EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52002DC0612

Fünfte Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie 89/552/EWG ,Fernsehen ohne Grenzen" - in der geänderten Fassung der Richtlinie 97/36/EG - im Zeitraum 1999-2000

/* KOM/2002/0612 endg. */

52002DC0612

Fünfte mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie 89/552/EWG ,Fernsehen ohne Grenzen" - in der geänderten Fassung der Richtlinie 97/36/EG - im Zeitraum 1999-2000 /* KOM/2002/0612 endg. */


FÜNFTE MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Durchführung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie 89/552/EWG ,Fernsehen ohne Grenzen" - in der geänderten Fassung der Richtlinie 97/36/EG - im Zeitraum 1999-2000

INHALTSVERZEICHNIS

EINFÜHRUNG

I. STELLUNGNAHME DER KOMMISSION ZUR DURCHFÜHRUNG DER ARTIKEL 4 UND 5 IM ZEITRAUM 1999/2000

1. Durchführung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

1.1 Ausstrahlung eines mehrheitlichen Anteils europäischer Werke

1.1.1 Beurteilung auf Gemeinschaftsebene

1.1.2 Beurteilung auf Ebene der Mitgliedstaaten

1.2. Werke unabhängiger Produzenten

1.2.1. Beurteilung auf Gemeinschaftsebene

1.2.2. Beurteilung auf Ebene der Mitgliedstaaten

1.3. Fazit

2. Durchführung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören

2.1. Ausstrahlung eines mehrheitlichen Anteils europäischer Werke

2.2. Europäische Werke unabhängiger Produzenten

2.1. Ausstrahlung eines mehrheitlichen Anteils europäischer Werke

2.2. Europäische Werke unabhängiger Produzenten

II. ZUSAMMENFASSUNG DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN ÜBERMITTELTEN BERICHTE

III. ZUSAMMENFASSUNG DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN FREIHANDELSASSOZIATION, DIE ZUM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM GEHÖREN, ÜBERMITTELTEN BERICHTE

IV. ANHÄNGE

ANHANG 1

Überblick über die Fernsehprogramme der EU-Mitgliedstaaten, die den mehrheitlichen Anteil europäischer Werke und/oder den Mindestanteil von 10 % europäischer Werke unabhängiger Produzenten nicht erreicht haben

ANHANG 2 Parameter zur Berechnung der Sendezeit, die die Fernsehprogramme der EU-Mitgliedstaaten durchschnittlich der Ausstrahlung europäischer Werke vorbehalten (mit Berücksichtigung der Zuschauerzahlen) - Artikel 4 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen"

EINFÜHRUNG

Die vorliegende Mitteilung, erstellt gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 89/552/EWG [1] des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in der geänderten Fassung der Richtlinie 97/36/EG des Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 [2] (im Folgenden Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" genannt), ist der fünfte Bericht der Kommission über die Durchführung der Artikel 4 und 5.

[1] ABl. L 298 vom 17.10.1989.

[2] ABl. L 202 vom 30.07.1997.

Dieses Dokument enthält eine statistische Übersicht, aus der hervorgeht, inwieweit jedes Fernsehprogramm, das der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören (im Folgenden EFTA genannt), unterworfen ist, den in den Artikeln 4 und 5 genannten Anteil im Zeitraum 1999-2000 erreicht hat. Tatsächlich haben die Mitgliedstaaten der Kommission alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Artikel 4 und 5 zu übermitteln. Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die Artikel gemäß den Bestimmungen des Vertrages durchgeführt werden.

Das Dokument soll den Mitgliedstaaten, dem Europäische Parlament und dem Rat die nationalen Berichte - gegebenenfalls zusammen mit der Stellungnahme der Kommission zur Durchführung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" - zur Kenntnis bringen.

Es besteht aus drei Teilen und zwei Anhängen:

* Teil I - Stellungnahme der Kommission zur Durchführung der Artikel 4 und 5 im Zeitraum 1999-2000

* Teil II - Von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelte nationale Berichte

* Teil III - Von den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, übermittelte nationale Berichte

* Anhang 1: Überblick über die Fernsehprogramme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den mehrheitlichen Anteil europäischer Werke (Artikel 4 der Richtlinie) und/oder den Mindestanteil von 10 % europäischer Werke unabhängiger Produzenten (Artikel 5 der Richtlinie) nicht erreicht haben

* Anhang 2: Parameter zur Berechnung der Sendezeit, die die Fernsehprogramme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchschnittlich der Ausstrahlung europäischer Werke vorbehalten (mit Berücksichtigung der Zuschauerzahlen) - Artikel 4 der Richtlinie.

I. STELLUNGNAHME DER KOMMISSION ZUR DURCHFÜHRUNG DER ARTIKEL 4 UND 5 IM ZEITRAUM 1999/2000

1. Durchführung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Die Kommission hat gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" dafür Sorge zu tragen, dass die Artikel 4 und 5 gemäß den Bestimmungen des Vertrages durchgeführt werden.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten der EFTA, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, haben der Kommission alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Artikel 4 und 5 zu übermitteln, der insbesondere enthält: eine statistische Übersicht, aus der hervorgeht, (i) inwieweit jedes der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfene Fernsehprogramm den in den beiden Artikeln genannten Anteil erreicht hat, (ii) aus welchen Gründen dieser Anteil in jedem einzelnen Fall nicht erzielt werden konnte, (iii) und welche Maßnahmen zur Erreichung dieses Anteils getroffen wurden oder vorgesehen sind.

Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie sieht vor, dass die Kommission in ihrer Stellungnahme insbesondere den folgenden Faktoren (nicht erschöpfenden Kriterien) Rechnung tragen kann:

- den gegenüber den Vorjahren erzielten Fortschritten;

- dem Anteil von Erstausstrahlungen bei der Programmgestaltung;

- den besonderen Gegebenheiten bei den neuen Fernsehveranstaltern;

- der besonderen Lage der Länder mit niedriger audiovisueller Produktionskapazität und/oder begrenztem Sprachraum.

Um den Mitgliedstaaten die Wahrnehmung ihrer Überwachungsaufgabe zu erleichtern, werden für die Durchführung der Artikel 4 und 5 im Rahmen des Kontaktausschusses [3] erarbeitete Leitlinien vorgeschlagen. Diese Leitlinien, die Begriffsbestimmungen klären und so etwaige Unterschiede bei Auslegung und Durchführung der Richtlinie verhindern sollen [4], sind am 1. Januar 1999 in Kraft getreten und decken somit den Berichtszeitraum (1999-2000) des vorliegenden Berichtes ab.

[3] http://europa.eu.int/comm/avpolicy/regul/twf/art45/art45-intro_de.htm.

[4] Beispielsweise heißt es in den Leitlinien unter Ziffer 2.2, dass die nationalen Berichte keine Angaben über die Sender enthalten müssen, die ausschließlich ,Nachrichten, Sportberichte, Spielshows, Werbe- und Videotextleistungen und Teleshopping" ausstrahlen.

Diese Stellungnahme ist also in dem genannten Kontext zu sehen. Sie stellt erstmals die allgemeinen Tendenzen heraus, die sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den betreffenden Mitgliedstaaten beobachtet wurden. Zu diesem Zweck wurde auf der Grundlage der Kriterien der Artikel 4 und 5 der Richtlinie eine Reihe von Indikatoren entwickelt, die ein objektives Analyseraster bilden.

Artikel 4 (Europäische Werke):

* Indikator 1: Durchschnittlicher Anteil der Sendezeit, den die europäischen Programmveranstalter mit den höchsten Zuschauerzahlen in dem betreffenden Mitgliedstaat europäischen Werken vorbehalten [5].

[5] Die Zuschauermarktanteile basieren für jedes erfasste Jahr auf den neuesten Daten, die von der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht werden: Statistisches Jahrbuch 2002 (Band 2) ,Audiovisuelle Ausstattung der Haushalte, Übertragungswege, Fernsehreichweiten". Außer in besonderen Fällen wurde für jedes der beiden erfassten Jahre jedes Programm berücksichtigt, das (während des gesamten Tages) mehr als 3 % Zuschauermarktanteile erreicht hat.

* Indikator 2: Erfuellungsquote der Programme aller Art (die den mehrheitlichen Anteil erreichen oder überschreiten) in dem betreffenden Mitgliedstaat [6].

[6] Das Ergebnis wird erzielt, indem alle Fernsehprogramme, die den Anteil von 50 % erreichen oder überschreiten, erfasst werden und indem diese Zahlen mit der Gesamtzahl der Programme, die in jedem Mitgliedstaat unter Artikel 4 der Richtlinie fallen, in Beziehung gesetzt werden.

* Indikator 3: Allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke während des Berichtszeitraums (1999-2000) [7].

[7] Das Ergebnis wird erzielt, indem die Programme mit steigender, gleich bleibender und sinkender Tendenz ungeachtet des Anteils der Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, einander gegenübergestellt werden. Ebenso wurde den Programmen Rechnung getragen, die erst während des Berichtszeitraums auf dem betreffenden nationalen Markt in Erscheinung traten.

Artikel 5 (Europäische Werke unabhängiger Produzenten)

* Indikator 1: Der Ausstrahlung europäischer Werke unabhängiger Produzenten vorbehaltene durchschnittliche Sendezeit oder alternativ, nach Wahl des Mitgliedstaats bei Umsetzung der Richtlinie, entsprechender durchschnittlicher Anteil der Haushaltsmittel für die Programm gestaltung.

* Indikator 2: Erfuellungsquote der Programmveranstalter aller Art (die den Mindestanteil von 10 % erreichen oder überschreiten) in dem betreffenden Mitgliedstaat [8].

[8] Das Ergebnis wird erzielt, indem alle Programme, die den Mindestanteil von 10 % erreichen oder überschreiten, erfasst werden und indem diese Zahlen mit der Gesamtzahl der Programme, die in jedem Mitgliedstaat unter Artikel 5 der Richtlinie fallen, in Beziehung gesetzt werden.

* Indikator 3: Allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - bei dem Anteil, der in dem betreffenden Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums (1999-2000) europäischen Werken unabhängiger Produzenten vorbehalten ist.

* Indikator 4: Neueren Werken unabhängiger Produzenten vorbehaltene durchschnittliche Sendezeit oder alternativ, nach Wahl des Mitgliedstaats bei Umsetzung der Richtlinie, entsprechender Anteil der Haushaltsmittel für die Programmgestaltung.

* Indikator 5: Allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - bei dem Anteil, der in dem betreffenden Mitgliedstaat während des Berichtzeitraums (1999-2000) neueren Werken unabhängiger Produzenten vorbehalten ist.

Diese Indikatoren ermöglichen einen Überblick über die Durchführung der Artikel 4 und 5 im Zeitraum 1999-2000, vorbehaltlich der Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten entsprechend Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" die Möglichkeit genutzt haben, strengere oder ausführlichere Bestimmungen in dem von der Richtlinie koordinierten Bereich vorzusehen [9].

[9] Es sei darauf hingewiesen, dass in der Praxis die Mehrheit der Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat (beispielsweise: Nichtberücksichtigung der Live-Sendungen in Italien, positive Definition der zu berücksichtigenden Werke in Deutschland, Anteil von 60 % für die Ausstrahlung europäischer Werke in Frankreich, Anteil von 25 %, der den Werken unabhängiger Produzenten vorbehalten ist, im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden usw.).

1.1 Ausstrahlung eines mehrheitlichen Anteils europäischer Werke

1.1.1 Beurteilung auf Gemeinschaftsebene

Die erste Schlussfolgerung - allgemeiner Art - betrifft die Entwicklung bei der Zahl der Fernsehprogramme in Europa.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich die Gesamtzahl der Programme aller Art [10] in Europa (Mitgliedstaaten der EU und Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören) im Januar 1999 auf etwa 550 und im Januar 2000 auf etwa 670 belief. Im Januar 2001 gab es insgesamt etwa 820 Programme.

[10] Diese Zahl basiert auf Daten, die von der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in ihrem statistischen Jahrbuch (Ausgaben 1999, 2000, 2001) veröffentlicht wurden. Sie umfasst die nationalen Programme mit einer Lizenz zur terrestrischen Übertragung, die nationalen Programme, die über Kabel und/oder Satellit und/oder DTF verbreitet werden, ohne analoge terrestrische Übertragung, die ausländischen Spartenprogramme, die für ausländische Märkte bestimmten Programme. Dagegen enthält sie keine (regionalen/lokalen) Fensterprogramme, lokalen Stationen und regionalen oder territorialen Programme.

Die Zahl der unter Artikel 4 und 5 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" fallenden Programme [11] nimmt insgesamt gegenüber dem vorhergehenden Zeitraum (1997-1998) wie auch während des im vorliegenden Bericht erfassten Berichtszeitraums (1999-2000) weiter zu, was die Dynamik des europäischen audiovisuellen Angebots verdeutlicht. Der Anstieg ist in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union erheblich. Besonders ausgeprägt ist er in Ländern wie Spanien, Frankreich, Italien, Schweden oder auch im Vereinigten Königreich.

[11] Die Verpflichtung zur Übermittlung eines Berichts gemäß Artikel 4 Absatz 3 gilt für alle Fernsehprogramme der Fernsehveranstalter, die der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfen sind, mit folgenden Ausnahmen:

Allerdings ist hinsichtlich der Methodik [12] hervorzuheben, dass einige Mitgliedstaaten nicht immer vollständige Angaben, vor allem zu den Fernsehprogrammen, die über Kabel und/oder Satellit verbreitet werden (und häufig in den nationalen Berichten fehlen), geliefert haben. Diesbezüglich erinnert die Kommission daran, dass die Verpflichtung von Artikel 4 Absatz 3 für jedes der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfene Fernsehprogramm gilt [13]. Dagegen sind in den Berichten der Mitgliedstaaten die terrestrisch übertragenen Programme fast vollständig erfasst.

[12] Hier ist hinzuzufügen, dass Art und Intensität der Kontrolle in den einzelnen Mitgliedstaaten oft unterschiedlich sind: tägliche Kontrolle der Programme, statistische Übersicht, Erhebung, Stichprobenerhebung, in einigen Fällen Schätzung usw. Ferner wird diese Kontrolle entweder von der unabhängigen Regulierungsbehörde oder aber in einigen Fällen direkt vom zuständigen Ministerium durchgeführt.

[13] In Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 2 heißt es: ,Dieser Bericht enthält insbesondere eine statistische Übersicht, aus der hervorgeht, inwieweit jedes der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfene Fernsehprogramm den (in Artikel 4( und in Artikel 5 genannten Anteil erreicht hat, aus welchen Gründen dieser Anteil in jedem einzelnen Fall nicht erzielt werden konnte und welche Maßnahmen zur Erreichung dieses Anteils getroffen wurden oder vorgesehen sind".

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die zweite Schlussfolgerung betrifft die durchschnittliche Sendezeit, die die Programmveranstalter mit den höchsten Zuschauerzahlen europäischen Werken vorbehalten [14] (vgl. Indikator 1):

[14] In der Praxis wurde - außer in Ausnahmefällen - der Anteil berücksichtigt, den jedes Programm, das mehr als 3 % Zuschauermarktanteile erreicht, in jedem der erfassten Jahre erzielt hat.

- Die durchschnittliche Sendezeit, die sämtliche europäischen Programme aller Mitgliedstaaten der Ausstrahlung europäischer Werke vorbehalten, beträgt 60,68 % im Jahr 1999 und 62,18 % im Jahr 2000, was einer Erhöhung von 1,50 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht;

- die durchschnittliche Sendezeit liegt je nach Mitgliedstaat 1999 zwischen 52,94 % und 71,46 % [15] bzw. 2000 zwischen 55,33 % und 71,18 % [16]; Ausnahmen bilden Portugal [17] (48,7 % im Jahr 1999 und 49,5 % im Jahr 2000) und Luxemburg (1999 und 2000: 100 %);

[15] Zu beachten ist, dass ein Land ein etwas höheres Ergebnis erzielt, das aber hier nicht berücksichtigt werden kann, da es in Ermangelung vollständiger Daten nicht alle betreffenden Programme einbezieht, die im Berichtszeitraum mehr als 3 % Zuschauermarktanteile erreicht haben.

[16] Zu beachten ist, dass ein Land ein etwas höheres Ergebnis erzielt, das aber hier nicht berücksichtigt werden kann, da es in Ermangelung vollständiger Daten nicht alle betreffenden Programme einbezieht, die im Berichtszeitraum mehr als 3 % Zuschauermarktanteile erreicht haben.

[17] Jedoch ist zu betonen, dass Portugal, entsprechend dem Kriterium der Progression, gegenüber dem vorangehenden Zeitraum beachtliche Fortschritte erzielt hat (Anteil 1997-1998: 43,4 %) und sich 2000 dem Wert von 50 % nähert.

- bei der Ausstrahlung europäischer Werke ist - bezogen auf die Zahl der Programme - in zwölf Mitgliedstaaten eine steigende Tendenz festzustellen. In einem Mitgliedstaat ist eine gleich bleibende Tendenz und in zwei weiteren Mitgliedstaaten eine (leicht) sinkende Tendenz zu beobachten. Die allgemeine Tendenz ist somit insgesamt während des Berichtszeitraums positiv.

Die dritte Schlussfolgerung betrifft die Gesamtzahl der Programme, die den mehrheitlichen Anteil europäischer Werke im Berichtszeitraum erreichen oder überschreiten (vgl. Indikator 2):

- Die durchschnittliche Erfuellungsquote für sämtliche europäischen Programme aller Mitgliedstaaten beträgt 68,58 % im Jahr 1999 und 72,50 % im Jahr 2000, was einem Anstieg von 3,93 Prozent punkten während des Berichtszeitraums entspricht. Diese Zahl ist umso bemerkenswerter, als im selben Zeitraum eine starke Zunahme bei der Zahl der Programme, im Wesentlichen bei den Spartenprogrammen, zu verzeichnen ist;

- die Erfuellungsquote aller Arten von Programmen liegt je nach Mitgliedstaat 1999 zwischen 55 % und 100 % bzw. 2000 zwischen 53 % und 100 %; lediglich Italien hat (mit 42 % im Jahr 1999 und 49 % im Jahr 2000) den mehrheitlichen Anteil nicht erreicht;

- die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - nimmt in neun Mitgliedstaaten zu, bleibt in vier Mitgliedstaaten gleich und geht in zwei weiteren Mitglied staaten zurück. Die allgemeine Tendenz ist somit insgesamt positiv.

Die vierte Schlussfolgerung betrifft die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke während des Berichtszeitraums (vgl. Indikator 3).

- Die Prüfung der nationalen Berichte ergibt in 14 Mitgliedstaaten eine steigende Tendenz und im fünfzehnten Mitgliedstaat eine gleich bleibende Tendenz. Die allgemeine Tendenz ist somit insgesamt während des Berichtszeitraums positiv.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gesamtheit dieser positiven Ergebnisse - die meisten Indikatoren weisen im Berichtszeitraum eine steigende Tendenz auf - auf die Verwirklichung der in der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" vorgesehenen Ziele hindeutet.

In der nachstehenden Tabelle ist die Situation zusammengefasst, die im Berichtszeitraum auf Gemein schaftsebene bei der Durchführung von Artikel 4 der Richtlinie vorliegt.

Europäische Werke (Artikel 4 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen")

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1.1.2 Beurteilung auf Ebene der Mitgliedstaaten

Österreich:

Die Programme ORF 1 und ORF 2, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 57,5 % im Jahr 1999 und von 55,6 % im Jahr 2000 erreichen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 56,6 % bzw. 58,8 % europäische Werke ausgestrahlt, was einer durchschnittlichen Zunahme von 2,2 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

* Im gesamten Berichtszeitraum überschreiten von den insgesamt drei im Bericht genannten Programmen zwei Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Lediglich das Programm ORF 1 liegt weiterhin deutlich unter diesem Wert (34 % im Jahr 1999, 36,6 % im Jahr 2000). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt somit im gesamten Berichtszeitraum 66,66 %. Die Gründe für diese Nichteinhaltung sind im Bericht ausgeführt. Vor allem wird darauf hingewiesen, dass der Anteil der ausgestrahlten europäischen Werke steigt, da deutsche Produktionen vom Publikum stärker akzeptiert werden (vor allem Fernsehfilme). Auch wird hervor gehoben, dass gleichzeitig europäische Werke im Programm ORF 2 desselben Fernsehveranstalters verstärkt gesendet werden. Es sind keine Abhilfemaßnahmen getroffen worden bzw. geplant. Die Kommission stellt fest, dass sich Österreich in der besonderen Lage der Länder mit niedriger audiovisueller Produktionskapazität befindet. Bezüglich des Programms ORF 1 erinnert sie jedoch daran, dass der in Artikel 4 Absatz 1 festgelegte Anteil für jedes Jahr gilt, vor allem um einheitliche Wettbewerbsbedingungen für jedes Fernsehprogramm des der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfenen Fernsehveranstalters zu garantieren [18].

[18] Vgl. Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie und Ziffer 2.2 der vorgeschlagenen Leitlinien für die Überwachung der Durchführung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" vom 11. Juni 1999.

* Bezüglich der drei im Bericht genannten Programme ist zu betonen, dass zwei Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen und ein Programm ihn verringert. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Belgien [19]:

[19] Da zwei separate Berichte übermittelt wurden, wurde auch bei der Prüfung zwischen den Programmen der französischen Gemeinschaft und den Programmen der flämischen Gemeinschaft unterschieden. Für die Gesamtbeurteilung auf Gemeinschaftsebene wurden die Zahlen allerdings zusammengefasst (siehe oben). Außerdem möchte die Kommission darauf hinweisen, dass die Programme RTL TVi und Club RTL mit den Programmen identisch sind, die in Luxemburg von CLT S.A. ausgestrahlt werden. Daher werden sie in den Berichten beider Länder aufgeführt. Dasselbe gilt für das Programm Liberty TV, das in den belgischen Berichten wie auch im luxemburgischen Bericht erfasst ist.

