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Document 31998Y0103(01)

Entschließung des Rates vom 16. Dezember 1997 über die frühzeitige Vermittlung der Sprachen der Europäischen Union

OJ C 1, 3.1.1998, p. 2–3 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

31998Y0103(01)

Entschließung des Rates vom 16. Dezember 1997 über die frühzeitige Vermittlung der Sprachen der Europäischen Union

Amtsblatt Nr. C 001 vom 03/01/1998 S. 0002 - 0003


ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 16. Dezember 1997 über die frühzeitige Vermittlung der Sprachen der Europäischen Union (98/C 1/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 126, Absatz 2 erster Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Union zeichnet sich in erster Linie durch ihre kulturelle Vielfalt aus, die unter anderem in einem großen Sprachenreichtum zum Ausdruck kommt und die beim Aufbau der Union immer respektiert wurde.

(2) Die Förderung der Sprachenvielfalt wird in diesem Kontext zu einem der Ziele des Schulunterrichts.

(3) Die verschiedenen europäischen Aktionen, die seit 1976 durchgeführt wurden, zeugen von dem Bemühen, die Wahrung des sprachlichen und kulturellen Erbes zu einem der Schlüsselelemente des europäischen Aufbauwerks zu machen.

(4) Verschiedene Mitgliedstaaten haben auf nationaler Ebene Experimente durchgeführt, die evaluiert werden sollten, um sie für eine frühzeitige Vermittlung von Fremdsprachen in vollem Umfang nutzbar zu machen.

(5) In anderen Mitgliedstaaten wird am Ende der Grundschulstufe mit der Vermittlung einer Fremdsprache begonnen, was ebenfalls zufriedenstellende Ergebnisse bringt.

(6) 1989 wurde das LINGUA-Programm angenommen, das 1995 im Rahmen der sektorübergreifenden Aktionen des SOKRATES-Programms teilweise integriert und ausgebaut wurde. Mit dem LINGUA-Programm soll die Kenntnis der Sprachen der Union, insbesondere der weniger verbreiteten und seltener unterrichteten Sprachen quantitativ und qualitativ verbessert werden. Es hat damit zu einem besseren Verständnis und zu einer größeren Solidarität zwischen den Völkern der Europäischen Union beigetragen.

(7) In den Schlußfolgerungen des Rates und der im Rat vereinten Minister für das Bildungswesen vom 4. Juni 1984 kamen die Mitgliedstaaten überein, alle geeigneten Maßnahmen zu fördern, damit so viele Schüler wie möglich während ihrer Pflichtschulzeit praktische Kenntnisse in zwei Fremdsprachen erlangen.

(8) In der Entschließung des Rates vom 31. März 1995 wird die Entwicklung und die Vervollkommnung der Sprachkompetenz der Bürger in den Vordergrund gerückt und betont, daß den Schülern generell die Möglichkeit geboten werden sollte, zwei Fremdsprachen aus der Union zu lernen. Der Rat bestätigt in der genannten Entschließung, daß bereits in der Elementarschule die frühzeitige Vermittlung von Fremdsprachen eingeführt oder erweitert werden sollte.

(9) Die Kommission geht in dem 1995 vorgelegten Weißbuch "Lehren und Lernen: Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" von der Feststellung aus, daß "das Beherrschen mehrerer Gemeinschaftssprachen zu einer unabdingbaren Voraussetzung dafür geworden ist, daß die Bürger der Union die beruflichen und persönlichen Möglichkeiten nutzen können, die sich ihnen mit der Vollendung des Binnenmarktes ohne Grenzen bieten", und tritt für die effektive Beherrschung von drei Sprachen der Union ein.

(10) Die Verbesserung der sprachlichen und interkulturellen Kenntnisse der Bürger ist eine Voraussetzung für die Entwicklung der Europabürgerschaft.

I. ALLGEMEINE ÜBERLEGUNGEN

Es sind Überlegungen darüber anzustellen, wie zum einen die kulturelle und sprachliche Vielfalt erhalten und zum anderen die Mehrsprachigkeit in Europa gefördert werden kann, wobei die Gleichrangigkeit aller Sprachen der Union bekräftigt werden muß. Die frühzeitige Vermittlung von Fremdsprachen kann einen qualitativen Beitrag zum Erlernen von Fremdsprachen und somit zur Verwirklichung dieser Ziele leisten. Mittelfristig kann sie jedem Bürger den Zugang zu dem in der sprachlichen Vielfalt wurzelnden kulturellen Reichtum Europas ermöglichen.

