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Document 52004DC0698

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion

/* KOM/2004/0698 endg. */

52004DC0698

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion /* KOM/2004/0698 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion

1. EINLEITUNG

Im Gefolge der Terroranschläge, die Madrid und die gesamte Europäische Union am 11. März erschütterten, einigte sich der Europäische Rat [1] auf eine Reihe strategischer Ziele, die seitdem den Kampf der Union gegen den Terrorismus bestimmen.

[1] Erklärung des Europäischen Rates zum Kampf gegen den Terrorismus vom 25. März 2004, http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/ec/79637.pdf.

Auf der Tagung vom 18. Juni 2004 [2] billigte der Europäische Rat den überarbeiteten Aktionsplan der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus. Die wirksame Prävention, Vorsorge und Reaktion sind die überragenden Ziele der Union bei der Terrorbekämpfung und finden sich in den breit gefächerten Maßnahmen und Aktionen wieder, die im Aktionsplan aufgeführt sind, wozu die Kommission einen entscheidenden Beitrag geleistet hat. [3] Auf dieser Tagung ermittelte der Europäische Rat eine Reihe vorrangiger Themen, die bis Ende 2004 behandelt werden sollen wie: Verhinderung von Terroranschlägen und Bewältigung deren Folgen, Schutz kritischer Infrastrukturen und Finanzierung des Terrorismus.

[2] TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES VOM 17. UND 18. JUNI 2004 IN BRÜSSEL - SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES 10679/2/04 REV2, http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/81742.pdf.

[3] Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen ,Compendium Counter-Terrorist Actions: Contribution of the Commission Services", SEK(2004) 669 vom 25. Mai 2004.

Diese Mitteilung und die anderen drei Mitteilungen, die von der Kommission gleichzeitig [4] zu jedem der oben genannten Bereiche angenommen werden, entsprechen den Forderungen des Europäischen Rates und liefern gemeinsam mit dem Rat einen Beitrag zur Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 17. Dezember 2004.

[4] Mitteilungen der Kommission ,Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung" [KOM(2004)700], ,Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung bei der Terrorismusbekämpfung" [KOM(2004)701] und ,Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung" [KOM(2004)702].

2. ZIVILGESELLSCHAFT UND TERRORISMUSBEKÄMPFUNG

Das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und das Recht auf Sicherheit [5] zählen zu den höchsten Menschenrechten [6]. Der Terrorismus bedroht sie alle. Die Wahrung dieser Rechte ist eine fundamentale Aufgabe, die in unseren Demokratien die Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteure erfordert. Auf europäischer Ebene muss nicht nur eine integrierte, sondern auch eine inklusive Politik verfolgt werden, welche die Parlamente, die Wirtschaftsbeteiligten, Organisationen der Zivilgesellschaft und alle europäischen Bürger einbindet.

[5] Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: ,Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person".

[6] Siehe Artikel 2.1 ,Jede Person hat das Recht auf Leben" und Artikel 6 ,Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit" der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, http://www.europarl.eu.int/charter/pdf/text_en.pdf.

Der Schutz des Lebens, der Sicherheit und der Freiheit verlangt heute neue Lösungsansätze, Instrumente und Konzepte. Wenn es den Terroristen verwehrt werden soll, die Freiheit zur Aushebelung der Freiheit zu nutzen, muss die ganze Gesellschaft an der Definition und Entwicklung neuer Instrumente und neuer Kontrollen mitwirken: Benötigt werden effizientere Instrumente zur Bekämpfung des globalen Terrorismus und neue wirksamere Kontrollen, um die Balance zwischen kollektiver Sicherheit und individueller Freiheit zu halten. Doch müssen die Sicherheitsziele mit den Prinzipien der Grundfreiheiten sowie den internationalen Regeln für das freie Unternehmertum und den Handel vereinbar sein; die Vertraulichkeit personenbezogener und geschäftlicher Daten, die aus Sicherheitsgründen erfasst werden, muss in der EU und von unseren Handelspartnern unbedingt garantiert werden.