Französische Gemeinschaft:

Die Programme RTBF 1, RTBF 2, RTL-TVi, Club, die zusammen einen Zuschauermarktanteil [20] von 43,4 % im Jahr 1999 und von 44,8 % im Jahr 2000 erzielen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 66,83 % bzw. 67,20 % europäische Werke ausgestrahlt, was einem durchschnittlichen Anstieg von 0,38 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

[20] Dabei ist auf die starke Verbreitung der französischen Programme TF1, France 2 und France 3 hinzuweisen, die im Berichtszeitraum mehr als 30 % Zuschauermarktanteile erreichten.

* Für 1999 überschreiten von den insgesamt acht Programmen, die unter Artikel 4 der Richtlinie fallen [21], vier Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Lediglich das Programm RTL-TVi liegt leicht unter diesem Wert (49,1 %). Für drei Programme werden keine Daten geliefert [22]. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt somit 50 %. Für 2000 überschreiten von den insgesamt acht Programmen, die unter Artikel 4 der Richtlinie fallen, fünf Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Für drei Programme liegen keine Angaben vor [23]. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt somit 62,5 %. Da lediglich das Programm RTL-TVi ein geringfügiges Defizit aufweist, besteht nach dem Bericht kein Anlass, spezielle Maßnahmen zu ergreifen. Ferner gibt der Bericht bezüglich der beiden Varianten des Basisprogramms Canal + an, dass 2002 ein Erfassungssystem für die Programmausstrahlung auf der Grundlage einer Stichprobenerhebung eingeführt werden soll. Die Kommission erinnert daran, dass der in Artikel 4 Absatz 1 festgelegte Anteil in jedem Jahr für jedes der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfene Fernsehprogramm gilt. Für sämtliche Programme müssen geeignete Angaben geliefert werden, damit festgestellt werden kann, dass die in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen Anteile schrittweise erreicht werden [24].

[21] Das Programm HSE, ein reines Teleshopping-Programm, und das Programm Canal Z, das ausschließlich Wirtschafts- und Finanzinformationen ausstrahlt, wurden nicht berücksichtigt.

[22] Im Bericht wird neben dem Fall des Programms Liberty TV, für das keine Daten geliefert werden, angegeben, dass zwei ergänzende Programme von Canal + nicht erfasst werden (Fehlen von Daten).

[23] Im Bericht wird neben dem Fall des Programms Liberty TV, für das keine Daten geliefert werden, angegeben, dass zwei ergänzende Programme von Canal + nicht erfasst werden (Fehlen von Daten).

[24] Vgl. Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie und Ziffer 2.2 der vorgeschlagenen Leitlinien für die Überwachung der Durchführung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" vom 11. Juni 1999.

* Bezüglich der fünf Programme, für die vollständige Daten über den Berichtszeitraum vorliegen, ist zu betonen, dass zwei Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen und drei Programme ihn verringern. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist somit während des Berichtszeitraums steigend.

Flämische Gemeinschaft:

* Die Programme VRT TV1, VRT Canvas/Ketnet, VMM-VTM und VMM-Kanaal 2, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 63,7 % im Jahr 1999 und von 66,1 % im Jahr 2000 erzielen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 51,75 % bzw. 53,25 % europäische Werke ausgestrahlt, was einer durchschnittlichen Zunahme von 1,5 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

* Für 1999 überschreiten von den insgesamt neun im Bericht genannten Programmen vier Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, während fünf Programme ganz deutlich unter diesem Wert liegen. Dabei handelt es sich um das Programm Kanaal 2 (25 %) und die Spartenprogramme der Gruppe Canal +, deren Anteil weiterhin unter bzw. bei 20 % liegt (Canal+ grijs, Canal+ blauw, Canal+ geel, Canal+ 16/9). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt 44 %. Für 2000 überschreiten von den insgesamt zehn im Bericht genannten Programmen fünf Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, während vier Programme ganz deutlich unter diesem Wert liegen. Dabei handelt es sich um: Kanaal 2 (30 %) und die Sparten programme der Gruppe Canal +, deren Werte zwischen 27 % und 42 % liegen (Canal+ grijs, Canal+ blauw, Canal+ 16/9). Für das Programm Canal + geel liegen keine Daten vor [25]. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt 50 %. Die Gründe für diese Nichteinhaltung sind im Bericht ausgeführt. Bei Kanaal 2 wird die Erhöhung des Anteils europäischer Werke und die Tatsache hervorgehoben, dass die Programme des Fernsehveranstalters VMM zusammengenommen den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil überschreiten. Bei den Programmen der Gruppe Canal + wird im Wesentlichen auf den thematischen Schwerpunkt des Programmangebots (Kinofilme) verwiesen.

[25] Der Bericht gibt an, dass dieses Programm zum 5. Dezember 1999 durch Canal+ 16/9 ersetzt wurde.

Hinsichtlich Kanaal 2 erinnert die Kommission daran, dass der in Artikel 4 Absatz 1 festgelegte Anteil für jedes Fernsehprogramm des der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfenen Fernsehveranstalters gilt. Schließlich nimmt die Kommission generell die Fortschritte zur Kenntnis, die sämtliche Programme mit Werten unterhalb des mehrheitlichen Anteils im Berichtszeitraum, entsprechend dem Grundsatz der Progression, erzielt haben.

* Bezüglich der acht Programme, für die vollständige Daten vorliegen, ist zu betonen, dass sieben Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, im Berichts zeitraum erhöhen, während bei einem Programm eine gleich bleibende Tendenz festzustellen ist (der Wert von 100 % wurde aufrechterhalten). Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist somit während des Berichtszeitraums steigend.

Deutschsprachige Gemeinschaft: Von den belgischen Behörden wurde kein Bericht übermittelt.

Deutschland:

* Die Programme ARD, ZDF, Kabel 1, ProSieben, RTL, RTL 2, SAT 1, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 83,40 % im Jahr 1999 und von 83,3 % im Jahr 2000 erreichen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 60,22 % bzw. 63 % europäische Werke ausgestrahlt, was einem durchschnittlichen Anstieg von 2,78 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

* Für 1999 überschreiten von den insgesamt 23 im Bericht genannten Programmen [26] 14 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, während sieben Programme unter diesem Wert liegen und für zwei Programme (die allerdings ausschließlich Nachrichten senden) keine Angaben vorliegen [27]. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt 61 %. Für 2000 überschreiten von den insgesamt 24 im Bericht genannten Programmen 15 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, während sieben Programme unter diesem Wert liegen und für zwei Programme keine Daten zur Verfügung stehen [28]. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beträgt 62,5 %. Die sieben Programme, die während des gesamten Berichtszeitraums unterhalb des mehrheitlichen Anteils liegen, sind: Kabel 1 (25,4 % im Jahr 1999, 27,90 % im Jahr 2000), ProSieben (46,20 % im Jahr 1999, 46 % im Jahr 2000), RTL 2 (36 % im Jahr 1999, 46 % im Jahr 2000), Super RTL (33,70 % im Jahr 1999, 38,20 % im Jahr 2000), 13 TH Street (20 % im Jahr 1999, 17 % im Jahr 2000), Premiere (35 % im Jahr 1999, 33,1 % im Jahr 2000), Studio Universal (30 % im Jahr 1999, 35 % im Jahr 2000). Die Gründe für diese Nichteinhaltung sind im Bericht ausgeführt: es handelt sich um ein neues Programm bzw. um ein Pay-TV-Programm, auch wird die Programmorientierung (Spartenkanal) oder aber die Programmstruktur herausgestellt. Hinsichtlich der getroffenen oder geplanten Abhilfemaßnahmen verweist der Bericht auf einen ständigen Dialog mit den verschiedenen Fernsehveranstaltern. Die Kommission nimmt insbesondere die erneuten Schwierigkeiten von drei Programmen zur Kenntnis, die Zuschauermarktanteile von über 3 % erzielen: Kabel 1, ProSieben und RTL 2. Die beiden letztgenannten haben allerdings im Jahr 2000 den mehrheitlichen Anteil nur sehr knapp verfehlt.

[26] Es ist anzumerken, dass im Gegensatz zum vorangehenden Bericht (Zeitraum 1997-1998) das Programm ,Deutsche Welle TV" nicht erfasst ist.

[27] Dabei handelt es sich um die Programme n-tv und VH 1.

[28] Dabei handelt es sich um die Programme n-tv und VH 1.

* Bezüglich der 21 Programme, für die vollständige Daten vorliegen, ist zu betonen, dass elf Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, im Berichts zeitraum erhöhen, während bei vier Programmen eine gleich bleibende Tendenz und bei sechs Programmen ein Rückgang festzustellen ist. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist somit insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Dänemark:

* Die Programme DR 1, TV 2 und TV Danmark, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 71,9 % im Jahr 1999 und von 72 % im Jahr 2000 erreichen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 60,66 % bzw. 61 % europäische Werke ausgestrahlt, was einer Erhöhung von 0,34 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

* Für 1999 überschreiten von den insgesamt fünf im Bericht genannten Programmen vier Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Lediglich TV Danmark liegt unter diesem Wert (36 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt 80 %. Für 2000 überschreiten von den insgesamt sieben im Bericht genannten Programmen fünf Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, während die beiden folgenden Programme unter diesem Wert liegen: TV Danmark (42 %) und TV 2 Zulu (41 % im Jahr 2000). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt 71,40 %. Die Gründe für diese Nichteinhaltung sind im Bericht ausgeführt. Bezüglich TV Danmark ist hervorzuheben, dass das Programm seinen Anteil seit 1997 ständig erhöht hat und die übermittelten Schätzungen für das Jahr 2001 erneut auf einen Anstieg schließen lassen. Bei TV 2 Zulu handelt es sich um ein neues Programm, das seinen Sendebetrieb erst am 15. Oktober 2000 aufgenommen hat. Die Kommission stellt fest, dass sich Dänemark in der besonderen Lage der Länder mit niedriger audiovisueller Produktionskapazität und/oder begrenztem Sprachraum befindet und nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die im Berichtszeitraum, entsprechend dem Grundsatz der Progression, erzielt wurden.

* Hinsichtlich der fünf Programme, für die vollständige Daten vorliegen, ist zu betonen, dass zwei Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, im Berichts zeitraum erhöhen, während bei einem Programm eine gleich bleibende Tendenz (Aufrechterhaltung des Niveaus von 100 %) und bei zwei Programmen ein Rückgang zu beobachten ist. Hinzuzufügen sind die Ergebnisse der beiden ,Newcomer" auf dem Markt, die den genannten Werken einen großen Teil ihres Programmangebots vorbehalten. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - ist beim Anteil europäischer Werke somit insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Griechenland:

* Die Programme ET 1, NET, ALPHA, ANTENNA, STAR und MEGA CHANNEL, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 83,4 % im Jahr 1999 und von 83,7 % im Jahr 2000 erreichen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 71,46 % bzw. 71,18 % europäische Werke ausgestrahlt, was einem leichten Rückgang von 0,28 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

* Die Kommission stellt fest, dass alle im Bericht genannten Programme während des gesamten Berichtszeitraums den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil überschreiten (wobei die Werte zwischen 51,9 % und 96,04 % liegen). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beträgt 100 %.

* Bezüglich der zehn Programme, für die vollständige Angaben vorliegen, ist hervorzuheben, dass acht Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, im Berichtszeitraum erhöhen, während ihn zwei Programme verringern. Ebenso hinzuweisen ist auf das neue Programm TEMPO, das mehr als 50 % seines Angebots europäischen Werken vorbehält. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Spanien:

* Die Programme TVE 1, TVE 1/La 2, Telecinco, Antena 3, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 76,8 % im Jahr 1999 und von 76,2 % im Jahr 2000 erzielen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 52,94 % bzw. 58,50 % europäische Werke ausgestrahlt, was einer durchschnittlichen Zunahme von 5,56 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

* Für 1999 überschreiten von den insgesamt 40 im Bericht genannten Programmen 28 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, während 12 Programme unter diesem Wert liegen. Dabei handelt es sich um das terrestrische Programm Telecinco (45,40 %) und die folgenden Satellitenprogramme: TCM (20 %), AXN (22,5 %), Alucine (37,45 %), Fox kids (38,70 %), Cinemania (30,9 %), Disney Channel (18,61 %), Nickelodeon (2,10 %), Calle 13 (10,6 %), Gran Via (25,55 %), Gran Via 2 (25,85 %), Gran Via 3 (35,33 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beträgt 70 %.

* Für 2000 überschreiten von den insgesamt 45 im Bericht genannten Programmen 35 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, während zehn Programme unter diesem Wert liegen. Dabei handelt es sich um die folgenden Satellitenprogramme: TCM (30,66 %), AXN (27,70 %), Alucine (32,04 %), Fox kids (44,90 %), Cinemania (37,70 %), Disney Channel (24,53 %), Nickelodeon (19,80 %), Calle 13 (16,89 %), Gran Via (40,06 %), Studio Universal (9,13 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beträgt 78 %. Die Gründe für diese Nichteinhaltung sind im Bericht ausgeführt. Dabei geht es, mit Ausnahme von Telecinco, das die Situation 2000 bereinigt hat, um digitale Satellitenprogramme, die im Wesentlichen thematisch ausgerichtet sind. Für diese Art von Programmen sieht das spanische Recht zwei Übergangsbestimmungen vor: die Möglichkeit, im ersten Sendejahr 40 % der Sendezeit europäischen Werken vorzubehalten, und die Zusammenrechnung der Bouquets von Pay-TV-Programmen, die im Rahmen eines bestimmten Angebotes vorgeschlagen werden. Die zuständigen Behörden haben dabei u. a. vorgesehen, den Veranstaltern, die den festgelegten Anteil nicht erreichen, entsprechende Mahnschreiben zuzustellen. Die Kommission nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die die meisten Programme im Berichts zeitraum, gemäß dem Grundsatz der Progression, erzielt haben.

* Bezüglich der 40 Programme, für die vollständige Angaben über den Berichtszeitraum vorliegen, ist zu betonen, dass 24 Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen, während bei zwei Programmen eine gleich bleibende Tendenz (auf dem Hoechstniveau von 100 %) und bei 14 Programmen ein Rückgang festzustellen ist. Ebenso zu berücksichtigen sind die fünf ,Newcomer" auf dem Markt: vier der fünf Programme senden mehrheitlich europäische Werke. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Frankreich:

* Die Programme TF1, France 2, France 3, M6 und Canal +, die zusammen einen Zuschauer marktanteil von 91,8 % im Jahr 1999 und von 89,1 % im Jahr 2000 erreichen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 67,42 % bzw. 69 % europäische Werke ausgestrahlt, was einer durchschnittlichen Erhöhung von 1,58 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

* Für das Jahr 1999 überschreiten von den insgesamt 54 im Bericht genannten Programmen 34 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, für zehn Programme liegen keine Daten vor. Die zehn Programme, die unter dem genannten Wert liegen, sind folgende: AB1 (25 %), Action (20 %), Cinéfaz (24 %), Cinéstar 1 (45 %), Cinéstar 2 (43 %), Cinétoile (48 %), Histoire (40 %), Kiosque (32 %), Mangas (33 %), 13ème Rue (17 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beträgt 63 %. Für das Jahr 2000 überschreiten von den insgesamt 59 im Bericht genannten Programmen 42 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Für fünf Programme liegen keine Angaben vor. Die 12 Kabelprogramme, die unter dem genannten Wert liegen, sind folgende: AB1 (30 %), Action (23 %), Mangas (34 %), CinéCinema 1 2 3 (48 %), Canal Jimmy (43 %), Cinéfaz (45 %), Cinéstar 2 (49 %), Multivision (44 %), Odyssée (46 %), Polar (43 %), RFM TV (43 %), 13ème Rue (34 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beträgt 71 %. Die Gründe für die Nichteinhaltungen sind im Bericht ausgeführt: thematischer Schwerpunkt (Kinofilme) und/oder erst seit kurzem bestehendes Programm, Betriebsart des Programms (Pay-per-view). Die Kommission stellt fest, dass für jede Nichteinhaltung von den zuständigen Behörden Maßnahmen getroffen wurden oder geplant sind: Mahnschreiben an die Fernsehveranstalter mit der Aufforderung, die Sendequoten einzuhalten, Einleitung von Sanktionsverfahren, einschließlich Auferlegung finanzieller Sanktionen.

* Bezüglich der 42 Programme, für die vollständige Daten über den Berichtszeitraum vorliegen, ist zu betonen, dass 29 Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen, während bei zwei Programmen eine gleich bleibende Tendenz und bei elf Programmen ein Rückgang zu beobachten ist. Ebenso zu berücksichtigen sind die ,Newcomer" auf dem Markt: vier der fünf neuen Programme senden mehrheitlich europäische Werke. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Irland:

* Die Programme RTE 1, Network 2, TV3, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 54,4 % im Jahr 1999 und im Jahr 2000 erreichen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 54,17 % bzw. 55,33 % europäische Werke ausgestrahlt, was einem durchschnittlichen Anstieg von 1,17 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

* Im Berichtszeitraum überschreiten von den insgesamt vier im Bericht genannten Programmen drei Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Lediglich das Programm TV 3 liegt - ganz geringfügig - unter diesem Wert (49,5 % im Jahr 1999, 49 % im Jahr 2000). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt 75 %. Die Gründe für diese Nichteinhaltung sind im Bericht nicht ausgeführt. Im Bericht wird auch keine getroffene oder geplante Abhilfemaßnahme genannt. Die Kommission stellt jedoch fest, dass der betreffende Veranstalter während des gesamten Berichtszeitraums nur knapp unter dem mehrheit lichen Anteil liegt und dass sich Irland in der besonderen Lage der Länder mit niedriger audiovisueller Produktionskapazität und/oder begrenztem Sprachraum befindet. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um den Anteil entsprechend dem Kriterium der Progression zu erhöhen.

* Hinsichtlich der vier im Bericht genannten Programme ist hervorzuheben, dass zwei Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen und dass bei den beiden übrigen Programmen ein Rückgang zu beobachten ist. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist während des Berichtszeitraums gleich bleibend.

Italien:

* Die Programme Rai Uno, Rai Due, Rai Tre, Canale 5, Italia Uno und Retequattro, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 90,2 % im Jahr 1999 und von 90,7 % im Jahr 2000 erzielen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 65,90 % bzw. 65,98 % europäische Werke ausgestrahlt, was einer ganz leichten Zunahme von 0,09 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

* Für das Jahr 1999 überschreiten von den insgesamt 38 Programmen, die unter Artikel 4 der Richtlinie fallen [29], 16 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Für neun Programme liegen keine Daten vor. 13 Programme liegen unter dem genannten Anteil. Dabei handelt es sich um die terrestrischen Programme Italia Uno (41,25 %), Tele + Nero (34,77 %), Tele + Bianco (38,67 %), TMC/La 7 (43,86 %) und die folgenden Satellitenprogramme: Coming Soon Television (8,5 %), Disney Channel (20 %), Cineclassics (47 %), Stream verde (0 %), Tele + Grigio (48,82 %), Tele + 16/9 (46,13 %), Tele + Nero (34,77 %), Palco (45,91 %), Tele + Bianco (38,67 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beträgt 42 %. Für das Jahr 2000 überschreiten von den insgesamt 43 Programmen, die unter Artikel 4 der Richtlinie fallen [30], 21 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Für neun Programme liegen keine Angaben vor. 13 Programme liegen unter dem genannten Anteil. Dabei handelt es sich um die terrestrischen Programme Italia Uno (39,66 %), Tele + Nero (38,87 %), Tele + Bianco (41,77 %) und die folgenden Satellitenprogramme: Coming Soon Television (8,5 %), Disney Channel (28 %), Fox Kids (36 %), Duel (12 %), Comedy Life (25 %), Stream verde (0 %), Tele + 16/9 (41,18 %), Tele + Nero (38,87 %), Palco (42,74 %), Tele + Bianco (41,77 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beträgt 49 %. Die Gründe für die Nichteinhaltungen sind im Bericht ausgeführt. Bezüglich der terrestrischen Programme wird vor allem für Italia Uno und TMC/La 7 darauf hingewiesen, dass die Programme der Gruppe zusammengenommen [31] den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil erreichen. Für Tele + Nero und Tele + Bianco, terrestrische Programme und Satellitenprogramme, gibt der Bericht an, dass dasselbe Verfahren benutzt wird, dass aber die erreichten Werte weiterhin unter dem mehrheitlichen Anteil liegen. Insbesondere für die terrestrischen Programme wurden keine besonderen Maßnahmen getroffen oder geplant. Die Gründe für die Nichteinhaltungen bei den übrigen Satellitenprogrammen werden ebenfalls im Bericht ausgeführt [32]. Dabei wird auf den thematischen Schwerpunkt und/oder die Tatsache verwiesen, dass das Programm erst seit kurzem besteht, dass Tochtergesellschaften von Unternehmen aus Dritt staaten im Wesentlichen Sendungen aus eigenem Bestand ausstrahlen, oder aber es wird die Art der Programmgestaltung herausgestellt (beinahe Video-on-Demand-Programm). Die Kommission stellt fest, dass die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - während des Berichtszeitraums relativ niedrig ist, jedoch ansteigt. Sie erinnert hinsichtlich der Programme Italia Uno [33], TMC/La 7 [34], Tele + Nero, Tele + Bianco wie auch bezüglich der Satellitenkanäle daran, dass der in Artikel 4 Absatz 1 festgelegte mehrheitliche Anteil für jedes Jahr gilt, vor allem um einheitliche Wettbewerbsbedingungen für jedes Fernsehprogramm des der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfenen Fernsehveranstalters zu garantieren [35].