Das frühzeitige Erlernen mit einer oder mehreren Fremdsprachen und die Sprachsensibilisierung - besonders wenn sie auf spielerische Weise erfolgt - in einem Alter, in dem die Lernstrukturen noch flexibel sind und die intellektuelle Aufnahmefähigkeit am größten ist, können die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, die ein späteres Erlernen weiterer Fremdsprachen begünstigen, und somit zum angestrebten Erlernen von zwei Fremdsprachen aus der Union beitragen. Darüber hinaus würde die Integration dieser Fremdsprachenvermittlung und -sensibilisierung in die Pflichtschulzeit bewirken, daß dies allen Schülern zugute kommt. Zudem kann das Erlernen von Fremdsprachen im jungen Alter durch das Kennenlernen des anderen zu einem besseren Verständnis, einem größeren gegenseitigen Respekt der Kinder und Jugendlichen untereinander und zur Aufgeschlossenheit für den kulturellen Reichtum Europas beitragen -

II. ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN:

im Rahmen ihrer jeweiligen politischen, rechtlichen, haushaltspolitischen sowie bildungs- und ausbildungspolitischen Gegebenheiten und Grenzen

- nach Möglichkeit die frühzeitige Vermittlung von Fremdsprachen und dabei auch ein breiteres Sprachenangebot unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen und unter Nutzung bestehender Initiativen zu fördern;

- auf eine europäische Zusammenarbeit zwischen den Schulen, die eine frühzeitige Fremdsprachenvermittlung in mindestens einer anderen Sprache der Union als der Muttersprache bzw. der Muttersprachen anbieten, hinzuwirken und die virtuelle sowie nach Möglichkeit auch die physische Mobilität der Schüler zu fördern;

- auf ein kontinuierliches Angebot mehrerer Fremdsprachen hinzuwirken;

- allen Beteiligten, insbesondere den Eltern, die positiven Auswirkungen einer frühzeitigen Vermittlung von Fremdsprachen bewußt zu machen;

- Maßnahmen zur Entwicklung und Verbreitung von besonders geeigneten Unterrichtsmitteln und von Multimedia-Material für die frühzeitige Vermittlung von Sprachen der Union zu fördern;

- Maßnahmen zur Vorbereitung der für den frühzeitigen Fremdsprachenunterricht eingesetzten Lehrkräfte auf die neuen Anforderungen zu fördern -

III. FORDERT DIE KOMMISSION AUF,

die Aktionen der Mitgliedstaaten, mit denen die in Abschnitt II genannten Ziele verfolgt werden, zu unterstützen und im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsprogramme das frühzeitige Erlernen von Sprachen der Union zu fördern, indem sie

- die Maßnahmen zum Ausbau der europäischen Zusammenarbeit sowie Maßnahmen zur Verbreitung und zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Methoden in diesem Bereich unterstützt;

- die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung von Lehrmethoden, Lehrmitteln (einschließlich Multimedia-Material) und entsprechenden Bewertungsmethoden für die frühzeitige Fremdsprachenvermittlung unterstützt;

- die Verbreitung von geeignetem, hochwertigem Lehrmaterial durch europäische Netze unterstützt;

- Maßnahmen unterstützt, die zum einen auf die Mobilität der Lehrkräfte und zum anderen auf die Aktualisierung und Verbesserung der für eine frühzeitige Vermittlung von Fremdsprachen erforderlichen Fähigkeiten abzielen;

- die Zusammenarbeit zwischen Ausbildungseinrichtungen für Lehrkräfte fördert und sich dabei z. B. für die Schaffung anrechenbarer Studieneinheiten einsetzt;

- Begegnungen zwischen Schülern insbesondere über die virtuelle Mobilität fördert;

- bei den Überlegungen zur künftigen Zusammenarbeit im Bildungsbereich der frühzeitigen Vermittlung von Fremdsprachen Rechnung

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