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Document 32009R1023

Verordnung (EG) Nr. 1023/2009 der Kommission vom 29. Oktober 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ L 283, 30.10.2009, p. 5–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 16 Volume 002 P. 130 - 146

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/1023/oj

30.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 283/5


VERORDNUNG (EG) Nr. 1023/2009 DER KOMMISSION

vom 29. Oktober 2009

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

(2)

Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der in Artikel 3 und 4 der Verordnung genannten Statistiken bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Statistiken (2) eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft sind die in Anhang I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. Oktober 2009

Für die Kommission

Joaquín ALMUNIA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.

(2)  ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.


ANHANG I

MODUL 1:   UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a)   Für das Bezugsjahr 2010 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählte Themen bereitzustellen:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen;

Vorgänge im Bereich elektronischer Handel und elektronischer Geschäftsverkehr;

IKT-Sicherheit;

IKT-Ausgaben und -Investitionen.

b)   Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

Nutzung von Computern.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Prozentsatz der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen;

Nutzung eines internen Computernetzes (z. B. LAN);

Nutzung eines Mitarbeiterportals (Intranet);

Nutzung des Extranets;

Nutzung von freien oder quelloffenen Betriebssystemen wie Linux (d. h. von Betriebssystemen, deren Quellcode verfügbar ist, für die keine Lizenzgebühren erhoben werden und die geändert und/oder (weiter)verbreitet werden dürfen).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die ein internes Computernetz (z. B. LAN) nutzen:

Nutzung eines drahtlosen Zugangs zum internen Computernetz (z. B. LAN).

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Zugang zum Internet.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Prozentanteil der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen, der mit dem World Wide Web verbunden ist;

Internetanschluss: herkömmliches Modem oder ISDN;

Internetanschluss: DSL;

Internetanschluss: andere ortsfeste Internetverbindung;

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über 3G-Telefongerät;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über tragbaren Computer (Laptop) mit einem 3G-Modem;

Internetanschluss: sonstige mobile Verbindung;

(fakultativ) Nutzung des Internets für Bankgeschäfte und Finanzoperationen;

(fakultativ) Nutzung des Internets für Aus- und Weiterbildung;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Kommunikation mit Behörden;

Nutzung einer eigenen Website;

Verwendung digitaler Signaturen in versandten Mitteilungen, d. h. Anwendung von Verschlüsselungsverfahren, die die Authentizität und Integrität der Mitteilung garantieren (da sie die eindeutige Identifizierung des Unterzeichners und die Feststellung nachträglicher Veränderungen ermöglichen).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Internet mit Behörden kommuniziert haben:

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Informationen von Behörden-Websites;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen von Behörden-Websites;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur vollständig elektronischen, d. h. papierfreien Abwicklung von Verfahren;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Einreichung eines Angebots im Rahmen eines elektronischen Ausschreibungssystems (elektronisches Beschaffungswesen).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website:

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Warenkataloge oder Preislisten;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Möglichkeit für Besucher, Produkte zu gestalten oder an ihre Bedürfnisse anzupassen;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Auftragsverfolgung;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: personalisierte Inhalte für regelmäßige/häufigere Nutzer;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

Vorgänge im Bereich elektronischer Handel und elektronischer Geschäftsverkehr

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs (ADE – automated data exchange), der definiert ist als der Austausch von Mitteilungen über beliebige Computernetze in einem vereinbarten Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht, ohne dass die einzelne Mitteilung manuell eingegeben werden muss;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Buchhaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Produktions- oder Dienstleistungsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Vertriebsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Buchhaltung;

Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP – Enterprise Resource Planning) für die interne Weitergabe von Informationen an verschiedene betriebliche Funktionsbereiche (Finanzwesen, Planung, Produktion, Marketing);

Nutzung von Anwendungsprogrammen für die Verwaltung von Informationen über Kunden (Customer Relationship Management – CRM) zwecks Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche;

Nutzung von Anwendungsprogrammen für die Verwaltung von Informationen über Kunden (Customer Relationship Management – CRM) zur Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke (Preisgestaltung, Verkaufsfördermaßnahmen, Wahl der Vertriebskanäle usw.).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die automatisierten Datenaustausch (ADE) nutzen:

Nutzung von ADE für die Versendung von Aufträgen an Zulieferer;

Nutzung von ADE für den Empfang elektronischer Rechnungen;