[29] Es wurden keine Programme berücksichtigt, die ausschließlich ,Nachrichten, Sportberichte, Teleshopping" ausstrahlen, ebenso keine Kanäle, die ihre Programme vollständig in einer Sprache ausstrahlen, die nicht Amtssprache in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist, d. h. insgesamt 22 Programme.

[30] Es wurden keine Programme berücksichtigt, die ausschließlich ,Nachrichten, Sportberichte, Teleshopping" ausstrahlen, ebenso keine Kanäle, die ihre Programme vollständig in einer Sprache ausstrahlen, die nicht Amtssprache in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist, d. h. insgesamt 22 Programme.

[31] In dem Bericht wird angegeben, dass entsprechend dem italienischen Gesetz, das durch einen Beschluss der zuständigen Behörde (Autorità per le Garanzzie nelle Communicazioni) ergänzt wird, wenn ein einzelner Veranstalter mehrere Kanäle besitzt oder kontrolliert, der Anteil im Verhältnis zur Gesamtsendezeit dieser Kanäle bestimmt wird, wobei jedoch für jeden einzelnen Kanal ein Mindestanteil von 20 % gilt.

[32] Die Daten, auf der Grundlage einer Eigenbescheinigung der Fernsehveranstalter, werden derzeit ebenso evaluiert wie die vorgelegten Begründungen.

[33] Dieses Programm erzielt Zuschauermarktanteile von über 11 %.

[34] Es ist darauf hinzuweisen, dass das Programm TMC/La 7 im Jahr 2000 (mit 57,83 %) den verlangten Anteil erreicht hat.

[35] Vgl. Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie und Ziffer 2.2 der vorgeschlagenen Leitlinien für die Überwachung der Durchführung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" vom 11. Juni 1999.

* Hinsichtlich der 28 Programme, für die vollständige Daten über den Berichtszeitraum vorliegen, ist zu betonen, dass 20 Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen, während für einen Kanal ein Wert von Null und für sieben Programme ein Rückgang festzustellen ist. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist somit insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Luxemburg [36]:

[36] Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass die (belgischen) Programme RTL TVi und Club RTL mit den Programmen identisch sind, die in Luxemburg von CLT S.A. ausgestrahlt werden. Daher werden sie in den Berichten beider Länder aufgeführt. Dasselbe gilt für das Programm Liberty TV, das in den belgischen Berichten wie auch im luxemburgischen Bericht erfasst ist.

* Das Programm RTL Télé Lëtzebuerg, das im Zeitraum 1999-2000 einen Zuschauermarktanteil von 58,6 % erzielt [37], hat 1999 und 2000 zu 100 % europäische Werke ausgestrahlt, was einer gleich bleibenden Tendenz während des Berichtszeitraums entspricht.

[37] Dabei handelt es sich um die Zuschauermarktanteile zu den Hauptsendezeiten (die Quote verringert sich, wenn sie auf den gesamten Tag umgerechnet wird, auf 14,3 %).

* Für das Jahr 1999 überschreiten von den insgesamt zehn im Bericht genannten Programmen sieben den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, was einer Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - von 70 % entspricht. Die drei Programme, die unter diesem Wert liegen, sind: RTL 9 (40,50 %), RTL TVi (49,10 %) und RTL 5 (46 %). Für das Jahr 2000 übersteigen von den insgesamt elf im Bericht genannten Programmen zehn Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Lediglich RTL 4 (49 %) liegt geringfügig unter diesem Wert. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt 91 %. Die Gründe für diese Nichteinhaltungen sind im Bericht ausgeführt: thematische Ausrichtung (RTL 5 für 1999) und Umstrukturierung (RTL 9). Der Bericht hebt ferner die generelle Einhaltung des mehrheitlichen Anteils im Zeitraum 1999-2000 hervor - allerdings unter Zugrundelegung von Programmpaaren (RTL 4 und RTL 5 einerseits und RTL TVi und Club RTL andererseits). Von den zuständigen Behörden wurden keine besonderen Maßnahmen getroffen oder geplant. Die Kommission erinnert daran, dass der in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" festgelegte Anteil in jedem erfassten Jahr für jedes Fernsehprogramm der Fernseh veranstalter gilt, die der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfen sind [38]. Sie stellt im Berichtszeitraum eine ganz deutliche Verbesserung entsprechend dem Kriterium der Progression fest, die im Jahr 2000 zu einer positiven Situation führt (nur ein Veranstalter liegt geringfügig unter dem verlangten Anteil).

[38] Vgl. Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie und Ziffer 2.2 der vorgeschlagenen Leitlinien für die Überwachung der Durchführung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" vom 11. Juni 1999.

* Bezüglich der acht Programme, für die vollständige Angaben über den Berichtszeitraum vorliegen, ist hervorzuheben, dass drei Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen, während bei drei Programmen eine gleich bleibende Tendenz (davon halten zwei einen Anteil von 100 % aufrecht) und bei zwei Programmen ein Rückganz zu beobachten ist. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - beim Anteil europäischer Werke ist insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Niederlande:

* Die Programme Ned 1, Ned 2/TV 2, Ned 3, Veronica, SBS 6, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 53,1 % im Jahr 1999 und von 52,7 % im Jahr 2000 erreichen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 68 % bzw. 67,6 % europäische Werke ausgestrahlt, was einem leichten Rückgang von 0,4 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

Für das Jahr 1999 überschreiten von den insgesamt 18 im Bericht genannten Programmen elf Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, für ein Programm liegen keine Daten vor. Die sechs Programme, die unter dem genannten Wert liegen, sind: SBS 6 (46 %), Film 1 (44 %), Net 5 (40 %), Veronica (49 %), Canal + 1 (24 %), Canal + 2 (17 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt 61 %.

Für das Jahr 2000 überschreiten von den insgesamt 21 im Bericht genannten Programmen 14 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, für ein Programm liegen keine Angaben vor. Die sieben Programme, die unter dem genannten Wert liegen, sind: Net 5 (49 %), Veronica (45 %), Canal + 1 (23 %), Canal + 2 (26 %), Film 1 (49 %), Innergy (39 %), FilmTime (17 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beträgt 67 %.

Die Gründe für die Nichteinhaltungen sind im Bericht ausgeführt: thematischer Schwerpunkt und/oder neues Programm, nicht genug europäische Werke verfügbar (,Lifestyle"-Kanal, vorübergehende Ausnahmegenehmigung). Die Kommission begrüßt die Genehmigung von Leitlinien durch die niederländische Medienbehörde, die am 1. Januar 2002 in Kraft treten und die Anwendung des Überwachungsmechanismus erleichtern sollen.

* Hinsichtlich der 16 Programme, für die vollständige Daten über den Berichtszeitraum vorliegen, ist zu betonen, dass neun Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen, während bei zwei Programmen eine gleich bleibende Tendenz und bei fünf Programmen ein Rückgang festzustellen ist. Hinzuzufügen sind die drei ,Newcomer", die der Ausstrahlung europäischer Werke unterschiedlich viel Sendezeit vorbehalten (Werte zwischen 17 % und 76 %). Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist somit insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Portugal:

* Die Programme RTP 1, RTP 2, SIC, TVI, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 94,4 % im Jahr 1999 und von 92,9 % im Jahr 2000 erzielen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 48,7 % bzw. 49,5 % europäische Werke ausgestrahlt, was einem durchschnittlichen Anstieg von 0,8 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

* Für das Jahr 1999 überschreiten von den insgesamt sieben im Bericht genannten Programmen [39] fünf Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Die beiden Programme, die unter dem genannten Wert liegen, sind: SIC (44,8 %) und TVI (30,5 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt 71 %. Für das Jahr 2000 überschreiten von den insgesamt neun im Bericht genannten Programmen [40] sieben Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Die beiden Programme, die unter dem genannten Wert liegen, sind dieselben wie im Jahr 1999, nämlich SIC (34,8 %) und TVI (36,5 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt 78 %. Die Gründe für die beiden Nichteinhaltungen sind im Bericht ausgeführt. Die zuständigen Behörden räumen ein, dass die Ziele nicht erreicht wurden, was das Programm SIC anbelangt, dass aber die erreichten Werte nur knapp unter dem mehrheitlichen Anteil liegen und dass die Programme des Veranstalters zusammengenommen etwa 70 % erzielen. Für TVI, den letzten Veranstalter, der seine Tätigkeit auf dem portugiesischen Markt aufgenommen hat, heben sie hervor, dass ständig und regelmäßig Fortschritte erzielt wurden, auch erinnern sie an die Besonderheiten des portugiesischen Marktes (Produktion, Werbung usw.). Hinsichtlich der getroffenen oder geplanten Maßnahmen heißt es in dem Bericht, dass die betreffenden Veranstalter, insbesondere TVI, von den zuständigen Behörden im Rahmen eines regelmäßigen Dialogs einen Hinweis erhalten haben, dass aber keine Sanktionen vorgesehen sind, vor allem aufgrund der erzielten deutlichen Fortschritte. Die Kommission stellt fest, dass sich Portugal in der besonderen Lage der Länder mit niedriger audiovisueller Produktionskapazität und/oder begrenztem Sprachraum befindet und dass insgesamt gegenüber dem vorangehenden Berichtszeitraum, entsprechend dem Kriterium der Progression, große Fortschritte erzielt wurden [41]. Jedoch nimmt sie den starken Rückgang zur Kenntnis, der im Berichtszeitraum beim Anteil von SIC, dem in Portugal (mit mehr als 44 %) marktbeherrschenden Vollprogrammsender, zu verzeichnen ist. Dies bezüglich erinnert sie daran, dass der in Artikel 4 Absatz 1 festgelegte Anteil für jedes Jahr gilt, vor allem um einheitliche Wettbewerbsbedingungen für jedes Fernsehprogramm der Fernsehveranstalter, die der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfen sind, zu garantieren [42].

[39] Es ist darauf hinzuweisen, dass im Bericht das Programm Sport TV Portugal genannt wird, dessen thematischer Schwerpunkt Sportveranstaltungen sind.

[40] Vgl. oben stehende Anmerkung.

[41] Die Programme mit den größten Zuschauermarktanteilen haben im Zeitraum 1997-98 bei der Ausstrahlung europäischer Werke den Anteil von 43,4 % erreicht. Der entsprechende deutlich höhere Wert für 1999 und 2000 beträgt 48,7% bzw. 49,5 %.

[42] Vgl. Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie und Ziffer 2.2 der vorgeschlagenen Leitlinien für die Überwachung der Durchführung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" vom 11. Juni 1999.

* Bezüglich der sieben Programme, für die vollständige Daten über den Berichtszeitraum vorliegen, ist hervorzuheben, dass drei Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen und vier Programme ihn verringern. Dabei ist jedoch anzumerken, dass es seit 2000 auf dem portugiesischen Markt zwei neue Spartenkanäle gibt, die im Wesentlichen europäische Werke ausstrahlen (Werte von 77,1 % bis 98,2 %). Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist somit insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Finnland:

* Die Programme TV 1, TV 2, MTV 3 und Nelonen, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 95 % im Jahr 1999 und von 94,2 % im Jahr 2000 erzielen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 66,25 % bzw. 69,5 % europäische Werke ausgestrahlt, was einem durchschnittlichen Anstieg von 3,25 Prozentpunkten während des Berichtzeitraums entspricht.

* Im Berichtszeitraum überschreiten alle vier im Bericht genannten Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil (Werte von 52 % bis 86 % im Jahr 1999 und von 53 % bis 85 % im Jahr 2000). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - beträgt 100 %.

* Hinsichtlich der vier im Bericht genannten Programme ist zu betonen, dass drei Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen und ein Programm ihn ganz geringfügig (um 1 %) verringert. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - beim Anteil europäischer Werke ist somit insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Schweden:

* Die Programme SVT 1, SVT 2 und TV 4, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 74,2 % im Jahr 1999 und von 71,9 % im Jahr 2000 erreichen [43], haben 1999 und 2000 durchschnittlich 73,83 % bzw. 74,45 % europäische Werke ausgestrahlt, was einer durchschnittlichen Zunahme von 0,62 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

[43] Unberücksichtigt blieben TV 3 AB (Zuschauermarktanteile von 10,8 % im Jahr 1999 und 11,4 % im Jahr 2000) und TV 5 AB/Kanal 5 (Zuschauermarktanteile von 5,9 % im Jahr 1999 und 6,1 % im Jahr 2000), da Daten für 1999 fehlen (Sendebeginn des digitalen Programms im Jahr 2000). Für 2000 ist zu betonen, dass der Durchschnittswert der fünf Programme SVT 1, SVT 2, TV4, TV 3 AB, TV 5 AB/Kanal 5 sich auf 51,97 % beläuft (Ausstrahlung europäischer Werke).

* Für das Jahr 1999 überschreiten von den insgesamt 21 im Bericht genannten Programmen [44] 12 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Die neun Programme, die unter diesem Wert liegen, sind folgende: TV 1000 (26 %), Cinema (25 %), ,6" (42 %), Canal + (23 %), Canal + Gul (25 %), Canal + Bla (20 %), Kiosk (12 %), CineCinemas (5,75 %), NollEttan Television (47 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beträgt 57 %. Für das Jahr 2000 überschreiten von den insgesamt 26 im Bericht genannten Programmen [45] 15 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil, für ein Programm liegen keine Daten vor. Die zehn Programme, die unter diesem Wert liegen, sind folgende: TV 3 AB (17 %), TV5 AB (19,5 %), TV 1000 (24 %), Cinema (23 %), Z TV (19 %), Canal + (32 %), Canal + Gul (36 %), Canal + Bla (36 %), Kiosk (14,1 %), CineCinemas (23 %). Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Programme ,6" (50 %) und NollEttan Television (100 %) künftig den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil erreichen. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beträgt 58 %. Die Gründe für die Nichteinhaltungen sind im Bericht ausgeführt. Genannt werden im Wesent lichen: neue Programme, thematischer Schwerpunkt bestimmter Programme (Kinofilme) und/oder Betriebsart (Pay-TV), Mangel an hochwertigen europäischen Filmen oder aber niedrigere Preise für amerikanische Produktionen im Verhältnis zu schwedischen und europäischen Werken. Die Kommission stellt fest, dass Abhilfemaßnahmen getroffen wurden oder geplant sind (verstärkter Einkauf europäischer Werke und Suche nach europäischen Filmen von guter Qualität). Bezüglich der Programme TV 3 AB und TV 5 AB/Kanal 5, die große Zuschauermarktanteile erzielen, erinnert sie daran, dass für das Jahr 1999 die Angaben über die Durchführung von Artikel 4 der Richtlinie ungeachtet der Ausstrahlungsart (analoge und/oder digitale Übertragung) zu übermitteln sind.

[44] Die folgenden Programme können unberücksichtigt bleiben: SVT 24, ViaSat Sport, DTU TV, TV Butiken.

[45] Die folgenden Programme können unberücksichtigt bleiben: SVT 24, ViaSat Sport, DTU TV, TV Butiken.

* Hinsichtlich der 20 Programme, für die vollständige Daten über den Berichtszeitraum vorliegen, ist zu betonen, dass 12 Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen, während bei fünf Programmen eine gleich bleibende Tendenz und bei drei Programmen ein Rückgang zu beobachten ist. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist somit insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Vereinigtes Königreich:

* Die Programme BBC 1, BBC 2, ITV, Channel 4, Channel 5, die zusammen einen Zuschauermarktanteil von 86,1 % im Jahr 1999 und von 83,5 % im Jahr 2000 erreichen, haben 1999 und 2000 durchschnittlich 64 % bzw. 68,8 % europäische Werke ausgestrahlt, was einer durchschnittlichen Zunahme von 4,8 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

Für das Jahr 1999 überschreiten von den insgesamt 97 Programmen, die unter Artikel 4 der Richtlinie fallen [46], 53 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil [47]. Die Erfuellungsquote - der Programme aller Art - beträgt 55 %. Die 44 folgenden Programme liegen unter dem genannten Anteil: 3+ Denmark (18 %), Adult Channel (48 %), Animal Planet (40 %), Bravo (18 %), Disney Channel UK (4 Programme: 27 %), Fox Kids UK (27 %), Fox Kids Scandinavia (20 %), Front Row [48] (35 %), God Channel (35 %), History Channel (26 %), Inspiration network (30 %), Kanal 5 (22 %), Living (37 %), National Geographic (9 %), Nickelodeon (29 %), Nickelodeon Nordic (8 %), Paramount Comedy Channel (23 %), Play Boy TV (15 %), Revival Channel (16 %), Sci-Fi Channel (11 %), Sky Cinema (13 %), Sky Movie Max (7 %), Sky One (46 %), Sky Premier (8 %), Studio Universal (46 %), TCC Nordic (27 %), Television X (33 %), Turner Cartoon Network (28 %), Cartoon Network (Dutch Language) (22 %), Cartoon Network (Italian Language) (20 %), Cartoon Network (Spanish Language) (12 %), Cartoon Network (Nordic) (15 %), TNT Classical Movies (11 %), TCM (40 %), TCM (Spanish Language) (40 %), TCM (French Language) (40 %), Trouble (20 %), TV3 Denmark (22 %), TV3 Norway (15 %), TV3 Sweden (22 %), VT4 (15 %). Für das Jahr 2000 überschreiten von den insgesamt 116 Programmen, die unter Artikel 4 der Richtlinie fallen [49], 62 Programme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil. Für zwei Programme liegen keine Angaben vor. Die Erfuellungsquote - der Programme aller Art - beträgt 53 %. Die 52 folgenden Programme liegen unter dem genannten Anteil: 3+ Denmark (10 %), Biography Channel (5 %), Bravo (15 %), Channel Health (35 %), Discovery Health (44 %), Discovery Kids (48 %), Disney Channel UK (4 Programme: 31 %), Film Four (44 %), Fox Kids UK (38 %), Fox Kids Scandinavia (36 %), Front Row (mit Barker Channel) (48 %), Front Row (ohne Barker Channel) (37 %), God Channel (36 %), History Channel (21 %), Inspiration network (40 %), Kanal 5 (20 %), Living (31 %), National Geographic (16 %), Nickelodeon (20 %), Nickelodeon Nordic (11 %), Paramount Comedy Channel (24 %), Play Boy TV (18 %), Private Blue (49 %), Revival Channel (31 %), Sci-Fi Channel (11 %), Sky Cinema (17 %), Sky Movie Max (4 %), Sky One (34 %), Sky Premier (9 %), Sky Travel Channel (43 %), Studio Universal (47 %), Television X (44 %), Turner Cartoon Network (36 %), Cartoon Network (Boomerang) (21 %), Cartoon Network (Dutch Language) (26 %), Cartoon Network (French Language) (21 %), Cartoon Network (Italian Language) (22 %), Cartoon Network (Spanish Language) (21 %), Cartoon Network (Nordic) (20 %), TCM (41 %), TCM (Spanish Language) (40 %), TCM (French Language) (41 %), Trouble (24 %), TV3 Denmark (16 %), TV3 Norway (8 %), TV3 Sweden (12 %), V+ Norway (13 %), VT4 (16 %), ZTV (46 %). Die Gründe für die Nichteinhaltungen sind im Bericht ausgeführt. Es sind dies: thematischer Schwerpunkt des Programms oder neues Programm, die Tatsache, dass europäische Programme bzw. kostengünstige europäische Programme schwer zu finden sind, Tochtergesellschaften von Unter nehmen aus Drittländern, die im Wesentlichen Sendungen aus eigenem Bestand ausstrahlen. Die Kommission erinnert daran, dass der in Artikel 4 Absatz 1 festgelegte Anteil für jedes Jahr gilt, vor allem um einheitliche Wettbewerbsbedingungen für jedes Fernsehprogramm der Fernsehveranstalter, die der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfen sind, zu garantieren [50].

[46] Nicht erfasst werden Programme, für die eine Befreiung gilt (d. h. 51 Programme) bzw. die im betreffenden

[47] Es ist zu betonen, dass in den Bericht die sechs folgenden Programme einbezogen wurden, die ,Nachrichten" oder ,Sportberichten" vorbehalten sind: BBC News 24, Sky News, Sky Sports 1, Sky Sports 2, Sky Sports 3, Sky Sports extra.

[48] Ohne Barker Channel.

[49] Nicht erfasst werden Programme, für die eine Befreiung gilt (d. h. 51 Programme) bzw. die im betreffenden

[50] Vgl. Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie und Ziffer 2.2 der vorgeschlagenen Leitlinien für die Überwachung der Durchführung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" vom 11. Juni 1999.

* Bezüglich der 96 Programme, für die vollständige Daten über den Berichtszeitraum vorliegen, ist hervorzuheben, dass 45 Programme den Anteil ihrer Sendezeit, der europäischen Werken vorbehalten ist, erhöhen, während bei neun Programmen eine gleich bleibende Tendenz und bei 38 Programmen ein Rückgang festzustellen ist. Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - beim Anteil europäischer Werke ist insgesamt während des Berichtszeitraums steigend.

Allgemeine Betrachtungen:

(i) Kontroll- und Überwachungsmodus

Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Berichte nehmen Bezug auf Kontroll- und Überwachungssysteme (,Monitoring") unterschiedlicher Art (effektive Erfassung, Kontrolle der täglichen Programme, Einholung der Daten bei den Fernsehveranstaltern, Erhebung, Stichproben verfahren, in einigen Fällen sogar einfache Schätzung usw.), die mitunter auch von der Übertragungsart abhängig sind (z. B. Kontrolle der täglichen Programme für die terrestrischen Sender und Umfrage für die Kabelsender).

