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Document 52016JC0049R(03)

JOINT COMMUNICATION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS International ocean governance: an agenda for the future of our oceans

JOIN/2016/049 final/4

Brüssel, den 22.9.2017

JOIN(2016) 49 final/4

CORRIGENDUM
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GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Internationale Meerespolitik: Eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere

{SWD(2016) 352 final}


1.Die Weltmeere als globale Herausforderung und Priorität

Für die Europäische Union und viele Nationen in der ganzen Welt nehmen die Weltmeere eine Schlüsselposition bei der Gestaltung der Zukunft ein. Sie bieten ein großes Potenzial für Wachstumssteigerung, Arbeitsplätze und Innovationen. Die Leistung der globalen Seewirtschaft wird auf 1,3 Billionen Euro geschätzt, und diese Zahl könnte sich bis zum Jahr 2030 mehr als verdoppeln. 1  

Die Weltmeere spielen eine Schlüsselrolle bei der Regulierung des Klimasystems. Sie erzeugen die Hälfte unseres Sauerstoffs und absorbieren den größten Teil der überschüssigen Wärme der Welt sowie etwa 25 % der CO2-Emissionen. 2 Viele Inseln (einschließlich der kleinen Inselentwicklungsländer) und Küstenländer sind von den marinen Ressourcen abhängig und durch die potenziellen Auswirkungen menschlicher Tätigkeit auf ihre Erhaltung und nachhaltige Nutzung gefährdet. Es ist von entscheidender Bedeutung, wie wir mit den Weltmeeren umgehen. Einigen der dringendsten globalen Herausforderungen – darunter Klimawandel, Armut, sichere, nahrhafte und ausreichende Ernährung für eine Bevölkerung, deren Zahl bis 2050 voraussichtlich auf neun Milliarden ansteigen wird – kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn die Weltmeere sicher und sauber sind sowie nachhaltig bewirtschaftet werden.

Unsere Weltmeere sind der Gefahr der übermäßigen Ausbeutung, des Klimawandels, der Versauerung, Verschmutzung und abnehmenden biologischen Vielfalt ausgesetzt. Meeres- und Küstenwirtschaft entwickelt sich überall auf dem Globus, doch ihr Erfolg ist von größerer Nachhaltigkeit abhängig. Der Zugang zu den Seerouten ist mitunter durch ungesetzliches Verhalten, zunehmende Piraterie, bewaffnete Raubüberfälle und andere Formen maritimer Kriminalität auf See beeinträchtigt. Versuche der Geltendmachung territorialer oder maritimer Ansprüche außerhalb des durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) vorgezeichneten Rahmens durch Einschüchterung, Zwangsmaßnahmen oder Gewalt können sich nicht nur auf die regionale Stabilität, sondern auch auf die Weltwirtschaft auswirken. Das Bewusstsein um ungesetzliche Aktivitäten im maritimen Bereich ist eine entscheidende Voraussetzung für eine nachhaltige, auf Regeln beruhende Politik.

Eine präzise und rechtzeitige Information über den Zustand der Meeresressourcen und der marinen Ökosysteme bleibt nach wie vor eine Herausforderung. Für die nachhaltige Entwicklung mariner Aktivitäten erforderliche technologische Fortschritte sind von einer besseren Forschung abhängig.

Alle diese Herausforderungen sind auf globaler Ebene erkannt worden. Auf dem Rio+20-Gipfel haben sich Staats- und Regierungschefs verpflichtet, die Weltmeere und marinen Ökosysteme zu schützen und wiederherzustellen und die Meeresressourcen im Einklang mit dem internationalen Recht nachhaltig zu bewirtschaften, um allen drei Säulen nachhaltiger Entwicklung gerecht zu werden. Die EU bekennt sich zu diesem integrierten Ansatz.

In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurden die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane als eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG 14) und als Teil einer eng verzahnten Agenda genannt. Erstmalig finden die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der Weltmeere zusammen mit den anderen dringendsten Forderungen nach Nachhaltigkeit in der Welt Eingang in eine übergreifende globale politische Agenda und finden als solche ihre Widerspiegelung in mehreren SDG und Zielvorgaben. 3 Die Weltgemeinschaft muss diese Verpflichtungen nunmehr in die Tat umsetzen. Die EU setzt sich uneingeschränkt für dieses Ziel und dessen Verwirklichung ein. Die in dieser gemeinsamen Mitteilung dargelegten Maßnahmen sind integraler Bestandteil der Reaktion der EU auf die Agenda 2030. Zugleich ist dies auch ein Schwerpunkt innerhalb der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik 4 .

1.1. Die Notwendigkeit einer besseren Verwaltung der Weltmeere

Das Seerechtsübereinkommen UNCLOS regelt die Bewirtschaftung der Weltmeere und ihrer Ressourcen. Unterstützt wird es durch ein Rahmenwerk regionaler und internationaler Institutionen und Foren, die für die weitere Regulierung auf See vonstatten gehender sektoraler Tätigkeiten verantwortlich sind. 5 Dieses Rahmenwerk beinhaltet umfassende Regeln und Grundsätze. Allerdings ist es etwas heterogen und unkoordiniert. Es bildet sich ein globaler Konsens heraus, dass die Meeresumwelt und die maritimen menschlichen Tätigkeiten – auch Tätigkeiten an Land mit Auswirkung auf die Weltmeere – effektiver verwaltet werden müssen, um dem zunehmenden Druck auf die Weltmeere zu begegnen.

Die 2015 von der Kommission durchgeführte Konsultation 6 hat bestätigt, dass mit dem derzeitigen Rahmenwerk die nachhaltige Verwaltung der Weltmeere nicht gesichert ist:

ØDas Rahmenwerk ist unvollkommen und bedarf weiterer Entwicklung. Es bestehen nach wie vor erhebliche Rechtslücken, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in Gebieten außerhalb der nationalen Hoheitsbereiche (BBNJ). Die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) hat die Ausarbeitung des Tiefseebergbaugesetzes noch nicht abgeschlossen, in dem die notwendigen Regeln und Verfahren in Bezug auf den Meeresbodenbergbau festzulegen sind;

ØVereinbarte Vorschriften und Regelungen werden oft nicht wirksam umgesetzt oder einheitlich durchgesetzt. Es ist noch ein weiter Weg zur Erreichung globaler Ziele, wie höchstmögliche Dauererträge für die Fischerei bis 2015 oder die Erhaltung von 10 % der Küsten- und Meeresgebiete, insbesondere durch Meeresschutzgebiete (MPA) bis 2020. 7 Die mangelhafte fristgerechte Ratifizierung gefährdet das Inkrafttreten wichtiger maritimer Übereinkommen, wie das Übereinkommens über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO);

ØEs besteht eine zu geringe Koordinierung zwischen den für Weltmeere zuständigen internationalen Organisationen. Wenngleich maritime Aktivitäten verflochten sind, werden sie zumeist sektorweise reguliert. Die Koordinierung zwischen internationalen Gremien, die die verschiedenen Sektoren abdecken, verläuft oft ad hoc, oder aber sie besteht überhaupt nicht. 8 Organisationen und Mechanismen, die eine entscheidende Rolle bei der Stärkung des Rahmens insgesamt spielen könnten, wie die Weltmeereskommission der Vereinten Nationen (UN-Oceans) oder die Zwischenstaatliche Ozeanographische Kommission (IOC), verfügen oft nur über ein schwaches Mandat;

ØIllegale und kriminelle Aktivitäten haben erhebliche Auswirkungen für Wirtschaftsakteure, die Meeresumwelt und für Beschäftigte im maritimen Sektor. Die EU hat ihren eigenen Sicherheitsrahmen verbessert und die internationale und regionale Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich gefördert, aber es bleibt noch mehr zu tun, um ungesetzlichen Handlungen auf See einen Riegel vorzuschieben. Der Mangel an angemessenen Arbeitsbedingungen in einigen mit den Weltmeeren verbundenen Tätigkeiten gibt nach wie vor Anlass zur Besorgnis. Die Arbeitsbedingungen auf Schiffen, die mit illegalen Tätigkeiten befasst sind, liegen zuweilen weit unter internationalen Standards oder sind sogar ungesetzlich, worunter nicht nur die betroffenen Arbeitskräfte, sondern auch die Möglichkeiten der Branche, nachhaltig zu wirken, leiden.