Nutzung von ADE für die Entgegennahme von Bestellungen;

Nutzung von ADE für die Versendung elektronischer Rechnungen;

Nutzung von ADE für die Versendung oder Empfang von Produktinformationen;

Nutzung von ADE für die Versendung oder Empfang von Frachtpapieren;

(fakultativ) Nutzung von ADE für die Versendung von Zahlungsanweisungen an Finanzinstitute;

(fakultativ) Nutzung von ADE für die Versendung von Daten an Behörden/Empfang von Behördendaten.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Kunden oder Zulieferern;

Aufgabe von Bestellungen über Computernetze im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen über Computernetze im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die auf elektronischem Wege Informationen mit Kunden oder Zulieferern über die Lieferkettenverwaltung austauschen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Informationsaustausch mit Zulieferern über Bestände, Produktionspläne oder Bedarfsvorausschätzungen oder Lieferstandsinformationen;

Informationsaustausch mit Kunden über Bestände, Produktionspläne oder Bedarfsvorausschätzungen oder Lieferstandsinformationen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern oder Kunden über Websites;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern oder Kunden auf elektronischem Wege mit der Möglichkeit einer automatischen Verarbeitung (z. B. EDI-Systeme, XML, EDIFACT usw.).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen erhalten haben und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Prozentsatz des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr, der mit über Computernetze eingegangenen Bestellungen erzielt wurde;

Prozentsatz der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, die auf Bestellungen über Websites zurückgehen;

Prozentsatz der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangen Kalenderjahr, die auf elektronischem Wege eingegangene Bestellungen mit der Möglichkeit einer automatischen Verarbeitung zurückgehen (z. B. EDI-Systeme, XML, EDIFACT usw.);

Nutzung von Verschlüsselungsprotokollen (SSL/TLS) für den Eingang von Bestellungen über Internet.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen aufgegeben haben und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Anteil der Käufe, die auf Bestellungen über Computernetze zurückgehen, am Gesamtwert der Käufe im vorausgegangenen Kalenderjahr in Prozentklassen ([0;<1], [1;<5], [5;<10], [10;<25], [25;<50], [50;<75], [75;100]).

IKT-Sicherheit

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Prozentanteil der Unternehmen mit einer förmlich festgelegten IKT-Sicherheitspolitik einschließlich eines Plans für eine regelmäßige Überprüfung;

Prozentanteil der Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf ihre Pflichten bezüglich IKT-Sicherheit im Rahmen obligatorischer Schulungen oder Präsentationen hinweisen;

Prozentanteil der Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf ihre Pflichten bezüglich IKT-Sicherheit im Rahmen von Verträgen, einschließlich Arbeitsverträgen, hinweisen;

Prozentanteil der Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf ihre Pflichten bezüglich IKT-Sicherheit im Rahmen von Angeboten für freiwillige Schulungen oder allgemein zugänglichen Informationen hinweisen (z. B. Intranet, Unternehmensmitteilungen oder Druckunterlagen);

Prozentanteil der Unternehmen mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit IKT-Systemen mit folgenden Konsequenzen: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten, Datenzerstörung und -korruption aufgrund von Hardware- und Softwarefehlern;

Prozentanteil der Unternehmen mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit IKT-Systemen mit folgenden Konsequenzen: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten aufgrund von Angriffen von außen, z. B. DoS-Angriffe (denial-of-service attacks);

Prozentanteil der Unternehmen mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit IKT-Systemen mit folgenden Konsequenzen: Datenzerstörung oder -korruption aufgrund von Schadsoftware oder nicht autorisiertem Zugriff;

Prozentanteil der Unternehmen mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit IKT-Systemen mit folgenden Konsequenzen: Offenlegung vertraulicher Daten aufgrund von Eindringen von Unbefugten in das System, Pharming- oder Phishing-Angriffen;

(fakultativ) Prozentanteil der Unternehmen mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit IKT-Systemen mit folgenden Konsequenzen: absichtliche oder unabsichtliche Offenlegung vertraulicher elektronischer Daten durch Mitarbeiter;

Prozentanteil der Unternehmen, die folgende interne Einrichtungen oder Verfahren für IKT-Sicherheit verwenden: strenge Passwortauthentifizierung;

Prozentanteil der Unternehmen, die folgende interne Einrichtungen oder Verfahren für IKT-Sicherheit verwenden: Nutzeridentifizierung und authentifizierung mit Hilfe von Hardware-Elementen, z. B. Chipkarten;