Bezüglich des letztgenannten Punktes ist hervorzuheben, dass Kontrolle und Überwachung generell bei den terrestrischen Sendern und den Kabelsendern wirksamer sind als bei den Satellitensendern, die vielfach in den übermittelten Berichten nicht erwähnt werden.

Diesbezüglich erinnert die Kommission daran, dass die Verpflichtung von Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" für jedes der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfene Fernsehprogramm gilt, ungeachtet der Art der Übertragung (terrestrisch, per Satellit, per Kabel) mit analoger und/oder digitaler Technik. Daher ist es wesentlich, dass eine vollständige Liste der unter Artikel 4 der Richtlinie fallenden Programme übermittelt wird.

(ii) Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile (Nichterreichung des mehrheitlichen Anteils)

Die meisten Mitgliedstaaten haben, wenn die ihrer Rechtshoheit unterworfenen Fernsehprogramme den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil nicht erreicht haben, die folgenden Gründe angeführt:

a) - Gruppierung der Programme eines Fernsehveranstalters. Die Berichte der Mitgliedstaaten verweisen häufig darauf, dass die erfassten Programme zusammengenommen den in der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil erreichen oder überschreiten.

Bei diesem Vorgehen, das keine einheitlichen Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Fernsehveranstalter garantiert und den Anteil europäischer Werke lediglich für ein Programm oder für mehrere Programme erfasst, werden in bestimmten Fällen die Ergebnisse eines ,kleinen" Programmveranstalters (was Zuschauermarktanteile angeht) - oder aber eines Spartenprogramms - willkürlich mit denen eines ,großen" Vollprogrammsenders kumuliert.

b) - Thematischer Schwerpunkt des Programmangebots und erzielte Fortschritte. In mehreren Fällen ist es aufgrund des vorgesehenen thematischen Schwerpunkts nicht möglich, den mehrheitlichen Anteil zu erreichen (ganz spezifischer Nischenmarkt).

c) - Erst seit kurzem bestehendes Programm. Allerdings ist zu betonen, dass zahlreiche ,Newcomer" bereits ab den ersten Betriebsjahren zum großen Teil europäische Werke ausstrahlen, um den betreffenden Markt zu erobern.

d) - Tochtergesellschaften von Unternehmen aus Drittländern. Diese Programme strahlen systematisch Sendungen aus eigenem Bestand aus und wenig europäische Werke.

In der Praxis werden diese Gründe in den Berichten der Mitgliedstaaten häufig zusammen angeführt. Bei den betreffenden Programmen handelt es sich in den verschiedenen Mitgliedstaaten häufig um dieselben.

(iii) Geplante oder getroffene Abhilfemaßnahmen

Die Berichte nehmen Bezug auf Maßnahmen unterschiedlicher Art: ständiger Dialog, Überwachung der betreffenden Programme, Mahnschreiben und Einleitung von Sanktionsverfahren gegen die Fernsehveranstalter.

In einigen Fällen wurde jedoch keinerlei Maßnahme geplant oder getroffen. Diesbezüglich erinnert die Kommission daran, dass die betreffenden Mitgliedstaaten eine verstärkte Kontrolle und Überwachung der Programme gewährleisten müssen und im Rahmen des praktisch Durchführbaren und mit angemessenen Mitteln dafür Sorge zu tragen haben, dass die Fernsehveranstalter den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen Anteil entsprechend dem Kriterium der Progression erreichen.

1.2. Werke unabhängiger Produzenten

1.2.1. Beurteilung auf Gemeinschaftsebene

Einleitend ist hinsichtlich der Methodik daran zu erinnern, dass einige Mitgliedstaaten, vor allem in Bezug auf die über Kabel und/oder Satellit verbreiteten Fernsehprogramme, nicht immer lückenlose Informationen geliefert haben (diese Programme fehlen mitunter in den nationalen Berichten). Außerdem liegen für einige Programme keine vollständigen Daten vor, vor allem nicht über den neueren europäischen Werken vorbehaltenen Anteil.

Diesbezüglich erinnert die Kommission daran, dass die Verpflichtung von Artikel 4 Absatz 3 für jedes der Rechtshoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterworfene Fernsehprogramm gilt. Somit obliegt es den Mitgliedstaaten, eine Liste sämtlicher Programme zu übermitteln, die unter Artikel 5 der Richtlinie fallen, und vollständige Angaben für diese Programme vorzulegen.

Die erste Schlussfolgerung betrifft die durchschnittliche Sendezeit (Mindestanteil von 10 %) oder alternativ, nach Wahl des Mitgliedstaats bei Umsetzung der Richtlinie, die durchschnittlichen Haushaltsmittel für die Programmgestaltung (Mindestanteil von 10 %), die der Sendung europäischer Werke unabhängiger Produzenten vorbehalten ist/sind [51] (vgl. Indikator 1 [52]):

[51] Im Sinne von Erwägungsgrund 31 der Richtlinie, in dem es heißt (nicht erschöpfende Kriterien): ,Die Mitgliedstaaten sollten bei der Definition des Begriffs ,unabhängiger Produzent" Kriterien wie das Eigentum an der Produktionsgesellschaft, den Umfang der ein und demselben Fernsehveranstalter gelieferten Programme und das Eigentum an sekundären Rechten angemessen berücksichtigen".

[52] Es sei daran erinnert, dass gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie die Mitgliedstaaten Fernsehveranstalter, die ihrer Rechtshoheit unterworfen sind, verpflichten können, strengeren oder ausführlicheren Bestimmungen nachzukommen. In der Praxis hat die Mehrheit der Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

- Der durchschnittliche Anteil, der Werken unabhängiger Produzenten vorbehalten ist, beträgt für sämtliche europäischen Programme aller Mitgliedstaaten 37,51 % im Jahr 1999 und 40,47 % im Jahr 2000, was einem Anstieg von 2,95 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht [53];

[53] In Bezug auf den Fall Italiens, dessen Zahlen besonders hoch sind, ist zu betonen, dass sie das durchschnittliche Niveau bei der Verwirklichung der Ziele widerspiegeln, die für Investitionen in europäische Werke unabhängiger Produzenten festgelegt wurden (in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehene zweite Alternative), und nicht das durchschnittliche Niveau bei der Ausstrahlung dieser Art von Werken.

- der durchschnittliche Anteil, der dieser Art von Werken vorbehalten ist, liegt je nach Mitgliedstaat [54] 1999 zwischen 21,17 % und 59 % und 2000 zwischen 20,94 % und 59,26 %;

[54] Die Ergebnisse in Italien blieben insofern unberücksichtigt, als die genannten Zahlen unterschiedlicher Natur sind und eine Investitionsverpflichtung und nicht eine Sendeverpflichtung widerspiegeln.

- die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist während des Berichtszeitraums in neun Mitgliedstaaten steigend, in zwei Mitgliedstaaten gleich bleibend und in vier weiteren Staaten sinkend. Die allgemeine Tendenz ist somit insgesamt positiv.

Die zweite Schlussfolgerung betrifft die Gesamtzahl der Programme aller Art, die den Mindestanteil von 10 % (Erfuellungsquote), der europäischen Werken unabhängiger Produzenten vorbehalten ist, erreichen oder überschreiten (vgl. Indikator 2):

- Die durchschnittliche Erfuellungsquote für sämtliche europäischen Programme aller Mitgliedstaaten beträgt 85,02 % im Jahr 1999 und 84,81 % im Jahr 2000, was einem ganz geringfügigen Rückgang um 0,21 Prozentpunkte während des Berichtszeitraums entspricht;

- die durchschnittliche Erfuellungsquote liegt je nach Mitgliedstaat 1999 zwischen 48 % und 100 % und 2000 zwischen 58 % und 100 %;

- die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - nimmt in sechs Mitgliedstaaten zu, bleibt in vier Mitgliedstaaten gleich und geht in fünf weiteren Staaten zurück; die allgemeine Tendenz ist insgesamt während des Berichtszeitraums positiv.

Die dritte Schlussfolgerung betrifft die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - bei dem Anteil, der Werken unabhängiger Produzenten vorbehalten ist (vgl. Indikator 3):

- Die Prüfung der nationalen Berichte ergibt in 12 Mitgliedstaaten eine steigende Tendenz, in einem Mitgliedstaat eine gleich bleibende Tendenz und in zwei Mitgliedstaaten eine sinkende Tendenz; die Tendenz ist somit insgesamt während des Berichtszeitraums positiv.

Die vierte Schlussfolgerung betrifft den durchschnittlichen Anteil (,angemessener Anteil" [55]), der neueren europäischen Werken unabhängiger Produzenten vorbehalten ist, d. h. Werken, die innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach ihrer Herstellung ausgestrahlt werden (vgl. Indikator 4):

[55] 8 Vgl. letzter Teilsatz von Artikel 5 der Richtlinie: ,dazu muss ein angemessener Anteil neueren Werken vorbehalten bleiben, d. h. Werken, die innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach ihrer Herstellung ausgestrahlt werden".

- Der durchschnittliche Anteil für sämtliche europäischen Programme aller Mitgliedstaaten, der neueren Werken vorbehalten wird, beträgt 53,80 % im Jahr 1999 und 55,71 % im Jahr 2000, was einer Zunahme von 1,91 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht;

- der durchschnittliche Anteil, der dieser Art von Werken vorbehalten ist, liegt je nach Mitgliedstaat [56] 1999 zwischen 13,48 % und 81,4 % und 2000 zwischen 12,34 % und 80,25 %;

[56] Es ist darauf hinzuweisen, dass die für Portugal übermittelten Zahlen nicht den tatsächlichen Anteil der neueren europäischen Werke an sämtlichen europäischen Werken unabhängiger Produzenten widerspiegeln (theoretisches Niveau).

- die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - ist in acht Mitgliedstaaten steigend, in einem Mitgliedstaat gleich bleibend und in sechs weiteren Mitgliedstaaten sinkend; die allgemeine Tendenz ist insgesamt während des Berichtszeitraums auch weiterhin positiv.

- Die fünfte Schlussfolgerung betrifft die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - bei dem Anteil, der neueren europäischen Werken unabhängiger Produzenten vorbehalten ist (vgl. Indikator 5).

- Die Prüfung der nationalen Berichte ergibt in 14 Mitgliedstaaten eine steigende Tendenz und in einem weiteren Mitgliedstaat eine gleich bleibende Tendenz; die allgemeine Tendenz ist somit insgesamt positiv.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gesamtheit dieser positiven Ergebnisse - die meisten Indikatoren weisen im Berichtszeitraum eine steigende Tendenz auf - auf die Verwirklichung der in der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" vorgesehenen Ziele hindeutet.

In der nachstehenden Tabelle ist die Situation zusammengefasst, die im Berichtszeitraum auf Gemeinschaftsebene bei der Durchführung von Artikel 5 der Richtlinie vorliegt.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1.2.2. Beurteilung auf Ebene der Mitgliedstaaten

Österreich:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 40,63 % (1999) bzw. 47,30 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 6,67 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums.

* Für den gesamten Berichtszeitraum beträgt die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - 100 %. Die vier in dem Bericht genannten Programme überschreiten den Mindestanteil von 10 %, der für Werke unabhängiger Produzenten vorgesehen ist (die Werte lagen zwischen 19,3 % und 81,2 % im Jahr 1999 bzw. zwischen 13,7 % und 97,91 % im Jahr 2000).

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist steigend. Mit Ausnahme von ORF1 (Rückgang von 19,3 % im Jahr 1999 auf 13,7 % im Jahr 2000) haben alle Programme während des Berichtszeitraums den Anteil, der Werken unabhängiger Produzenten vorbehalten ist, erhöht. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die ATV Privatfernseh-GmbH, ein ,Newcomer" auf dem Markt, bei ihrer Programmgestaltung vor allem auf Werke unabhängiger Produzenten konzentriert.

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer Werke betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 46,07 % (1999) bzw. 58,37 % (2000), was einer Zunahme von 12,30 Prozentpunkten entspricht. Damit ist nunmehr der mehrheitliche Anteil erreicht.

* Die allgemeine Tendenz beim Anteil neuerer Werke - bezogen auf die Zahl der Programme - ist steigend. Die vier in dem Bericht genannten Programme haben diesen Anteil während des Berichtszeitraums ausgeweitet. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2000 alle Programme den Anteil von 50 % überschritten haben (die Werte lagen zwischen 31,1 % und 54,7 % im Jahr 1999 bzw. zwischen 52,55 % und 67,1 % im Jahr 2000).

Belgien [57]:

[57] Da zwei separate Berichte übermittelt wurden, wurde auch bei der Prüfung zwischen den Programmen der französischen Gemeinschaft und den Programmen der flämischen Gemeinschaft unterschieden.

Französische Gemeinschaft:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 33,84 % (1999) bzw. 28,22 % (2000), was einer Abnahme von 5,62 Prozentpunkten entspricht. Diese Abnahme ist vor allem dem Programm RTBF 2 zuzuschreiben (44,9 % im Jahr 1999, 25 % im Jahr 2000).

* Für den gesamten Berichtszeitraum beträgt die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - 62,5 %. Von den insgesamt acht Programmen [58] überschreiten fünf den Mindestanteil von 10 %, der für Werke unabhängiger Produzenten vorgesehen ist (die Werte lagen zwischen 15,7 % und 44,9 % im Jahr 1999 bzw. zwischen 21,2 % und 41,7 % im Jahr 2000). Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bericht keinerlei Informationen über Liberty TV sowie zwei ergänzende Programme von Canal + enthält.

[58] Das Programm HSE, ein reines Teleshopping-Programm, und das Programm Canal Z, das ausschließlich Wirtschafts- und Finanzinformationen ausstrahlt, wurden nicht berücksichtigt.

* Die allgemeine Tendenz während des Berichtszeitraums - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt fallend. Von allen fünf Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben zwei ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht (Club und Canal +), während für drei Programme ein Rückgang festzustellen war (RTBF 1, RTBF 2 und RTL Tvi).

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer Werke betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 58,93 % (1999) bzw. 57,17 % (2000), was einer Abnahme von 1,77 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht. Es ist darauf hinzuweisen, dass für fünf Programme keine Daten vorliegen: RTBF 1, RTBF 2, Liberty TV sowie die zwei in dem Bericht genannten ergänzenden Programme von Canal +.

* Die allgemeine Tendenz beim Anteil neuerer Werke - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt fallend. Von allen drei im Bericht genannten Programmen ist für ein Programm ein Anstieg und für zwei Programme ein Rückgang zu verzeichnen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass zwei Programme den Anteil von 50 % überschritten haben (die Werte lagen zwischen 16,6 % und 93,7 % im Jahr 1999 bzw. zwischen 13 % und 94,8 % im Jahr 2000).

Flämische Gemeinschaft:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 55,44 % (1999) bzw. 56 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 0,56 Prozentpunkten.

* Im Jahr 1999 betrug die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - 89 %. Von den insgesamt neun im Bericht genannten Programmen überschritten acht den Mindestanteil von 10 %, der für Werke unabhängiger Produzenten vorgesehen ist (die Werte lagen zwischen 16 % und 100 %). Nur das Programm Liberty TV.com, ein Spartenkanal, greift nicht auf europäische Werke unabhängiger Produzenten zurück.

* Im Jahr 2000 betrug die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - 70 %. Von den insgesamt zehn im Bericht genannten Programmen überschritten sieben den Mindestanteil von 10 % (die Werte lagen zwischen 16 % und 100 %). Für zwei Programme liegen keine Daten vor. Nur das Programm Liberty TV.com greift nicht auf europäische Werke unabhängiger Produzenten zurück.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen acht Programmen, für die vollständige Daten über den Berichtszeitraum vorliegen, haben fünf ihren Anteil von europäischen Werken unabhängiger Produzenten erhöht, während drei auf dem gleichen Niveau blieben.

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme aller Art durchschnittlich 78,67 % (1999) bzw. 80,75 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 2,08 Prozentpunkten.

* Die allgemeine Tendenz beim Anteil neuerer Werke - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen acht Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, verzeichneten vier Programme einen Anstieg, drei verblieben auf gleichem Niveau (darunter zwei auf einem sehr hohen Niveau) und ein Programm verzeichnete einen (geringfügigen) Rückgang.

Deutschsprachige Gemeinschaft: Von den zuständigen Behörden wurde kein Bericht übermittelt.

Deutschland:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 46,30 % (1999) bzw. 46,72 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 0,42 Prozentpunkten.

* Im Jahr 1999 überschritten 17 von insgesamt 23 Programmen [59] den in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehenen Mindestanteil von 10 %. Für zwei Programme liegen keine Daten vor. Die folgenden vier Programme haben diesen Mindestanteil nicht erreicht: 13th Street (4 %), Studio Universal (2 %), VIVA (2 %), VIVA 2 (0 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - betrug 74 % im Jahr 1999. Im Jahr 2000 überschritten 17 Programme den Mindestanteil von 10 %. Für zwei Programme liegen keine Daten vor. Folgende fünf Programme haben diesen Mindestanteil nicht erreicht: 13th Street (6 %), Phoenix (7,53 %), Studio Universal (5 %), VIVA (3 %), VIVA 2 (0 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - betrug 71 % im Jahr 2000.

[59] Es ist anzumerken, dass im Gegensatz zum vorangehenden Bericht (Zeitraum 1997-1998) das Programm ,Deutsche Welle TV" in den übermittelten Unterlagen während des gesamten Berichtszeitraums nicht erfasst ist.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen 21 Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben zehn ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht, sechs Programme verblieben auf demselben Niveau (davon drei bei 100 %) und fünf Programme verzeichneten einen leichten Rückgang.

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer Werke betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 60,27 % (1999) bzw. 64,37 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 4,11 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums.

* Die allgemeine Tendenz beim Anteil neuerer Werke - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen 21 Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben zehn Programme Steigerungen verzeichnet, sechs Programme verblieben auf gleichem Niveau und fünf Programme verzeichneten einen Rückgang.

Dänemark:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 40,20 % (1999) bzw. 58,86 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 18,66 Prozentpunkten.

* Für den gesamten Berichtszeitraum beträgt die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - 100 %. Sämtliche in dem Bericht genannten Programme überschreiten den Mindestanteil von 10 %, der für Werke unabhängiger Produzenten vorgesehen ist (die Werte lagen zwischen 12 % und 87 % im Jahr 1999 bzw. zwischen 14 % und 99 % im Jahr 2000).

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Drei Programme haben während des Berichtszeitraums ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht, ein Programm verblieb auf gleichem Niveau und ein Programm verzeichnete einen leichten Rückgang. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass zwei neue Programme auf dem Markt erschienen sind, die sehr hohe Anteile aufweisen (über 80 %).

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 81,4 % (1999) bzw. 75,43 % (2000), was einer Abnahme von 5,97 Prozentpunkten entspricht. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit Ausnahme eines ,Newcomers" auf dem Markt (TV BIC+) im Jahr 2000 alle Programme den Anteil von 50 % überschritten haben (die Werte lagen zwischen 63 % und 100 % im Jahr 1999 bzw. zwischen 70 % und 100 % im Jahr 2000).

* Die allgemeine Tendenz beim Anteil neuerer Werke - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen fünf Programmen, über die vollständige Daten vorliegen, haben zwei Programme Steigerungen verzeichnet, ein Programm verblieb auf gleichem Niveau (auf 100 %) und zwei Programme verzeichneten einen Rückgang. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2000 zwei ,Newcomer" auf dem Markt erschienen sind (ihre Anteile liegen zwischen 25 % und 93 %).

Griechenland:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 21,17 % (1999) bzw. 20,94 % (2000), was einer Abnahme von 0,23 Prozentpunkten entspricht. Dieser leichte Rückgang ist vor allem dem Programm Star zuzuschreiben (46 % im Jahr 1999, 12 % im Jahr 2000).

* Im Jahr 1999 überschritten zehn von insgesamt elf Programmen den in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehenen Mindestanteil von 10 %. Nur das Programm Seven TV (Nea Radiofoniki Kai Tileoptiki Ltd.) erreichte diesen Anteil nicht (5,51 %). Für das Programm Alter liegen keine Daten vor. Im Jahr 2000 überschritten elf von insgesamt zwölf Programmen den Mindestanteil von 10 %. Für das Programm Alter liegen keine Daten vor. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - betrug 91 % im Jahr 1999 und 92 % im Jahr 2000, wobei die Anteile der einzelnen Programme zwischen 5,51 % und 46 % (1999) bzw. 12 % und 35,8 % (2000) lagen.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen zehn Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben vier ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht, drei Programme verblieben auf demselben Niveau und zwei Programme (Star und Net) verzeichneten einen Rückgang. Hinzu kommt das Programm Tempo, ein ,Newcomer" auf dem Markt (56 % im Jahr 2000).

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 45,54 % (1999) bzw. 40,15 % (2000), was einer Abnahme von 5,40 Prozentpunkten entspricht. Die Programme ERT 3 und Sky haben 1999 einen relativ geringen Anteil von Werken dieser Art ausgestrahlt (unter 10 %). Es ist darauf hinzuweisen, dass für das Programm Alter während des gesamten Berichtszeitraums keine Daten vorliegen.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen zehn Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben fünf Programme Steigerungen und fünf Programme einen Rückgang verzeichnet. Hinzu kommt das Programm Tempo, ein ,Newcomer" auf dem Markt im Jahr 2000 (sein Anteil neuerer Werke betrug 44,7 % im Jahr 2000).

Spanien:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 36,44 % (1999) bzw. 40,20 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 3,76 Prozentpunkten.

