EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52002DC0481

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Die antwort der Europäischen Gemeinschaft auf die hochwasserkatastrophe in Österreich, Deutschland und mehreren beitrittsländern - Eine Initiative im Geiste der Solidarität

/* KOM/2002/0481 endg. */

52002DC0481

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Die antwort der Europäischen Gemeinschaft auf die hochwasserkatastrophe in Österreich, Deutschland und mehreren beitrittsländern - Eine Initiative im Geiste der Solidarität /* KOM/2002/0481 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT - DIE ANTWORT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT AUF DIE HOCHWASSERKATASTROPHE IN ÖSTERREICH, DEUTSCHLAND UND MEHREREN BEITRITTSLÄNDERN - Eine Initiative im Geiste der Solidarität

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einführung

2. Finanzielle Maßnahmen für Mitgliedstaaten

3. Finanzmaßnahmen für die betroffenen Beitrittsländer

4. Landwirtschaft

5. Rechtliche Maßnahmen

6. Koordinierungs- und Vorsorgemaßnahmen

7. Vorschlag für einen EU-Katastrophenfonds

8. Fazit

DIE ANTWORT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT AUF DIE HOCHWASSERKATASTROPHE IN ÖSTERREICH, DEUTSCHLAND UND MEHREREN BEITRITTSLÄNDERN

Eine Initiative im Geiste der Solidarität

1. Einführung

Die jüngste Flutkatastrophe in Zentraleuropa ist in ihrer Dimension etwas völlig Neues. Es ist noch zu früh für eine endgültige Schätzung vom Ausmaß der Schäden und den Kosten, aber es ist deutlich, dass diese gewaltig sind - Dutzende Menschen haben ihr Leben verloren, die sozioökonomische Infrastruktur ganzer Regionen ist zerstört, Landschaft und Kulturerbe sind schwer in Mitleidenschaft gezogen. Nach vorläufigen Schätzungen belaufen sich die Schäden auf 15 Mrd. EUR in Deutschland, 2 Mrd. EUR in Österreich, zwischen 2 und 3 Mrd. EUR in der Tschechischen Republik und bis zu 35 Mio. EUR in der Slowakei.

Die vorliegende Mitteilung beschreibt in aller Kürze für die Öffentlichkeit, das Europäische Parlament und den Rat die Maßnahmen, die die Europäische Kommission bereits getroffen hat oder plant, um den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern zu helfen, deren Bürger, Landwirte, Arbeitnehmer, Geschäftsleute und Gemeinden von der jüngsten Hochwasserkatastrophe getroffen wurden.

Viele dieser Maßnahmen betreffen die Umwidmung vorhandener Ressourcen und sind relativ leicht umzusetzen. Im Laufe der letzten Wochen hat sich jedoch das Gefühl verstärkt, dass zusätzliche Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft notwendig sind. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission die Schaffung eines EU-Katastrophenhilfsfonds vor.

Solidarität

Wir sind eine Gemeinschaft von Völkern auf dem Weg zu größerer Einheit. Es ist ein natürliches Bedürfnis, aus dem heraus Bürger, Mitgliedstaaten und Gemeinschaftsinstitutionen spontan den Opfern des Hochwassers ihr Mitgefühl bekunden, vor allem auch durch praktische Gesten finanzieller Solidarität.

Ursachen der Katastrophe

Diese Mitteilung konzentriert sich auf die mittelfristigen Maßnahmen, die der Gemeinschaft zur Verfügung stehen, um den betroffenen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern bei der Beseitigung der Schäden durch die jüngste Hochwasserkatastrophe zu helfen. Langfristig jedoch, so glaubt die Kommission, sollten die dramatischen Ereignisse der letzten Wochen uns veranlassen darüber nachzudenken, wie eine solche Katastrophe geschehen konnte. Wenn wir die klimatische Ausnahmesituation der letzten Wochen einmal außer acht lassen, so müssen wir prüfen, inwieweit menschliches Handeln zu diesen Problemen beigetragen hat, insbesondere durch ein nach wie vor hohes Niveau an Treibhausgasen und durch unangemessene Landnutzung und Wasserbewirtschaftung. Zu einem Zeitpunkt, da die Führer der Welt in Johannesburg zusammenkommen, um Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen globalen Entwicklung zu beschließen, ist es notwendiger denn je, dass die Union und andere wichtige Akteure ihre Verpflichtung auf weitere konkrete Maßnahmen in diese Richtung erneuern.