(fakultativ) Prozentanteil von Unternehmen, die folgende interne Einrichtungen oder Verfahren für IKT-Sicherheit verwenden: Nutzeridentifizierung und -authentifizierung mit Hilfe biometrischer Methoden;

Prozentanteil von Unternehmen, die folgende interne Einrichtungen oder Verfahren für IKT-Sicherheit verwenden: externe Datensicherung;

Prozentanteil von Unternehmen, die folgende interne Einrichtungen oder Verfahren für IKT-Sicherheit verwenden: Vorgangsprotokollierung zur Analyse von Sicherheitsproblemen.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und über eine förmlich festgelegte IKT-Sicherheitsstrategie verfügen:

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Datenzerstörung oder -korruption aufgrund von Angriffen oder unerwarteten Vorfällen;

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Offenlegung vertraulicher Daten aus Versehen oder aufgrund von Eindringen von Unbefugten in das System, Pharming- oder Phishing-Angriffen;

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten aufgrund von Angriffen von außen, z. B. DoS-Angriffe (denial-of-service attacks).

IKT-Ausgaben und -Investitionen,

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

(fakultativ) Käufe von IT-Gütern (Computer und Peripheriegeräte) und Kommunikationsgütern (Geräte);

(fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von IT-Gütern (Computer und Peripheriegeräte) und Kommunikationsgütern (Geräte) (Investitionen);

(fakultativ) Käufe von sonstigen IKT-Gütern (elektronische Geräte, verschiedene IKT-Komponenten und -Güter, Dienstleistungen bei der Herstellung von IKT-Geräten);

(fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von sonstigen IKT-Gütern (elektronische Geräte, verschiedene IKT-Komponenten und -Güter, Dienstleistungen bei der Herstellung von IKT-Geräten) (Investition);

(fakultativ) Käufe von Software-Paketen und kundenspezifischer Software (Unternehmens- und Produktivitätssoftware und Lizenzdienstleistungen);

(fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von Software-Paketen und kundenspezifischer Software (Unternehmens- und Produktivitätssoftware und Lizenzdienstleistungen) (Investition);

(fakultativ) Gesamtkosten für die Herstellung selbsterstellter Software;

(fakultativ) Anteile der in der Bilanz erfassten Gesamtkosten für die Herstellung selbsterstellter Software (Investition);

(fakultativ) Käufe von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie, Dienstleistungen der Telekommunikation und sonstigen IKT-Dienstleistungen;

(fakultativ) Anteile der in der Bilanz erfassten Käufe von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie, Dienstleistungen der Telekommunikation und sonstigen IKT-Dienstleistungen (Investition);

(fakultativ) Käufe von Mietleasing- und Finanzierungsleasing- oder Mietdienstleistungen für IKT-Geräte;

(fakultativ) Anteile der in der Bilanz erfassten Käufe von Finanzierungsleasingdienstleistungen an allen Leasing- und Mietdienstleistungen für IKT-Geräte (Investition).

c)   Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Zeitaufwand für die Beantwortung des Fragebogens (in Minuten).

Variablen zum Thema IKT-Ausgaben und -Investitionen, die für alle Unternehmen aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen sind:

(fakultativ) Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer);

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer);

(fakultativ) Gesamtinvestitionswert im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

Für Unternehmen, die nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen, zu erhebende Variablen:

Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer);

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

2.   ERFASSUNGSBEREICH

Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstaben b und c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.

a)

Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

NACE-Kategorie

Bezeichnung

Abschnitt C

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Abschnitt D, E

Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Abschnitt F

Baugewerbe/Bau

Abschnitt G

Handel Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Abschnitt H

Verkehr und Lagerei

Abschnitt I

Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Abschnitt J

Information und Kommunikation

Klassen 64.19, 64.92, 66.12 und 66.19

Gruppen 65.1 und 65.2

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Abschnitt L

Grundstück- und Wohnungswesen

Abteilung 69–74

Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Abschnitt N

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Gruppe 95.1

Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

b)

Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

c)

Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.   BEZUGSZEITRÄUME

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist das Jahr 2009. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2010.

