbes zu unterstützen.

Das kulturelle Erbe ist fragil und wird vielfach durch Naturkatastrophen, von Menschen zu verantwortende Zerstörung wie Kriege, Raub und Plünderungen, die zum Teil durch sektiererischen Hass motiviert sind, bedroht. Mit den Einnahmen aus dem Handel mit solchen geraubten Artefakten werden auch terroristische Aktivitäten finanziert. Diese Art von Handel führt zu großen Verlusten für das Weltkulturerbe. Die EU hat restriktive Maßnahmen gegen Syrien angenommen und die Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Da’esh/ISIL und Al-Qaida sowie die VN-Sanktionsregelung gegenüber Irak umgesetzt: Diese Sanktionen schließen auch ein Verbot des illegalen Handels mit kulturellen und archäologischen Artefakten 51 ein.

Forschung im Bereich des kulturellen Erbes: Im Rahmen von „Horizont 2020“ wurden Forschungs- und Innovationmaßnahmen für das Kulturerbe im Rahmen multinationaler, interdisziplinärer Projekte gefördert, bei denen auch die lokalen und regionalen Behörden, Unternehmen und die Zivilgesellschaft mit dem Ziel zusammenarbeiten, neue Lösungen für die Erhaltung und Verwaltung des Kulturerbes in Europa zu finden, das durch den Klimawandel bedroht ist. Eine Beteiligung von Drittländern ist erwünscht.

Bekämpfung des Handels mit Gütern des Kulturerbes Die Kommission beabsichtigt einen Legislativvorschlag zur Regelung der Einfuhr von Kulturgütern in die EU vorzulegen, der sich auf die Ergebnisse einer gerade angelaufenen Studie zur Ermittlung von Lücken in den nationalen Rechtsvorschriften stützt. Die Kommission wird umfassendere Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch den illegalen Handel mit Kulturgütern – unabhängig vom Herkunftsland – prüfen. Zu den möglichen Maßnahmen gehört auch die Einführung eines Zertifizierungssystems für die Einfuhr von Kulturgütern in die EU in Verbindung mit Leitlinien für Interessenträger wie Museen und den Kunstmarkt 52 . Die EU will die Ausbildung von Zollbeamten an Grenzkontrollstellen im Hinblick auf die rasche Erkennung gestohlener Artefakte unterstützen und die Zusammenarbeit der Experten des Kunstmarkts bei der Bekämpfung des illegalen Handels fördern. Die EU wird auch die Zusammenarbeit mit den Partnerländern bei der Bekämpfung dieses illegalen Handels mit Kulturgütern intensivieren.

Schutz des kulturellen Erbes Die Kommission beteiligt sich an den internationalen Maßnahmen zur Schaffung eines Krisenreaktionsmechanismus (KRM) für den Schutz von Stätten des kulturellen Erbes, die unter Federführung der UNESCO durchgeführt werden. Die Kommission wird außerdem an die UNESCO, unter anderem mittels des Copernicus-Forschungsprogramms im Bereich Kulturerbe, Satellitenbilder der gefährdeten Gebiete weitergeben, um Schäden zu ermitteln und einen möglichen Wiederaufbau zu planen. Die EU wird bei Wiederaufbaumaßnahmen im Anschluss an Katastrophen und Konflikte auch die Bereitstellung von Fachwissen zur Bewertung der Schäden am kulturellen Erbe berücksichtigen. Aus dem EU-Regionalfonds als Reaktion auf die Syrien-Krise werden ebenfalls Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes und zur Förderung der kulturellen Vielfalt finanziert werden.