2.1. Verteidigung der Grundrechte gegen gewaltbereite Radikalisierung

In einer Strategie zur Terrorprävention muss es von grundlegender Priorität sein, dass man sich einer gewaltbereiten Radikalisierung in unseren Gesellschaften widersetzt und die Gegebenheiten beseitigt, welche die Rekrutierung von Terroristen erleichtern. Die Kommission beabsichtigt, zu den diesbezüglichen Arbeiten des Rates 2005 beizutragen und wird sich hierbei u.a. auf die Erkenntnisse der europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und das Sachwissen von Experten und Forschern stützen. Zum einen soll ermittelt werden, wo europäische Maßnahmen und Instrumente präventiv gegen eine gewaltbereite Radikalisierung eingesetzt werden können und zum anderen geprüft werden, wie die im europäischen Verfassungsvertrag verankerten Grundrechte und -freiheiten am besten vor jenen - wer immer sie sein mögen - geschützt werden können, die sie durch Gewalt und Terror angreifen wollen.

2.2. Öffentlich--privater Sicherheitsdialog

Angesichts der wichtigen Rolle des Privatsektors bei der Terrorprävention und -vorsorge sowie der Reaktion auf terroristische Anschläge, wie sie in jedem der drei anderen Beiträge zur Vorbereitung des Europäischen Rates im Dezember 2004 erläutert wird, hält es die Kommission für angebracht, in einen ,öffentlich-privaten Sicherheitsdialog" mit Vertretern europäischer, nationaler und sektoraler Verbände sowie anderen repräsentativen Organisationen zu treten. Dieser Dialog sollte auf den bisherigen Arbeiten in diesem Bereich und bestehenden Partnerschaften aufbauen, insbesondere was die Errichtung öffentlich-privater Partnerschaften zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität betrifft. Dabei sollen keine neuen Strukturen geschaffen, sondern beiden Seiten Gelegenheit gegeben werden, einen produktiven Dialog darüber zu beginnen, wie die Sicherheitserfordernisse Europas mit der Notwendigkeit eines störungsfreien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen innerhalb Europas in Einklang gebracht werden können und gleichzeitig die Vertraulichkeit der aus Sicherheitsgründen erfassten personenbezogenen und geschäftlichen Daten gewahrt wird, wobei die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Unternehmen und die Wirtschaft im Verhältnis zu der erzielten Minderung der Sicherheitsrisiken stehen müssen .

2.3. Terroropfer

Die Unterstützung der Opfer und ihrer Familien sowie die Beteiligung an Rehabilitationsbemühungen muss in einer solidarischen Gesellschaft integraler Bestandteil der Reaktion auf Terroranschläge sein. Am 25. März ersuchte der Europäische Rat die Kommission ,sicherzustellen, dass die im Haushaltsplan 2004 vorgesehenen Mittel für die Unterstützung von Terroropfer im Dringlichkeitsverfahren bereitgestellt werden."

Die Kommission befasst sich derzeit mit verschiedenen Aspekten dieser Reaktion und führt ein vom Parlament gebilligtes Pilotprojekt zur Finanzierung von Vorhaben durch, um den Opfern zu helfen und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein über die terroristische Bedrohung zu schärfen

Darüber hinaus sollte ein Mechanismus geschaffen werden, um die wirtschaftlichen Lasten eines Angriffs, der so gravierende Schäden wie der Anschlag auf das World Trade Center in New York verursacht, auf die gesamte Europäsche Union aufzuteilen. Eine solche Solidarität dürfte es einem Mitgliedstaat leichter machen, die Folgen eines Anschlags dieser Größenordnung zu bewältigen. Die Kommission prüft derzeit verschiedene Optionen im Hinblick auf einen möglichen Vorschlag Mitte 2005.

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2.4. 11. März als Tag der staatsbürgerlichen und demokratischen Debatte über die Sicherung der Freiheit

Die Kommission beabsichtigt, das Gedenken an die Opfer der Terroranschläge vom März 2004 durch Veranstaltungen zu ehren, die am ersten europäischen Tag der Terroropfer, den 11. März 2005 stattfinden sollen. Hierzu kann die Kommission am besten dadurch beitragen, dass dieser Tag zu einem Tag der staatsbürgerlichen und demokratischen Debatte über die Sicherung der Freiheit wird. In den Tagen nach dem 11. März haben Millionen europäischer Bürger in allen Mitgliedstaaten ihre Solidarität, ihr Engagement, ihren Mut und ihr Vertrauen in die nationalen und europäischen Institutionen unter Beweis gestellt. Die Union muss diese demokratische Reife honorieren und zu einer fundierten Debatte über die heikle Balance beitragen, die gefunden werden muss, wenn Europa das höchste Maß an öffentlicher Sicherheit mit dem strengsten Schutz der Freiheit und entsprechenden Garantien, die Europa charakterisieren, in Einklang bringen möchte. Die Kommission ist bereit, in Zusammenarbeit mit dem Rat einen Memorialbericht zu erstellen, der an das Europäische Parlament, die nationalen und sonstigen Parlamente sowie generell an die europäischen Bürger gerichtet ist und beschreibt, welche Maßnahmen Europa zwischen dem 11. März 2004 und dem 11. März 2005 getroffen hat, inwieweit die Umsetzung auf europäische und nationaler Ebene vorangeschritten ist und welche großen Herausforderungen vor uns liegen. Einem solchen Bericht, der dem Gedenken der Terroropfer gewidmet würde, könnte eine Botschaft des Europäischen Rates vorangestellt werden.