4.   AUFSCHLÜSSELUNG

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:

a)   Nach Wirtschaftszweigen: gemäß folgenden NACE-Rev. 2-Aggregaten:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

 

10–18

 

19–23

 

24–25

 

26–33

 

35–39

 

41–43

 

45–47

 

49–53

 

55

 

58–63

 

64.19 + 64.92 + 65.1 + 65.2 + 66.12 + 66.19

 

68

 

69–74

 

77–82

 

26.1–26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62.01, 62.02, 62.09, 63.1, 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

 

10–12

 

13–15

 

16–18

 

26

 

27–28

 

29–30

 

31–33

 

45

 

46

 

47

 

55–56

 

58–60

 

61

 

62–63

 

64.19 + 64.92

 

65.1 + 65.2

 

66.12 + 66.19

 

77–78 + 80-82

 

79

 

95.1

b)   Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

 

10 oder mehr Beschäftigte

 

10 bis 49 Beschäftigte

 

50 bis 249 Beschäftigte

 

250 oder mehr Beschäftigte

Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Fakultativ sind die Variablen für Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte“ und „5 bis 9 Beschäftigte“ bereitzustellen.)

Größenklasse

 

Weniger als zehn Beschäftigte

 

Weniger als fünf Beschäftigte (fakultativ)

 

5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

5.   PERIODIZITÄT

Die Daten sind einmalig für das Jahr 2010 vorzulegen.

6.   FRISTEN

a)

Die aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 – gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichnet – sind vor dem 5. Oktober 2010, bzw., im Falle der Daten zum Thema IKT-Ausgaben und -Investitionen, vor dem 30. Juni 2011, an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den Eurostat-Vorgaben.

b)

Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 31. Mai 2010 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

c)

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 5 November 2010, bzw. im Falle der Daten zum Thema IKT-Ausgaben und -Investitionen bis zum 31. Juli 2011 an Eurostat zu übermitteln. Der Bericht zur Qualität wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.


ANHANG II

MODUL 2:   EINZELPERSONEN, HAUSHALTE UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a)   Für das Bezugsjahr 2010 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählte Themen bereitzustellen:

Zugang zu IKT-Systemen und Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

IKT-Sicherheit;

IKT-Kompetenz;

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet,

b)   Folgende Variablen sind zu erheben:

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

Für alle Haushalte zu erhebende Variablen:

Verfügbarkeit eines Computers zu Hause;

Internet-Zugang zu Hause, unabhängig davon, ob der Zugang tatsächlich genutzt wird.

Zu erhebende Variablen für Haushalte, die zu Hause Zugang zum Internet haben:

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: Desktop-Computer;

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: tragbarer Computer (Laptop);

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: andere mobile Geräte;

(fakultativ) für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: internetfähiges Mobiltelefon;

(fakultativ) für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: Handheld-Computer;

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: internetfähiger Fernseher;

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: Spielkonsole;

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: unbekannt;

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Modem (Wählanschluss über normale Telefonverbindung) oder ISDN;

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: DSL (z. B. ADSL, SHDSL usw.);

Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Festnetz (z. B. Kabel, Glasfaser, Ethernet, PLC);

Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Festnetz, drahtlos (z. B. Satellit, WiFi, WiMax);

Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: drahtlose Mobilverbindung (z. B. UMTS);

(fakultativ) Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: drahtlose Mobilverbindung über ein 3G-Telefongerät (z. B. UMTS, mobile WiMax-Verbindung),

(fakultativ) Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: drahtlose Mobilverbindung über ein 3G-Modem (USB-Stick, Laptop-Karte);

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Mobiltelefon über Schmalbandverbindung (GPRS usw.).

Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

letzte Nutzung eines Computers, zu Hause, am Arbeitsplatz oder an sonstigem Ort (innerhalb der letzten drei Monate; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; ein Computer wurde noch nie benutzt).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die innerhalb der letzten drei Monate einen Computer genutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Computernutzung (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens ein Mal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als ein Mal pro Monat);

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: zu Hause;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: am Arbeitsplatz (nicht zu Hause);

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: in einer Bildungseinrichtung;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: bei einer anderen Person zu Hause;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: anderer Ort (öffentliche Bibliothek, Hotel, Flughafen, Internet-Café usw.).

Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

letzte Nutzung des Internets (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; das Internet wurde noch nie genutzt).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben:

letzte Internet-Geschäftstransaktion zu Privatzwecken (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens ein Mal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als ein Mal pro Monat);

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: zu Hause;

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: am Arbeitsplatz (nicht zu Hause);

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: in einer Bildungseinrichtung;

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: bei einer anderen Person zu Hause;

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: anderer Ort;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: öffentliche Bibliothek;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Postamt;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: öffentliche Einrichtung, Gemeindeamt oder Behörde;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Gemeinschafts- oder Freiwilligenorganisation;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Internetcafe;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Hotspot (in Hotels, auf Flughäfen, an öffentlichen Orten usw.);

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang: Mobiltelefon (oder Smartphone),

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang: Mobiltelefon (oder Smartphone) über GPRS;

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang: Mobiltelefon (oder Smartphone) über UMTS, HSDPA (3G, 3G+);

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang: Handheld-Computer (Palmtop, PDA);

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang: tragbarer Computer (Laptop) an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang: sonstige Geräte;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internettelefonie, Internet-Videoanrufe (über Webcam);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Mitteilungen in Chat-Räumen, Social Networking-Websites, Blogs, Newsgroups oder Online-Diskussionsforen abzusetzen, Nutzung von Sofortübermittlungssystemen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren und Dienstleistungen zu finden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und Beherbergung in Anspruch zu nehmen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Web-Radio zu hören und/oder Web-Fernsehen zu schauen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um selbst geschaffenen Inhalt (Text, Bilder, Fotos, Videos, Musik usw.) auf eine für andere zugängliche Website zu laden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Software (keine Spielsoftware) herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Spiele, Bilder, Filme oder Musik zu spielen oder herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um eine Stelle zu suchen oder eine Stellenbewerbung einzureichen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsinformationen zu suchen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking;

(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, z. B. über Auktionen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Aus- und Weiterbildungs- oder Schulungsangebote zu suchen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um einen Online-Kurs (jeglicher Fachrichtung) zu absolvieren;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um das Internet für Lernzwecke zu durchsuchen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Behörden-Websites abzurufen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von Behörden-Webseiten herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken genutzt haben, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen:

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen, die der/die Betreffende zum regelmäßigen Bezug abonniert hat.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Behörden-Websites abzurufen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von Behörden-Webseiten herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln.

Nutzung des Internets für Wetten (z. B. Sportwetten), Glücksspiele oder Lotto in den letzten zwölf Monaten.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet für Privatzwecke für Transaktionen des elektronischen Handels genutzt haben:

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Lebensmitteln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Gebrauchsgütern;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Arzneimitteln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Filmen oder Musik (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen (darunter elektronischen Büchern) (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit elektronischem Unterrichtsmaterial);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von elektronischem Unterrichtsmaterial (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Bekleidung oder Sportartikeln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Videospielsoftware und Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit sonstiger Computer-Software und Aktualisierungen);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von sonstiger Computersoftware und Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit Videospielsoftware und Aktualisierungen);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Computerhardware;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung elektronischer Geräte (einschl. Kameras);

Nutzung des Internets zur Bestellung von Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Fernsehen, Breitbandanschlüsse, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten usw.);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten für den Kauf von Aktien, Versicherungspolicen oder anderen Finanzdienstleistungen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Ferienunterkünften (Hotel usw.);

Nutzung des Internets zur Bestellung anderer Reisedienstleistungen (Fahrkarten, Autovermietung usw.);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Waren oder Dienstleistungen;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei inländischen Anbietern in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus anderen EU-Ländern in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus der übrigen Welt in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen: Ursprungsland der Verkäufer unbekannt.

IKT-Sicherheit

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Einschätzung der Gefährdungsstufe bei privater Internet-Nutzung: Daten- oder Zeitverlust durch Virusbefall oder sonstigen Computerschaden (z. B. durch Würmer oder Trojaner) (hoch, niedrig, Null);

Einschätzung der Gefährdungsstufe bei privater Internet-Nutzung: Empfang von unerwünschten E-Mail-Nachrichten („Spam“) (hoch, niedrig, Null);

Einschätzung der Gefährdungsstufe bei privater Internet-Nutzung: Missbrauch persönlicher Daten, die über das Internet verschickt werden, und/oder sonstige Verletzungen der Privatsphäre (z. B. Missbrauch von Fotos, Videos, persönlichen Daten auf Gemeinschaftswebseiten) (hoch, niedrig, Null);

Einschätzung der Gefährdungsstufe bei privater Internet-Nutzung: finanzielle Verluste durch betrügerische Nachrichten („Phishing“) oder Umleitung zu gefälschten Webseiten mit der Aufforderung zur Angabe persönlicher Informationen („Pharming“) (hoch, niedrig, Null);