ØBessere Koordinierung ist auch zwischen der Innen- und der Außenpolitik der EU erforderlich; das betrifft die Strategie für die Ostseeregion, die Synergie für die Zusammenarbeit am Schwarzen Meer, die EU-Strategie für die Region Adria/Ionisches Meer, die Union für den Mittelmeerraum und die Nördliche Dimension;

ØDie Interessenvertreter (unter ihnen Unternehmen, Forscher und Organisationen der Zivilgesellschaft) sollten besser in die Ausarbeitung und Umsetzung der regulatorischen Rahmenbedingungen einbezogen werden. Das würde zu einem höheren Grad der Compliance führen und das Zustandekommen komplementärer Governance-Vereinbarungen begünstigen, z. B. eine freiwillige Verpflichtungen und die gemeinsame Nutzung bester Praktiken. Die Bewirtschaftung der Weltmeere sollte auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Forschung und Erkenntnisse erfolgen.

1.2. Die Rolle der EU

Erforderlich ist ein sektorübergreifendes, regelbasiertes internationales Herangehen, um zu gewährleisten, dass die Meere sicher und sauber sind und nachhaltig bewirtschaftet werden. Ein solches Herangehen wird auch dazu beitragen, den EU-Bürgerinnen und Bürgern Ergebnisse in prioritären Fragen, wie Arbeitsplätze, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Klimaresistenz sowie Frieden und Sicherheit, vorzulegen. Die Förderung einer guten geregelten Meerespolitik wird zur Stärkung der Menschenrechte, der Freiheit und der Demokratie beitragen, gleiche Ausgangsbedingungen für Unternehmen schaffen und die Arbeitsbedingungen weltweit verbessern. Das steht im Einklang mit der Rolle der EU als starker globaler Akteur.

Die EU befindet sich aufgrund ihrer Erfahrungen bei der Entwicklung eines nachhaltigen Konzepts zur Bewirtschaftung der Meere in einer guten Position, um die internationale Meerespolitik vor allem mit ihrer Umweltpolitik (insbesondere ihrer Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie), ihrer integrierten Meerespolitik (insbesondere ihrer Richtlinie für die maritime Raumplanung), ihrer reformierten gemeinsamen Fischereipolitik, ihrem Vorgehen gegen illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU) und ihrer Seeschifffahrtspolitik zu gestalten.

Die EU hat auch eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die Verbindungen zwischen der internen und externen Sicherheitsdimension entwickelt. Ihre Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik bekräftigt die Notwendigkeit eines „vernetzten“ Konzepts – zwischen den internen und externen Aspekten der Politik, quer durch die externen Politikmaßnahmen sowie zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen. Darüber hinaus sollten Synergien mit anderen Politikbereichen (z. B. zur Cyber-Sicherheit, Cyber-Verteidigung und Kreislaufwirtschaft) und Strategien (z. B. EU-Strategie für maritime Sicherheit - EUMSS 9 ) sowie damit verbundenen regionalen Strategien 10 ) entwickelt werden. Auf diese Weise wird der Beitrag der EU zur Stärkung der Meerespolitik dem Ziel von globalem maritimem Wachstum und globaler maritimer Sicherheit förderlich sein.

Die EU hat die EUMSS entwickelt, um den Herausforderungen der maritimen Sicherheit unter Nutzung einschlägiger internationaler, EU-weiter und nationaler Instrumente wirksam und umfassend zu begegnen. Sie sollte im Einklang mit dieser Mitteilung angewendet werden, um die sektorübergreifende Zusammenarbeit zu erleichtern und das Wachstumspotenzial zu fördern. Aufbauend auf ihrer Erfahrungen bei der Bekämpfung der Piraterie im Westindischen Ozean und des Schmuggels und illegalen Handels im Mittelmeer, im Schwarzen Meer und in der Ostsee sowie bei der Suche nach Möglichkeiten im Golf von Guinea 11 , im Südchinesischen Meer und in der Straße von Malakka leistet die EU auch weiterhin ihren aktiven Beitrag zur globalen maritimen Sicherheit.

Die EU arbeitet im Zusammenhang mit der Meerespolitik mit bilateralen, regionalen und multilateralen Partnern auf der ganzen Welt zusammen; rechtliche Orientierung gibt in der Hauptsache das UNCLOS. Sie unterhält strategische Partnerschaften und Vereinbarungen mit den wichtigsten internationalen Akteuren und Partnern. Sie befasst sich intensiv mit mehreren aufstrebenden Mächten. Sie ist Vertragspartei zahlreicher Vereinbarungen und Übereinkommen. Zusammengenommen sind die EU und ihre Mitgliedstaaten der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe.

Die EU sollte auf den bestehenden Vereinbarungen aufbauen, um die Verwaltung der Weltmeere zu verbessern und die Koordinierung mit internationalen und regionalen Foren zu stärken. Die EU war, unter anderem auf der Grundlage der Europäischen Nachbarschaftspolitik, aktiv bestrebt, die Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn im Bereich der maritimen Politik und der Seewirtschaft sowohl in der östlichen als auch in der südlichen Dimension weiterzuentwickeln. Sie leistet auch einen entscheidenden Beitrag zur globalen Arbeitspolitik im Seeverkehr und zum globalen Kampf gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel.

Das Handeln der EU und ihrer Mitgliedstaaten muss über die externen und internen Politikbereiche hinweg stärker „vernetzt“ werden. Ihr vereintes Gewicht wird das Potenzial für einen positiven Wandel erheblich verstärken. Die EU sollte ein kohärentes Handeln ihrer internen und externen Politikbereiche gemäß ihrer Verpflichtung gewährleisten, die politische Kohärenz mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern. Dabei sollte die EU Synergien mit anderen Politikbereichen der EU, unter anderem der Entwicklungspolitik, und Strategien wie die EUMSS fördern.

Außerdem gehören zur EU neun Gebiete in äußerster Randlage. Diese Gebiete sind aufgrund ihres Beitrags zur maritimen Dimension der EU und ihrer Lage am Atlantischen und Indischen Ozean wichtige Akteure, die aktiv zu einer besseren Meerespolitik beitragen können. 

Um sichere, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Ozeane zu gewährleisten, schlagen die Kommission und die Hohe Vertreterin 14 Maßnahmenpakete in drei prioritären Bereichen vor:

ØVerbesserung des Rahmens für die internationale Meerespolitik;

ØVerringerung des Drucks auf die Ozeane und Meere und Schaffung der Voraussetzungen für eine nachhaltige „blaue Wirtschaft“; und

ØStärkung der internationalen Ozeanforschung und der entsprechenden Datenbasis.