Die Reaktion der Europäischen Gemeinschaft

Sobald das Ausmaß der Katastrophe offensichtlich wurde, nahm die Kommission - ihr Präsident, einzelne Kommissare und die verschiedenen Dienststellen - Kontakt und Diskussionen über Gemeinschaftshilfe mit den zuständigen nationalen und regionalen Behörden in den betroffenen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern auf.

Das Europäische Parlament hat seine Anteilnahme bekundet und zugesagt, Vorschläge, die einer Billigung durch die Haushaltsbehörde bedürfen, mit größter Schnelligkeit zu behandeln.

Auch der Ministerrat teilt den Geist der Solidarität mit den Flutopfern und ist sich der Dringlichkeit von Gemeinschaftsmaßnahmen bewusst. Die dänische Präsidentschaft hat für den 29. August 2002 eine Sondersitzung der Vertreter der Mitgliedstaaten einberufen, um die Maßnahmen der Union zu diskutieren.

Die solidarische Antwort der Europäischen Gemeinschaft hat zwei Dimensionen:

- Zum einen die Nutzung der Möglichkeiten, die die bestehenden Verordnungen und Instrumente der Gemeinschaft bieten, insbesondere bei den Strukturfonds, in der Landwirtschaft oder bei Hilfen für die Beitrittsländer (hinzu könnten EIB-Darlehen kommen). Es sind bereits Begegnungen mit den betroffenen nationalen und regionalen Behörden geplant, um die konkrete Nutzung aller dieser Möglichkeiten zu erörtern.

- Zum anderen die Schaffung eines ,EU-Katastrophenhilfsfonds", der mit maßgeschneiderten Mobilisierungsmodalitäten eine rasche Reaktion auf die Folgen größerer Katastrophen und eine entsprechende Bereitstellung neuer Ressourcen ermöglichen würde.

Nachstehend werden in allgemeiner Weise einige Daten zur Situation und bereits getroffene Maßnahmen sowie noch ausstehende Maßnahmen erläutert.

2. Finanzielle Massnahmen für Mitgliedstaaten

Strukturfonds

Vorhandene Gemeinschaftsmittel, die den betroffenen Regionen und Mitgliedstaaten bereits zugewiesen wurden, können auf hochwasserbedingte Maßnahmen umgeleitet werden, indem bestehenden Programme auf die Förderung des Wiederaufbaus ausgerichtet werden. Den Mitgliedstaaten stehen drei Möglichkeiten offen:

- Konzentration der Mittel auf hochwasserbedingte Aufgaben in den betroffenen Regionen innerhalb bestehender Maßnahmen im Rahmen der laufenden Operationellen Programme / Einheitlichen Programmplanungsdokumente.

- Es könnten neue Maßnahmen ergriffen werden, die Aufwendungen für hochwasserbedingte Aufgaben erlauben, insbesondere für den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur und für produktive Investitionen in Unternehmen zur Erneuerung zerstörter Ausrüstungen, außerdem für spezielle Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen zugunsten von Humanressourcen.

- Mittelverschiebung von anderen Maßnahmen und Prioritäten auf geeignete bestehende oder neu aufgelegte Maßnahmen, erforderlichenfalls auch Verschiebungen zwischen Fonds. Der genaue Betrag der verfügbaren Mittel muss von den nationalen, regionalen und lokalen Behörden bewertet werden, die für die Auswahl der von den Strukturfonds kofinanzierten Projekte zuständig sind.

Was die Anwendung der sogenannten ,n+2"-Regel für die automatische Freigabe betrifft, so besteht in Fällen höherer Gewalt, worunter Naturkatastrophen großen Ausmaßes mit ernsten Folgen für die Durchführung der Unterstützungsmaßnahmen aus den Strukturfonds zu verstehen sind, die Möglichkeit, die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe der aufgehobenen Mittelbindungen gemäß Artikel 31 Absatz 2 zweiter Unterabsatz der Verordnung 1260/1999 wieder zur Verfügung zu stellen (sofern die unvollständige Nutzung durch das Hochwasser bedingt war).