* Im Jahr 1999 betrug die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - 95 %. Nur zwei von insgesamt 40 Programmen haben bei den Werken europäischer Produzenten den Mindestanteil von 10 % nicht erreicht: AXN (7,90 %) und Nickelodeon (0 %). Im Jahr 2000 betrug die Erfuellungsquote - bei steigender Gesamtzahl der Programme (fünf Programme kamen hinzu) - 96 %. Zwei von insgesamt 45 Programmen lagen unter dem Mindestanteil: AXN (7,5 %) und Studio Universal (9,13 %).

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen 40 Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben 22 ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht, zwei Programme verblieben auf demselben Niveau (davon eines auf 100 %) und 16 Programme verzeichneten einen Rückgang. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Erscheinen von fünf neuen Programmen auf dem Markt diese Tendenz verstärkt.

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 20,80 % (1999) bzw. 24,82 % (2000), was einer Zunahme von 4,02 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht. Es ist darauf hinzuweisen, dass folgende Programme einen relativ geringen Anteil (unter 10 %) von neueren Werken ausgestrahlt haben: TCM, AXN, Cine Paraiso (nur 1999), Alucine, Hispavision, Nostalgia, Cinemania (nur 1999), Disney Channel (nur 1999), Nickelodeon, Calle 13, Studio Universal (nur 1999), Cine 600, Cine Classic Espana, Canal 33 und Telemadrid.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - ist insgesamt steigend. Von allen 40 Programmen, für die vollständige Daten während des Berichtszeitraums vorliegen, haben 26 ihren Anteil erhöht, ein Programm verblieb auf demselben Niveau, zwölf Programme verzeichneten einen Rückgang und eines verblieb auf 0 %. Hinzu kommt, dass vier der fünf ,Newcomer" auf dem Markt im Jahr 2000 diese Tendenz verstärken (ihre Anteile liegen zwischen 25,70 % und 47,2 %).

Frankreich:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten [60] betrug für sämtliche Programme aller Art durchschnittlich 59 % (1999) bzw. 59,26 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 0,26 Prozentpunkten.

[60] Bei den terrestrischen Sendern handelt es sich um den Anteil der unabhängigen Produktionen geschätzt anhand des Umsatzes der Gesellschaft.

* Im Jahr 1999 überschritten 44 von insgesamt 54 Programmen den Mindestanteil von 10 %. Für zehn Programme sind keine Daten verfügbar. Sämtliche Programme, für die Daten vorliegen, wiesen höhere Anteile auf. Im Jahr 2000 überschritten 54 von insgesamt 59 Programmen diesen Grenzwert. Für vier Programme liegen keine Daten vor. Nur das Programm Forum Planète (0 %) hat keine europäischen Werke unabhängiger Produzenten gesendet (im Jahr 1999 betrug sein Anteil 50 %). Die Erfuellungsquote betrug - bezogen auf die Zahl der Programme - 81 % im Jahr 1999 bzw. 92 % im Jahr 2000. Dies stellt eine beträchtliche Steigerung - bei einer Zunahme der Gesamtzahl der Programme (vier Programme) während des Berichtszeitraums - dar.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen 41 Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben 18 ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht, sechs Programme verblieben auf demselben Niveau (davon vier auf 100 %) und 17 Programme verzeichneten einen Rückgang. Hinzu kommt, dass vier der fünf ,Newcomer" auf dem Markt zum großen Teil Werke dieser Art senden (ihre Anteile liegen zwischen 25 % und 100 %).

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme aller Art durchschnittlich 60,70 % (1999) bzw. 59,73 % (2000). Dies entspricht einer leichten Abnahme von 0,98 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums.

* Es ist darauf hinzuweisen, dass die folgenden drei Programme weniger als 10 % an neueren europäischen Werken unabhängiger Produzenten senden: Cinétoile im Jahr 1999 (1 %), Forum Planète (7 %) und Ciné Cinéma (0 %) im Jahr 2000.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen 36 Programmen, für die vollständige Daten während des Berichtszeitraums vorliegen, haben 17 ihren Anteil erhöht, neun Programme verblieben auf demselben Niveau (davon sieben auf einem Niveau von 100 %) und zehn Programme verzeichneten einen Rückgang. Hinzu kommt, dass vier der fünf ,Newcomer" auf dem Markt diese Art von Werken ausstrahlen (ihre Anteile lagen zwischen 41 % und 64 % im Jahr 2000).

Irland:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der durchschnittliche Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten lag während des gesamten Berichtszeitraums für sämtliche Programme bei 29 %.

* Von insgesamt vier Programmen überschreiten alle den in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehenen Mindestanteil von 10 % (die Werte lagen zwischen 15 % und 65 % im Jahr 1999 bzw. zwischen 18 % und 60 % im Jahr 2000). Für den gesamten Berichtszeitraum beträgt die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - 100 %.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen vier im Bericht genannten Programmen haben während des Berichtszeitraums zwei Programme ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht, ein Programm verblieb auf gleichem Niveau und ein Programm verzeichnete einen Rückgang.

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der durchschnittliche Anteil neuerer europäischer Werke lag während des gesamten Berichtszeitraums bei 100 %.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist während des Berichtszeitraums gleich bleibend. Die vier Programme konzentrieren sich ganz auf die Ausstrahlung neuerer europäischer Werke.

Italien:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten [61] betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 68,05 % (1999) bzw. 63,85 % (2000). Dies entspricht einer Abnahme von 4,20 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums.

[61] In dem Bericht wird zwischen terrestrischen Sendern und Satellitenübertragung unterschieden. Bezüglich der terrestrischen Sender wird angegeben, dass die nationalen Fernsehveranstalter gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes Nr.°122/98 zur Umsetzung der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" einen Anteil von mindestens 10 % (20 % für RAI) an europäischen Werken unabhängiger Produzenten ausstrahlen müssen und dass sie gemäß Artikel 2 Absatz 5 einen Anteil von nicht weniger als 10 % (20 % für RAI) ihrer jährlichen Nettowerbeeinnahmen in europäische Werke zu investieren haben, einschließlich der Werke unabhängiger Produzenten (Kauf oder Herstellung). Die Angaben zu den Anteilen der europäischen Werke unabhängiger Produzenten wurden auf der Grundlage von Eigenbescheinigungen direkt von den nationalen Sendeanstalten übermittelt; das Gleiche gilt für die Angaben zu den Investitionsanteilen. Bezüglich der Satellitensender heißt es, dass diese von der nationalen Gesetzgebung her nicht verpflichtet sind, einen Anteil von 10 % an europäischen Werken unabhängiger Produzenten zu übertragen; indessen sind sie gehalten, mindestens 10 % ihrer Nettowerbeeinnahmen auf die Herstellung oder den Kauf europäischer audiovisueller Sendungen, einschließlich der Werke unabhängiger Produzenten, zu verwenden.

* Im Jahr 1999 betrug die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - 79 %. Nur eines von insgesamt 38 Programmen (Stream Verde) hat keine Werke unabhängiger Produzenten ausgestrahlt. Es ist darauf hinzuweisen, dass für acht Programme keine Daten vorliegen. Im Jahr 2000 betrug die Erfuellungsquote 70 %. Nur zwei von insgesamt 43 Programmen (Stream Verde, Fox Kids) haben keine Werke unabhängiger Produzenten ausgestrahlt. Es ist darauf hinzuweisen, dass für elf Programme keine Daten vorliegen.

* Die allgemeine Tendenz [62] - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen 29 Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben elf ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht, zehn Programme verblieben auf demselben Niveau und acht Programme verzeichneten einen Rückgang.

[62] Der Umfang dieser Tendenz ist insofern zu relativieren und zu nuancieren, als der im Bericht angegebene Anteil von ,100 %" bedeutet, dass die Fernsehveranstalter im Einklang mit der italienischen Gesetzgebung höhere Summen als die Werbeeinnahmen in den Erwerb oder die Herstellung europäischer Werke investiert haben. Außerdem sind Sender ohne Werbeeinnahmen nicht an die Investitionspflicht gebunden (Nichtanwendbarkeit der Vorschrift).

2. Anteil neuerer Werke [63]:

[63] - Es ist darauf hinzuweisen, dass die von den italienischen Behörden mitgeteilten Zahlen gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 122/98 ermittelt wurden und sich auf die Gesamtheit der europäischen Werke beziehen (ob von unabhängigen Produzenten oder nicht). Somit ist es nicht möglich, den effektiven Anteil von Werken unabhängiger Produzenten im Sinne des letzten Satzes von Artikel 5 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" festzustellen.

* Der Anteil neuerer europäischer Werke (insgesamt betrachtet, ohne Unterscheidung der Werke unabhängiger Produzenten im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie [64]) betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 58,45 % (1999) bzw. 61,81 % (2000), was einer Zunahme von 3,36 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht.

[64] Siehe oben stehende Anmerkung.

* Es ist darauf hinzuweisen, dass folgende Programme einen relativ geringen Anteil (unter 10 %) von neueren europäischen Werken ausstrahlen: Coming Soon TV, CineCinema 1 (nur 1999), CineCinemas 2 (1999), CineClassics (1999) und Stream Verde.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - ist insgesamt steigend. Von allen 25 Programmen, für die vollständige Daten während des Berichtszeitraums vorliegen, haben 20 ihren Anteil erhöht, zwei Programme verblieben auf demselben Niveau und zwei Programme verzeichneten einen Rückgang.

Luxemburg:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 29,93 % (1999) bzw. 28,68 % (2000). Dies entspricht einer Abnahme von 1,25 Prozentpunkten.

* Im Jahr 1999 überschritten sieben von insgesamt zehn Programmen den in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehenen Mindestanteil von 10 %. Für zwei Programme liegen keine Daten vor. Nur das Programm Nordliicht TV übertrug keinerlei Werke dieser Art. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - betrug 70 %. Im Jahr 2000 überschritten sieben von insgesamt elf Programmen den in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehenen Mindestanteil von 10 %. Für zwei Programme liegen keine Daten vor. Die zwei Programme, die keine europäischen Werke unabhängiger Produzenten ausstrahlten, sind Liberty TV und Nordliicht TV. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - betrug 64 % im Jahr 2000.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt fallend. Von allen acht Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben drei ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht, ein Programm verblieb auf demselben Niveau (wobei der Anteil allerdings 0 % beträgt) und vier Programme verzeichneten einen Rückgang.

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 13,48 % (1999) bzw. 12,34 % (2000), was einer geringfügigen Abnahme von 1,34 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht. Für drei Programme liegen keine Daten während des Berichtszeitraums vor.

* Es ist darauf hinzuweisen, dass folgende Programme weniger als 10 % an neueren europäischen Werken ausstrahlen: RTL Télé Lëtzebuerg (nahezu 10 % im Jahr 2000), RTL9, Club RTL, Liberty TV und Nordliicht TV.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen sieben Programmen, für die vollständige Daten während des Berichtszeitraums vorliegen, haben vier ihren Anteil erhöht, zwei Programme verzeichneten einen Rückgang und ein Programm verblieb auf 0 %.

Niederlande:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der durchschnittliche Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten lag während des gesamten Berichtszeitraums für sämtliche Programme bei 52 %.

* Im Jahr 1999 überschritten 15 von insgesamt 18 Programmen den in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehenen Mindestanteil von 10 %. Für drei Programme liegen keine Daten vor [65]. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - betrug 83 %. Im Jahr 2000 überschritten 18 von insgesamt 21 Programmen den Mindestanteil. Für zwei Programme liegen keine Daten vor [66]. Nur das Programm Net 5 erreichte im Jahr 2000 nicht den Mindestanteil von 10 % (7,6 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - betrug 86 %.

[65] Dies ist auf Schwierigkeiten bei der Feststellung des Ursprungs bestimmter musikalischer Werke, wie z. B. Videoclips, zurückzuführen.

[66] Dies ist auf Schwierigkeiten bei der Feststellung des Ursprungs bestimmter musikalischer Werke, wie z. B. Videoclips, zurückzuführen.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - ist insgesamt steigend. Von allen 15 Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben fünf ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht, zwei Programme verblieben auf demselben Niveau (ihre Anteile liegen bei 50 % bzw. 85 %) und acht Programme verzeichneten einen Rückgang. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass drei ,Newcomer" auf dem Markt sich in unterschiedlichem Maße um die Ausstrahlung von europäischen Werken unabhängiger Produzenten bemühen (ihre Anteile liegen zwischen 25 % und 100 %).

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer europäischer Werke betrug für sämtliche Programme aller Art durchschnittlich 80 % (1999) bzw. 78 % (2000). Dies entspricht einer Abnahme von 2 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen 17 Programmen, für die vollständige Daten während des Berichtszeitraums vorliegen, haben sechs ihren Anteil erhöht, fünf Programme verblieben auf demselben Niveau (davon vier auf einem Niveau von 100 %) und sechs Programme verzeichneten einen Rückgang. Hinzu kommten drei ,Newcomer" auf dem Markt, die große Anstrengungen in Bezug auf die Ausstrahlung von neueren Werken unternehmen (ihre Anteile liegen zwischen 30 % und 99 %).

Portugal:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 24,96 % (1999) bzw. 31,13 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 6,18 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums.

* Im Jahr 1999 überschritten sechs von insgesamt sieben Programmen den in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehenen Mindestanteil von 10 %. Im Jahr 2000 überschritten acht von insgesamt neun Programmen diesen Anteil. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - betrug 86 %. Nur das Programm Sport TV erreichte nicht den Mindestanteil (5,5 % im Jahr 1999 bzw. 3,9 % im Jahr 2000). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - betrug 86 % im Jahr 1999 und 89 % im Jahr 2000.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt fallend. Von allen sieben Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben zwei ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht und fünf Programme verzeichneten einen Rückgang. Ferner ist auf zwei ,Newcomer" auf dem Markt hinzuweisen, die sich bei ihrer Programmgestaltung weitgehend auf Werke unabhängiger Produzenten konzentrieren (ihre Anteile lagen zwischen 38 % und 58 % im Jahr 2000).

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* In dem Bericht ist angegeben, dass die portugiesische Gesetzgebung strengere Vorschriften vorsieht als Artikel 5 der Richtlinie. Er enthält die übermittelten Zahlen über die Ausstrahlung von Werken unabhängiger Produzenten. Nach dem portugiesischen Rundfunkgesetz müssen die Fernsehveranstalter mindestens ein Zehntel ihrer Sendezeit europäischen Werken vorbehalten, die von unabhängigen Produzenten hergestellt wurden (erste Bedingung) und höchstens fünf Jahre alt sind (zweite Bedingung) [67].

[67] Diesbezüglich sind in dem Bericht unter Punkt 1 (unabhängige Werke) genau dieselben Zahlen aufgeführt.

* Aus dieser zweifachen Bedingung folgt, dass theoretisch sämtliche unter Punkt 1 genannten europäischen Werke unabhängiger Produzenten im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie aus der neueren Zeit stammen. Gleichwohl wäre es in der Praxis unbedingt erforderlich, den tatsächlichen Anteil [68] von neueren Werken unabhängiger Produzenten festzustellen.

[68] Zur Ermittlung des ,angemessenen Anteils" gemäß Artikel 5 (letzter Teilsatz) der Richtlinie.

Finnland:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 23 % (1999) bzw. 29 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 6 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums.

* Während des gesamten Berichtszeitraums überschreiten alle vier in dem Bericht genannten Programme den in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehenen Mindestanteil von 10 % (die Werte lagen zwischen 17 % und 32 % im Jahr 1999 bzw. zwischen 23 % und 38 % im Jahr 2000).

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Drei Programme haben ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten gesteigert, während ein Programm einen leichten Rückgang verzeichnete.

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer europäischer Werke betrug durchschnittlich 80 % (1999) bzw. 80,25 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 0,25 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist gleich bleibend. Von allen vier Programmen verzeichnete ein Programm eine steigende Tendenz, zwei Programme verblieben auf dem gleichen Niveau (bei einem Anteil von 100 %) und ein Programm (dessen Anteil über 50 % liegt) verzeichnete einen leichten Rückgang.

Schweden:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 27,94 % (1999) bzw. 34,63 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 6,7 Prozentpunkten.

* Im Jahr 1999 überschritten zehn von insgesamt 21 Programmen den in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehenen Mindestanteil von 10 %. Für neun Programme liegen keine Daten vor. Der Anteil der Programme ,6" [69] und NollEttan Television betrug für diese Art von Werken 0 %. Das Programm CineCinemas erreichte einen Anteil von unter 10 % (5,75 %). Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - betrug 48 % im Jahr 1999. Im Jahr 2000 überschritten 15 von insgesamt 26 Programmen den Mindestanteil. Für zehn Programme liegen keine Daten vor. Nur das Programm NollEttan Television hat keine europäischen Werke unabhängiger Produzenten ausgestrahlt. Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme - betrug 58 % im Jahr 2000.

[69] Gleichwohl erreichte dieses Programm im Jahr 2000 einen Anteil von 50 %.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt gleich bleibend. Von allen elf Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben zwei ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten ausgeweitet, zwei Programme verblieben auf demselben Niveau und sieben Programme verzeichneten einen Rückgang. Gleichwohl ist diesen Rückgang zu relativieren, da fünf ,Newcomer" auf dem Markt erschienen sind, die sich in unterschiedlichem Maße um die Ausstrahlung von Werken unabhängiger Produzenten bemühen (ihre Anteile lagen jeweils zwischen 17 % und 100 % im Jahr 2000).

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer europäischer Werke betrug durchschnittlich 53,97 % (1999) bzw. 65,40 % (2000), was einer Zunahme von 11,43 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums entspricht. Es ist darauf hinzuweisen, dass folgende Programme sehr wenige neuere Werke ausstrahlen: TV 4 (2 % im Jahr 1999) [70], ,6" (0 % in den Jahren 1999 und 2000), Cine Cinemas (0 % im Jahr 1999) und NollEttan Television (0 % im Jahr 1999).

[70] Gleichwohl erreichte dieses Programm im Jahr 2000 einen Anteil von 78,15 %.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend [71]. Von allen zehn Programmen, für die vollständige Daten während des Berichtszeitraums vorliegen, haben zwei ihren Anteil erhöht, drei Programme verblieben auf demselben Niveau (davon zwei auf 100 %) und fünf Programme verzeichneten einen Rückgang. Hinzu kommt, dass sich vier der fünf ,Newcomer" bei ihrer Programmgestaltung vor allem auf neuere Werke konzentrieren (ihre Anteile lagen zwischen 85 % und 100 % im Jahr 2000).

[71] Diese Angabe ist jedoch überaus relativ, da für zahlreiche Programme keine Daten vorliegen (neun Programme im Jahr 1999 und zwölf Programme im Jahr 2000).

Vereinigtes Königreich:

1. Unabhängige Produktionen:

* Der Anteil europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme aller Art durchschnittlich 28,41 % (1999) bzw. 30,96 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 2,55 Prozentpunkten.

* Im Jahr 1999 überschritten 73 von insgesamt 97 unter Artikel 5 fallenden Programmen [72] den in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehenen Mindestanteil von 10 %. Die folgenden 24 Programme haben diesen Grenzwert nicht erreicht: BBC News 24, Bravo, Disney Channel UK (Disney Channel, Disney Channel +1, Playhouse Disney, Toon Disney), Front Row (mit Barker Channel), Front Row (ohne Barker Channel), GSB Men + Motors/Breeze, National geographic, Nickelodeon Nordic, Play UK, Rapture, Reality TV, SC4C2, Sci-Fi Channel, Sky Movie Max, Sky News, Sky One, Sky Premier, TCC Nordic, TNT Classical Movies, TV3 Norway und UK Arena. Im Jahr 2000 überschritten 86 von insgesamt 116 unter Artikel 5 fallenden Programmen [73] den Mindestanteil. Die folgenden 28 Programme haben diesen Grenzwert nicht erreicht: 3 + Denmark, BBC News 24, Biography Channel, Dating Channel, Bravo, Disney Channel UK (Disney Channel, Disney Channel +1, Playhouse Disney, Toon Disney), Film Four (9 %), Front Row (mit Barker Channel), Front Row (ohne Barker Channel), GSB Men + Motors/Breeze, History Channel, National Geographic, Nickelodeon Nordic, Reality TV, SC4C2, Sci-Fi Channel, Sky Movie Max, Sky News, Sky One, Sky Premier, TV3 Denmark, TV3 Norway, TV3 Sweden, UK Drama, V+ Norway.

[72] Nicht erfasst werden Programme, für die eine Befreiung gilt (d. h. 51 Programme) bzw. die im betreffenden Zeitraum nicht in Betrieb waren.

[73] Nicht erfasst werden Programme, für die eine Befreiung gilt (d. h. 51 Programme) bzw. die im betreffenden Zeitraum nicht in Betrieb waren.

Die Erfuellungsquote - bezogen auf die Zahl der Programme aller Art - betrug 75,26 % im Jahr 1999 bzw. 74,1 % im Jahr 2000.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen 93 Programmen, für die vollständige Daten vorliegen, haben 47 ihren Anteil von Werken unabhängiger Produzenten erhöht, neun Programme verblieben auf demselben Niveau und 37 Programme verzeichneten einen Rückgang. Zu dieser positiven Tendenz ist anzumerken, dass die ,Newcomer" auf dem Markt sich in unterschiedlichem Maße um die Ausstrahlung dieser Art von Werken bemühen.

2. Anteil neuerer Werke an den unabhängigen Produktionen:

* Der Anteil neuerer europäischer Werke unabhängiger Produzenten betrug für sämtliche Programme durchschnittlich 22,41 % (1999) bzw. 25,17 % (2000). Dies entspricht einer Zunahme von 2,76 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums.