2. Verbesserung des Rahmens für die Meerespolitik

Aufbauend auf dem internationalen Konsens, dass der Rahmen für die Meerespolitik gestärkt werden muss, werden die Kommission und die Hohe Vertreterin die nachstehenden Maßnahmen verfolgen:

Maßnahme 1: Schließung der Lücken im Rahmen für die Meerespolitik

Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden weiterhin mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um die Umsetzung vereinbarter, aber noch nicht in Kraft getretener multilateraler Instrumente zu unterstützen. Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden ihre Bemühungen verstärken, um die Unterzeichnung, Ratifizierung, Umsetzung und wirksame Durchführung der wichtigsten Instrumente zur globalen Verwaltung der Weltmeere, wie des UNCLOS und seiner bestehenden Durchführungsvereinbarungen, zu fördern.

Die Kommission wird sich weiterhin aktiv an der Ausarbeitung eines im Rahmen des UNCLOS rechtlich bindenden Instruments zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Meeresvielfalt in Gebieten außerhalb der nationalen Hoheitsbereiche (BBNJ) beteiligen. Sie wird die internationalen Bemühungen zum Schutz der biologischen Meeresvielfalt in anderen einschlägigen Foren, darunter dem Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD) und dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), weiterhin unterstützen.

Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und allen anderen Parteien, einschließlich internationaler Partner sowie der Organisationen der Industrie und der Zivilgesellschaft, erkunden, welche freiwilligen, nichtlegislativen und komplementären Maßnahmen zur Unterstützung der Meerespolitik ergriffen werden können.

-Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden mit Mitgliedstaaten und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um die Annahme, Ratifizierung und Umsetzung der wichtigsten Instrumente einer globalen Meerespolitik, wie des geplanten UNCLOS-Durchführungsabkommens zu den BBNJ und des Übereinkommens der ILO über die Arbeit im Fischereisektor, sicherzustellen.

-Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden die internationalen Bemühungen um den Schutz der biologischen Meeresvielfalt in allen einschlägigen internationalen Institutionen unterstützen.

-Bis zum Jahr 2018 wird die Kommission Leitlinien zur Erkundung und Nutzung natürlicher Ressourcen auf dem Meeresboden in nationalen Hoheitsgebieten vorlegen, um den Küstenstaaten unter den Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihr Pflichten im Rahmen des UNCLOS zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt behilflich zu sein.

-Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden ihre regionalen Initiativen außerhalb der EU in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung von Meeresbecken in Zusammenarbeit mit allen einschlägigen regionalen und internationalen Organisationen fortführen; das gilt auch für Strategien wie die für das Horn von Afrika und den Golf von Guinea, in denen die marine und maritime Zusammenarbeit als Mittel zur Bewahrung von Sicherheit anerkannt wird und die eine nachhaltige Entwicklung vorsehen.

Maßnahme 2: Förderung der regionalen Fischereibewirtschaftung und Zusammenarbeit in den wichtigsten Gebieten der Weltmeere zur Schließung von Lücken in der Politik auf regionaler Ebene 

Die regionalen Fischereiorganisationen (RFO) sind die entscheidenden internationalen Organisationen bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung gebietsübergreifender und weit wandernder Fischbestände. Die Verbesserung und regelmäßige Überprüfung ihrer Leistungsfähigkeit (z. B. in der Wissenschaft, in der Transparenz der Compliance und in der Entscheidungsfindung) steht im Mittelpunkt des Handelns der EU in diesen Foren.

Der größte Teil des zentralen Nordpolarmeers, eines der anfälligsten Meeresregionen auf dem Planeten, wird von internationalen Erhaltungs- oder Verwaltungssystemen nicht erfasst. Im Einklang mit ihrer jüngst vorgeschlagenen integrierten Arktispolitik 12 sollte die EU bestrebt sein, auf der Basis internationaler Zusammenarbeit eine nachhaltige Entwicklung in der Region und ihrer Umgebung zu gewährleisten. Insbesondere wird sie die Schaffung einer RFO/Vereinbarung unterstützen und auf dem Wege der Errichtung von Meeresschutzgebieten (MPA) den Schutz der biologischen Vielfalt fördern.

Weitere regionale Strategien der EU (z. B. im Golf von Guinea und am Horn von Afrika) sollten der Verbesserung der Erhaltung und Bewirtschaftung von Fischbeständen dienlich sein und einen Rahmen für den Umgang mit IUU-Fischerei bieten.

-Die Kommission wird mit ihren internationalen Partnern zusammenarbeiten, um RFO oder Vereinbarungen für bislang nicht erfasste Arten ins Leben zu rufen. Insbesondere wird die EU ein multilaterales Abkommen unterstützen, das unregulierte Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer unterbindet, bis eine RFO existiert.

-Die Kommission wird der bis 2020 vorgesehenen Erweiterung des Fischereiausschusses für die Fischereikommission des östlichen und des westlichen Zentralatlantiks unterstützen. Sie wird ferner regionale Fischereibehörden und Initiativen bei der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu Fragen wie der IUU-Fischerei unterstützen.

-Die Kommission wird Verbesserungen in der Funktionsweise bestehender regionaler Fischereibehörden, insbesondere durch die Unterstützung bei regelmäßigen Leistungsüberprüfungen, fördern.

Maßnahme 3: Verbesserung der Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen und Gründung von Ozean-Partnerschaften zum Zweck der Verwaltung der Weltmeere

Die EU sollte zur Verbesserung der Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen mit einem Mandat bezüglich der Weltmeere beitragen. Das könnte auf dem Wege von Absichtserklärungen und Kooperationsvereinbarungen zur Förderung der Koordinierung zwischen Gremien geschehen, die dieselben oder komplementäre Ziele verfolgen. Die Kommission wird die Wiederbelebung des so genannten Kobe-Prozesses für Thunfisch-RFO und seine Ausweitung auf alle RFO in Betracht ziehen. Die EU wird ferner die Rolle der multilateraler Zusammenarbeitsmechanismen wie des UN-Oceans – vor allem im Kontext der Überprüfung seines Mandats im Jahr 2017 –, der IOC, der ISA sowie kontinentaler und regionaler Organisationen unterstützen, die Strategien für den Schutz und die Wertschätzung der Meere entwickelt haben.

Die Kommission beteiligt sich an bilateralen Dialogen zu maritimen Angelegenheiten und zur Fischerei mit wichtigen Akteuren auf dem Gebiet der Weltmeere, darunter Australien, Kanada, China, Japan, Neuseeland und die Vereinigten Staaten. Sie beabsichtigt, diese Dialoge in den kommenden fünf Jahren nach und nach zu „Ozean-Partnerschaften“ auszubauen. Das wird die Zusammenarbeit in Schlüsselbereichen der Verwaltung der Weltmeere stärken; zu ihnen gehören die Umsetzung ozeanrelevanter SDG, der Aufbau von Kapazitäten, die Förderung der Erhaltung und eines nachhaltigen „blauen Wachstums“, die Meeresforschung, die internationale Fischereibewirtschaftung, angemessene Arbeitsbedingungen, die Bekämpfung der IUU-Fischerei und die Sicherheit im Seeverkehr.

-Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen globalen und regionalen Organisationen mit einem Mandat in Bezug auf die Weltmeere, auch durch neue oder bestehende Rahmenwerke, unterstützen.

-Die Kommission wird eine bessere Koordinierung zwischen RFO und regionalen Meeresübereinkünften (RSC) sowie die Zusammenarbeit mit globalen Organisationen unterstützen. 13

-Die Kommission wird globale Bemühungen zum Schutz der biologischen Meeresvielfalt in allen einschlägigen internationalen Institutionen, wie die 12. Tagung der Konferenz der CBD-Vertragsstaaten zur biologischen Vielfalt der Meere und Küsten 14 und weitere Beschlüsse zur Festlegung von ökologisch und biologisch bedeutsamen Meeresgebieten (EBSA), unterstützen. 

