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Document 21990A0316(02)
Agreement in the form of an exchange of letters suspending the application of Article 12 (1) of the Agreement between the European Economic Community and the Polish People's Republic on trade and commercial and economic cooperation
Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Aussetzung des Artikels 12 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik Polen über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Aussetzung des Artikels 12 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik Polen über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit
OJ L 69, 16.3.1990, p. 70–70
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 31/01/1994; Stillschweigend aufgehoben durch 21993A1231(18)
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Suspension | 21989A1122(01) | Anhang IV | 01/01/1990 | ||
Suspension | 21989A1122(01) | Anhang V | 01/01/1990 | ||
Suspension | 21989A1122(01) | Artikel 12 Absatz 1 | 01/01/1990 |
Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Aussetzung des Artikels 12 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik Polen über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Amtsblatt Nr. L 069 vom 16/03/1990 S. 0070 - 0070
***** ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels zur Aussetzung des Artikels 12 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik Polen über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit Schreiben Nr. 1 Herr . . . . . ., in Erörterungen zwischen Vertretern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik Polen nach Unterzeichnung des Abkommens über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit wurde vereinbart, daß die in Artikel 12 Absatz 1 festgelegten Verpflichtungen, denen zufolge die Vertragsparteien einander vom 1. Januar 1990 im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen die in Anhang IV und V des Abkommens genannten Zugeständnisse einräumen, ausgesetzt werden sollten, da die Gemeinschaft der Volksrepublik Polen autonom grössere Zugeständnisse im Rahmen ihres Schemas allgemeiner Präferenzen in den Verordnungen (EWG) Nr. 3898/89 und (EWG) Nr. 3899/89 gewährt hat. Diese Aussetzung gilt ab 1. Januar 1990 und für den gesamten Anwendungszeitraum der genannten Verordnungen und etwaiger Nachfolgeverordnungen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zu dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden. Genehmigen Sie, Herr . . . . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften Schreiben Nr. 2 Herr . . . . . ., ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das wie folgt lautet: »In Erörterungen zwischen Vertretern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik Polen nach Unterzeichnung des Abkommens über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit wurde vereinbart, daß die in Artikel 12 Absatz 1 festgelegten Verpflichtungen, denen zufolge die Vertragsparteien einander vom 1. Januar 1990 im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen die in Anhang IV und V des Abkommens genannten Zugeständnisse einräumen, ausgesetzt werden sollten, da die Gemeinschaft der Volksrepublik Polen autonom grössere Zugeständnisse im Rahmen ihres Schemas allgemeiner Präferenzen in den Verordnungen (EWG) Nr. 3898/89 und (EWG) Nr. 3899/89 gewährt hat. Diese Aussetzung gilt ab 1. Januar 1990 und für den gesamten Anwendungszeitraum der genannten Verordnungen und etwaiger Nachfolgeverordnungen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zu dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden." Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung meiner Regierung zum Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen. Genehmigen Sie, Herr Vizepräsident, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Für die Regierung der Volksrepublik Polen