* Es ist darauf hinzuweisen, dass folgende Programme nur in sehr geringfügigem Maße neuere europäische Werke unabhängiger Produzenten gesendet haben: 3 + Denmark, BBC News 24, Biography Channel, Dating Channel, Bravo, Disney Channel UK (Disney Channel, Disney Channel +1, Playhouse Disney, Toon Disney), Front Row (mit Barker Channel), Front Row (ohne Barker Channel), GSB Men + Motors/Breeze, History Channel, National Geographic, Nickelodeon Nordic, Reality TV, SC4C2, Sci-Fi Channel, Sky Movie Max, Sky News, Sky One, Sky Premier, TV3 Denmark, TV3 Norway, TV3 Sweden, UK Drama, V+ Norway.

* Die allgemeine Tendenz - bezogen auf die Zahl der Programme - ist insgesamt steigend. Von allen 92 Programmen, für die vollständige Daten während des Berichtszeitraums vorliegen, haben 44 ihren Anteil erhöht, 14 Programme verblieben auf demselben Niveau und 34 Programme verzeichneten einen Rückgang. Zu dieser positiven Tendenz ist anzumerken, dass die ,Newcomer" auf dem Markt sich in unterschiedlichem Maße um die Ausstrahlung dieser Art von Werken bemühen.

1.3. Fazit

Aus den nationalen Berichten geht hervor, dass die Artikel 4 (europäische Werke) und 5 (europäische Werke unabhängiger Produzenten) der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" in den EU-Mitgliedstaaten während des Berichtszeitraums (1999-2000) im Großen und Ganzen zufrieden stellend angewendet wurden.

Die eingehende Prüfung dieser Berichte durch die Kommission ergab sowohl für Artikel 4 als auch für Artikel 5 eine positive, dynamische Tendenz bei der Ausstrahlung europäischer Werke, einschließlich der Werke unabhängiger Produzenten, wobei die Zahl der Programmveranstalter während des Berichtszeitraums insgesamt zugenommen hat.

Nur eine kleine Zahl von Programmen in einigen Mitgliedstaaten bereitet Schwierigkeiten. Diesbezüglich erinnert die Kommission daran, dass die betreffenden Mitgliedstaaten eine verstärkte Kontrolle und Überwachung der Programme gewährleisten müssen und im Rahmen des praktisch Durchführbaren und mit angemessenen Mitteln dafür Sorge zu tragen haben, dass die Fernsehveranstalter den in Artikel 4 und 5 der Richtlinie vorgesehenen Anteil entsprechend dem Kriterium der Progression erreichen.

2. Durchführung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören

Diese Mitteilung enthält zum dritten Mal Angaben über die Durchführung von Artikel 4 und 5 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" in Island und Norwegen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Liechtenstein keinen Bericht vorgelegt hat, da kein Fernsehveranstalter seiner Rechtshoheit unterworfen ist.

Island:

2.1. Ausstrahlung eines mehrheitlichen Anteils europäischer Werke

Die Programme Stöð2 (Channel 2), Sýn (Vision) und Bíórás (The Film Channel) haben während des Berichtszeitraums einen sehr geringen Anteil europäischer Werke ausgestrahlt (die Werte lagen zwischen 5,51 % und 30,43 % im Jahr 1999 bzw. zwischen 5,55 % und 36,26 % im Jahr 2000). Keines dieser Programme hat den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil erreicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bericht nicht auf das Programm RUV eingeht.

2.2. Europäische Werke unabhängiger Produzenten

Von den drei vorgenannten Programmen überschreitet nur Sýn (Vision) den in Artikel 5 der Richtlinie festgelegten Mindestanteil von 10 % (die Werte betrugen 21,2 % im Jahr 1999 bzw. 21,17 % im Jahr 2000). Die beiden anderen Programme senden fast keine europäischen Werke unabhängiger Produzenten. Der Bericht enthält keinerlei Angaben zum Anteil neuerer Werke.

Norwegen:

2.1. Ausstrahlung eines mehrheitlichen Anteils europäischer Werke

Die Programme NRK 1, NRK 2, NRK International, TV2, TV Norge und Metro haben im Durchschnitt 57,67 % (1999) bzw. 60,17 % (2000) europäische Werke ausgestrahlt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Zunahme von 2,5 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums.

Die Situation erscheint insgesamt zufrieden stellend. Während des Berichtszeitraums erreicht nur das Programm TV Norge nicht den in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen mehrheitlichen Anteil (22 % im Jahr 1999 bzw. 20 % im Jahr 2000). Daher haben die zuständigen Behörden den betreffenden Fernsehveranstalter aufgefordert, seinen Verpflichtungen gemäß dem Rundfunkgesetz nachzukommen.

2.2. Europäische Werke unabhängiger Produzenten

Die Programme NRK 1, NRK 2, NRK International, TV2, TV Norge und Metro haben im Durchschnitt 16,17 % (1999) bzw. 16,33 % (2000) europäische Werke unabhängiger Produzenten ausgestrahlt. Dies entspricht einer Zunahme von 0,17 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums.

Die Situation erscheint ebenfalls zufrieden stellend. Nur die Programme NRK 2 (9 % im Jahr 1999) und NRK International (9 % im Jahr 2000) erreichten - während des genannten Jahres - nicht den Mindestanteil von 10 % europäischer Werke unabhängiger Produzenten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die zuständigen Behörden den betreffenden Fernsehveranstalter aufgefordert haben, diesen Anteil zu erhöhen.

In Bezug auf die neueren Werke stellt sich die Situation besonders positiv dar. Die in dem Bericht genannten Programme behalten dieser Art von Werken einen Anteil von durchschnittlich 80,33 % (1999) bzw. 86,33 % (2000) vor. Dies entspricht einer Zunahme von 6 Prozentpunkten während des Berichtszeitraums (die Werte lagen zwischen 44 % und 96 % im Jahr 1999 bzw. zwischen 71 % und 100 % im Jahr 2000).

II. ZUSAMMENFASSUNG DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN ÜBERMITTELTEN BERICHTE

Hinweis :

,k.A." : keine Angaben

,-" = kein Sendebetrieb im angegebenen Zeitraum

ÖSTERREICH

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Wie bereits im Bericht über den Bezugszeitraum 1997/1998 ausgeführt, steigt die Quote der europäischen Werke, da vor allem deutsche Produktionen vom Publikum stärker akzeptiert werden. Der Trend zum verstärkten Einsatz von deutschsprachigen Fernsehfilmen wird fortgesetzt und ist demgemäß in ORF 1 kontinuierlich weiter von 32 % im Jahr 1998 auf 36,6 % im Jahr 2000 gestiegen. Die Maßnahme, auch während der Nachtzeiten hauptsächlich europäische Werke zu senden, hat bereits zu einer Erhöhung dieses Anteils in ORF 2 von 79,2 % im Jahr 1999 auf 81 % im Jahr 2000 geführt.

2. Unabhängige Produktionen

Kein Kommentar

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Wie bereits im Bericht über den Bezugszeitraum 1997/1998 ausgeführt, steigt die Quote der europäischen Werke, da vor allem deutsche Produktionen vom Publikum stärker akzeptiert werden. Der Trend zum verstärkten Einsatz von deutschsprachigen Fernsehfilmen wird fortgesetzt und ist demgemäß in ORF 1 kontinuierlich weiter von 32 % im Jahr 1998 auf 36,6 % im Jahr 2000 gestiegen. Die Maßnahme, auch während der Nachtzeiten hauptsächlich europäische Werke zu senden, hat bereits zu einer Erhöhung dieses Anteils in ORF 2 von 79,2 % im Jahr 1999 auf 81 % im Jahr 2000 geführt.

D) Ergänzende Angaben

Außer den genannten Veranstaltern verbreiten in Österreich auch mehrere andere Veranstalter Programme in lokalen Kabelnetzen. Da sich die Sendungen dieser Programme an ein lokales Publikum richten und nicht an ein nationales Fernsehnetz angeschlossen sind, sind die betreffenden Veranstalter gemäß Artikel 9 der Richtlinie von dem übermittelten Bericht nicht erfasst.

BELGIEN

Die Kommission hat zwei Berichte erhalten, und zwar von der französischen Gemeinschaft Belgiens und der flämischen Gemeinschaft. Von der deutschsprachigen Gemeinschaft wurde kein Bericht übermittelt.

FRANZÖSISCHE GEMEINSCHAFT BELGIENS

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Kein Kommentar

2. Unabhängige Produktionen

Kein Kommentar

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Da lediglich 1999 bei TVi ein geringfügiges Defizit festzustellen war, besteht kein Anlass, spezielle Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Bestimmungen von Kapitel II der Richtlinie zu gewährleisten.

D) Ergänzende Angaben

CANAL+ bietet seinen Digital-TV-Abonnenten zwei Varianten seines analogen Basisprogramms an. Der Fernsehveranstalter konnte keine Zahlenangaben für die Jahre 1999 und 2000 liefern. Er will jedoch bereits 2002 ein Erfassungssystem für die Programmausstrahlung auf der Grundlage einer Stichprobenerhebung einführen.

FLÄMISCHE GEMEINSCHAFT

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Gründe für die Nichteinhaltung der Quoten:

*: Siehe statistische Übersicht vom 1.1.1999 bis 31.12.2000, Punkt 3.2.

**: Siehe statistische Übersicht vom 1.1.1999 bis 31.12.2000, Punkt 3.3

***: Siehe statistische Übersicht vom 1.1.1999 bis 31.12.2000, Punkt 3.4.

****: Siehe statistische Übersicht vom 1.1.1999 bis 31.12.2000, Punkt 3.5.

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Siehe unten

2. Unabhängige Produktionen

Siehe unten

C) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

Siehe unten

D) Ergänzende Angaben

VRT

Ein Kommentar zu den Zahlen von VRT erübrigt sich.

VMM

Bei Kanaal 2 ist gegenüber den Jahren 1997-1998 (20 % europäische Werke) ein Anstieg auf 25 % (1999) bzw. 30 % (2000) festzustellen. Da VTM, das erste Programm von VMM, 60 % europäische Werke ausstrahlt und wesentlich mehr Sendestunden hat als Kanaal 2, beläuft sich der Prozentsatz der europäischen Werke auf annähernd 50 %.

Daher betrachtet die Flämische Gemeinschaft diese Zahlen als unproblematisch.

Canal+ Televisie

Canal + Televisie (früher FilmNet Television) ist ein Pay-TV-Veranstalter, der seine Programme über drei Kanäle ausstrahlt: Canal + grijs, Canal + blauw und Canal + 16/9 (der am 5. Dezember 1999 an die Stelle von Canal + geel getreten ist). Canal + Televisie sendet vorwiegend Filme. Diese Pay-TV-Kanäle sind nicht in der Lage, die vorgeschriebene Quote zu erreichen.

Die Flämische Gemeinschaft hält es nicht für notwendig, Maßnahmen zu treffen.

Event TV Vlaanderen (Liberty TV.com)

Seit Anfang 1999 sendet Event TV Programme über Tourismus, Reisen und Aktuelles aus diesem Themenbereich.

Event TV strahlt nur Eigenproduktionen aus, so dass sich die Frage der Eigentumsrechte nicht stellt. Der Fernsehveranstalter greift nicht auf unabhängige Produzenten zurück.

Angesichts der Besonderheit dieser Programme werden Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten.

Media ad infinitum nv (Vitaya)

Vitaya sendet seit August 2000 Programme zum Thema Gesundheit und Lifestyle. Die Sendungen bestehen aus Eigenproduktionen und ergänzenden Programmen, die bei anderen Fernsehveranstaltern eingekauft werden.

Der Fernsehveranstalter ist noch nicht in der Lage, Angaben zum Prozentsatz der unabhängigen Produktionen zu machen. Er wurde deshalb aufgefordert, diese später im Einzelnen mitzuteilen.

Kanaal Z hat am 9. November 1999 die Zulassung als Fernsehveranstalter für die gesamte Flämische Gemeinschaft erhalten. Dieser Veranstalter sendet ausschließlich Börseninformationen und Nachrichten zum Thema Finanzen und Wirtschaft; er fällt daher nicht unter die Quotenregelung.

N.B.: Artikel 1 der Verordnung der flämischen Regierung vom 23. Februar 1994 mit Bestimmungen über die Koordinierung der audiovisuellen Politik in Flandern definiert einen ,unabhängigen Produzenten" als juristische Person des Privatrechts, die audiovisuelle Produktionen herstellt und die keine strukturellen oder gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zu einem Fernsehveranstalter hat.

DEUTSCHLAND

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

13th Street :

Es handelt sich um ein Pay-TV-Programm, das im August 1998 den Sendebetrieb aufgenommen und noch erhebliche Verbreitungsprobleme hat.

Kabel 1

Das Programm Kabel 1 hat aufgrund seiner Programmorientierung bisher nur einen geringeren Anteil europäischer Werke (hoher Anteil an Western und Krimiserien).

N 24

Nachrichtensender, der erst im Jahre 2000 den Sendebetrieb aufgenommen hat.

Premiere

Bei Premiere handelt es sich um ein Pay-TV-Programm, dessen quotenrelevanter Anteil spielfilmorientiert ist. Der Sender verfügt zur Zeit noch nicht über ein ausreichendes Angebot europäischer Werke.

Pro Sieben

Dieses Programm hat einen Anteil von 50 % nur um 4 % im Jahre 2000 verfehlt.

RTL 2

Bei steigendem Anteil europäischer Werke hat dieses Programm einen Anteil von 50 % im Jahre 2000 nur um 4% verfehlt.

Studio Universal

Es handelt sich um ein Pay-TV-Programm, das erst im September 1999 den Sendebetrieb aufgenommen hat mit steigender Tendenz des Anteils europäischer Werke.

Super RTL

Dieses Programm gehört zu den jüngeren deutschen Fernsehveranstaltern mit steigender Tendenz des Anteils europäischer Werke.

2. Unabhängige Produktionen

Phoenix

Aufgrund der Struktur des Programms kommt die Auslagerung von Produktionen nur in geringem Maße in Betracht.

VIVA

Aufgrund der Struktur des Programms kommt die Auslagerung von Produktionen nur in geringem Maße in Betracht.

VIVA 2

Aufgrund der Struktur des Programms kommt die Auslagerung von Produktionen kaum in Betracht.

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Die zuständigen Stellen stehen mit den verschiedenen Fernsehveranstaltern in einem ständigen Dialog.

D) Ergänzende Angaben

Phoenix

Die Quote unabhängiger Produzenten bei Phoenix erklärt sich aus der spezifischen Eigenart dieses Senders als Spartenkanal: Zwei Drittel des Programms bestehen aus sog. Ereignisübertragungen und Diskussionssendungen, die naturgemäß Eigenproduktionen und keine Auftragsproduktionen unabhängiger Produzenten sind. Ab 24 Uhr werden zudem - abgesehen von wenigen Ausnahmen am Wochenende - keine Dokumentationen wiederholt, was die Quote von europäischen Auftragsproduktionen bezogen auf die Gesamtsendezeit automatisch reduziert.

DSF

Unter C. ,Neuere Werke" beträgt die Quote mehr als 50 v. H., angesichts der geringen quotenrelevanten Sendezeit waren genauere Zahlen schwer zu ermitteln.

Kabel 1

Hier bestehen Verbreitungsdefizite.

n-tv

Angaben liegen nicht vor = News-Kanal.

Super RTL

Hier bestehen Verbreitungsdefizite.

,VH -1" - ,VIVA" - ,VIVA 2"

Hierbei handelt es sich um Musikkanäle.

DÄNEMARK

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (%)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

TvDanmark erhöhte seinen Anteil europäischer Werke von 20 bzw. 25 % in den Jahren 1997 und 1998 auf 36 bzw. 42 % in den Jahren 1999 und 2000. Ebenso stieg der Anteil unabhängiger Produktionen im Vergleich zum Zeitraum 1997-1998. Nach Angaben von TvDanmark zeigen die vorläufigen Daten für 2001 eine weitere Zunahme des Anteils europäischer Werke.

2. Unabhängige Produktionen

Kein Kommentar

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Kein Kommentar

D) Ergänzende Angaben

Die acht Regionalsender von TV 2 strahlen 1/2 bis 1 Stunde täglich über ,Fenster" von TV 2 hauptsächlich lokal produzierte Nachrichten- und Magazinsendungen aus. In der statistischen Übersicht wurden Angaben zu diesen Sendungen nicht berücksichtigt.

DR und TV 2 geben an, sie hätten bei der Definition des Begriffs ,unabhängige Produzenten" die Definitionen von Mutter-/Tochtergesellschaften nach dem Gesellschaftsrecht verwendet (vgl. Artikel 2 des Gesetzes über Aktiengesellschaften und Artikel 2 des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung). TV 2 Zulu nahm seine Sendetätigkeit am 15. Oktober 2000 auf. TV Bio+ nahm seine Sendetätigkeit am 1. Januar 2000 auf.

Folgende Sender verfügten im Zeitraum 1999 bis 2000 über eine Genehmigung, stellten jedoch ihre Sendetätigkeit ein: DSTV, Eurotica Rendez-Vous, Pay Per View und TV Bio.

Folgende Sender wurden in dieser statistischen Übersicht nicht berücksichtigt: Dan Toto Racing Live sendet ausschließlich Sportnachrichten, Mesopotamia Broadcast strahlt ausschließlich Sendungen in kurdischer Sprache aus.

GRIECHENLAND

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Kein Kommentar

2. Unabhängige Produktionen

Kein Kommentar

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Kein Kommentar

D) Ergänzende Angaben

Kein Kommentar

SPANIEN

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

Nationale und regionale analoge terrestrische Programme:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Digital übertragene Programme:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Siehe unten

2. Unabhängige Produktionen

Siehe unten

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Siehe unten

D) Ergänzende Angaben

Um die Daten der verschiedenen Fernsehveranstalter, die der Rechtshoheit Spaniens unterworfen sind, möglichst klar darzustellen, wurden zwei Fragebogen ausgearbeitet: einer für die - nationalen oder regionalen - analogen terrestrischen Programme und einer für die digitalen terrestrischen oder Satellitenprogramme.

Zu der letztgenannten Kategorie von Programmen ist anzumerken, dass das materielle spanische Recht, wenn einige dieser Programme den in Artikel 4 und 5 der Richtlinie festgelegten Anteil nicht erreichen, zwei Sonderbestimmungen vorsieht: Im ersten Sendejahr muss ein Anteil von 40 % der Sendungen auf europäische Werke entfallen (erste Übergangsbestimmung); und zwecks Erreichung der Anteile können die Bouquets von Pay-TV-Programmen, die von einem Fernsehveranstalter im Rahmen eines bestimmten Angebotes vorgeschlagen werden, zusammengerechnet werden (Artikel 7 Absatz 2).

Demnach leitet die spanische Regierung, wenn die verschiedenen Veranstalter den festgelegten Anteil nicht erreichen, den Betreffenden die Daten zu den betreffenden Sendungen zu und fordert sie gleichzeitig auf, ab dem laufenden Geschäftsjahr die notwendigen Abhilfemaßnahmen zu treffen.

FRANKREICH

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

a) Terrestrische Sender

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Anteil der unabhängigen Produktionen geschätzt anhand des Umsatzes der Gesellschaft

b) Kabelfernsehen

k.A.: keine Angaben

a) % bezogen auf die Sendezeit

b) % bezogen auf das Programmbudget

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

1999 erreichten zehn Kabelanbieter nicht das vorgeschriebene Minimum an europäischen Werken; im Jahr 2000 waren es zwölf, von denen fünf dem Minimum nahe kamen (Anteile über 45 %).

Es handelt sich in erster Linie um Anbieter, die auf Kinofilme spezialisiert sind (die drei fast identischen Sender Ciné Cinémas 1, 2, 3, der 1999 gegründete Sender Cinéfaz für neuere Kinofilme, die Sender Polar und Action der Gruppe ABsat und die Pay-per-view-Anbieter Multivision - der allerdings seine Quote eindrucksvoll verbessert hat, nämlich von 16 % im Jahr 1998 auf 44 % im Jahr 2000 - und Kiosque mit 32 % im Jahr 1999).

Insgesamt nimmt der Anteil der europäischen Werke in einem Umfeld, in dem nur sieben von 59 Anbietern echte Schwierigkeiten damit haben, laufend zu.

2. Unabhängige Produktionen

Sowohl hinsichtlich der Sendezeit (a) als auch hinsichtlich des Programmbudgets (b) wird der für europäische unabhängige Produktionen vorgeschriebene Anteil von allen Sendern gewährleistet, mit Ausnahme des Anbieters Forum Planète.

Dieser Ableger des Dokumentarkanals Planète änderte seine Programmplanung im September 1999 und sendete nur noch selbst produzierte und mehrfach ausgestrahlte Diskussionen als Ergänzung der auf Planète gezeigten Reportagen. Da dieses Konzept vergleichsweise erfolglos blieb, sahen sich die Verantwortlichen veranlasst, es nach der Sommerpause 2001 einzustellen.

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Die Sender, die die in den französischen Bestimmungen vorgeschriebenen Anteile in den Jahren 1997, 1998 und 1999 nicht erreicht haben, wurden in Mahnschreiben aufgefordert, künftig die Sendequoten für europäische Werke einzuhalten.

Da die französischen Bestimmungen strenger sind als Artikel 4 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen", wurde mit diesen Mahnschreiben logischerweise auch die Nichteinhaltung dieses Artikels abgedeckt.