Künftige Maßnahmen

Die Kommission wird alle Anstrengungen unternehmen, die notwendigen Entscheidungen zur Änderung der Programme schnellstmöglich zu treffen. Die Mitgliedstaaten und Regionen können ihre Prioritäten anpassen und gegebenenfalls die Kommission unterrichten und eine Änderung bestehender Programme beantragen. Im Übrigen wird auch ein Rückgriff auf die Leistungsreserve (4 %) erwogen.

In bestimmten Fällen können die Verwaltungsbehörden der jeweiligen Programme die Ergänzungen zur Programmplanung innerhalb der durch Artikel 34 Absatz 3 der Verordnung 1260/1999 des Rates gesetzten Grenzen in eigener Verantwortung anpassen.

Trans-europäische Netze (TEN)

Im TEN-Transport-Budget stehen rund 11 Millionen EUR und im TEN-Energie-Budget 5,9 Millionen EUR bereit, die noch nicht zugeteilt sind und im Prinzip für den Wiederaufbau von durch das Hochwasser in Deutschland und Österreich zerstörten TEN-Projekten freigegeben werden könnten. Darüber hinaus stehen im Rahmen des Indikativen Mehrjahresprogramms 79,7 Millionen EUR für deutsche und 14,4 Millionen EUR für österreichische Projekte bereit. Bei einer Anforderung durch Deutschland und/oder Österreich könnten diese Beträge für spezifische Wiederaufbauprojekte umgeschichtet werden.

Künftige Maßnahmen

Die Kommission wird Anträge Österreichs und Deutschlands an den TEN-Finanzausschuss weiterleiten und sie nach Billigung durch den Ausschuss schnellstmöglich bearbeiten.

EIB

Die EIB prüft zur Zeit einen Vorschlag für die zügige Umsetzung ihres angekündigten Hochwasser-Katastrophenplans. Die Bank schlägt vor, aus ihren eigenen Mitteln so bald wie möglich Darlehen von 1 Milliarde EUR als Flutkatastrophenhilfe bereitzustellen. Die Darlehen sollen Laufzeiten bis 30 Jahre haben, zu den bestmöglichen Konditionen bereitgestellt werden und könnten in Ausnahmesituationen bis 100 % der Kosten einzelner Projekte finanzieren. Globaldarlehen für Klein- und Mittelunternehmen wären Bestandteil des Programms. Ziel soll es sein, die Darlehen durch Verteilung über eine begrenzte Anzahl bestehender EIB-Vermittlerinstanzen unverzüglich bereitzustellen.

Künftige Maßnahmen

Die EIB wird den Vorschlag am 19. September 2002 ihrem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorlegen.

3. Finanzmassnahmen für die betroffenen Beitrittsländer

ISPA

Die Kommission wird für die Tschechische Republik bis zu 48 Millionen EUR aus noch nicht zugewiesenen ISPA-Mitteln 2002 zu günstigeren und flexibleren Bedingungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe bereitstellen. Insbesondere wird die Kommission, wie bereits in der Verordnung 1267/99 vom 21. Juni 1999 für außergewöhnliche Umstände vorgesehen, in Übereinstimmung mit den dort festgelegten Verfahren für einschlägige Projekte in von außergewöhnlichen Naturkatastrophen betroffenen Gebieten die Obergrenze für die öffentliche Beihilfe auf 75 % und für den Gemeinschaftsbeitrag auf 85 % anheben.

Die Kommission kann für die Slowakei zu den gleichen günstigeren und flexibleren Bedingungen mehrere Millionen Euro aus noch nicht zugewiesenen ISPA-Mitteln 2002 zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe bereitstellen.

Die Kommission wird beiden Ländern spätestens bis zur zweiten Septemberwoche ISPA-Mittel für technische Hilfe zur Verfügung stellen, mit denen Schadensbewertung und Projektentwürfe zu 100 % finanziert werden können, um die Auszahlung der 76 Millionen EUR zu beschleunigen. Die ersten Projekte könnten während des vierten Quartals anlaufen.

PHARE

Die Kommission wird der Tschechischen Republik sofort und unter flexibleren Bedingungen zusätzlich 9,75 Millionen EUR aus der PHARE-Reserve 2003 zur Verfügung stellen.