4.    EIN STRATEGISCHER ANSATZ DER EU FÜR DIE KULTURDIPLOMATIE

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Partnerländern in den drei Arbeitsbereichen setzt voraus, dass die Interessenträger ihre Kräfte bündeln, um Komplementarität zu gewährleisten und Synergien zu nutzen. Dazu gehören staatliche Stellen auf allen Ebenen, lokale kulturelle und zivilgesellschaftliche Organisationen, die Kommission und die Hohe Vertreterin (über die EU-Delegationen in Drittländern), die EU-Mitgliedstaaten und ihre Kulturinstitute 53 . In der Mitteilung zu Kultur von 2007 wird eine offene Koordinierungsmethode für den Kulturbereich empfohlen, die den EU-Mitgliedstaaten eine zwanglose, aber dennoch strukturierte Zusammenarbeit auf EU-Ebene ermöglicht 54 . 2012 wurde eine Gruppe von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten unter dem gemeinsamen Vorsitz der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes eingesetzt, um einen strategischen kulturpolitischen Ansatz für die Außenbeziehungen der EU auszuarbeiten. In dem Bericht der Sachverständigengruppe wurde der Nutzen eines gemeinsamen kulturellen Engagements mit den Partnerländern auf der Grundlage neuer strategischer Konzepte der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten hervorgehoben 55 . Die daraufhin vom Europäischen Parlament 2014 initiierte Vorbereitende Maßnahme „Kultur in den Außenbeziehungen der EU“ sieht dafür eine „intelligente Komplementarität“ vor, die sich auf die einvernehmlich vereinbarte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere ihre Kulturinstitute und Kulturattachés im Ausland, und der Zivilgesellschaft stützt 56 . Der EAD verfügt über 139 Delegationen und Büros in der ganzen Welt, die die EU und ihre Bürgerinnen und Bürger weltweit vertreten. Damit steht ein beträchtliches Potenzial zur Verfügung, um die Kulturdiplomatie der EU durch Zusammenarbeit und Koordinierung voranzubringen.

a) Verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene

Ein konzertierter Ansatz würde den verschiedenen europäischen Akteuren die Bündelung ihrer Ressourcen und die Erzielung von Größenvorteilen bei der Zusammenarbeit mit Drittländern ermöglichen. Eine neuere Studie des Europäischen Parlaments hat gezeigt, dass eine enge Zusammenarbeit für die EU-Delegationen, Kulturinstitute und EUNIC-Cluster viele Vorteile bringt 57 : gemeinsame Projekte sind weniger risikobehaftet, erzielen eine stärkere Wirkung und größere Sichtbarkeit und bieten mehr Möglichkeiten voneinander zu lernen 58 .

Eine Plattform für die Kulturdiplomatie: 2016 wurde eine Plattform für Kulturdiplomatie geschaffen und aus dem Partnerschaftsinstrument (PI) finanziert. Sie wird von einem Konsortium von Kulturinstituten der Mitgliedstaaten und anderen Partnern geleitet 59 und für kulturpolitische Beratung, für die bessere Vernetzung, für Aktivitäten mit kulturellen Akteuren, Mitgliedstaaten und EU-Delegationen, für die Ausarbeitung von Schulungsprogrammen für Führungskräfte im Kulturbereich sowie für die Mitwirkung an der Entwicklung der internationalen Kulturbeziehungen der EU genutzt werden.

Engere Zusammenarbeit mit Kulturinstituten: Nach Konsultation aller Interessenträger wird hierfür ein Vorschlag für eine neue Art von Partnerschaft zwischen dem EAD, den Kommissionsdienststellen, den nationalen Kulturinstituten und ihren Dachorganisationen (sofern ihre Mandate dies erlauben) unterbreitet, mit dem die Grundsätze einer solchen europaweiten Zusammenarbeit und die Werte, die ihr zugrunde liegen, festgelegt werden.

Mehr Gewicht für die EU-Delegationen: Die Delegationen werden als lokale Plattformen für Kulturinstitute und andere Akteure fungieren und die Koordinierung und Zusammenarbeit erleichtern. Die EU-Delegationen können die Ermittlung des Bedarfs und der Möglichkeiten vor Ort unterstützen und gewährleisten, dass die Maßnahmen mit dem lokalen kulturellen Kontext im Einklang stehen, aber gleichzeitig auch den strategischen Zielen der EU entsprechen. Über kulturelle Kontaktstellen in wichtigen EU-Delegationen sollen bewährte Verfahren ausgetauscht und Schulungsprogramme zur kulturellen Dimension der Entwicklung und der Außenbeziehungen für alle Mitarbeiter organisiert werden.

