Konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungen, wie sie sich aus dem Vertrag über die Europäische Union, unterzeichnet zu Maastricht am 7. Februar 1992, ergeben.
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I - Text des Vertrags(*)
Anhänge
ANHANG I - FORSCHUNGSGEBIET BETREFFEND DIE KERNENERGIE GEMÄSS ARTIKEL 4 DES VERTRAGS
ANHANG II - INDUSTRIEZWEIGE, AUF DIE IN ARTIKEL 41 DES VERTRAGS BEZUG GENOMMEN IST
ANHANG III - VERGÜNSTIGUNGEN, DIE DEN GEMEINSAMEN UNTERNEHMEN NACH ARTIKEL 48 DIESES VERTRAGS GEWÄHRT WERDEN KÖNNEN
ANHANG IV - LISTEN DER GÜTER UND ERZEUGNISSE, DIE DEN BESTIMMUNGEN DES KAPITELS 9 ÜBER DEN GEMEINSAMEN MARKT AUF DEM KERNGEBIET UNTERLIEGEN
ANHANG V
II - Protokolle
Protokoll über die Anwendung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft auf die außereuropäischen Teile des Königreichs der Niederlande
Protokoll über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Atomgemeinschaft