Am 13. November 2001 hat der Conseil supérieur de l'audiovisuel gegen neun Sender Sanktionsverfahren wegen Nichteinhaltung der Sendequoten im Jahr 2000 eingeleitet. Es handelt sich um die Sender AB 1, Action, Canal Jimmy, Ciné Cinémas 1, Ciné Cinémas 2, Ciné Cinémas 3, Cinéstar 2 Mangas und 13ème Rue.

Mahnschreiben mit der Aufforderung, künftig die Sendequoten für europäische Werke einzuhalten, gingen auch an die Sender Cinéfaz, Multivision und Polar.

D) Ergänzende Angaben

Kein Kommentar

IRLAND

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Kein Kommentar

2. Unabhängige Produktionen

Kein Kommentar

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Kein Kommentar

D) Ergänzende Angaben

Dabei ist auf Folgendes hinzuweisen:

(a) Die Daten sind für jedes Jahr vollständig und nicht aus Stichproben gewonnen;

(b) Bei RTÉ und Teilifis na Gaeilge entspricht die Definition eines unabhängigen Produzenten derjenigen in Abschnitt 5 des ,Broadcasting Authority (Amendment) Act" (1993), nach dem ein Produzent vom Fernsehveranstalter unabhängig ist, wenn er die Kontrolle über die Herstellung der Sendung hat und wenn er weder Mutter- noch Tochterunternehmen eines Fernsehveranstalters ist;

(c) Bei TV3 entspricht die Definition eines unabhängigen Produzenten derjenigen in den vorgeschlagenen Leitlinien zur Überwachung der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen".

ITALIEN

TERRESTRISCHE SENDER

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %, Programmgestaltung und Investitionen)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Der Fernsehkanal Italia 1, allein betrachtet, widmete den europäischen Werken und den neueren Werken in den Jahren 1999 und 2000 einen prozentualen Anteil seines Programms, der unter dem vorgesehenen Pflichtanteil lag. Das Gleiche scheint für den Kanal Retequattro zu gelten. Da jedoch beide Kanäle gemeinsam mit dem Kanal Canale 5 zum Sender R.T.I. Spa gehören, muss die Erfuellung der Auflagen für die Programmgestaltung gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Beschlusses 9/99/CONS auf der Grundlage der Gesamtsendetätigkeit der drei betroffenen Kanäle überprüft werden; unter diesem Aspekt erfuellte das Programm des Fernsehveranstalters R.T.I. Spa die geltenden Bestimmungen voll und ganz.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

N.B.: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Prozentsätze auf ganze Zahlen gerundet wurden.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

N.B.: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Prozentsätze auf ganze Zahlen gerundet wurden.

Auch der Fernsehkanal TMC (heute ,La7"), der dem Fernsehveranstalter Tv Internazionale Srl gehört, scheint die Pflichtanteile europäischer Werke im Jahr 1999 und neuerer Werke im Zeitraum 1999-2000 auf den ersten Blick nicht erfuellt zu haben. Auch in diesem Fall gilt jedoch Artikel 2 Absatz 4 des Beschlusses 9/99/CONS, dem zufolge die Erfuellung des Pflichtanteils in Bezug auf die Gesamtzahl der Kanäle, die von der Gruppe SEAT-Cecchi Gori kontrolliert werden, überprüft werden muss. Bezieht man nun auch den zweiten Kanal der Gruppe - TMC2 (heute MTV Italia) - ein, dann ergibt sich eindeutig, dass die Pflichtanteile voll und ganz erfuellt wurden, wie die folgende Tabelle zeigt.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

N.B.: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Prozentsätze auf ganze Zahlen gerundet wurden.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

N.B.: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Prozentsätze auf ganze Zahlen gerundet wurden.

Aus denselben Gründen (Notwendigkeit, die Daten der einzelnen Kanäle mit den Daten aller Kanäle, die von einem Fernsehveranstalter kontrolliert werden, zu verknüpfen) muss die Situation von Tele+ Bianco und Tele+ Nero, die die Pflichtanteile der europäischen Werke nicht zu erfuellen scheinen, im Zusammenhang mit den Satellitenkanälen der Gruppe Tele+ betrachtet werden, auf die verwiesen wird.

An dieser Stelle ist daran zu erinnern, dass Tele+ Grigio den terrestrischen Sendebetrieb 1998 eingestellt hat und heute ausschließlich über Satellit sendet. Der Kanal und die Daten für die erreichten Sendeanteile sind daher unter den Satellitensendern aufgeführt.

2. Unabhängige Produktionen

Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 122/98 zur Umsetzung der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen" strahlen die nationalen Fernsehveranstalter einen Anteil von mindestens 10 % (20 % für RAI) an europäischen Werken unabhängiger Produzenten aus und gemäß Artikel 2 Absatz 5 investieren sie einen Anteil von nicht weniger als 10 % (20 % für RAI) ihrer jährlichen Nettowerbeeinnahmen in europäische Werke (Kauf oder Herstellung), einschließlich derer, die von unabhängigen Produzenten stammen.

Die Angaben zu den Anteilen der europäischen Werke unabhängiger Produzenten wurden auf der Grundlage von Eigenbescheinigungen direkt von den nationalen Sendeanstalten übermittelt; das Gleiche gilt für die Angaben zu den Investitionsanteilen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle der Anteile der Investitionen in europäische Werke für das Jahr 2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Maßnahmen irgendeiner Art gegenüber den terrestrisch sendenden Fernsehveranstaltern wurden nicht für notwendig erachtet.

D) Ergänzende Angaben

Kein Kommentar

SATELLITENSENDER

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %, Programmgestaltung und Investitionen)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Legende:

n.o.: nicht in Betrieb. Der Kanal hat den Sendebetrieb erst 2000 aufgenommen, so dass für das Jahr 1999 keine Daten vorliegen.

n.a.: entfällt. Die Kanäle erzielten keine Werbeeinnahmen und unterlagen daher nicht der Investitionspflicht.

100

: Die Sender haben höhere Summen als die Werbeeinnahmen in den Kauf oder die Produktion von europäischen Werken investiert.

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

Einige Satellitenkanäle der vorstehenden Tabelle haben nicht alle Auflagen für die Programmgestaltung, die in den gemeinschaftlichen Richtlinien und in den Rechtsvorschriften zu ihrer Umsetzung in italienisches Recht (Gesetz Nr. 122/98 und Beschluss 9/99/CONS der Regulierungsbehörde) vorgesehen sind, ordnungsgemäß erfuellt. Dies betrifft die folgenden Fälle:

1. Der Fernsehkanal Coming Soon Television des Fernsehveranstalters Anicaflash Srl erreichte den europäischen Werken und neueren Werken vorbehaltenen Mindestanteil nicht und erklärt dies damit, dass er durchschnittlich zwei Stunden pro Tag ein Programm sende, das ausschließlich aus Trailern für Kinofilme bestehe. Der Fernsehveranstalter erklärt weiterhin, keine Werbeeinnahmen zu erzielen.

2. Der Kanal Class Financial Network des Fernsehveranstalters Class Financial Network Spa, der seit 2000 ein ausschließlich aus Finanznachrichten, die rund um die Uhr ohne Unterbrechung ausgestrahlt werden, bestehendes Programm sendet, erklärt, keine Werbeeinnahmen zu erzielen, und hat daher keine Angaben zu den Investitionsanteilen übermittelt.

3. Der Fernsehkanal Disney Channel des Fernsehveranstalters Disney Channel Italia begründet das Nichterreichen der Mindestanteile europäischer und neuerer Werke damit, dass das gesendete Programm hauptsächlich aus Disney-Produkten (Filme, Trickfilme und Serien) bestehe. Der Veranstalter erklärt weiterhin, keine Werbeeinnahmen zu erzielen, und hat daher keine Angaben zu den Investitionsanteilen übermittelt.

4. Der Fernsehveranstalter Digitaly Spa hat weder Daten über seinen Kanal Digitaly - Italian Channel übermittelt, noch eine Begründung zur Rechtfertigung der Nichterfuellung geliefert.

5. Der Fernsehveranstalter Eurocast Italia Srl betreibt drei Kanäle, die alle in polnischer Sprache senden und den Sendebetrieb im Januar 2000 aufgenommen haben:

Topshop ist ein reiner Teleshopping-Kanal.

Polonia 1 bietet ein allgemeines Programm, das sich an Familien und das weibliche Publikum richtet.

Super 1 bietet ein an Jugendliche gerichtetes Programm. Die Angaben zu den Investitionen des Senders wurden nur teilweise und nicht entsprechend dem gewünschten Muster übermittelt; die den europäischen und neueren Werken vorbehaltene Sendezeit erreichte die in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Anteile nicht.

6. Der Kanal Cinemovie des Fernsehveranstalters Fin.Ma.Vi. Spa (Gruppe Cecchi Gori) ist durch ein Spartenprogramm mit dem Schwerpunkt Kinofilme aus der Zeit 1930-1975 gekennzeichnet. Aus diesem Grund ist es nach Aussage des Senders nicht möglich, den Pflichtanteil der neueren Werke zu erfuellen. Da der Sender keine Werbeeinnahmen erzielt, wurden keine Angaben zu den Investitionsanteilen übermittelt.

7. Der Kanal Fox Kids des Fernsehveranstalters Fox Kids Italy Srl sendet ausschließlich Trickfilme und Kinderprogramme für die Altersgruppe zwischen 4 und 14 Jahren. Der Veranstalter, der den Sendebetrieb am 1. April 2000 aufnahm, erklärt, im Berichtsjahr weder direkt noch über die kontrollierende Gesellschaft irgendein Programm gekauft zu haben.

8. Der Themenschwerpunkt der zur Gruppe Kidco Service Srl gehörenden Kanäle besteht in arabischsprachigen Produktionen über die arabisch-islamische Kultur, die in Originalsprache gesendet werden. Der Fernsehveranstalter erklärt daher, keine für seinen inhaltlichen Schwerpunkt relevanten europäischen Produktionen erhalten zu können.

9. Die sechs unten genannten Fernsehkanäle, die vom Unternehmen Multithématiques kontrolliert werden, weisen alle einen speziellen inhaltlichen Schwerpunkt auf, der als Begründung für das Nichterreichen der Pflichtanteile europäischer und neuerer Werke in den Jahren 1999 und 2000 angeführt wird:

Canal Jimmy ist durch ein Programm gekennzeichnet, das sich schwerpunktmäßig mit der Kultur der USA in den 60er und 70er Jahren beschäftigt. In Anbetracht des besonderen Themenschwerpunkts und des kleinen Marktes kann diese Begründung als annehmbar angesehen werden.

Cine Cinemas 1 zeigt ein Spartenprogramm mit dem Schwerpunkt Kino aus den 50er bis 90er Jahren.

Cine Cinemas 2 sendet ein Spartenprogramm mit dem Themenschwerpunkt internationales Kino und Festivals.

Cine Classic zeigt ein Spartenprogramm mit dem Themenschwerpunkt Schwarz-Weiß-Kinofilme aus den 20er bis 60er Jahren.

Planete sendet ein Spartenprogramm mit dem inhaltlichen Schwerpunkt der geschichtlichen, gesellschaftlichen und anthropologischen Dokumentation.

Seasons zeigt ein Spartenprogramm, das ausschließlich aus Dokumentationen und Talkshows zum Thema Natur und speziell zur Jagd und zum Fischfang besteht.

10. Der Fernsehveranstalter Sitcom Spa, der die Kanäle INN, Nuvolari, Marcopolo, Galileo, Leonardo und Giotto kontrolliert, hat nur Daten für die Kanäle Marcopolo und INN übermittelt, wobei für den Letztgenannten zudem die Daten für das Jahr 2000 fehlen. Das Unternehmen erklärt, dass die Kanäle Nuvolari, Galileo und Leonardo zwar gemäß dem Beschluss 127/00/CONS genehmigt worden seien, den Sendebetrieb jedoch noch nicht aufgenommen hätten, und dass die vorläufige Genehmigung des Kanals Giotto abgelaufen sei.

11. Der Fernsehveranstalter Team Tv Spa, dem die beiden Sparten-Informationskanäle Stream News und Stream Verde gehören, hat erklärt, in Anbetracht des inhaltlichen Schwerpunkts seiner Kanäle keine europäischen Werke zu produzieren oder zu kaufen, und hat keine Daten über das Programmangebot übermittelt.

12. Die Fernsehkanäle Tele+ Nero und Tele+ Bianco, die sowohl terrestrisch als auch über Satellit gesendet werden und den Fernsehveranstaltern Prima Tv Spa und Europa Tv Spa gehören (beide gehören zur Gruppe Tele+), haben die Auflagen für die Aufnahme von europäischen Werken in das Programm in den Jahren 1999 und 2000 nicht erfuellt.

Nach Artikel 2 Absatz 4 des Beschlusses 9/99/CONS der Regulierungsbehörde wird jedoch der den europäischen Werken vorbehaltene Anteil im Verhältnis zur Gesamtsendezeit aller Kanäle der Gruppe Tele+ bestimmt, wie in den folgenden Tabellen gezeigt wird.

Unter diesem Gesichtspunkt betrug der prozentuale Anteil der ausgestrahlten europäischen Werke aller zu Tele+ gehörenden Kanäle im Jahre 1999 45 % und im Jahre 2000 43 %, jeweils bezogen auf die Sendezeiten, für die die Pflichtanteile gelten. Demnach scheint Absatz 3 von Artikel 2 des Beschlusses 9/99/CONS anwendbar zu sein, der bei einer Unterschreitung um mehr als 7 % - auf jährlicher Basis - eine Bewertung der Begründungen des Fernsehveranstalters für das Nichterreichen des Pflichtanteils durch die Regulierungsbehörde vorschreibt.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

N.B.: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Prozentsätze auf ganze Zahlen gerundet wurden.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

N.B.: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Prozentsätze auf ganze Zahlen gerundet wurden.

13. Die Fernsehkanäle Duel und Comedy Life, die dem Fernsehveranstalter Mediadigit Spa gehören (der wiederum zur Gruppe Mediaset gehört), erreichten die Pflichtanteile für die europäischen und neueren Werke nicht.

Nach Artikel 2 Absatz 4 des Beschlusses 9/99/CONS der Regulierungsbehörde wird jedoch der den europäischen Werken vorbehaltene Sendeanteil unter Berücksichtigung der Gesamtsendezeit aller Kanäle der Gruppe Mediaset bestimmt, somit einschließlich der terrestrisch sendenden Kanäle, wie die folgenden Tabellen zeigen.

Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich für alle zu Mediaset gehörenden Kanäle zusammen, dass sie 1999 im Verhältnis zu der Gesamtsendezeit, die den Auflagen unterworfen ist, insgesamt 58 % europäische Werke und 50 % neuere Werke sendeten.

Im Jahr 2000 sank der prozentuale Anteil der europäischen Werke auf 46 %, während der Anteil der neueren Werke auf 52 % stieg. Demnach gilt auch hier Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses 9/99/CONS, der bei einer Unterschreitung um mehr als 7 % - auf Jahresbasis - eine Bewertung der Begründungen des Fernsehveranstalters für das Nichterreichen des Pflichtanteils durch die Regulierungsbehörde vorsieht.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

N.B.: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Prozentsätze auf ganze Zahlen gerundet wurden.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

N.B.: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Prozentsätze auf ganze Zahlen gerundet wurden.

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Angesichts des besonderen inhaltlichen Schwerpunkts einiger Fernsehkanäle bewertet die zuständige Behörde die Begründungen für die Nichterfuellung der Auflagen für Programmgestaltung und Investitionen, die im Gesetz Nr. 122/98 und im Beschluss 9/99/CONS der Regulierungsbehörde vorgesehen sind, unter Ausschluss der im Folgenden aufgeführten Gesellschaften:

- Anicaflash Srl

- Class Financial Network Spa

- Disney Channel Italy

- Fin.Ma.Vi Spa

- Fox Kids Italy Srl

- Kidco Service Srl

- Multithematique

- Sitcom Spa

Da die Fernsehveranstalter Stream Spa, Eurocast Italia Srl, Team Tv Spa und Digitaly Spa keine Daten über die Sendeanteile europäischer Werke und neuerer Werke für 1999 und 2000 übermittelt haben, prüft das zuständige Referat der Regulierungsbehörde derzeit außerdem, ob ein Verfahren zweckmäßig wäre, um die Nichterfuellung seitens des Fernsehveranstalters und seine Begründungen dafür zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

D) Ergänzende Angaben

Der Beschluss 127/00/CONS vom 1. März 2000 zur Annahme der ,Verordnung über die Ausstrahlung von Fernsehprogrammen über Satellit" legt die Vorschriften für die Sendetätigkeit der Satellitensender fest. Vorher gab es, da keine genauen Bezugsvorschriften vorlagen, nur sehr wenige Sender, die auf der Grundlage einer Erklärung über die Aufnahme der Sendetätigkeit, die sie selbst beim Kommunikationsministerium abgaben, oder einer vorläufigen Genehmigung der versuchsweisen Ausstrahlung, die von Kommunikationsministerium erteilt wurde, arbeiteten.

Da es ganz objektiv schwierig ist, ein Überwachungssystem für Satellitenfernsehprogramme einzurichten, hat die Regulierungsbehörde die über Satellit sendenden Fernsehveranstalter aufgefordert, die Daten bezüglich der Erfuellung der Programmgestaltungs- und Investitionsauflagen nach Artikel 2 des Gesetzes Nr. 122/98 und Artikel 2 und 4 des Beschlusses 9/99/CONS der Regulierungsbehörde selbst zu bescheinigen.

Einige Sender beantragten unter Hinweis auf den besonderen Themenschwerpunkt ihrer Fernsehkanäle gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 des Beschlusses 9/99/CONS die vollständige oder teilweise Befreiung von der Programmgestaltungs- oder Investitionsverpflichtung. Die Regulierungsbehörde wird die Erfuellung der Verpflichtungen der Sender im Rahmen der technischen und objektiven Probleme, die sich aus ihrer Erfuellung ergeben, auch ... zum Zweck der Wahrung der schrittweisen Entwicklung der Rundfunk- und Fernsehveranstalter, der tatsächlichen, am Markt verfügbaren Produktmenge, der Zielgruppe jedes Fernsehveranstalters, des Programmangebots entsprechend dem Themenschwerpunkt und der Besonderheiten des Netzes, unter besonderer Bezugnahme auf die Haupteinschaltzeit (Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses 9/99) überprüfen. Nach dem derzeitigen Stand werden sowohl die von den Sendern übermittelten Daten als auch die Rechtfertigungen für das Nichterreichen der vorgesehenen Mindestanteile einer bewertenden Analyse unterzogen; bewertet werden weiterhin die Begründungen der Anträge auf Sondergenehmigung für die vollständige oder teilweise Befreiung von der Erfuellung dieser Verpflichtungen.

Schließlich sei daran erinnert, dass die über Satellit sendenden Fernsehveranstalter im Unterschied zu den terrestrischen Sendern durch das italienische Gesetz nicht verpflichtet sind, 10 Prozent europäische Werke unabhängiger Produzenten zu senden, sondern gehalten werden, mindestens 10 Prozent ihrer Nettowerbeeinnahmen der Produktion oder dem Kauf von europäischen audiovisuellen Programmen, einschließlich von Programmen unabhängiger Produzenten, vorzubehalten.

LUXEMBURG

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Schätzung

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Generell haben die verschiedenen Programme die geforderten Anteile eingehalten. RTL4 und RTL TVi sind ein Jahr lang geringfügig unter 50 % geblieben. Bei RTL5 war die Abweichung 1999 aufgrund der thematischen Ausrichtung des Programms größer, dieser Mangel wurde jedoch im Jahr 2000 mehr als ausgeglichen. Jedes der Programme hat während des gesamten Zeitraums 1999-2000 den verlangten Anteil erreicht. Außerdem haben auch die beiden Programmpaare zusammengenommen, also RTL4 und RTL5 einerseits und RTL TVi und Club RTL andererseits, in jedem der Jahre den Hauptanteil ihrer Sendezeit auf europäische Werke verwandt. Daraus ergibt sich, dass die Programme insgesamt den geforderten Anteil an europäischen Werken eingehalten haben.

Das Programm RTL9 verwandte 1999 nicht den Hauptanteil der Sendezeit auf europäische Werke, da es umstrukturiert wurde. Im Jahr 2000 wurde die Situation bereinigt.

2. Unabhängige Produktionen

Kein Kommentar

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Unter Berücksichtigung der Erläuterungen im vorangehenden Abschnitt scheinen keine besonderen Maßnahmen erforderlich, um künftig die Einhaltung der Verpflichtungen zu gewährleisten.

D) Ergänzende Angaben

Während der fraglichen Jahre war die Richtlinie 97/36/EG im Großherzogtum Luxemburg noch nicht umgesetzt. Somit erstreckt sich dieser Bericht auf alle Programme, die während des Berichtszeitraums aufgrund einer luxemburgischen Lizenz verbreitet wurden.

NIEDERLANDE

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Der Fernsehveranstalter Scandinavian Broadcasting B.V. hat die Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Anteils europäischer Werke durch das Programm SBS6 im Jahr 1999 folgendermaßen begründet: Im Juni 1999 stellte man fest, dass der entsprechende Prozentsatz 1997 und 1998 nicht erreicht wurde. Daher wurden Programmänderungen bei SBS6 vorgenommen, um dieses Ziel 1999 und 2000 zu erreichen. So ist der Anteil europäischer Werke im Vergleich zum vorherigen Bezugszeitraum gestiegen. Scandinavian Broadcasting B.V. startete sein Programm Net5 im Jahr 1999. Es ist für ein neues Programm schwierig, die vorgeschriebenen Anteile zu erreichen. Gleichwohl ist der Prozentsatz europäischer Werke im Jahr 2000 gegenüber 1999 gestiegen.