3. integrieter ansatz zur Terrorprävention und -vorsorge sowie bei der reaktion auf terroranschläge in der gemeinschaft

3.1. Gemeinschaftsmaßnahmen zur Terrorbekämpfung

Der Europäische Rat unterstrich auf seiner Tagung vom 18. Juni 2004, wie wichtig es ist, das breite Spektrum der Instrumente der Europäischen Union bei der Bekämpfung des Terrors zu nutzen. Die Kommission teilt diese Sicht und richtet ihr eigenes Handeln danach aus.

Der Entwurf des Verfassungsvertrags hebt den dritten Pfeiler auf und bezieht - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die Bereiche Justiz und Inneres in andere Unionspolitiken ein. Die Kommission hat im Rahmen des ersten Pfeilers beträchtliche Erfahrungen in Bereichen gesammelt, in denen der Europäische Rat im Juni um einen Beitrag gebeten hat. Dies ebnet den Weg für einen reibungslosen institutionellen Übergang auf die Bereiche, in denen die Kommission nach Inkrafttreten des Vertrags ihre traditionelle Rolle der Politikvorbereitung und -umsetzung wahrnehmen wird. Nach Auffassung der Kommission kann eine konsistente und effiziente Terrorbekämpfung nur erreicht werden, wenn die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit besser in sämtliche Politikbereiche einbezogen wird.

In den drei anderen Mitteilungen, die Teil dieses Beitrags bilden, geht die Kommission darauf ein, wie mit den vorhandenen Instrumenten und in einigen Fällen mit neuen Instrumenten die Terrorprävention und -vorsorge sowie die Reaktion auf terroristische Angriffe verbessert, die Finanzierung des Terrorismus angegangen, Terroranschläge verhindert, deren Folgen bewältigt und kritische Infrastrukturen gegen Terror geschützt werden können. Ebenso hervorgehoben wird die Bedeutung bestimmter übergeordneter Anforderungen, die sich auf zahlreiche Instrumente und Mittel stützen, die im breiten Spektrum der Gemeinschaftspolitik vorhanden sind.

Die folgenden Maßnahmen verdeutlichen, wie Sicherheitsziele mit Blick auf die Terrorbekämpfung in zahlreiche Gemeinschaftspolitiken einbezogen werden. Doch ist dies keine erschöpfende Auflistung sämtlicher Politikbereiche, in denen die Kommission derzeit unmittelbar zur Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des Terrorismus beiträgt. Eine solche Liste und die Aufzählung aller anderen Politikbereiche, in denen die Kommission an der Verwirklichung der vom Europäischen Rat am 25. März festgelegten strategischen Ziele mitwirkt, würde zahlreiche andere sehr verschiedenartige Bereiche wie Verkehr, Energie und Raumfahrt einbeziehen.

3.2. Externe Kooperation

Der Europäische Rat betonte auf seiner Tagung vom 18. Juni, ,dass die Bekämpfung des Terrors im vollem Umfang in die EU-Politik im Bereich der Außenbeziehungen einbezogen werden muss und ersucht darum, dass auf der Dezember-Tagung des Europäischen Rates konkrete Vorschläge über die wirksamsten Mittel zur Erreichung dieses Ziels vorgelegt werden."

Mit Blick auf den Europäischen Rat prüft die Kommission gemeinsam mit dem Rat, wie der Kampf gegen den Terror in die verschiedenen Bereiche der EU-Außenbeziehungen einbezogen werden kann. Als ersten Beitrag haben die Kommissionsdienststellen ein Non-Paper mit dem Titel ,The Commission's Counter-Terrorism Technical Assistance Strategy" erstellt.