-Die Kommission wird die wirksame Umsetzung von Beschlüssen zum Schutz mariner Arten, die auf der 16. und der 17. Konferenz der CITES-Vertragsstaaten gefasst wurden. 15

-Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden multilaterale Kooperationsmechanismen, wie UN-Oceans, im Kontext der Überprüfung ihres Mandats und mit dem Ziel der Stärkung ihrer koordinierenden Rolle unterstützen.

-Die Kommission wird die Schaffung von Ozean-Partnerschaften mit wichtigen Akteuren im Hinblick auf die Weltmeere vorschlagen.

Maßnahme 4: Aufbau von Kapazitäten

Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden den außenpolitischen Rahmen, einschließlich die Entwicklungszusammenarbeit, nutzen, um mit ihren Partnern, einschließlich internationalen Organisationen, Kapazitäten für eine bessere Verwaltung der Weltmeere, die Erhaltung und Wiederherstellung von biologischer Vielfalt und eine nachhaltige blaue Wirtschaft zu fördern und aufzubauen.

Die Entwicklung der Meere und Küstengebiete muss ökologisch nachhaltig sein und die soziale Integration berücksichtigen. Die Wechselwirkungen und Kompromisse zwischen Sektoren und Investitionen sind eindeutig zu definieren und klar zur Sprache zu bringen.

Die EU kann auf ein breites Spektrum von bilateralen Kooperations-, Partnerschafts- und Handelsabkommen verweisen, darunter auch auf Partnerschaftsabkommen zur nachhaltigen Fischerei, in deren Rahmen sie die Zusammenarbeit in maritimen Angelegenheiten stärken kann, zu denen „blaues Wachstum“, Bewirtschaftung der Meeres- und Küstengebiete, Rechte und Qualifikationen der Arbeitnehmer 16 , Auswirkungen des Klimawandels auf die Ozeane und die Unterstützung bei der Umsetzung internationaler Verpflichtungen zählen.

Zu diesem Ansatz gehört auch die Stärkung der Möglichkeiten des Aufbaus von Kapazitäten in Schwerpunktgebieten wie im Golf von Guinea, im Südatlantik, in Südostasien und in kleinen Entwicklungsinselstaaten. 

Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden Ressourcen zur Unterstützung einer besseren Planung im Hinblick auf eine nachhaltige „blaue Wirtschaft“ einsetzen, insbesondere im Kontext der Union für den Mittelmeerraum (UfM) des Übereinkommens von Barcelona. Sie werden über das UfM-Forum zur Blauen Wirtschaft den regionalen Dialog fördern und die in diesem Rahmen vereinbarten Maßnahmen unterstützen, einschließlich einer verbesserten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Meeresforschung und von Innovationen im Rahmen der BlueMED-Initiative. 

-Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden den außenpolitischen Rahmen, einschließlich die Entwicklungszusammenarbeit, nutzen, um mit entscheidenden Partnern – vor allem im Pazifischen und Indischen Ozean und in Westafrika – Kapazitäten für eine bessere Verwaltung der Weltmeere und eine nachhaltige „blaue Wirtschaft“ zu fördern und aufzubauen.

-Aufbauend auf der bestehenden Entwicklungszusammenarbeit der EU, werden sich die Kommission und die Hohe Vertreterin mit anderen Ländern und regionalen Organisationen für die Schaffung von Kapazitäten auf dem Gebiet der maritimen Sicherheit – vor allem im Golf von Guinea und im Indischen Ozean – einsetzen.

-Im Jahr 2017 werden die Kommission und die Hohe Vertreterin die Herausbildung eines soliden, evidenzbasierten Rahmens für die Entwicklung einer Blauen Wirtschaft unterstützen.

-Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden auf dem Wege der Umsetzung der SDG Möglichkeiten zur Verbesserung der Verwaltung der Weltmeere ergründen. Dazu gehört beispielsweise die Stärkung der Möglichkeiten zum Aufbau von Kapazitäten in Schwerpunktgebieten wie dem Golf von Guinea und Südostasien.

-Die Kommission wird gemeinsam mit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) auch die technische Zusammenarbeit einbeziehen, um dadurch die Umsetzung und Durchsetzung von IMO-Instrumenten zu unterstützen.

-Die Kommission wird im Kontext der Union für den Mittelmeerraum und anderer Organisationen, einschließlich des Übereinkommens von Barcelona, Ressourcen zur Unterstützung von Fortschritten beim Aufbau von Kapazitäten mit Hinblick auf die Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft im Mittelmeerraum einsetzen.

Maßnahme 5: Gewährleistung der Sicherheit der Meere und Ozeane 

Die EU-Strategie zur maritimen Sicherheit (EUMSS) benennt Herausforderungen für die Sicherheit wie Piraterie, illegalen Handel sowie Menschen-, Waffen- und Drogenschmuggel und unterstreicht die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen zivilen und Militärbehörden zu erleichtern. Bei der Suche nach globalen Lösungen sind eine umfassendere Debatte in Foren, wie den Vereinten Nationen, den G7 und den G20, sowie maßgeschneiderte Partnerschaften unter Einbeziehung weiterer Länder und regionaler Körperschaften (z. B. der Afrikanischen Union und der ASEAN-Staaten) erforderlich.

In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten werden die Kommission und die Hohe Vertreterin auf bilateraler und multilateraler Ebene mit Nicht-EU-Ländern und regionalen Organisationen im Rahmen der EUMSS und regionaler Strategien (z. B. Golf von Guinea, Horn von Afrika) durch verstärkte Arbeit in Schwerpunktgebieten dahingehend wirken, Bedrohungen und Risiken im Bereich der maritimen Sicherheit zu verringern. 17

Die neue Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache 18 und die geänderten Verordnungen über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) bieten eine Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen EU-Agenturen, die die Behörden von Küstenwachfunktionen ausübenden Mitgliedstaaten unterstützen, sowie mit an den europäischen Meeresbecken angrenzenden Nicht-EU-Ländern. Diese Arbeit richtet sich auch schwerpunktmäßig auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen nationalen Küstenwachen bei Mehrzweckkampagnen, darunter beispielsweise bei der Aufdeckung der illegalen Einleitung von Schadstoffen gemäß dem MARPOL-Übereinkommen. 19  Im Rahmen dieser Zusammenarbeit führen Frontex, EMSA und EFCA Mehrzweck-Operationen unter anderem auf dem Gebiet des Fischfangs und der Grenz- und Migrationskontrolle im zentralen Mittelmeerraum durch. Ergänzend zu diesen Aktivitäten beteiligen sich Streitkräfte der EU im Rahmen der Operationen SOPHIA und ATALANTA auch an der Bekämpfung von Menschenhandel, am Schutz von Seefahrzeugen, am Kampf gegen Piraterie und an der Überwachung von Fischereitätigkeiten und kooperieren dabei zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit der NATO.

-In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten werden die Kommission und die Hohe Vertreterin, gestützt auf die EUMSS, mit anderen Ländern an der Verringerung und Beseitigung von Bedrohungen und Risiken im Bereich der maritimen Sicherheit arbeiten.

-Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden daran arbeiten, den Austausch von sektorübergreifenden maritimen Überwachungsinformationen zwischen Mitgliedstaaten, auch unter Einbeziehung der EMSA sowie unter anderem durch Unterstützung bei der Umsetzung ihres gemeinsamen Informationsraums (CISE), und mit Nicht-EU-Ländern zu verstärken, um auf diese Weise ein internationales Eingreifen zu erleichtern.

-Die Kommission wird prüfen, wie die Interoperabilität im Bereich der Meeresüberwachung, wie z. B. dem CISE, erleichtert werden kann.