Einschätzung der Gefährdungsstufe bei privater Internet-Nutzung: finanzielle Verluste durch betrügerische Verwendung von Zahlungskarten (Kredit- oder Debitkarte) (hoch, niedrig, Null);

Einschätzung der Gefährdungsstufe bei privater Internet-Nutzung: Zugriff von Kindern auf für Kinder ungeeignete Websites, bzw. Kontakt von Kindern zu potenziell gefährlichen Personen über einen im Haushalt befindlichen Computer (hoch, niedrig, Null);

Probleme bei privater Internet-Nutzung in den vorausgegangenen zwölf Monaten: Daten- oder Zeitverlust durch Virusbefall oder sonstigen Computerschaden (z. B. durch Würmer oder Trojaner);

Probleme bei privater Internet-Nutzung in den vorausgegangenen zwölf Monaten: Empfang von unerwünschten E-Mail-Nachrichten („Spam“);

Probleme bei privater Internet-Nutzung in den vorausgegangenen zwölf Monaten: Missbrauch persönlicher Daten, die über das Internet verschickt werden, und/oder sonstige Verletzungen der Privatsphäre (z. B. Missbrauch von Fotos, Videos, persönlichen Daten auf Gemeinschaftswebseiten);

Probleme bei privater Internet-Nutzung in den vorausgegangenen zwölf Monaten: finanzielle Verluste durch betrügerische Nachrichten („Phishing“) oder Umleitung zu gefälschten Webseiten mit der Aufforderung nach Angabe persönlicher Informationen („Pharming“);

Probleme bei privater Internet-Nutzung in den vorausgegangenen zwölf Monaten: finanzielle Verluste durch betrügerische Verwendung von Zahlungskarten (Kredit- oder Debitkarte);

Probleme bei privater Internet-Nutzung in den vorausgegangenen zwölf Monaten: Zugriff von Kindern auf für Kinder ungeeignete Websites, bzw. Kontakt von Kindern zu potenziell gefährlichen Personen über einen im Haushalt befindlichen Computer;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei Kauf oder Bestellung von Waren oder Dienstleistungen für private Zwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei Banktätigkeiten, wie z. B. Kontoverwaltung für private Zwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei der Bereitstellung persönlicher Informationen für Online-Gemeinschaften zur Bildung sozialer und beruflicher Netzwerke in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei der Kommunikation mit Ämtern und Behörden für private Zwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis beim Herunterladen von Software, Musik- und Videodateien, Spielen und sonstigen Daten für private Zwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei der Internetnutzung mit Hilfe eines mobilen Gerätes (z. B. Laptop) über eine drahtlose Verbindung von anderen Standorten als von zuhause aus in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung beliebiger Software oder Programme für IT-Sicherheit (Antivirus-, Antispamsoftware, Firewall usw.) als Schutz des privaten Computers und der privaten Daten (ja; nein; weiß nicht; nicht zutreffend, da kein Computer vorhanden);

Frequenz der Erstellung von Sicherheitskopien oder Backup-Dateien (private Dokumente, Bilder usw.) vom Computer auf beliebige externe Speichermedien, z. B. CD, DVD, externe Festplatten, USB-Speichergeräte oder Speicherplatz auf Internet-Servern (immer oder fast immer; manchmal; niemals oder kaum; nicht zutreffend, da keine Dateien auf dem Computer gespeichert werden).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die innerhalb der letzten zwölf Monate das Internet genutzt und beliebige Software oder Programme für IT-Sicherheit als Schutz des privaten Computers und der privaten Daten eingesetzt haben:

Nutzung eines Virenschutz- und/oder eines Antispyware-Programms;

Nutzung einer Hardware- oder Software-Firewall;

Nutzung eines E-Mail-Filters als Schutz vor Spam-Nachrichten;

Nutzung von Software für elterliche Kontrolle und Webfilter;

Nutzung sonstiger Software oder Programme für IT-Sicherheit;

Nutzung eines Softwarepakets mit unbekannten Komponenten;

