EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 31975D0038

75/38/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 14. Oktober 1974 zur Genehmigung des Erwerbs der Aktien der Lye Trading Company Ltd. durch die British Steel Corporation (Nur der englische Text ist verbindlich)

OJ L 13, 18.1.1975, p. 45–47 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1975/38/oj

31975D0038

75/38/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 14. Oktober 1974 zur Genehmigung des Erwerbs der Aktien der Lye Trading Company Ltd. durch die British Steel Corporation (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 013 vom 18/01/1975 S. 0045 - 0047


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. Oktober 1974 zur Genehmigung des Erwerbs der Aktien der Lye Trading Company Ltd. durch die British Steel Corporation (Nur der englische Text ist verbindlich) (75/38/EGKS)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

auf Grund des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere des Artikels 66,

auf Grund der Entscheidung Nr. 24/54 der Hohen Behörde vom 6. Mai 1954 betreffend eine Verordnung über die Tatbestandsmerkmale der Kontrolle eines Unternehmens auf Grund des Artikels 66 § 1 des Vertrages (1),

auf Grund des Antrags der British Steel Corporation, London, vom 20. Mai 1974, auf Genehmigung des Erwerbs der Gesamtheit oder Mehrheit der Aktien der Gesellschaft Lye Trading Company Ltd., Lye, Stourbridge, Worcestershire, über ihre Tochtergesellschaft British Steel Corporation (UK) Ltd.,

nach Einholung der Äusserungen der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland,

in Erwägung folgender Gründe:

I.

Die British Steel Corporation, London (BSC), ist ein Stahl erzeugendes Unternehmen im Sinne von Artikel 80 des Vertrages mit einem Grundkapital von 500 Mill. Pfund.

Die British Steel Corporation (UK) Ltd., die für die Investitionen der BSC in britischen Gesellschaften gegründet wurde, ist zu 99,9 % Tochtergesellschaft der BSC.

Die BSC hält sämtliche Aktien im Wert von 27 004 £ der H.F. Spencer & Co. Ltd., Wolverhampton (Spencer), eines Stahlhandelsunternehmens im Sinne von Artikel 80. Die BSC hat die Möglichkeit, Spencer im Sinne der Entscheidung Nr. 24/54 zu kontrollierren ; demnach sind die BSC und Spencer in Sinne des Artikels 66 § 1 zusammengeschlossen.

Die Lye Trading Co. Ltd., Lye, Stourbridge, eine Holdinggesellschaft mit einem eingezahlten Aktienkapital von 813 283 £, hält sämtliche Aktien folgender, hauptsächlich den Stahlhandel betreibender Unternehmen: >PIC FILE= "T0004882"> (1)ABl. der EGKS vom 11.5.1954, S. 345.

Die Lye Trading Co. Ltd., die diese Unternehmen kontrolliert, bildet mit ihnen einen Zusammenschluß (Lye).

Das beabsichtigte Vorgehen wird der BSC die Kontrolle über Lye verschaffen und demnach zu einem Zusammenschluß zwischen BSC und Lye führen.

II.

Im Jahre 1973 erzeugte die BSC ca. 24 Mill. Tonnen Rohstahl und lieferte 16,4 Mill. Tonnen EGKS-Stahlerzeugnisse ; somit wurde sie zum grössten Stahlerzeuger der Gemeinschaft. Der britische Markt für EGKS-Stahlerzeugnisse wurde zu 72 % von BSC versorgt ; die übrigen 28 % wurden von sonstigen britischen Erzeugern oder durch Einfuhren geliefert. Der Umsatz der BSC an Stahlerzeugnissen in ihrem Geschäftsjahr 1973/1974 betrug 1 336 Mill. £.

Die BSC liefert fast alle ihre EGKS-Stahlerzeugnisse direkt ab Werk an Stahlverbraucher oder von ihr unabhängige Stahlhändler, von denen viele vor dem Weiterverkauf an die Verbraucher den Stahllagerhandel und Verarbeitungstätigkeiten ausüben. Die eigene Lagerhandelstätigkeit der BSC für EGKS-Stahlerzeugnisse ist auf etwa 1 % ihrer Lieferungen dieser Erzeugnisse begrenzt und wird hauptsächlich von Spencer betrieben, die 90 000 Tonnen EGKS-Stahlerzeugnisse jährlich ausschließlich am britischen Markt lagert, verarbeitet und liefert. Spencer mit einem jährlichen Umsatz von etwa 8 Mill. £ betreibt den Lagerhandel von Wolverhampton und Swansea aus.