-Auf der Grundlage technologischer Entwicklungen auf den Gebieten der Satellitenkommunikation und der Datenanalyse sowie bestehender Systeme zur Überwachung maritimer Aktivitäten wird die Kommission gemeinsam mit der Hohen Vertreterin in dem Bestreben, für ein breiteres maritimes Situationsbewusstsein zu sorgen, ein Pilotprojekt zur weltweiten Überwachung illegaler Fischerei initiieren und die Möglichkeiten der Ausweitung der Überwachung auf andere Sektoren prüfen.

3.Verringerung des Drucks auf die Ozeane und Meere und Schaffung der Bedingungen für eine nachhaltige „blaue Wirtschaft“

Zur Sicherung gesunder Weltmeere als lebenserhaltendes System und als eine Ressource muss die Meerespolitik effektiver werden. Das Handeln der EU sollte schwerpunktmäßig auf den Klimawandel und seine Auswirkungen, auf die Meeresverschmutzung und Eutrophierung, auf die Erhaltung, den Schutz und die Wiederherstellung mariner Ökosysteme und biologischer Vielfalt sowie auf die nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen ausgerichtet sein.

Maßnahme 6: Umsetzung des COP21-Abkommens und Reduzierung der schädlichen Folgen des Klimawandels für die Weltmeere, Küstengebiete und Ökosysteme

Die Kommission wird sich dafür einsetzen, die Funktion mariner und küstennaher Ökosysteme bei der Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels zu schützen. In Verbindung mit der Hohen Vertreterin wird sie sich durch ihr Zusammenwirken mit EU-Vertretern und anderen Akteuren der internationalen Politik im Kontext von Verhandlungen zum Klimawandel und einschlägiger internationaler Umweltübereinkommen um einen breiten politischen Konsens in der Frage der Notwendigkeit der Erhaltung der natürlichen „Blauen-Kohlenstoff“-Funktion der Weltmeere bemühen.

Die Kommission wird an einer Stärkung weltmeerbezogenen Handelns auf EU-Ebene arbeiten, um das Pariser Abkommen zum Klimawandel umzusetzen – das betrifft z. B. die Verringerung des Abgasausstoßes von Schiffen und die künftige Entwicklung von erneuerbaren Energien. In Verbindung mit der Hohen Vertreterin wird sie mit Mitgliedstaaten und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um die Einbindung einer solchen Maßnahme in die einzelstaatlichen Folgemaßnahmen gemäß den mit dem Pariser Abkommen eingegangenen Verpflichtungen zu fördern. Darüber hinaus wird die Kommission einen international akzeptierten Aktionsplan fördern, der sich mit den Folgen – unter anderem der Erwärmung der Weltmeere, des Ansteigens des Meeresspiegels und der Versauerung – befasst. Diese Arbeit wird auf dem 5. Sachstandsbericht und dem künftigen Sonderbericht des Weltklimarats (IPCC) über den Klimawandel, die Ozeane und die Kryosphäre aufbauen.

-Die Kommission wird ihre Arbeit mit internationalen Partnern verstärken, um sich auf ein gemeinsames Handeln zum Schutz und zur Wiederherstellung mariner und küstennaher Ökosysteme zu einigen.

-Bis zum Jahr 2020 wird die Kommission internationale öffentlich-private Partnerschaften mit dem Ziel der Wiederherstellung, des Umbaus oder der Herausbildung einer „grün-blauen Infrastruktur“ ins Leben rufen.

-In Verbindung mit der Hohen Vertreterin wird die Kommission mit Mitgliedstaaten und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um die Einbindung weltmeerbezogenen Handelns in einzelstaatliche Folgemaßnahmen gemäß den mit dem Pariser Abkommen eingegangenen Verpflichtungen zu fördern. Ein Sachstandsbericht könnte im Rahmen der globalen Bestandsaufnahme, wie im Pariser Abkommen festgeschrieben, vorgelegt werden.

-Die Kommission wird eine internationale Aktion vorschlagen, mit der die Auswirkungen unter anderem der Erwärmung der Weltmeere, des Ansteigens des Meeresspiegels und der Versauerung weiter verfolgt werden sollen. Das „Netz der Umweltdiplomatie“ wird genutzt werden, um mit internationalen Partnern in Verbindung zu treten.

Maßnahme 7: Kampf gegen illegalen Fischfang und Verstärkung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Nahrungsmittelressourcen der Weltmeere auf globaler Ebene

Die Bekämpfung der IUU-Fischerei weltweit stellt für die EU eine Priorität dar. Mindestens 15 % der Fischfänge weltweit im Wert von 8-19 Milliarden Euro pro Jahr sind illegal. Die EU arbeitet mit anderen Ländern zusammen, um Strukturreformen in ihren Fischereibewirtschaftungssystemen einzuleiten. Ziel ist die Stärkung dieser Maßnahme in den nächsten fünf Jahren. Insbesondere ist die Kommission bestrebt, das multilaterale Handeln zur Einschränkung der IUU-Fischerei durch die Stärkung der Instrumente, die die Aufspürung und Identifizierung von mit illegalen Praktiken befassten Schiffen und Staatsangehörigen ermöglichen, zu intensivieren und die Rolle von wichtigen internationalen Agenturen wie der Interpol zu steigern.

Die EU wird mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, Hilfestellung beim Ausbau der technischen und administrativen Kapazitäten zur Bekämpfung der IUU-Fischerei leisten, die Zusammenarbeit unter den Agenturen fördern und die negativen sozialen Folgen dieser Praktiken bewerten.

-Die Kommission wird das Handeln gegen die IUU-Fischerei durch Verbesserung der derzeitigen Systeme und durch Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung wirksamer Kontrollen mittels Entwicklung elektronischer Tools stärken.

-In Verbindung mit der Hohen Vertreterin wird die Kommission mit Drittländern unter anderem im Bereich des Aufbaus von Kapazitäten und der Partnerschaft mit der Europäischen Fischereikontrollbehörde, auch mit dem Ziel der Umsetzung des Übereinkommens über Hafenstaatmaßnahmen, kooperieren.

-Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden verfügbare Mittel aus dem EU-Entwicklungsfonds zur Unterstützung von Maßnahmen einsetzen, die zur Bekämpfung der IUU-Fischerei beitragen.

-Die Kommission wird mittels bilateraler Gespräche und formeller Verfahren im Rahmen der IUU-Verordnung (Vorab-Identifizierung, Identifizierung und Registrierung) mit Nicht-EU-Ländern kooperieren.

-In bilateralen Gesprächen sowie in regionalen und internationalen Foren werden die Kommission und die Hohe Vertreterin Probleme im Zusammenhang mit der IUU-Fischerei, wie Zwangsarbeit und andere Formen der Beschäftigung, mit denen Menschenrechte verletzt werden, zur Sprache bringen.

-Die EU wird unter anderem folgende multilaterale Handlungen fördern:

Ødie Erstellung eines globalen Flottenregisters;

Ødie Zuweisung einer einheitlichen Schiffsnummer (IMO-Nummer) an kommerzielle Fischereifahrzeuge;

Ødie Annahme von Leitlinien zur Ausarbeitung und Umsetzung von Fangdokumentationsregelungen (globale Fangbescheinigung) und

Ødie Stärkung der Rolle der Interpol bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei.

-Die Kommission wird im Einklang mit der vorgeschlagenen Verordnung zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Außenflotten 20 die Überwachung der Außenflotte der EU, wo immer sie tätig wird, verstärken.