Schaffung von Europäischen Kulturhäusern: Auf der Grundlage einer Partnerschaft zwischen der EU und dem betreffenden Partnerland könnten solche Einrichtungen Kulturinstituten und anderen Akteuren Treffen, die Bereitstellung von Dienstleistungen für die lokale Bevölkerung, die Durchführung gemeinsamer Projekte und die Vergabe von Stipendien sowie die Organisation von Austauschmaßnahmen im Kultur- und Bildungsbereich ermöglichen.

Förderung einer aktiven Zivilgesellschaft: An den Kulturbeziehungen zwischen der EU und Drittländern sind viele Interessenträger beteiligt (z. B. Vertreter der Zivilgesellschaft, Künstler, Kulturakteure, Basisorganisationen). Die EU wird sich daher im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen und geeigneter thematischer Programme verstärkt für die im kulturellen Bereich tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft in den Partnerländern einsetzen, um ihre Kapazitäten auszubauen und den Austausch zu erleichtern.

Gemeinsame EU-Kulturveranstaltungen: Durch die Förderung gemeinsamer europäischer Kulturaktivitäten kann die Sichtbarkeit der EU in Drittländern wirksam gesteigert werden. Auf der Grundlage einer im Jahr 2015 veröffentlichten Studie wird 2017 im Rahmen der neuen PI-Maßnahme für Global Public Diplomacy ein neues Zweijahresmodell mit einer Mittelausstattung von 1,5 Mio. EUR für eine kohärentere und stärker strategisch ausgerichtete Organisation von EU-Filmfestivals eingeführt 60 . Derzeit sind mehr als 75 EU-Delegationen an der Veranstaltung von Filmfestivals und anderen Maßnahmen wie dem „Europäischen Tag der Sprachen“ beteiligt, die in Zusammenarbeit mit nationalen Kulturinstituten in unterschiedlicher Form durchgeführt werden.

Schwerpunkt auf strategischen Partnern: Viele der strategischen Partner der EU haben im Rahmen ihrer Außenpolitik wirkungsvolle Strategien für die Kulturdiplomatie 61 entwickelt, und die EU ist mit einigen von ihnen durch eine enge kulturelle Zusammenarbeit verbunden. In den Vereinigten Staaten wurde 2013 die „Euro-American Cultural Foundation“ (Europäisch-amerikanische Kulturstiftung) 62 gegründet, um die finanzielle Förderung der Kulturprogramme der EU stärker zu strukturieren und die kulturellen Bindungen zwischen den USA und der EU (einschließlich der EU-Delegation und der Mitgliedstaaten) zu vertiefen. In Südafrika unterstützt die EU junge Künstler, Produzenten im audiovisuellen Bereich, Musiker und Sportler. Die bilateralen Beziehungen zu China umfassen seit 2012 auch direkte persönliche Kontakte 63 .

b) Interkultureller Austausch zwischen Studenten, Wissenschaftlern und Hochschulabsolventen

Die EU-Programme zur Förderung der Mobilität und Hochschulzusammenarbeit sind unverzichtbare Instrumente für die Schaffung dauerhafter akademischer und kultureller Beziehungen und stärken gleichzeitig die Bedeutung der EU in den Partnerländern. Einer 2014 von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) durchgeführten Untersuchung 64 zufolge bewerteten 54 % der Studierenden und des Hochschulpersonals, die am Programm „Erasmus Mundus“ teilgenommen haben, die Erfahrungen als äußerst positiv für ihre interkulturellen Fähigkeiten und Kompetenzen.

Im Rahmen der internationalen Forschungszusammenarbeit wird die universelle Sprache der Wissenschaft eingesetzt, um Kommunikationskanäle aufrechtzuerhalten und Forschern den Meinungsaustausch zu ermöglichen, ungeachtet ihres kulturellen, nationalen oder religiösen Hintergrunds. Im Rahmen von „Horizont 2020“, dem weltweit größten multilateralen Programm für Forschung und Innovation, werden Forschung und Innovation im Zusammenhang mit kulturellen Beziehungen, Wissenschaftsdiplomatie und dem kulturellen Erbe gefördert. Außerdem werden die Partnerländer dabei unterstützt, einen größtmöglichen Beitrag zu Wachstum, sozialer Stabilität und Entwicklung zu leisten.