Lye betreibt den Lagerhandel mit EGKS-Stahlerzeugnissen, von denen viele nach Kundenforderungen in Länge bzw. Breite geschnitten werden. Lye hat Läger in Stourbridge (Worcestershire), Pontardulais (Glamorgan), East Kilbride (Lanarkshire), Staines (Middlesex) und Leeds (Yorkshire) und deckt demgemäß einen erheblichen Teil des britischen Marktes. Lye mit einem jährlichen Umsatz von etwa 20 Mill. £ liefert ca. 190 000 Tonnen EGKS-Stahlerzeugnisse jährlich ausschließlich im Vereinigten Königreich und bezieht ihre meisten Lieferungen (70 %) von der BSC ; die Restmenge wird eingeführt.

In Anbetracht des "relevant market" ist festzustellen, daß der britische Stahllagerhandel von Händlern betrieben wird, die sich in der Belieferung von Kleinund Mittelverbrauchern spezialisieren, deren Bedarf nicht groß genug für die Belieferung durch die Erzeuger ist. Letztere ziehen grössere Walzlose vor, die kostengünstigere Programme ergeben. Die Lagerhändler neigen ebenso zu einer Tätigkeit auf regionaler Basis, bei der sie die Nachfrage der Verbraucher der Region decken, für die die Nähe des Lagers sowie der Kontakt zum Lagerhändler einen Vorteil darstellen. Einige Lagerhändler, einschließlich Lye, vermögen aus einer begrenzten Zahl von im Land verstreuten Lägern den grössten Teil des Vereinigten Königreichs zu decken. Im Jahre 1973 betrug der britische Gesamtverbrauch an EGKS-Stahlerzeugnissen der britischen Produktion und aus Einfuhren 16,2 Mill. Tonnen, wovon fast 4 1/2 Mill. Tonnen bzw. ca. 27 % dieser Gesamtmenge von Lagerhändlern geliefert wurden. Hingegen sind die Ausfuhren der Lagerhändler unerheblich. Unter diesen Umständen ist als der "relevant market" derjenige Teil des britischen Stahlmarktes anzusehen, der von Lagerhändlern beliefert wird.

BSC/Spencer und Lye zusammen liefern jährlich 280 000 Tonnen EGKS-Stahlerzeugnisse ; das entsprach 1973 7 % der Gesamtverkäufe dieser Erzeugnisse durch Lagerhändler am "relevant market". Ein anderer britischer Stahlerzeuger/Lagerhändler hält einen Anteil von 20 % ; mehrere Lagerhändler halten Anteile von 5 % bis 7 % (einschließlich eines Stahlproduzenten/Lagerhändlers) ; ausserdem wird der britische Stahlmarkt durch 300 mittlere oder kleine Lagerhändler versorgt. Somit werden BSC/Spencer und Lye keine besonders bedeutende Stellung am britischen Lagerhandelsmarkt haben. Dagegen werden sie zusammen das gleiche Gewicht wie einige der grösseren britischen Stahlhandelsunternehmen haben. BSC/Spencer und Lye sind auf dem Lagerhandelsmarkt in anderen Ländern der Gemeinschaft nicht vertreten.

Unter diesen Umständen wird das beabsichtigte Vorgehen den beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit geben, auf einem bedeutenden Teil des Marktes für EGKS-Stahlerzeugnisse die Preise zu bestimmen, die Produktion oder die Verteilung zu kontrollieren oder zu beschränken oder einen wirklichen Wettbewerb zu verhindern.

Das beabsichtigte Vorgehen gibt der BSC die Möglichkeit, einen grösseren Teil des britischen Lagerhandelsmarktes als vorher allein mit Spencer zu decken, aber BSC und Lye werden dadurch keine künstliche Vorzugsstellung erhalten, wenn berücksichtigt wird, daß in der Gemeinschaft bereits mehrere grosse Stahlhersteller Stahlhandelsunternehmen kontrollieren, deren Verkauf vom Lager bei einigen weit über den Verkäufen von BSC/Spencer und Lye zusammen liegt, und zu denen auch ein britisches Unternehmen gehört.

Infolgedessen wird das beabsichtigte Vorgehen den beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit geben, die aus der Anwendung des Vertrages sich ergebenden Wettbewerbsregeln zu umgehen, insbesondere durch Schaffung einer künstlichen Vorzugsstellung, die einen wesentlichen Vorteil im Zugang zu den Versorgungsquellen und zu den Absatzmärkten mit sich bringt.

Demnach stellt die Kommission fest, daß das beabsichtigte Vorgehen den Genehmigungsvoraussetzungen des Artikels 66 § 2 entspricht und somit genehmigt werden kann -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Erwerb der Gesamtheit oder Mehrheit der Aktien der Lye Trading Co. Ltd. durch die British Steel Corporation über ihre Tochtergesellschaft British Steel Corporation (UK) Ltd. wird genehmigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die British Steel Corporation, London, gerichtet.

Brüssel, den 14. Oktober 1974

Für die Kommission

Der Präsident

François-Xavier ORTOLI

Top