Maßnahme 8: Verbot von Zuschüssen für Schaden verursachende Fischerei 

Zuschüsse für Fischerei, die zur Überfischung, zu Überkapazitäten und zum IUU-Fischfang beiträgt, geben seit langem Anlasse zu internationaler Besorgnis. Die Weltgipfel 2002 und 2012 für nachhaltige Entwicklung riefen dazu auf, mit diesen Zuschüssen Schluss zu machen. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hat nunmehr für die Abschaffung solcher Zuschüsse eine Frist gesetzt (2020).

Internationale Bemühungen zum Abbau von Überkapazitäten und zur Begrenzung des Überfischens durch die Fischfangflotten in der Welt und zum Verbot von Zuschüssen für Schaden verursachende Fischerei werden unterstützt werden. Damit werden die WTO-Verhandlungen über das Verbot von Zuschüssen unterstützt, die zu Überkapazitäten, Überfischung und IUU-Fischerei beitragen.

-Die EU wird sich in multilateralen Verhandlungen im Rahmen der WTO aktiv dafür einsetzen, dass Zuschüsse, die zu Überkapazitäten, Überfischung und IUU-Fischerei beitragen, bis 2020 verboten werden.

Maßnahme 9: Kampf gegen Abfälle im Meer und ein „Meer von Plastikmüll“

Meeresmüll stellt für unsere Weltmeere eine erhebliche Bedrohung dar. Die Kommission hat bereits Maßnahmen ergriffen, um das Problem bei der Wurzel zu packen, und wird diese Maßnahmen entscheidend verstärken.

Die Kommission wird Maßnahmen zur Minimierung der Erzeugung von Abfallstoffen im Produktkreislauf, ausgehend von der Wahl des Materials über das Produktdesign, die Produktion, den Verbrauch und das Recycling bis hin zur Entsorgung, vorschlagen.

Im Rahmen des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft wird die EU bis zum Jahr 2017 eine Strategie zu Kunststoffen vorschlagen, die Probleme wie Recyclebarkeit, biologische Abbau, Vorhandensein von schädlichen Substanzen in bestimmten Kunststoffen und Meeresabfälle mit einer deutlichen internationalen Komponente gegen die Abgabe von Kunststoffen in die Umwelt aufgreifen wird. Diese Strategie wird dazu beitragen, die an Stränden angespülten Abfälle und verloren gegangenen Fanggeräte bis 2020 um mindestens 30 % zu verringern. Sie wird gleichermaßen dazu beitragen, die in die Meeresumwelt eingeleitete Menge an Mikroplastikteilchen, erforderlichenfalls durch Begrenzung ihrer Verwendung in Erzeugnissen, zu verringern.

Damit wird wiederum ein Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 geleistet. Die Strategie wird auch den globalen Charakter des Problems und die Notwendigkeit kollektiven Handelns zur Kenntnis nehmen, auch im Kontext multilateraler Umweltabkommen. Sie wird Möglichkeiten in Betracht ziehen, den Kampf gegen Meeresabfälle in der Außentätigkeit und in der Entwicklungshilfe der EU zu optimieren, um dem Einleiten von Plastikmüll in die Weltmeere Einhalt zu gebieten, und sich, sofern es ökologisch sinnvoll und technisch möglich ist, an gut koordinierten Entsorgungsmaßnahmen beteiligen.

-Im Rahmen ihrer Kreislaufwirtschaftsstrategie wird die Kommission im Jahr 2017 eine Kunststoffstrategie vorschlagen, die neben Fragen der Recyclebarkeit und biologischen Abbaubarkeit auch den Meeresabfällen widmen wird.

-Die Kommission wird sich bei der Überarbeitung der Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen 21 mit meerseitigen Quellen von Meeresabfällen, einschließlich vom Schiffsverkehr und vom Fischfang verursachten Abfällen, und erforderlichenfalls mit zusätzlichen Maßnahmen in Bezug auf Fischereiaktivitäten und Aquakultur befassen.

-Die Kommission wird, wie von der UN-Umweltversammlung gefordert, zur Bewertung der Wirksamkeit internationaler, regionaler und subregionaler Verwaltungsstrategien und -Konzepte bei der Bekämpfung von Kunststoffmüll und Mikroplastikteilchen in den Meeren beitragen.

-Die Kommission wird finanzielle Unterstützung, insbesondere aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds, leisten, um die Kapazitäten zur Einsammlung von Meeresabfällen und die Verfügbarkeit von Daten über Abfallanhäufungen in den Meeresgebieten um die EU herum zu verbessern.

-Die Kommission wird vorschlagen, den institutionellen Rahmen in Bezug auf Meeresabfälle, z. B. durch bessere Koordinierung internationaler Bemühungen, den Plan der G7 zur Bekämpfung von Meeresabfällen und die globale Partnerschaft auf dem Gebiet von Meeresabfällen, zu stärken.

-Die Kommission wird weiterhin globalen und regionalen Verpflichtungen nachkommen, indem sie Meeresabfall-Aktionspläne mit Schwerpunkt auf regionalen Meeresübereinkommen (RSC) um Europa herum fördert.

Maßnahme 10: Förderung der maritimen Raumplanung (MSP) auf globaler Ebene

Die nachhaltige Nutzung der Weltmeere und ihrer biologischen Vielfalt, einschließlich der Erreichung einschlägiger SDG, ist von einer angemessenen Planung und Verwaltung der Nutzung durch den Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb nationaler Hoheitsgebiete abhängig. Mit der MSP kann eine wirksame Organisation der Meeresnutzung innerhalb eines Meeresgebiets, einschließlich einer Zuweisung, Bewirtschaftung und Vernetzung von Meeresschutzgebieten (MPA), gewährleistet werden. 22 Die Akzeptanz der MSP nimmt weltweit zu, und im Verlauf der letzten zehn Jahre hat sich ein erheblicher Schatz an Erfahrungen und bewährten Praktiken angesammelt.

Im Jahr 2017 wird die Kommission zusammen mit allen relevanten Akteuren ihre Arbeit zur Ausarbeitung von Vorschlägen für international akzeptierte Leitlinien zur Förderung der Anwendung von MSP und damit verbundener Verfahren durch Partnerländer und auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, aufnehmen.

-2017 wird die Kommission Arbeiten im Hinblick auf Vorschläge für internationale Leitlinien zur MSP initiieren.

Maßnahme 11: Erreichung des globalen Ziels des Schutzes von 10 % der marinen und küstennahen Gebiete und Förderung einer effektiven Verwaltung von Meeresschutzgebieten (MPA)

Die biologische Vielfalt der Meere befindet sich gegenwärtig in einem Besorgnis erregenden Zustand. Tropische Riffe haben im Verlauf der letzten 30 Jahre über die Hälfte ihrer riffbildenden Korallen eingebüßt. Gegenwärtig sind lediglich 3,4 % der Meere und Ozeane von Meeresschutzgebieten (MPA) erfasst, was erheblich unterhalb der für 2020 global vereinbarten Zielvorgabe von 10 % liegt. Die Wiederherstellung und der Schutz mariner Ökosysteme würden sowohl der Umwelt als auch der Wirtschaft zum Nutzen gereichen. Eine Ausweitung der MPA-Fläche auf 30 % könnte im Zeitraum von 2015 bis 2050 bis zu 920 Milliarden US-Dollar einbringen. 23

Mehrere Organisationen und Foren arbeiten je nach ihrem Zuständigkeitsbereich an verschiedenen Arten von gebietsbasierten Management-Tools. 24 MPA sind jedoch nur dann wirksam, wenn sie gut verwaltet werden und ein ökologisch kohärentes Netzwerk bilden. Ihre Verwaltung erfordert eine ordnungsgemäße Planung und auch menschliche und finanzielle Ressourcen.