Darin werden die strategiepolitischen Überlegungen für eine Ausweitung des Beitrags der Kommission zu dem globalen EU-Ansatz erläutert, dritte Länder und Regionen bei der Terrorbekämpfung zu unterstützen. Die Strategie beruht auf folgender Überlegung: Die EU- Hilfe sollte auf der bestehenden Zusammenarbeit und Unterstützung aufbauen und von einem kooperativen Ansatz gegenüber den Empfängerländern ausgehen; der Schwerpunkt sollte auf Bereichen liegen, in denen die EU einen komparativen Vorteil vorweist, d.h. geographisch durch besondere Berücksichtigung der weiteren europäischen Nachbarschaft und thematisch durch langfristigen Institutionsaufbau, um dauerhafte Ergebnisse zu erzielen, wobei die vorrangigen Bereiche der UNSCR 1373 abzudecken sind, wie polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Finanzgesetze und Finanzgebaren sowie Grenzverwaltung.

Des Weiteren wird die Kommission sämtliche Sicherheitsaspekte der Verkehrs- und Energiepolitik im Rahmen der Terrorbekämpfung vertiefen, auch bei der Programmierung der Außenhilfe und der Zusammenarbeit mit Drittländern. Der Sicherheitsgrad von Infrastrukturen und Verfahren in EU-Nachbarländern und Drittländern, mit denen die Union dauerhafte Handelsbeziehungen unterhält, muss so hoch wie möglich sein und auf jeden Fall internationalen Standards entsprechen.

Um wiederholte Kontrollen und Überprüfungen bei der Einfuhr von Waren und bei der Einreise oder dem Transit von Personen zu vermeiden, sollten Abkommen über die gegenseitige Anerkennung betreffend die Durchführung international vereinbarter Maßnahmen von der Kommission vorbereitet und den Mitgliedstaaten zur Genehmigung vorgelegt werden. Außerdem sollten die diesbezüglichen Systeme nach der Peer Review-Methode regelmäßig überprüft werden.

Die Kommission erstellt auch weitere Beiträge zu anderen Aspekten des EU-Ansatzes, die Terrorbekämpfung in ihre Außenbeziehungen zu integrieren, insbesondere: Vertiefung des kulturellen Dialogs mit der islamischen Welt; Ergründung der Ursachen des Terrors und der Verbindungen zwischen der internationalen organisierten Kriminalität und dem Terrorismus.

Auch besteht ein wichtiger Bezug zu den Arbeiten, die gemeinsam mit dem Rat auf dem Gebiet der Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, einschließlich der Maßnahmen in Zusammenhang mit Dual-use-Gütern und Exportkontrollen durchgeführt werden.

Des Weiteren ist festzustellen, dass damit verbundene Themen wichtiger Bestandteil der multilateralen und bilateralen Kooperationsprogramme sind, an denen die Kommission beteiligt ist.

3.3. Integration europäischer und nationaler Systeme

Wenn Europa die Sicherheit seiner Bürger auf höchst möglichem Niveau gewährleisten soll, muss es auch Zugang zu optimalen Informationen und fundierten Kenntnissen haben, wo immer diese vorhanden sind.

Die Kommission hat eine Reihe von Frühwarnsystemen und ein Zivilschutzsystem entwickelt, die in Notfällen, auch solche terroristischen Ursprungs, konkrete, koordinierte und effektive Solidarität ermöglichen. Die Direktion Sicherheit der Kommission ist täglich rund um die Uhr besetzt. Sie fungiert als Anlaufstelle für die meisten Frühwarnsysteme. Außerdem gibt es in den verschiedenen Diensten Kommandozentren und Krisenstellen, die im Falle eines Alarms in Aktion treten und mit entsprechenden Einrichtungen in sämtlichen Mitgliedstaaten der Union verbunden sind. Die Kommission überlegt nun, ob eine zentrale Struktur geschaffen werden soll, die gegebenenfalls alle Teilsysteme verbinden und im Krisenfall gemeinsame Teams aufnehmen soll, die alle relevanten Informationen und Erkenntnisse zusammentragen.

Ähnliche Konsolidierungs- und Integrationsprozesse auf europäischer Ebene sind bei der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus erforderlich und bereits im Gange - so haben Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste Echtzeitzugriff auf die Datenbanken von Finanzinstituten.

Im Hinblick auf die Sicherheit der Lieferkette hat die Kommission dem Rat und dem Parlament einen Vorschlag für ein verbessertes Warnsystem für den Warenaustausch unterbreitet, um eine effizientere Kontrolle verdächtiger Bewegungen zu gewährleisten, ohne den normalen Handelsfluss zu behindern.