Durch Maßnahmen wie Jugendaustausch, den Europäischen Freiwilligendienst 65 , Schulungen für Jugendliche und Jugendarbeiter und die Vernetzung zwischen ihnen wird die Mobilität junger Menschen zwischen der EU und ihren Nachbarländern gefördert. Allein im Jahr 2015 haben mehr als 33 000 junge Menschen und Jugendarbeiter an diesen gemeinsamen Aktivitäten teilgenommen: rund 40 % von ihnen kamen aus den Nachbarländern. Darüber hinaus hat die Kommission eine hochrangige Gruppe beauftragt zu prüfen, wie über die Zusammenarbeit im Bereich des Sports die internationalen Beziehungen verbessert werden könnten. Der Abschlussbericht wird im Juni 2016 vorgelegt.

Förderung der Mobilität von Forschern: Im Rahmen der Marie Curie-Sklodowska-Maßnahmen stellt die EU zwischen 2014 und 2020 Fördermittel für ungefähr 65 000 Forscher, einschließlich 25 000 Doktoranden, bereit. Dadurch wird bis 2020 15 000 Forschern aus außereuropäischen Ländern ein Karrierestart oder die Fortsetzung ihrer Karriere in Europa ermöglicht.

Austausch von Studierenden und Hochschulpersonal und neue gemeinsame Projekte: Die EU will zwischen 2014 und 2020 mehr als 150 000 Stipendien für Studierende und Hochschulpersonal in Europa und anderen Teilen der Welt finanzieren. In diesem Zeitraum werden über 1 000 gemeinsame Projekte mit Hochschulen und Jugendorganisationen aus der EU und aus Drittländern finanziert 66 .

Vernetzung der Absolventen von EU-Studiengängen: Die Kommission wird den Zusammenschluss von Erasmus+-Absolventen in den Partnerländern sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Gruppen und den EU-Delegationen unterstützen. Sie wird die Vernetzungsmaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene bündeln und die Einbindung der EU-Zentren in die 450 Jean-Monnet-Exzellenzzentren und deren Vernetzung fördern. Weltweit nehmen jährlich mehr als 250 000 Studenten an Bildungs- und Informationsmaßnahmen im Rahmen von EU-Studiengängen teil.

5.    SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die globale Kulturlandschaft erlebte in den letzten Jahrzehnten einen raschen Wandel. Vor allem im Zuge der digitalen Revolution ist der Bedarf an Austauschmaßnahmen und Kooperationsprojekten gestiegen. Gerade in einer Welt, die mit vielen Herausforderungen und Konflikten konfrontiert ist, bietet der Kulturbereich großes Potenzial, um Differenzen zu überwinden, fragile Gesellschaften zu stärken und internationale Beziehungen zu verbessern. Da Europa in der Welt als Kontinent mit reichem Kulturerbe und dynamisch-kreativer Kraft wahrgenommen wird, sollte die EU Kultur als festen Bestandteil in das auswärtige Handeln einbeziehen.

In dieser gemeinsamen Mitteilung werden drei Maßnahmenkomplexe vorgeschlagen, um die Ausarbeitung einer EU-Strategie für internationale kulturelle Beziehungen voranzubringen. Der erste Maßnahmenkomplex umfasst die Festlegung der vorgeschlagenen Leitgrundsätzen für das Handeln der EU, die gewährleisten, dass die Maßnahmen in diesem Bereich zur Förderung der Menschenrechte, der Vielfalt und des interkulturellen Dialogs beitragen und dass dabei auf bereits bestehende Strukturen zurückgegriffen und der Subsidiarität, der Komplementarität und der politischen Kohärenz Rechnung getragen wird. Der zweite vorgeschlagene Maßnahmenkomplex sieht drei Schwerpunktbereiche vor, um die Stärkung der kulturellen Zusammenarbeit mit den Partnerländern in den Mittelpunkt zu rücken: i) Unterstützung der Kultur als Antriebskraft für eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung; ii) Stärkung der Rolle der Kultur und des interkulturellen Dialogs zwischen den Gemeinschaften für ein friedliches Miteinander und iii) Stärkung der Zusammenarbeit für den Schutz des kulturellen Erbes. Als dritter Maßnahmenkomplex wird ein strategischer Ansatz der EU für die Kulturdiplomatie vorgeschlagen; dies schließt eine verstärkte Zusammenarbeit der EU (insbesondere zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EU-Delegationen) sowie den interkulturellen Austausch zur Förderung der unterschiedlichen Kulturen der EU ein.