Die Kommission wird durch die Förderung des Austauschs bewährter Praktiken und durch Unterstützung der Bemühungen um kohärente Netzwerke zur Wirksamkeit von MPAs weltweit beitragen. Die Kommission wird ferner die regionale und internationale Zusammenarbeit zur Entwicklung langfristiger, nachhaltiger Finanzierungsmechanismen für MPA fördern. 25  

Eine neue Durchführungsvereinbarung im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von BBNJ würde helfen, die globale Zielvorgabe von 10 % zu schützender Gebiete zu erreichen und die Fläche von MPA auf hoher See auszudehnen.

-Die Kommission wird durch die Förderung des Austauschs bewährter Praktiken und durch Unterstützung der Bemühungen um kohärente Netzwerke zur Wirksamkeit und zur Ausweitung von MPAs weltweit beitragen.

-Die Kommission wird ferner die regionale und internationale Zusammenarbeit zur Entwicklung langfristiger, nachhaltiger Finanzierungsmechanismen für MPA fördern.

-Die Kommission wird ein Partnerschaftsprojekt zum Abschluss bringen, das den Austausch bewährter Praktiken und den Aufbau von Kapazitäten in MPAs des Atlantiks von Europa, Afrika, Nord- und Südamerika aus erleichtert.

-Die Kommission wird im Rahmen der Programme Horizon 2020 und LIFE Finanzierungsmöglichkeiten für die Meeresforschung beibringen, die für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten von wesentlicher Bedeutung ist, und mit internationalen Partnern zusammenarbeiten.

4.    Stärkung der internationalen Ozeanforschung und der entsprechenden Datenbasis.

Solide wissenschaftliche Erkenntnisse über die Weltmeere sind von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Durchführung der meisten oben genannten Maßnahmen und für die Sicherung einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen. Das setzt erhebliche Investitionen in Anlagen und Ausrüstungen voraus. Sie bringen der Gesellschaft maximalen Nutzen, wenn das Wissen und die Daten gemeinsam genutzt werden.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten können auf eine große Erfolgsbilanz bei der Finanzierung mariner und maritimer Forschung und bei der Verbesserung der Verfügbarkeit von Daten und der Interoperabilität verweisen. Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, einschließlich der Bündelung von Ressourcen ist ein nächster notwendiger Schritt zur Sicherung der für eine effektive Bewirtschaftung der Weltmeere erforderlichen Wissensbasis.

Maßnahme 12: Eine kohärente Strategie der EU zur Meeresbeobachtung, Datenerfassung und Meeresberichterstattung

Das Europäische Maritime Beobachtungs- und Datennetzwerk (EMODnet) ermöglicht es Forschern, öffentlichen Behörden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft, nach Daten und Datenerzeugnissen von über 100 Meeresforschungseinrichtungen auf den Gebieten Tiefseemessung, Geologie, Habitate, Physik, Chemie und Meereslebewesen der um Europa liegenden Meere zu suchen, einzusehen, herunterzuladen und zu nutzen.

Die Koordinierung der Arbeit der EU mit der Arbeit ihrer internationalen Partner würde die Wissensbasis im Zusammenhang mit der Verwaltung der Weltmeere beträchtlich erweitern, auch durch die erhebliche Stärkung des integrierten Systems für die Bilanzierung von Dienstleistungen im Bereich des natürlichen Kapitals und der Ökosysteme, das zurzeit in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur und internationalen Partnern entwickelt wird.

-Die Kommission wird, aufbauend auf dem EMODnet, im Jahr 2018 im Einklang mit dem Tsukuba-Kommunique der G7 eine kohärente Strategie der Ozeanbeobachtung vorschlagen. 26 Sie wird prüfen, ob die Netze zur Ozeanbeobachtung ihrem Zweck entsprechen, und den Nutzen ihres Ausbaus für die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft analysieren.

-Im Kontext dieses für 2018 geplanten Berichts wird die Kommission vorschlagen, wie das EMODnet mit anderen nationalen oder regionalen Bemühungen zur Erfassung von Meeresdaten koordiniert werden könnte, um ein internationales Meeresdatennetz aufzubauen und den offenen Zugang zu diesen Daten zu gewährleisten.

Maßnahme 13: Verstärkung der Investitionen in „blaue“ Wissenschaft und Innovationen

Die EU und ihre Mitgliedstaaten geben jährlich etwa 2 Milliarden Euro für die Meeresforschung aus. Mehr als 260 Millionen Euro kommen aus dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020. Es ist wichtig, diese ehrgeizige Zielsetzung einzuhalten. Ein spezieller Schwerpunktbereich im Zusammenhang mit dem „blauen Wachstum“ befasst sich mit der bereichsübergreifenden meereskundlichen und maritimen Forschung und unterstützt ozeanbezogene Politikbereiche, einschließlich Fischerei, Offshore-Energie und Seeverkehr.

Mitgliedstaaten koordinieren oder integrieren zunehmend ihre Forschungsprogramme, um gemeinsame Probleme auf EU-Ebene (beispielsweise durch die Gemeinsame Programmplanungsinitiative Gesunde und Produktive Ozeane, das Horizon-Schwarzmeerprojekt und das EMBLAS-Projekt) und auf Meeresbecken-Ebene (beispielsweise durch die Initiative für den Ostseeraum BONUS und die BLUEMED-Initiative für den Mittelmeerraum) anzupacken.

-Im Rahmen der Europäischen Science-Cloud-Initiative 27 wird die Kommission einen  BlueScience Cloud Pilot einrichten und weiterhin in Meeresforschung und Innovation investieren.

-Die Kommission wird gemeinsam mit G7-Partnern an der Förderung der neuen G7-Initiative ‚Zukunft der Ozeane‘ arbeiten, um die Forschung und Beobachtung der Ozeane und Meere voranzubringen.

Maßnahme 14: Internationale Partnerschaften im Bereich Ozeanforschung, Innovation und Wissenschaft

Die EU-basierte Ozeanforschung und -wissenschaft kann erheblich von der Zusammenarbeit mit Instituten außerhalb der EU profitieren. Die 2013 von der EU, den USA und Kanada verabschiedete Galway-Erklärung zur Forschungskooperation im Atlantik bedeutete einen entscheidenden Schritt nach vorn. Die Kommission wird weiterhin an der Umsetzung der Galway-Erklärung arbeiten.

Um die für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten auszubauen, wird die Kommission im Rahmen der „Blueprint for Sectoral Cooperation on Skills“ weiterhin eine Partnerschaft zur maritimen Technologie unter Führung der Industrie unterstützen.

Im Einklang mit der Empfehlung der OECD, eine umfassendere internationale Zusammenarbeit im Bereich der maritimen Wissenschaft und Technologie zu unterstützen, wird die Kommission auch nach Möglichkeiten suchen, internationale Netzwerke zum Austausch von Erfahrungen bei der Förderung innovativer, in bestehende Tools einzubindender maritimer Technologien einzurichten.

-Die Kommission wird im Rahmen bestehender Vereinbarungen auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technologie mit wichtigen Partnern Partnerschaften zur Meeresforschung und –wissenschaft eingehen, einschließlich gegebenenfalls Ozeanpartnerschaften und globale Bündnisse, in denen sie Mitglied ist, wie das Belmont-Forum und die Gruppe zur Erdbeobachtung.

-Die Kommission wird ihre Arbeit an einem Allatlantischen Verbund zur Ozeanforschung durch die Förderung erweiterter Rahmenwerke der Meereszusammenarbeit mit entscheidenden Akteuren im Südatlantik verstärken.