SAPARD

Die Kommission hat der Tschechischen Republik Vorschüsse in Höhe von 5,5 Millionen EUR und der Slowakei in Höhe von 4,6 Millionen EUR ausgezahlt. Erforderlichenfalls wird die Kommission die obengenannten Vorschüsse sofort verdoppeln.

Künftige Maßnahmen

Die Kommission wird den anderen EU-Organen Vorschläge für eine Änderung der Verordnung 1268/1999 vom 21. Juni 1999 vorlegen, um bei einschlägigen Projekten in von Naturkatastrophen betroffenen Regionen die Obergrenze für die öffentliche Beihilfe auf 75 % und für den Gemeinschaftsbeitrag auf 85 % anzuheben.

Die Kommission ist bereit, auf Antrag der betroffenen Länder Maßnahmen zum Wiederaufbau in ländlichen Gebieten im Anschluss an Überschwemmungsschäden auch rückwirkend als zuschussfähig zu betrachten.

Die Kommission wird die Durchführungsbestimmungen für SAPARD auf Antrag flexibler gestalten, um eine rasche Auszahlung der Mittel in den Gebieten zu ermöglichen, in denen sie am dringendsten benötigt werden.

4. Landwirtschaft

Ausnahmeregelung für die Nutzung stillgelegter Flächen in bestimmten Gemeinschaftsregionen

Die Kommission hat bereits in bestimmten Gebieten Deutschlands, Österreichs, Irlands und des Vereinigten Königreichs die Nutzung von nach der Regelung für landwirtschaftliche Kulturpflanzen stillgelegten Flächen für Fütterungszwecke ab dem 9. August 2002 genehmigt, vorausgesetzt, dass mindestens 33 % der Futterflächen des jeweiligen Betriebs hochwassergeschädigt waren.

Vorwegnahme der Direktzahlungen für Kulturpflanzen

Die Kommission hat dem Verwaltungsausschuss für Getreide bereits vorgeschlagen, Deutschland zu erlauben, den vom Hochwasser betroffenen Erzeugern ab dem 1. September 2002 und bis spätestens 15. Oktober 2002 eine Vorauszahlung von 50 % zu leisten.

Künftige Maßnahmen

Sollten die künftigen Entwicklungen eine Ausweitung dieser Maßnahme erforderlich machen, wird die Kommission dem Verwaltungsausschuss am 29. August 2002 eine entsprechende Änderung der Verordnung vorschlagen.

Nutzung der Getreide-Interventionsbestände

Österreich hat beantragt, den Tierhaltern die Interventionsbestände zu ermäßigten Preisen bereitzustellen, als Ausgleich für Futterflächenverluste durch das Hochwasser.

Künftige Maßnahmen

Im Anschluss an die für den 29. August 2002 vorgesehene Abstimmung im Verwaltungsausschuss wird die Kommission den österreichischen Behörden die Genehmigung erteilen, die in Österreich verfügbaren Getreide-Interventionsbestände (rund 32 000 Tonnen) bis Ende September 2002 den betroffenen Erzeugern zur Verfügung zu stellen.

Ländliche Entwicklung

Die Verordnung 1257/1999 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums enthält bereits spezifische Maßnahmen zur Unterstützung des Wiederaufbaus land- und forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials. Es ist Sache der Mitgliedstaaten/Regionen, welche Maßnahmen sie in ihre Programme aufnehmen.

Die Durchführungsvorschriften der Kommission (Verordnung (EG) Nr. 445/2002) enthalten spezifische Bestimmungen für Fälle höherer Gewalt, worunter auch Naturkatastrophen wie das aktuelle Hochwasser fallen. Dies erlaubt die flexible Handhabung von Fällen, in denen es für die Begünstigten von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung aufgrund der Hochwasserschäden schwierig ist, die Bedingungen für die Förderfähigkeit zu erfuellen (etwa Besatzdichte, Agrarumweltverpflichtungen).