3.4. Kommunikation zwischen Behörden und Öffentlichkeit

Zwar ist die behördeninterne Kommunikation im Falle terroristischer Anschläge oder ähnlicher Notfälle entscheidend, aber ebenso wichtig kann eine gute Kommunikation mit der Öffentlichkeit sein. Wie der Stromausfall in Italien gezeigt hat, kann es zu Unruhen oder sogar Massenhysterie kommen, wenn eine angemessene Kommunikation mit der Öffentlichkeit fehlt. Auch kann das Ignorieren wichtiger Signale aus der Öffentlichkeit katastrophale Folgen haben, die andernfalls hätten verhindert oder abgeschwächt werden können.

Eine gute Kommunikation mit der Öffentlichkeit erfordert moderne Kommunikations- und Informationsverarbeitungssysteme und -verfahren, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen und auf das neue Bedrohungsumfeld abgestimmt sind. Effiziente Kommunikations- und Informationssysteme können die frühzeitige Aufdeckung eines Vorfalls, eine rasche Analyse und die Warnung der Bevölkerung in Zielgebieten ermöglichen. Deshalb sind dies Schlüsselelemente, um eine Bedrohung abzuwehren und die Folgen eines Anschlags abzumildern. Mehrere Mitgliedstaaten erproben derzeit öffentliche Warnsysteme und neue technische Fähigkeiten wie Mobiltelefone mit CB-Funktion werden derzeit getestet oder sind bereits im Einsatz.

Das neue globale Sicherheitsumfeld und der rasante technologische Fortschritt stellen neue Herausforderungen an die öffentliche Sicherheit und an Notrufdienste. Die Kommission ist dabei, ein Benutzerforum einzurichten, das sich aus Bediensteten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und der Notrufdienste zusammensetzt. Dieses Forum wird einen ständigen Dialog zwischen Notrufbetreibern und Behörden über kompatible Systeme für das Notfallmanagement und neue Konzepte für öffentliche Warnsysteme und -verfahren erleichtern.

3.5. Vernetzung der Strafverfolgungsbeteiligten

Ebenfalls eingebunden werden müssen die Strafverfolgungsbehörden und die für die innere Sicherheit zuständigen Behörden. In allen angesprochenen Bereichen müssen diese gegebenenfalls intervenieren. Eine solche Rolle ist entscheidend beim Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus, äußerst sinnvoll bei der Beurteilung der Schadensanfälligkeit und der Ausarbeitung von Standards für den Schutz kritischer Infrastrukturen und in unterschiedlichem Maße unvermeidbar bei der Reaktion auf einen terroristischen Anschlag.

Der Austausch von Warnmeldungen zwischen den Gemeinschaftssystemen und den Behörden, die in den Mitgliedstaaten für die Strafverfolgung oder die innere Sicherheit zuständig sind, kann und sollte nach Auffassung der Kommission spürbar verbessert werden. Diese Behörden sollten Zugang zu Warnmeldungen in den verschiedenen europäischen Systemen haben und relevante Informationen einbringen können. Nach Auffassung der Kommission sollte bei Europol das Strafverfolgungsnetz LEN eingerichtet und mit anderen europäischen Frühwarnsystemen vernetzt werden. Die Beteiligung von Europol würde im Rahmen des Europol-Übereinkommens erfolgen.

Die Kommission ist außerdem der Auffassung, dass Europol eine tragende Rolle bei der Erstellung des Europäischen Programms zum Schutz kritischer Infrastruktur übernehmen sollte; die diesbezüglichen Vorarbeiten dürften im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen werden.

Europol, Eurojust und die anderen zuständigen Behörden müssen Zugriff auf vollständige und aktuelle Informationen haben, um wirksam gegen die Finanzierung des Terrorismus vorgehen zu können. Auf nationaler, EU- und internationaler Ebene sollte die Bereitschaft bestehen, Informationen über sämtliche terroristische Straftaten auszutauschen, einschließlich der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten in Form der Finanzierung.

3.6. Priorität für Sicherheitsforschung

Nach Auffassung der Kommission muss die Union sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht entschlossene Schritte einleiten, um die wissenschaftliche und technologische Forschung im Bereich der Sicherheit signifikant zu verstärken.

Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Zivilschutz (einschließlich Biosicherheit und Schutz vor Gefahren aufgrund terroristischer Anschläge) und dem Krisenmanagement werden innerhalb des 6. Forschungsrahmenprogramms gefördert. Neben den laufenden Initiativen hat die Kommission vor kurzem die Mitteilung ,Sicherheitsforschung: Die nächsten Schritte" angenommen, die sich auf einen Bericht stützt, der von einer Gruppe von Persönlichkeiten aus dem Bereich Sicherheitsforschung erstellt wurde. Dieser Bericht plädiert dafür, dass ab 2007 zusätzlich mindestens 1 Mrd. EURO jährlich für ein Sicherheitsforschungsprogramm der Europäischen Union bereitgestellt werden. Die Kommission hat die Empfehlung der Gruppe zur Kenntnis genommen, dass für Sicherheitsforschung angemessene Mittel bereit gestellt werden sollten und in ihrer finanziellen Vorausschau die entsprechenden budgetären und politischen Folgemaßnahmen getroffen.

Ein europäische Sicherheitsforschungsprogramm dürfte dazu beitragen, in verschiedenen Bereichen die Aktivitäten auszuweiten, die erforderlich sind, um die Finanzierung des Terrorismus bekämpfen, kritische Infrastrukturen schützen und die Folgenbewältigung konzipieren zu können. Darüber hinaus wird die Cyber-Sicherheit als einer der Schwerpunkte des IST-Programms weiterhin große Bedeutung haben, da die Weiterentwicklung der ,e-Economy" mit einer Verbesserung der ,e-Sicherheit" einher gehen muss.

Die Kommission ist der Auffassung, dass der Privatsektor eine wesentliche Rolle übernehmen und konkret in die Sicherheitsforschung investieren muss. Die Union muss ihrerseits bereits sein, innovative Formen der öffentlich- privaten Forschungskooperation zu fördern.

3.7. Rolle des Privatsektors

Ein weiteres äußerst wichtiges Erfordernis ist eine effiziente und integrierte Kooperation mit dem Privatsektor. Ob es nun darum geht, die Finanzströme zu überwachen oder die Belastbarkeit kritischer Infrastrukturen zu stärken, stets kommt der Privatwirtschaft eine entscheidende Rolle zu. Nach Auffassung der Kommission muss der Privatsektor so früh wie möglich in die Identifizierung und Konzipierung neuer Lösungsansätze für mehr Sicherheit bei Waren und Dienstleistungen einbezogen werden.

Da die Terrorbekämpfung meist technologische Innovation und neue Formen der Partnerschaft erfordert, kann dies zur Steigung der internen und externen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Mit der strukturierten Einbindung des Privatsektors in die Entwicklung hoher Standards, von Praktiken und Verfahren für mehr Sicherheit von Waren und Dienstleistungen sollte nach Möglichkeit vermieden werden, dass der Wirtschaft neue Anforderungen auferlegt werden. Um die Integrität des Binnenmarktes zu wahren, ist hierbei eine Kooperation auf europäischer Ebene geboten.

3.8. Sprengstoffe

In der Erklärung vom 25. März hat der Europäische Rat die Notwendigkeit anerkannt, ,terroristischen Organisationen und Gruppen die Werkzeuge für ihre Machenschaften aus der Hand zu schlagen". Wie er weiter betont, ,muss für mehr Sicherheit in Bezug auf Schusswaffen, Sprengstoffe, Materialien für die Bombenherstellung und Technologien, die zur Verübung terroristischer Gräueltaten beitragen, gesorgt werden". Dieser Punkt wurde in dem ,Compendium" der Kommission behandelt und in den überarbeiteten Aktionsplan aufgenommen.

Die Kommission verfolgt die o.g. Ziele aktiv und trägt zu den Arbeiten der Ratsgremien bei, insbesondere durch Arbeitspapiere ihrer Dienststellen. Bei diesen Arbeiten wird ein inklusiver Ansatz verfolgt und werden sowohl die Forschungswelt, Experten und Europol als auch die Hersteller von Explosiv- und Sprengstoffen einbezogen. Angestrebt wird, dass insbesondere durch Verfahren zur Rückverfolgbarkeit, Aufdeckung, Identifizierung, Lagerung, Beförderung und Handhabung europäischer Explosiv- und Sprengstoffe effektiv die höchst mögliche Sicherheitsstufe erreicht wird. Erforderlichenfalls werden diesbezügliche Vorschläge unterbreitet.

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