-Die Kommission wird die Arbeit an der Einbindung von Ländern des südlichen Mittelmeerraums in die BLUEMED-Initiative vorantreiben. Sie wird ferner im Rahmen der Schwarzmeersynergie ihr Engagement für Wissenschaft, Forschung und Innovation im Schwarzen Meer verstärken.

5.FAZIT

Die EU trägt eine wichtige Verantwortung im Hinblick auf die Ozeane und Meere. Sie spielt eine wichtige Rolle als Vorreiter einer nachhaltigen Entwicklung, als globaler Akteur im Rahmen der Meerespolitik und als Nutzerin von Meeresressourcen. Die EU sollte ihre Anstrengungen verstärken, um sicherzustellen, dass die Weltmeere zum Nutzen heutiger und künftiger Generationen sicher und sauber sind und nachhaltig bewirtschaftet werden.

Die Kommission und die Hohe Vertreterin fühlen sich der Verbesserung der Verwaltung der Weltmeere mit Schwerpunkt auf den oben angeführten prioritären Bereichen verpflichtet. Dabei werden sie Synergien zwischen Politikbereichen und Strategien der EU fördern, die zu einer besseren Verwaltung der Weltmeere, beispielsweise durch eine Erhöhung der maritimen Sicherheit und durch eine Förderung nachhaltiger Entwicklung, beitragen können.

Sie werden sich mit Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und Partnern, regionalen Organisationen und Interessenvertretern für das Voranbringen der vorgeschlagenen Maßnahmen einsetzen und nach weiteren Mitteln und Wegen zur Stärkung der internationalen Verwaltung der Weltmeere suchen. In Verbindung mit der Hohen Vertreterin wird die Kommission ein Forum der Interessenvertreter der EU einrichten, das sich den Ozeanen und Meeren in aller Welt widmet. Sie wird Nachfolgemaßnahmen zur vorliegenden Initiative unterstützen und einen regelmäßigen Dialog zu den Bemühungen der EU bei der Verbesserung der internationalen Meerespolitik entwickeln. Eine erste Tagung des Forums wird im Jahr 2017 stattfinden.

Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden über die Fortschritte zu den vorstehend aufgeführten Maßnahmen in regelmäßigen Abständen, erstmalig innerhalb von zwei Jahren nach der Annahme dieser Mitteilung, Bericht erstatten.

(1)  The Ocean Economy in 2030, OECD Publishing, Paris (2016).
(2)  Climate change 2014 – Impacts, adaptation and vulnerability, IPCC Fifth Assessment Report WGII, Chap. 6.
(3)  Weltmeere und Küstengebiete sind, abgesehen vom SDG 14 (Weltmeere) in einer Reihe von SDG erfasst, unter anderem auf den Gebieten der Beseitigung der Armut (SDG 1), der Förderung der Ernährungssicherheit und der nachhaltigen Landwirtschaft (SDG 2), der Gesundheit (SDG 3), der sauberen Bewirtschaftung von Wasser und der Sanitärversorgung (SDG 6), der zeitgemäßen Energie (SDG 7), des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung (SDG8), des Klimas (SDG 13), der Ökosysteme und der Biodiversität (SDG 15) und der Partnerschaften (SDG 17).
(4)  Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa – Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (28. Juni 2016).
(5)  Einbezogen waren die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zur Seeschifffahrt, die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) zum Tiefseebergbau, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und Regionalen Fischereiorganisationen (RFO) zum Fischereiwesen, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), multilaterale Umweltabkommen, regionale Meeresübereinkommen (RSC) und andere multilaterale Umweltabkommen (MEA) zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Meeresumwelt sowie die Zwischenstaatliche Ozeanographische Kommission der UNESCO zur wissenschaftlichen Meeresforschung. Das UNCLOS stellt außerdem einen Rechtssprechungsmechanismus für die verpflichtende friedliche Beilegung von Streitigkeiten in Bezug auf ihre Auslegung oder Anwendung: den Internationalen Seegerichtshof zur Verfügung.
(6)  http://ec.europa.eu/dgs/maritimeaffairs_fisheries/consultations/ocean-governance/doc/ocean-governance-summary_en.pdf
(7)  Die UN-Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung, SDG Ziel 14.5 und der Strategische Plan 2011-2020, Aichi-Biodiversitätsziel 11.
(8)  z. B. Übereinkommen über biologische Vielfalt/Internationale Seeschifffahrts-Organisation, Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation/Regionale Fischereiorganisationen/Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen/Übereinkommen über biologische Vielfalt.
(9)  Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit, 11205/14, verabschiedet vom Rat (Allgemeine Angelegenheiten) am 24. June 2014.
(10)  Strategie der Europäischen Union zum Golf von Guinea, verabschiedet vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 17. März 2014; Strategischer Rahmen der Europäischen Union für das Horn von Afrika, verabschiedet vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 14. November 2011.
(11)  Für den Golf von Guinea (von Senegal bis Angola) hat die EU gemäß dem „umfassenden Ansatz“ zur Unterstützung der unter afrikanischer Federführung eingeleiteten und von den Staatsoberhäuptern West- und Zentralafrikas 2013 beschlossenen Initiative des Yaoundé-Prozesses 2014 eine Strategie und 2015 einen Aktionsplan ausgearbeitet.
(12)  Gemeinsame Mitteilung zu Einer integrierten Politik der Europäischen Union für die Arktis, JOIN(2016) 21 final.
(13) Z. B. Internationale Meeresbodenbehörde; Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und Welthandelsorganisation.
(14)

  CBD COP XII/23;

https://www.cbd.int/decision/cop/default.shtml?id=13386

(15)  https://cites.org/eng/res/index.php
(16)  Unter anderem über das Internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO aus dem Jahr 1995 (STCW-F).
(17) Das umfasst: das Arbeiten an einem koordinierten Vorgehen in Fragen der maritimen Sicherheit in internationalen Foren (z. B. Vereinte Nationen, G7 und G20) und durch Gespräche auf hoher Ebene; die Stärkung und Unterstützung von regionalen Reaktionen der EU im maritimen Bereich (z. B. die Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie im Indischen Ozean und die Operation EUNAVOR-MED-Sophia im Mittelmeer zur Bekämpfung von Schmuggler- und Schleusernetzwerken); den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der maritimen Sicherheit gemeinsam mit Nicht-EU-Ländern und regionalen Organisationen.
(18)  Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 863/2007, der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates und der Entscheidung 2005/267/EG des Rates.
(19) Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; MARPOL 73/78.
(20)  COM(2015) 636 final.
(21) Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände.
(22)  Die EU-Richtlinie zur maritimen Raumplanung aus dem Jahr 2014, die Mitteilung über einen Fahrplan der EU für die maritime Raumplanung und die Leitlinien der UNESCO zur MSP enthalten eine Reihe von Elementen, die bei der Entwicklung der MSP behilflich sind.
(23)  OECD.  (2016), The Ocean Economy in 2030, OECD Publishing, Paris. 
(24)  RFO, RSC (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks –OSPAR) zu MPA, die Internationale Seeschifffahrts-Organisation zu Besonders Sensiblen Meeresgebieten (PSSA); Diskussionen über MPA in ABNJ sind Bestandteil der BBNJ-Verhandlungen.
(25)  Auch durch EU-finanzierte Projekte wie das Pilotprojekt des Europäischen Parlaments zur transatlantischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Meeresschutzgebieten.
(26)   http://www.japan.go.jp/g7/_userdata/common/data/20160517communique.pdf
(27)  Mitteilung über Eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa (COM(2015) 192, 6.5.2015).
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