Diese drei Maßnahmenkomplexe, die im Rahmen einer „EU-Strategie für internationale Kulturbeziehungen“ vorgeschlagen werden, werden den weiteren Ausbau von Kommunikationskanälen zwischen Völkern und Gesellschaften erleichtern. So wird die Schaffung eines geeigneten Umfelds für eine florierende Kultur- und Kreativwirtschaft gefördert, die zu Wachstum und Beschäftigung beiträgt. Die Strategie wird die Förderung und den Schutz des kulturellen Erbes stärken, dem interkulturellen Dialog und der Friedenskonsolidierung neue Impulse verleihen, das kulturelle Schaffen und den Tourismus als Antriebskräfte für Entwicklung und wirtschaftliches Wachstum fördern und Bildung, Forschung und Wissenschaft als Impetus für Dialog und Austausch nutzen. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird die Europäische Union zu einem einflussreicheren Akteur auf der Weltbühne, zu einem handlungsfähigeren internationalen Partner und zu einem effizienteren Förderer von nachhaltigem Wachstum, Frieden und gegenseitigem Verständnis.

(1)

Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).

(2)

Mitteilung über „Eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“, KOM(2007) 242 final.

(3)

Siehe: Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen (2008); Entschließung des Europäischen Parlaments über die kulturellen Dimensionen der auswärtigen Handelns der EU (2011); 2014 EP Vorbereitende Maßnahme „Kultur in den Außenbeziehungen der EU“, http://cultureinexternalrelations.eu/

(4)

Ergebnisse der 3428. Ratstagung: "Bildung, Jugend, Kultur und Sport" vom 23./24. November 2015.

(5)

  http://en.unesco.org/creativity/convention/about/2005-convention-text

(6)

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

(7)

Mitteilung „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ COM (2014) 477 final.

(8)

Die Globalisierung des Handels mit Kulturgütern: A Shift in Cultural Consumption-International flows of cultural goods and services 2004-2013, UNESCO Institute for Statistics (UIS), 2016.(Kulturkonsum im Wandel - internationaler Handel mit Kulturgütern und -dienstleistungen 2004-2013)

(9)

Cultural Times, Bericht der CISAC und der UNESCO, 2015.

(10)

Ebenda.

(11)

https://sustainabledevelopment.un.org/content/documents/21252030%20Agenda%20for%20Sustainable%20Development%20web.pdf

(12)

  http://cultureinexternalrelations.eu/  

(13)

In einschlägigen Studien wird vorgeschlagen, dass die EU diese sehr positive Wahrnehmung der Geschichte, Kunst und Kultur Europas und der Mitgliedstaaten für stärkeres Engagement in der Kulturdiplomatie nutzen sollte. http://ec.europa.eu/dgs/fpi/showcases/eu_perceptions_study_en.htm http://ec.europa.eu/dgs/fpi/showcases/eu_perceptions_study_en.htm  

(14)

Artikel 2, 6, 21 und 49 EUV und Artikel 7, 8, 10, 11 und 22 der Charta der Grundrechte der EU. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragspartei des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).

(15)

Siehe auch die Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline“ (Dok. 9647/14).