Der Fernsehveranstalter Veronica RTV Beheer BV (jetzt: Yorin TV BV) hat die Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Anteils durch das Programm Veronica in den Jahren 1999 und 2000 damit begründet, dass das Tagesprogramm von Veronica in diesem Zeitraum überwiegend auf Teleshopping ausgerichtet war. Veronica geht davon aus, dass der Prozentsatz im Laufe der kommenden Jahre wieder ansteigt, da mehr europäische Spielfilme eingekauft wurden.

UPC hat 1999 und 2000 eine Reihe neuer Programme eingerichtet. Diese Programme werden in mehreren Ländern ausgestrahlt. Film1 hat Schwierigkeiten, europäische Filme zu erwerben. Ferner sind die Rechte nicht in allen Ländern geklärt, in denen Film1 empfangen werden kann. Innergy ist ein Programm für alternativen Lifestyle. In diesem Bereich sind nicht genug europäische Werke verfügbar.

2. Unabhängige Produktionen

n.m. bedeutet ,nicht messbar". Es ist schwierig, das Herkunftsland der Videoclips festzustellen (d. h. wo die Filmproduktionsgesellschaft eingetragen ist).

3. Neuere Werke

Film1 ist ein Filmklassiker-Programm, das Spielfilme aus den 50er bis hin zu den 90er Jahren zeigt. Daher hat Film1 nicht den vorgeschriebenen Anteil neuerer Werke erreicht.

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Im Hinblick auf eine effiziente und optimale Berichterstattung hat das ,Commissariaat voor de Media" (die niederländische Medienbehörde) Leitlinien für (die Mitteilung der) europäische Quoten beschlossen, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten sind.

D) Ergänzende Angaben

Canal+ Nederland BV erhielt auf der Basis des niederländischen ,Mediadecree" (Artikel 52k, Unterabschnitt 6) vom ,Commissariaat voor de Media" eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung für die Jahre 1999 und 2000. In beiden Jahren musste der Anteil europäischer Werke mindestens 25 % betragen.

Film1 startete im Mai 1999, Club im Oktober 1999, Avante im Dezember 1999, Innergy im Mai 2000 und Expo 24x7 im Juni 2000.

Filmtime ist ein Pay-TV-Programm, dem vom ,Commissariaat voor de Media" auf der Basis des niederländischen ,Mediadecree" (Artikel 53b) eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung gewährt wurde. Filmtime besteht seit Mai 2000.

Die zwölf regionalen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten haben mitgeteilt, dass sie ihre Verpflichtungen erfuellen. Die Programmgestaltung dieser Anstalten umfasst hauptsächlich Videotextleistungen, Nachrichten und Sportberichte. Dies bedeutet, dass die Sendezeit, die für die Berichterstattung relevant ist, nur wenige Minuten pro Tag beträgt. In dieser Zeit werden Sendungen für das regionale Publikum gezeigt, die vom Fernsehveranstalter selbst oder von einem niederländischen unabhängigen Produzenten hergestellt wurden.

PORTUGAL

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

Tabelle 1: Öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt (RTP)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 2 : Private Fernsehanstalten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 3: Gewichtete Sendezeitanteile nach Fernsehveranstaltern (europäische Werke, unabhängige Produktionen und neuere Werke)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Siehe unten

2. Unabhängige Produktionen

Siehe unten

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Maßnahmen, die zur Erreichung des in der Richtlinie vorgesehenen Anteils getroffen wurden oder vorgesehen sind (TVI und Sport TV Portugal)

Von den Fernsehveranstaltern, die der portugiesischen Rechtshoheit unterworfen sind, wurden die in den Artikeln 4 und 5 der Fernsehrichtlinie gesteckten Ziele im Berichtszeitraum nur von TVI-Televisão Independente (bezüglich der europäischen Werke) und Sport TV Portugal (bezüglich unabhängiger Produktionen und neuer Werke) verfehlt. Auch einer der vom Fernsehveranstalter SIC-Sociedade Independente de Comunicação betriebenen Kanäle erreichte die in Artikel 4 der Fernsehrichtlinie vorgegebenen Anteile nicht; derselbe Fernsehveranstalter - den Gemeinschaftsregeln entsprechend - in seiner Gesamtheit betrachtet, genügt allerdings durchaus den Anforderungen.

Die portugiesischen Behörden haben wiederholt insbesondere TVI darauf hingewiesen, dass alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden müssen, um die in der Fernsehrichtlinie gesteckten Ziele für die Übertragung europäischer Werke zu erreichen. Das gewünschte Ziel wurde noch nicht erreicht, es ist jedoch erneut ein deutlicher Fortschritt in dieser Richtung festzustellen.

Ebenso wurde mit Sport TV Portugal verfahren, was die unabhängigen Produktionen und neueren Werke betrifft, obwohl anerkannt werden muss, dass für diesen Fernsehveranstalter einleuchtende Gründe vorliegen, weshalb die Einhaltung des in Artikel 4 der Richtlinie festgesetzten Anteils besondere Schwierigkeiten bereitet.

D) Ergänzende Angaben

In diesem Zusammenhang muss klargestellt werden, dass das portugiesische Rundfunkgesetz (genehmigt durch das Gesetz Nr. 31-A/98 vom 14. Juli 1998) in Artikel 38 strengere Vorschriften enthält als Artikel 5 der Richtlinie, was die Verbreitung unabhängiger Produktionen und neuerer Werke betrifft, denn es schreibt für die Veranstalter in seinem Geltungsbereich nicht nur vor, dass sie sicherstellen müssen, dass mindestens 10 Prozent ihres jeweiligen Programms - mit Ausnahme der Sendezeiten für Nachrichten, Sportberichte, Spielshows, Werbung, Teleshopping und Teletext - für die Verbreitung europäischer Werke von Produzenten bereitzustellen sind, die von den Fernsehveranstaltern unabhängig sind, sondern auch, dass diese Werke Produktionen aus den letzten fünf Jahren sein müssen [74].

[74] Siehe Artikel 38 des Gesetzes Nr. 31-A/98, veröffentlicht im portugiesischen Staatsanzeiger (Diário da República Nr. 160/98 (suplemento), Serie I-A, vom 14. Juli 1998, Seiten 3384(2)-3384(13)).

RTP-Radiotelevisão Portuguesa, SA

Während des Berichtszeitraums (1999-2000) hat der öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter RTP-Radiotelevisão Portuguesa, SA wie in den Vorjahren die in Artikel 4 und 5 der Richtlinie festgelegten Programmziele in vollem Umfang erreicht.

Der vorliegende Bericht enthält erstmals Daten für den Sender RTP-África, der seit Januar 1998 regelmäßig sendet und über Satellit einige ehemalige portugiesische Kolonien erreichen soll (Angola, Kap Verde, Guinea-Bissau, Mosambik und Sao Tomé und Príncipe), jedoch auch in Portugal selbst über Kabel und Satellitenantennen empfangen wird.

SIC-Sociedade Independente de Comunicação, SA

Bei der Ausstrahlung unabhängiger Produktionen und neuerer Werke erreichte der Fernsehveranstalter SIC-Sociedade Independente de Comunicação, SA Anteile, die deutlich über den in Artikel 5 der Fernsehrichtlinie geforderten liegen, sowohl 1999 (als dieser Fernsehveranstalter nur über den nichtspezialisierten Sender ,SIC" verfügte) als auch im Jahr 2000 (das Jahr, in dem er zusätzlich die nichtspezialisierten Sender ,SIC Internacional" und ,SIC Gold" betrieb, die ihre regelmäßige Sendetätigkeit im Januar bzw. Juni dieses Jahres aufgenommen haben).

In Bezug auf die Ausstrahlung europäischer Werke wurden 1999 die in Artikel 4 der Richtlinie gesetzten Ziele nicht erreicht, auch wenn der entsprechende Sendezeitanteil für den Fernsehveranstalter SIC insgesamt im Bezugszeitraum den in der Gemeinschaftsrichtlinie vorgesehenen Werten nahe kommt. Bereits im Jahr 2000 liegt der Sendezeitanteil europäischer Werke - berechnet für den Fernsehveranstalter SIC insgesamt - bei rund 70 % [75]; damit sind die Gemeinschaftsziele in diesem Bereich vollauf erreicht.

[75] Siehe Tabelle 3 im Anhang mit den gewichteten Jahresdurchschnittswerten für die einzelnen Fernsehveranstalter im Zeitraum 1999-2000.

TVI-Televisão Independente, SA

Der Fernsehveranstalter TVI erreichte in den Jahren 1999 und 2000 Prozentsätze, die über den Vorgaben der Richtlinie in Artikel 5 lagen; der Verstoß ist damit auf die Vorgaben in Artikel 4 der EG-Rechtsnorm beschränkt.

Allerdings verzeichnet dieser Fernsehveranstalter seit Aufnahme des Sendebetriebs (1993) einen steten und regelmäßigen Anstieg des Sendezeitanteils europäischer Werke und genügt somit der Anforderung, dass die angestrebten Werte schrittweise erreicht werden sollen (Artikel 4 Absatz 1 der Fernsehrichtlinie).

Unter anderem wurde die Einhaltung der gemeinschaftlichen Vorgaben - wie bereits in früheren Berichtsjahren hervorgehoben - dadurch verhindert, dass TVI der letzte terrestrische Fernsehsender war, der seine Tätigkeit aufgenommen hat, was sich naturgemäß auf seinen Marktanteil auswirkt; verstärkt wird dies noch durch die Begrenztheit und relative Rückläufigkeit des portugiesischen Werbemarkts, durch die Schwäche der nationalen Fernsehproduktionsindustrie und durch eine Phase ausgeprägter finanzieller Instabilität, die sich erst in letzter Zeit gemildert hat. Es gibt jedoch recht deutliche Anzeichen dafür, dass dieser Fernsehveranstalter in den künftigen Berichtsjahren die in Artikel 4 der Richtlinie gesteckten Ziele erreichen wird.

Sport Tv Portugal, SA

Der Fernsehveranstalter Sport TV Portugal, SA betreibt seit Ende 1998 den Sportsender ,Sport TV" mit geregeltem Zugang, der über Kabel und Satellit übertragen wird.

Obwohl ,Sport TV" seine Sendezeit hauptsächlich sportlichen Ereignissen widmet - die als solche a priori ausdrücklich von der Berechnung des Sendezeitanteils ausgenommen sind -, muss darauf hingewiesen werden, dass der Kanal nicht nur solche Sendungen ausstrahlt. Den Grundsätzen der einschlägigen Richtlinie entsprechend wurde daher ermittelt, ob die übrige Sendezeit für die Berechnung der auf Gemeinschaftsebene festgelegten Anteile berücksichtigt werden kann. Die so erhaltenen Ergebnisse sind in Tabelle 2 wiedergegeben.

Die Gemeinschaftsziele werden von dem betreffenden Fernsehveranstalter nur hinsichtlich der Sendung unabhängiger Produktionen und neuerer Werke nicht erreicht. Der erreichte Anteil ist jedoch beachtlich, wenn man berücksichtigt, dass es sich um einen neuen Sender handelt, der thematisch ausgerichtet ist, und dass es schwierig ist, die verlangten Anteile in diesem Bereich zu erreichen.

FINNLAND

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Kein Kommentar

2. Unabhängige Produktionen

Kein Kommentar

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Kein Kommentar

D) Ergänzende Angaben

Kein Kommentar

SCHWEDEN

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

TV 3 AB:

Hohe Kosten für Eigenproduktionen; Anpassung des Angebots an die Nachfrage der Fernsehzuschauer; niedrigere Preise für amerikanische Produktionen als für schwedische und europäische Werke.

TV 5 B:

Unter dem Aspekt Budget/Rating sind die Anteile deutlich höher.

TV 1000:

Ein Mangel an hochwertigen europäischen Filmen erschwert die Einhaltung der geforderten Anteile.

Cinema/TV 1000 AB:

Ein Mangel an hochwertigen europäischen Filmen erschwert die Einhaltung der geforderten Anteile.

ZTV:

Das Programm ist auf Musik spezialisiert und richtet sich nach dem Angebot auf dem Weltmarkt und der Nachfrage nach Musikvideos.

6(logotype):

Der Mangel an neueren Werken ist zurückzuführen auf relativ niedrige Zuschauerzahlen und einen dementsprechend niedrigeren Umsatz.

Kiosk:

Pay-TV-Dienst.

CineCinemas:

Das Unternehmenskonzept ist nicht mit Prozentanteilen vereinbar.

DTU 7:

Das digitale terrestrische Programm sendet regional aus dem Iran.

2. Unabhängige Produktionen

Kein Kommentar

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

TV 3 AB:

Bemüht sich um die Erreichung eines so hohen Anteils von Eigenproduktionen wie kommerziell verantwortbar.

TV 5 AB:

Im Laufe des Jahres 2000 verstärkt Einkauf von europäischen Werken.

TV 1000:

Suche nach europäischen Filmen von guter Qualität.

Cinema/TV 1000 AB:

Suche nach europäischen Filmen von guter Qualität.

Z TV:

Ermutigt europäische Künstler, hochwertige Musikvideos zu produzieren.

DTU 7:

Beabsichtigt, im Jahr 2001 Sendungen in schwedischer Sprache zu produzieren und europäische Sendungen auszustrahlen.

D) Ergänzende Angaben

Kein Kommentar

VEREINIGTES KÖNIGREICH

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Exempt = Befreiung n/o = nicht in Betrieb no data available = keine Daten verfügbar

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

a) Thematischer Schwerpunkt des Senders:

Bet International, CNBC, Disney Channel UK, Playboy TV, Revival Channel

b) Aufnahme des Sendebetriebs:

Channel Health, God Channel, V+ Norway

c) Die Sendungen fallen nicht unter die Richtlinie oder liegen vorwiegend in nichteuropäischen Sprachen vor. Sendungen, die eine EU-Sprache verwenden, sind meist außerhalb der EU hergestellt:

Arab News Network, Asianet, Auction Channel, BET International, B4U Movies, BBC Parliament, Bid-Up TV, Bloomberg Information Television, Chinese Channel, CNBC, CNN International, Cultural Television, HBO, Home Shopping Network, Ideal World Home Shopping, ITN News Channel, JSTV, Lashkara, Media Shop Television, Middle East Broadcasting Centre, The Money Channel, Muslim Television Ahmadiyya, NovaShop, NovaShop 2, Pakistani Channel, Phoenix Chinese New and Entertainment Channel, Q24, Quantum Channel, QVC Shopping Channel, Racing Channel, Satellite Information Services Racing Facts, Sat-7, Sell-a-Vision Shopping, Setanta Sport, Shop!, Shop America, Simply Money, SIS Racing Facts, Sony Television Entertainment Asia, Supershop, TESUG TV, TV Land, TV Shop, TV Shop Sport, Whats in Store, Whats in Store 2, Wizja TV, Zee TV, Zee Cinema, Zee Music, Zee Bangla

d) Schwierigkeiten, europäische bzw. kostengünstige europäische Programme zu finden:

Bravo Cartoon Network, Front Row (mit Barker Channel), Front Row (ohne Barker Channel), The History Channel, Kanal 5, Living, National Geographic, Nickelodeon Nordic, Playboy TV, Sci-Fi Channel, Sky 1, Television X, Trouble, TV+ Denmark, TV+ Norway, TV+ Sweden, VT4

e) Tochtergesellschaften von Unternehmen aus Drittländern, die vor allem Sendungen aus eigenem Bestand ausstrahlen:

Cartoon Network, Fox Kids, Fox Kids Scandinavia, Paramount Comedy Channel, Turner Classic Movies

2. Unabhängige Produktionen

Dating Channel überträgt nur Single-Videos, es ist jedoch geplant, in Zukunft mehr eigene Produktionen zu integrieren.

Die Sendungen von GSB Men and Motors/Breeze's stammen zu 75 % aus dem Bestand von Granada Television.

Nickelodeon Nordic hat Schwierigkeiten, Sendungen aus lokaler Produktion zu erwerben.

Bei Playboy UK sind Veränderungen in Bezug auf Organisation, Budget und produktspezifische Auflagen zu verzeichnen.

TV3 Norway hat Schwierigkeiten aufgrund der geringen Zuschauerzahl in Norwegen; so ist die Herstellung der Sendungen teurer als in anderen skandinavischen Regionen, da bei weniger Zuschauern höhere Kosten anfallen.

3. Neuere Werke

BBC-Sendungen werden normalerweise innerhalb von fünf Jahren nach der Herstellung gesendet; daher sind die Angaben nicht weiter aufgeschlüsselt.

GSB Granada Plus, Landscape Channel und UK Drama strahlen häufig Wiederholungen aus.

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Bravo beabsichtigt, die Investitionen aufgrund gestiegener Zuschauerzahlen zu erhöhen, und Viasett will zunehmend wirtschaftlich rentable EG-Produktionen integrieren.

Cartoon Network hat eine Reihe von Koproduktionsvereinbarungen mit Frankreich und Deutschland getroffen. Ferner wurden Mittel in die Herstellung neuer Sendungen investiert, insbesondere auch in eine Präsentation zur Förderung junger Talente im Vereinigten Königreich und in Europa. Es werden kontinuierliche Anstrengungen unternommen, um den Anteil europäischer Inhalte zu erhöhen.

Disney Channel UK hat kürzlich eine große Auswahl unabhängiger europäischer Werke erworben, die während des Jahres 2001 ausgestrahlt werden sollen.

Fox Kids UK und Scandinavia sind derzeit im Begriff, ihre Programmplanung zu überarbeiten, und versprachen, neue europäische und im eigenen Studio hergestellte Produktionen zu integrieren. Auch Nickelodeon UK, Playboy UK und Trouble haben mitgeteilt, dass sie im Jahr 2001 die Einbeziehung von Sendungen planen, die in der EG produziert wurden.

Nickelodeon Nordic bemüht sich, qualitativ hochwertige Unterhaltungssendungen für Kinder auszustrahlen, und beabsichtigt, seinen Anteil an europäischen Inhalten zu erhöhen.

Sci-Fi Channel hat eine langfristig angelegte Fortsetzungsserie in Auftrag gegeben, die Ende 2002 anlaufen soll.

Sky One will eine bessere Qualität bei entsprechendem Kostenaufwand erreichen, z. B. durch die Sendung von Fernsehfilmen und Comedy-Serien.

Die Zahlen von History Channel und National Geographic zeigen einen Aufwärtstrend für das Jahr 2001.

D) Ergänzende Angaben

Kein Kommentar

III. ZUSAMMENFASSUNG DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN FREIHANDELSASSOZIATION, DIE ZUM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM GEHÖREN, ÜBERMITTELTEN BERICHTE

ISLAND

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

RUV: The Icelandic National Broadcasting Service -1

ITC: Icelandic Television Company- Screen One (Skjar 1)

NLC: Northern Light Communications (drei Programme)

- Channel 2 (Stö)

- Vision (Syn)

- The Film Channel (Biorasin)

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke

Kein Kommentar

2. Unabhängige Produktionen

Kein Kommentar

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Kein Kommentar

D) Ergänzende Angaben

Kein Kommentar

NORWEGEN

A) Statistische Übersicht

1. Überblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Einzelanteile (in %)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) Vom Mitgliedstaat angeführte Gründe für die Nichteinhaltung der geforderten Anteile

1. Europäische Werke (EW)

TVNorge Ltd hat keine hinreichenden Gründe für das Nichterreichen des verlangten Sendeanteils europäischer Werke angegeben.

2. Unabhängige Produktionen

Der geforderte Anteil unabhängiger Produktionen wurde von den Programmen NRK 2 und NRK International des Fernsehveranstalters NRK knapp verfehlt.

C) Vom Mitgliedstaat getroffene oder geplante Maßnahmen

Die Behörde für audiovisuelle Medien hat TVNorge Ltd aufgefordert, seine Verpflichtungen gemäß dem norwegischen Rundfunkgesetz zu erfuellen. Ferner hat diese Behörde den Fernsehveranstalter NRK Ltd ersucht, seinen Anteil unabhängiger Produktionen zu erhöhen.

D) Ergänzende Angaben

Kein Kommentar

IV. ANHÄNGE

ANHANG 1

Überblick über die Fernsehprogramme der EU-Mitgliedstaaten, die den mehrheitlichen Anteil europäischer Werke und/oder den Mindestanteil von 10 % europäischer Werke unabhängiger Produzenten nicht erreicht haben

A) EUROPÄISCHE WERKE

Status Kategorie

PR = Privatsender GE = Allgemein P = Mindestanteil von 10 % erreicht

PB = Öffentlich-rechtlicher Sender TH = Spartenkanal x = Mindestanteil von 10 % nicht erreicht

PY = Pay-TV-Sender LA = Nicht-EU- - = Keine Daten mitgeteilt

BA = Basisdienst über Kabel Sprache p.o. = Nicht in Betrieb

oder über Satellit

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B) EUROPÄISCHE WERKE UNABHÄNGIGER PRODUZENTEN

Status Kategorie

PR = Privatsender GE = Allgemein e = Mindestanteil von 10 % erreicht

PB = Öffentlich-rechtlicher Sender TH = Spartenkanal x = Mindestanteil von 10 % nicht erreicht

PY = Pay-TV-Sender LA = Nicht-EU- - = Keine Daten mitgeteilt

BA = Basisdienst über Kabel Sprache p.o. = Nicht in Betrieb

oder über Satellit

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 2 Parameter zur Berechnung der Sendezeit, die die Fernsehprogramme der EU-Mitgliedstaaten durchschnittlich der Ausstrahlung europäischer Werke vorbehalten (mit Berücksichtigung der Zuschauerzahlen) - Artikel 4 der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen"

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Top