Künftige Maßnahmen

Die Kommission wird einen flexibleren und beschleunigten Prozess zur Genehmigung von Änderungen, etwa der Anhebung des EU-Kofinanzierungsanteils oder der Erhöhung der Fördermittel für Begünstigte, die von der Flut betroffen sind, einführen. So könnte sie sich bereit erklären, von der derzeitigen Begrenzung auf eine Programmänderung pro Jahr abzusehen und außergewöhnliche Programmänderungen in den von der Flut betroffenen Gebieten zuzulassen. Unter diesen Bedingungen wird die Kommission Ausgaben im Rahmen neu eingeführter Maßnahmen als zuschussfähig anerkennen ab dem Datum des Eingangs einer offiziellen Anfrage eines Mitgliedstaates/einer Region, und nicht erst ab dem Datum des Eingangs eines ausführlichen Vorschlags.

Auf Antrag des betroffenen Mitgliedstaats wird die Kommission weitere spezifische Ausnahmen von den administrativen Anforderungen der bestehenden Durchführungsbestimmungen der Kommission für Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung prüfen und dem zuständigen Verwaltungsausschuss vorlegen, um den Wiederaufbau zu erleichtern.

5. Rechtliche Massnahmen

Staatliche Beihilfen

Die Beihilfen können bis zu 100 % der materiellen Hochwasserschäden ausmachen. Sowohl Einzelhilfen als auch Hilfeprogramme sind zulässig. Da alle entstandenen Schäden Gegenstand von Entschädigungen sein können, könnte diese Entschädigung auch frühere Zuschüsse umfassen, deren Ergebnisse ,weggeschwemmt" wurden.

Für mittelbarere Hochwasserschäden, etwa für Produktionsausfälle durch Stromausfall, Schwierigkeiten bei der Auslieferung von Waren wegen unpassierbar gewordener Verkehrswege, ist eine Entschädigung möglich, sofern eine deutliche ursächliche Beziehung zwischen dem Schaden und dem Hochwasser nachgewiesen werden kann.

Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass nach der sogenannten ,De-minimis"-Regel Beihilfen bis zu 100 000 Euro über einen Dreijahreszeitraum nicht unter die Gemeinschaftsbestimmungen für staatliche Beihilfen fallen. Dies kann von besonderer Bedeutung für kleine Unternehmen sein. Schließlich unterliegt auch die öffentliche Finanzierung allgemeiner Infrastrukturarbeiten wie Straßen- und Brückenbau nicht den Bestimmungen für staatliche Beihilfen.

Künftige Maßnahmen

Die Kommission wird sich nach Kräften bemühen, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Vom Hochwasser betroffene Mitgliedstaaten sollten schnellstmöglich informellen Kontakt zur Kommission aufnehmen und beabsichtigte Maßnahmen mitteilen. Damit lässt sich der Entscheidungsprozess in der Kommission beschleunigen.

Öffentliches Auftragswesen

Richtlinien wie EG-Vertrag erlauben eine flexible Handhabung der Bestimmungen über öffentliche Aufträge im Falle von Naturkatastrophen.

Künftige Maßnahmen

Die Kommission erinnert daran, dass es, soweit die Aufträge in den Anwendungsbereich der Richtlinien fallen, zwei Möglichkeiten für Ausnahmen vom Gemeinschaftsrecht gibt:

- Ausschreibung mit verkürzten Fristen;

- Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung im Amtsblatt.

6. Koordinierungs- und Vorsorgemaßnahmen

Katastrophenschutz

Die Kommission hat das Beobachtungs- und Informationszentrum (MIC) für Katastrophenschutz aktiviert und seit dem 14. August 2002 Informations- und Koordinierungshilfe (Pumpen, Impfstoffe usw.) für die betroffenen Gebiete geleistet. Die ebenfalls alarmierten Seveso-Kontaktstellen lieferten konkrete Informationen über die Lage in den Chemiewerken in Deutschland und der Tschechischen Republik.

Künftige Maßnahmen

Die Kommission beschließt eine integrierte europäische Strategie für Vorsorge-, Bereitschafts- und Abhilfemaßnahmen bei natürlichen, vom Menschen verursachten und sonstigen Risiken, wie in ihrem Arbeitsprogramm für 2002 vorgesehen.

Europäisches Flutwarnsystem

Die Kommission hat ein Flutsimulationssystem (LISFLOOD) entwickelt, mit dem Vorhersagen mit einem Zeithorizont von 2 bis 10 Tagen generiert und die Auswirkungen von Vorsorgemaßnahmen in den Einzugsgebieten simuliert werden können.

