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Document 32001D0055
2001/55/EC: Council Decision of 22 December 2000 on the signing and the provisional application of the Agreement on trade in textile products between the European Community and the Republic of Croatia initialled in Brussels on 8 November 2000
2001/55/EG: Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2000 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des am 8. November 2000 in Brüssel paraphierten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über den Handel mit Textilwaren
2001/55/EG: Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2000 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des am 8. November 2000 in Brüssel paraphierten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über den Handel mit Textilwaren
OJ L 25, 26.1.2001, p. 1–1
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Special edition in Czech: Chapter 11 Volume 036 P. 89 - 89
Special edition in Estonian: Chapter 11 Volume 036 P. 89 - 89
Special edition in Latvian: Chapter 11 Volume 036 P. 89 - 89
Special edition in Lithuanian: Chapter 11 Volume 036 P. 89 - 89
Special edition in Hungarian Chapter 11 Volume 036 P. 89 - 89
Special edition in Maltese: Chapter 11 Volume 036 P. 89 - 89
Special edition in Polish: Chapter 11 Volume 036 P. 89 - 89
Special edition in Slovak: Chapter 11 Volume 036 P. 89 - 89
Special edition in Slovene: Chapter 11 Volume 036 P. 89 - 89
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2004
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2001/55(1)/oj
2001/55/EG: Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2000 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des am 8. November 2000 in Brüssel paraphierten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über den Handel mit Textilwaren
Amtsblatt Nr. L 025 vom 26/01/2001 S. 0001 - 0001
Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2000 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des am 8. November 2000 in Brüssel paraphierten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über den Handel mit Textilwaren (2001/55/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen mit der Republik Kroatien über den Handel mit Textilwaren ausgehandelt. (2) Das Abkommen wurde am 8. November 2000 paraphiert. (3) Vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses sollte das Abkommen im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet werden. (4) Es ist angezeigt, dieses Abkommen bis zum Abschluss der Verfahren für seinen förmlichen Abschluss ab 1. Januar 2001 unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit vorläufig anzuwenden - BESCHLIESST: Artikel 1 Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wird der Präsident des Rates ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über den Handel mit Textilwaren im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen. Artikel 2 Das in Artikel 1 genannte Abkommen wird unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit bis zum Abschluss der Verfahren für seinen förmlichen Abschluss ab dem 1. Januar 2001 vorläufig angewendet. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 2000. Im Namen des Rates Der Präsident C. Pierret