Aktualisierung der genutzten Sicherheitsprodukte (ja, sobald eine neue Version vorliegt, automatisch oder manuell; ja, manchmal bzw. wenn daran gedacht wird; nein).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die innerhalb der letzten zwölf Monate das Internet genutzt und beliebige Software oder Programme für IT-Sicherheit als Schutz des privaten Computers und der privaten Daten eingesetzt haben, aber keine Aktualisierung der Sicherheitsprodukte vorgenommen haben:

Gründe dafür, keine Aktualisierung der Sicherheitsprodukte vorgenommen zu haben: Aktualisierung wird als unnötig empfunden, da das Risiko nicht hoch genug eingeschätzt wird;

Gründe dafür, keine Aktualisierung der Sicherheitsprodukte vorgenommen zu haben: fehlende Kenntnisse darüber, wie die Aktualisierung vorzunehmen ist;

Gründe dafür, keine Aktualisierung der Sicherheitsprodukte vorgenommen zu haben: Die Aktualisierung wird nicht als wirksam eingeschätzt;

Gründe dafür, keine Aktualisierung der Sicherheitsprodukte vorgenommen zu haben: Die Aktualisierung wird als zu teuer eingeschätzt;

Gründe dafür, keine Aktualisierung der Sicherheitsprodukte vorgenommen zu haben: sonstige Gründe.

IKT-Kompetenz

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben:

(fakultativ) letzte Schulung von mindestens drei Stunden zu Fragen der Computerbenutzung (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor einem bis drei Jahren, vor mehr als drei Jahren, nie eine Schulung besucht).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben:

Internet-Kenntnisse: Nutzung einer Suchmaschine bei der Informationsrecherche;

Internet-Kenntnisse: Verschicken von E-Mail mit Dateianhängen;

Internet-Kenntnisse: Absetzen von Mitteilungen in Chat-Räumen, Newsgroups oder Online-Diskussionsforen;

Internet-Kenntnisse: Nutzung des Internet für Telefonanrufe;

Internet-Kenntnisse: Nutzung des Peer-to-Peer-Filesharing für den Austausch von Filmen, Musik usw.;

Internet-Kenntnisse: Einrichten einer Webseite.

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet,

Zu erhebende Variablen für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben:

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Internetzugang andernorts;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Internet nicht erwünscht (wegen schädlicher Inhalte usw.);

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Bedarf für das Internet (nicht nützlich, nicht interessant usw.);

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Gerätekosten zu hoch;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Zugangskosten zu hoch (Telefon usw.);

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: fehlende Kenntnisse;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre oder der Sicherheit;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: körperliche Behinderung;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: andere als die genannten Gründe.

2.   ERFASSUNGSBEREICH

a)

Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe 16 bis 74 Jahre.

b)

Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.

c)

Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte bzw. Einzelpersonen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaates.

3.   BEZUGSZEITRAUM

Der Hauptbezugszeitraum für die zu erhebenden Statistiken ist das erste Quartal 2010.

4.   AUFSCHLÜSSELUNG

a)

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);

(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2,

Lage der Region: in unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen (einschließlich Phasing-out-Regionen); in unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallenden Regionen;

Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mittelstark besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten;

Art des Haushalts: Anzahl der Haushaltsangehörigen (gesondert zu erfassen: Anzahl der Kinder unter 16 Jahren).

b)

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);

(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2,

Lage der Region: in unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen (einschließlich Phasing-out-Regionen); in unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallenden Regionen;

Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mittelstark besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten;

Geschlecht: männlich; weiblich;

Alter (als Wert oder nach Altersgruppen): unter 16 (fakultativ); 16 bis 24; 25 bis 34; 35 bis 44; 45 bis 54; 55 bis 64; 65 bis 74; über 74 (fakultativ);

höchster Bildungsabschluss gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 97): niedrig (ISCED 0, 1 oder 2); mittel (ISCED 3 oder 4); hoch (ISCED 5 oder 6);

Erwerbsstatus: Angestellte oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige; Arbeitslose; nicht im Erwerbsleben stehende Schüler und Studenten; andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen;

Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-88): Arbeiter; Angestellte; IKT-Kräfte, Nicht-IKT-Kräfte.

5.   PERIODIZITÄT

Die Daten sind einmalig für das Jahr 2010 vorzulegen.

6.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

a)

Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 5. Oktober 2010 an Eurostat übermittelt. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den Eurostat-Vorgaben.

b)

Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 31. Mai 2010 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

c)

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird bis zum 5. November 2010 an Eurostat übermittelt. Der Bericht zur Qualität wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.


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