Künftige Maßnahmen

Die Kommission wird ein europäisches Flutwarnsystem, das Daten zu den wichtigsten europäischen Einzugsgebieten enthält und Zugang zu mittelfristigen Wettervorhersagen in Echtzeit hat, wissenschaftlich wirksam unterstützen.

7. Vorschlag für einen EU-Katastrophenfonds

Bei einer größeren Katastrophe erwarten die Geschädigten auch Hilfe der EU im Zeichen einer Werte- und Solidargemeinschaft. Die Kommission schlägt daher die Einrichtung eines neuen Katastrophenfonds vor, um den betroffenen Gebieten in den Mitgliedstaaten und den an Beitrittsverhandlungen beteiligten Ländern bei gravierenden Natur-, Technologie- und Umweltkatastrophen Hilfe zu leisten. Zusätzlich könnte eine spezifische EIB-Fazilität zur Ergänzung des Hilfsfonds ins Auge gefasst werden.

Ziel, Umfang und Funktionsweise des Fonds

Die EU-Hilfe soll die Maßnahmen der betroffenen Länder ergänzen und einen Teil der durch die Katastrophe verursachten öffentlichen Aufwendungen abdecken. Der Fonds soll Nothilfemaßnahmen für jedes von einer größeren Katastrophe betroffene Gebiet bereitstellen, unabhängig von dessen Status im Rahmen der Strukturfonds. Der Umfang der Hilfe würde sich nach dem Ausmaß der Katastrophe richten, könnte aber auch den relativen Wohlstand der betroffenen Region(en) berücksichtigen.

Wie in Berlin besprochen, sollte der Fonds so bald wie möglich operationell sein und zunächst mit mindestens 500 Mio. EUR ausgestattet werden. Der Fonds könnte auch die Länder einbeziehen, mit denen derzeit Beitrittsverhandlungen laufen.

Maßnahmen des Fonds sollten sich vorrangig auf folgende zwei Aspekte konzentrieren:

1. Rascher Wiederaufbau zerstörter Infrastrukturen - Strom, Wasser/Abwasser, Telekommunikation, Verkehr und Sozialinfrastruktur - und Bereitstellung von Notunterkünften.

2. Unverzügliche Sicherung beschädigter Schutzeinrichtungen wie Dämme und Deiche.

Gelder aus dem Fonds würden auf Antrag des betroffenen Landes als globale Nothilfe auf der Grundlage einer Dreiervereinbarung zwischen der Europäischen Kommission, dem Staat und der/den betroffenen Region(en) gewährt werden.

Die Feststellung einer Katastrophe von europäischer Dimension und die Entscheidung über die Höhe der Hilfe wären Sache der Haushaltsbehörde (dies lässt sich rasch realisieren), die sich auf einen Vorschlag der Kommission stützt. Die Umsetzung der globalen Finanzhilfe, insbesondere die Auswahl einzelner Förderprojekte, fielen in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Staats und der betroffenen Regionen. Der Fonds unterläge den üblichen Gemeinschaftsbestimmungen für Finanzhilfen, auch in Bezug auf die Kontrolle.

Schaffung einer Reserve innerhalb des EU-Haushalts

Die Einrichtung eines neuen Fonds im EU-Haushalt setzt zwei Maßnahmen voraus: Schaffung eines Instrumentariums zur Bereitstellung der Gelder (entweder eine neue Nothilfereserve oder ein neues Flexibilitätsinstrument) und die Festlegung einer neuen operationellen Haushaltslinie, auf die die Gelder für die Inanspruchnahme transferiert werden können. Letzteres macht eine entsprechende Rechtsgrundlage notwendig.

- Neue Nothilfereserve

Entsprechend der für Drittländer existierenden Katastrophenhilfe-Reserve würde unter Rubrik 6 der Finanziellen Vorausschau (Reserven) eine neue Reserve eingerichtet, deren Mittel nur im Falle einer Inanspruchnahme abgerufen würden. Hierzu wäre eine Revision der interinstitutionellen Vereinbarung und der entsprechenden Finanziellen Vorausschau notwendig.