(16)

Entsprechend den Empfehlungen, die gemeinsam mit der vom Europäischen Parlament initiierten vorbereitenden Maßnahme „Kultur in den Außenbeziehungen der EU“ im Jahr 2014 : http://cultureinexternalrelations.eu/main-outcomes/ und mit der „Strategie für die kulturellen Beziehungen zwischen der EU und China: Bericht der Expertengruppe für Kultur und Außenbeziehungen – China im November 2012 veröffentlicht wurden.

(17)

Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU und insbesondere in der Entwicklungszusammenarbeit 24. November 2015

(18)

Die angeführten Beispiele für konkrete Maßnahmen und Projekte greifen nicht der Umsetzung neuer Projekte im Einklang mit dieser Strategie vor. Andererseits bedeutet der Verweis auf laufende Projekte/Programme nicht, dass sie dauerhaft weiterfinanziert werden.

(19)

Verordnung (EU) Nr. 234/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Partnerschaftsinstruments für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten.

(20)

Verordnung (EU) Nr. 235/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte.

(21)

Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt.

(22)

Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms „Kreatives Europa“ für den Zeitraum 2014 bis 2020

(23)

Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Kosovo*, Montenegro und Serbien.

(24)

Die einschlägigen EU-Maßnahmen in Bosnien und im Kosovo haben gezeigt, welches Potenzial ein Kulturerbe-basierter Ansatz über den Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung hinaus für die Aussöhnung in Post-Konflikt-Situationen bietet.

(25)

Gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung 1295/2013 vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa. Liste der teilnehmenden Nicht-EU-Länder: http://eacea.ec.europa.eu/creative-europe/library/eligibility-organisations-non-eu-countries_en  

(26)

  Algerien , Ägypten , Israel , Jordanien , Libanon , Libyen , Marockko , Palästina *, Syrien und Tunesien .

(27)

  Armenien , Aserbaidschan , Belarus , Georgien , Republik Moldau und Ukraine .

(28)

Gemeinsame Mitteilung „Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“ vom 18. November 2015. JOIN (2015) 50 final.

(29)

  http://www.enpi-info.eu/mainmed.php?id=486&id_type=10  

(30)

  http://www.enpi-info.eu/maineast.php?id=322&id_type=10  

(31)

Verordnung (EU) Nr. 233/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2014-2020.

(32)

  https://ec.europa.eu/europeaid/where/acp/overview/cotonou-agreement/index_en.htm_en

(33)

 http://en.unesco.org/creativity/convention/about/2005-convention-text

(34)

TAIEX ist das Instrument für Informationsaustausch und technische Hilfe der Europäischen Kommission. Es dient der Unterstützung der öffentlichen Verwaltung bei der Übernahme, Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften der EU und erleichtert den Austausch über bewährte Verfahren der EU.

(35)

 http://www.enpi-info.eu/medportal/news/latest/45210/MedFilm:-Call-for-proposals-to-promote-development-of-film-industry-in-Southern-Mediterranean

(36)

Die Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ ein sehr gutes Beispiel: So wurde geschätzt, dass mit jedem Euro, der aus öffentlichen Geldern 2004 beispielsweise in Lille (Frankreich) investiert wurde, ungefähr 8 EUR für die lokale Wirtschaft erwirtschaftet werden.

(37)

  http://www.asef.org/

(38)

  http://ec.europa.eu/culture/news/2016/0405-european-network-creative-hubs_en.htm

(39)

  http://ec.europa.eu/culture/calls/general/2015-eac-s11_en.htm

(40)

  www.etf.europa.eu/

(41)

Dieses Intra-AKP-Förderprogramm wird aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert: http://www.acpculturesplus.eu/?lang=uk

(42)

Dazu gehört, die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum (EUSBSR) vom 10. Juni 2009, KOM(2009) 248, die Strategie der Europäischen Union für den Donauraum (EUSBSR) vom 8. Dezember 2010 (KOM(2010) 715), der Aktionsplan für eine Meeresstrategie für den Atlantik – Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums vom 13. Mai 2013, KOM(2013) 279, die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum (EUSBSR) vom 17. Juni 2014, KOM(2014) 357, die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) vom 28. Juli 2015, COM(2015) 366.

(43)

  http://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/actions/capitals-culture_en.htm  undhttp://www.worldcitiescultureforum.com/publications

(44)

In der Studie werden insbesondere Vorschläge für das Programm „Globale öffentliche Güter und Herausforderungen“(30 Mio. EUR) vorgelegt.

(45)

Projekt der EU und der Afrikanischen Union „Visionary Africa“.

(46)

„Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in lateinamerikanischen Städten durch Kultur und Kunst“.

(47)

Um in vollem Umfang am Unterprogramm MEDIA teilnehmen zu können, muss ein Land den in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste festgelegten Anforderungen genügen. 

(48)

  http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CESCR.aspx

(49)

  http://www.un.org/esa/socdev/unpfii/documents/DRIPS_en.pdf

(50)

KOM(2014)477 endg.

(51)

Die EU hat auch die Sanktionen des VN-Sicherheitsrates gegen ISIS (Daesh) und Al-Qaida (gemäß der Resolution 1267 des VN-Sicherheitsrates) und nachfolgende Resolutionen des VN-Sicherheitsrates, einschließlich der Resolution 2253 (2015), umgesetzt. Da diese archäologischen Artefakte als wirtschaftliche Ressourcen für ISIS/Daesh zu betrachten sind, ist ihr Erwerb rechtswidrig. Der Rat hat die Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Irak, die den Handel mit illegal ausgeführten archäologischen Artefakten verbieten, umgesetzt und die gegen Syrien verhängten autonomen EU-Sanktionsregelungen und restriktiven Maßnahmen durch die Aufnahme eines Verbots des Handels mit unrechtmäßig aus Syrien ausgeführten archäologischen Artefakten angepasst.

(52)

Aktionsplan für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, KOM(2016) 50/2.

(53)

Ein aktuelles Beispiel für eine enge Zusammenarbeit zwischen einer EU-Delegation, dem Kulturinstitut eines Mitgliedstaates und den lokalen Behörden bietet Tunesien, für dessen audiovisuellen/Mediensektor die Europäische Kommission ein Programm in Höhe von 10 Mio. EUR aufgelegt hat.. Ein weiteres von der EU-Delegation mit Unterstützung des British Council verwaltetes Projekt über 4 Mio. EUR wird zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres aufgelegt, um das kulturelle Engagement auf lokaler Ebene zu fördern.

(54)

Seit 2008 haben sich Arbeitsgruppen im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode u.a. mit folgenden Themen befasst: Kultur- und Kreativindustrien (einschließlich neuer Geschäftsmodelle und Exportstrategien); Mobilität von Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden Mobilität von Kunstwerken; Verbesserung des Zugangs zur Kultur über digitale Medien.

(55)

 Der Bericht bildete außerdem die Grundlage für die Beratungen der Kulturminister der EU-Mitgliedstaaten zum Thema Kultur als mögliches „weiches Politikfeld“, die am 17. Mai 2013 stattfanden.

(56)

  http://cultureinexternalrelations.eu/  

(57)

EUNIC ist die Dachorganisation der nationalen Kulturinstitute der Europäischen Union. Zu ihren Mitgliedern gehören 34 Kultureinrichtungen aus 28 Ländern und 100 Cluster, die überall auf der Welt verteilt sind. http://www.eunic-online.eu/

(58)

Studie des Europäischen Parlaments – Europäische Kulturinstitute im Ausland, Januar 2016.

(59)

EAD und Kommission sind Mitglieder des Lenkungsausschusses. Siehe http://ec.europa.eu/dgs/fpi/announcements/news/20160401_l_en.htm .

(60)

  https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/european-film-festivals-unique-opportunity-eu-cultural-diplomacy

(61)

 Hierzu gehören u. a. China, Japan („Cool Japan“) und Südkorea (koreanische neue Welle „Hallyu“).

(62)

  http://e-acf.org/

(63)

  http://ec.europa.eu/education/international-cooperation/china_en.htm

(64)

  http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/more_info/evaluations/docs/education/mundus2012-summary_de.pdf

(65)

  https://europa.eu/youth/EU/voluntary-activities/european-voluntary-service_en

(66)

 http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/

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