- Neues Flexibilitätsinstrument

Mit einem neuen Flexibilitätsinstrument für Katastrophen könnte man auf unvorhersehbare und außergewöhnliche Situationen reagieren, unter Beibehaltung der Obergrenzen der globalen Finanziellen Vorausschau von Berlin. Ein solches neues Instrument könnte einfach durch eine Revision der interinstitutionellen Vereinbarung eingerichtet werden, bei der die Vorschriften für die Inanspruchnahme festgelegt würden. Die notwendigen Mittel würden auch hier nur bei einer Inanspruchnahme abgerufen. Verfahrenstechnisch wäre seine Einrichtung insofern einfacher, als hierzu weder eine Änderung des Eigenmittelbeschlusses noch der Verordnung über die Haushaltsdisziplin notwendig wären.

Im Interesse einer möglichst zügigen Umsetzung empfiehlt die Kommission das Konzept der Schaffung eines neuen Flexibilitätsinstruments. Dabei sollte ein Betrag von mindestens 500 Mio. EUR bereits 2002 zur Verfügung stehen als unmittelbares sichtbares Zeichen der europäischen Solidarität gegenüber den Katastrophegeschädigten. Sollte auf mittlere Sicht dieses Konzept gewählt werden, so müsste der jährliche Betrag mindestens 500 Mio. EUR betragen und könnte bis 1 Mrd. EUR erreichen. Im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau könnten auch andere Optionen und Mechanismen erwogen werden.

- Schaffung einer Rechtsgrundlage

Rat und Parlament müssen auf entsprechenden Vorschlag der Kommission die operationellen Modalitäten und die Kriterien für die Bereitstellung der Fazilität einen entsprechenden Rechtsakt beschließen.

- Haushaltlinien zur Durchführung der globalen Nothilfe

Die neuen Haushaltslinien könnten in Rubrik 2 der Finanziellen Vorausschau (strukturpolitische Maßnahmen) untergebracht werden, wobei klar ist, dass die normalen FEDER-Planungsbestimmungen hier nicht wirksam werden, oder in Rubrik 3 bzw. Rubrik 7 für die in Beitrittsverhandlungen stehenden Länder.

Inanspruchnahme des Fonds im Jahr 2002

Zur Schaffung des neuen Instruments sind drei Beschlussfassungen notwendig: eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Parlament, Rat und Kommission, die Verabschiedung einer Rechtsgrundlage und die Schaffung neuer Haushaltslinien. Diese Verfahren sind durchaus praktikabel und innerhalb eines relativ kurzen Zeitrahmens durchführbar, sofern alle Institutionen der Initiative höchste Priorität einräumen. Neue Gelder könnten durch einen Nachtragshaushalt verfügbar gemacht werden, dessen Verabschiedung durch die Haushaltsbehörde nur wenige Wochen in Anspruch nehmen würde.

Künftige Maßnahmen

Diskussionen mit der Haushaltsbehörde: September 2002

Vorschläge: September 2002

8. Fazit

Diese Mitteilung bringt den Willen und die Bereitschaft der Europäischen Kommission zum Ausdruck, im Zeichen der Solidarität den von der Flutkatastrophe betroffenen Mitgliedstaaten und Bewerberländern zu helfen.

Als ersten Schritt und angesichts der Dringlichkeit der zu treffenden Maßnahmen schlägt die Mitteilung kurzfristig die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel vor, insbesondere die Umschichtung der Strukturfonds und anderer Hilfsgelder. Die Kommission erkennt auch die Notwendigkeit, so weit wie möglich Flexibilität und vereinfachte Verwaltungsverfahren zu gewährleisten.

Der Kommission ist klar, dass in diesem Stadium nicht alle Probleme befriedigend gelöst werden können. Spezielle Beschlüsse und Initiativen bleiben späteren legislativen und administrativen Vorschlägen vorbehalten, die dem Kollegium zu gegebener Zeit und nach den vorgeschriebenen Verfahren zur Genehmigung vorgelegt werden.

Damit die Gemeinschaft bei größeren Katastrophen wirksamer eingreifen kann, schlägt die Kommission die Einrichtung eines EU-Katastrophenfonds vor. Der Fonds würde mit mindestens 500 Mio. EUR ausgestattet und könnte vor Ende des Jahres operationell sein.

Längerfristig will die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur wirksameren Vorsorge vor Naturkatastrophen fördern.

Top