Häufig gestellte Fragen
1. Der Zugriff auf Dokumente
- 1.1. Wie kann ich mir nach der Suche den Text eines Dokuments auf der Ergebnisseite ansehen?
- 1.2. Warum kann ich von manchen Dokumenten nicht den vollständigen Text (einschließlich Abbildungen, Tabellen und Grafiken) sehen?
- 1.3. Ich kann das gesuchte Dokument nicht finden. Was kann ich tun?
- 1.4. Wo kann ich andere Veröffentlichungen der Europäischen Union als das Amtsblatt finden und bestellen?
- 1.5 Wo kann ich Druckfassungen des Amtsblatts der Europäischen Union beziehen?
- 1.6. Wie finde ich konsolidierte Rechtsvorschriften?
-
1.7. Ich kann keine SEC-Dokumente mehr finden.
- 1.8. Ich suche die Dokumente von öffentlichem Interesse, die früher in EUR-Lex verfügbar waren. Wo kann ich sie finden?
- 1.9. Ich suche ein kürzlich veröffentlichtes Dokument, finde es aber nicht in EUR-Lex. Wie häufig wird die Datenbank aktualisiert?
- 1.10. Was ist ein Permalink und wie wird er eingerichtet?
- 1.11. Wo finde ich Ausschreibungen (Vergabe öffentlicher Aufträge in Europa)?
- 1.12. Wie ist eine Celex-Nummer aufgebaut?
-
1.13. Was verbirgt sich hinter Dokumenten mit den Kürzeln COM, JOIN, SEC und SWD?

2. Der Inhalt des Angebots
3. Die Sprachen
- 3.1. Sind Dokumente in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar?
- 3.2. Ich suche die Gesetzgebung in den Sprachen der neuen Mitgliedstaaten. Wo kann ich sie finden?
- 3.3. Warum werden bestimmte bulgarische und/oder rumänische Schriftzeichen im Inhaltsverzeichnis des Amtsblatts oder in HTML-Dateien nicht richtig angezeigt?
- 3.4. Welche EU-Dokumente sind in Irisch (GA) erhältlich?
4. Die Verwaltung des Angebots
- 4.1. An wen kann ich meine Fragen richten?
- 4.2. Wer ist für die Datenbank zuständig?
- 4.3. Setzt die Nutzung des Angebots eine Registrierung voraus?
5. LexAlert
6. Links
7. Lizenzinhaber
8. Konsolidierung
- 8.1. Was bedeutet Konsolidierung? Welche Rechtsakte sind davon betroffen?
- 8.2. Welche Rechtsakte werden konsolidiert?
- 8.3. Wann steht die konsolidierte Fassung eines Rechtsakts in der Regel zur Verfügung?
- 8.4. Was bedeuten die Abkürzungen B, M, A, C in den konsolidierten Fassungen?
- 8.5. Welche Informationen enthält die Kopfzeile eines konsolidierten Akts?
1. Der Zugriff auf Dokumente
1.1 Wie kann ich mir nach der Suche den Text eines Dokuments auf der Ergebnisseite ansehen?
Solange die verschiedenen Formate der Dokumente (PDF, HTML, TIFF, MS WORD usw.) noch in das System geladen werden, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie klicken auf den Link „Bibliografische Angaben + Text (zweisprachige Anzeige)“ unter der Ergebnisliste, der Cursor platziert sich direkt am Anfang des Textes;
- Sie wählen die Option „Bibliografische Angaben“, markieren anschließend unter „Ergänzende Angaben“ die „Text“-Box und lassen sich die Texte schließlich über „Go“ anzeigen. Da der Text am unteren Bildschirmrand eingefügt wird, ist es dazu unerlässlich, auf der Seite nach unten zu blättern.
In beiden Fällen besteht auch die Möglichkeit, das Dokument gleichzeitig in zwei Sprachen anzeigen zu lassen. Diese Funktion entspricht der aus CELEX bekannten doppelten Visualisierung in HTML.
1.2. Warum kann ich von manchen Dokumenten nicht den vollständigen Text (einschließlich Abbildungen, Tabellen und Grafiken) sehen?
Bestimmte Dokumente in EUR-Lex liegen nur im HTML-Format vor. Aus technischen Gründen können in diesem Format keine Abbildungen, Tabellen und Grafiken dargestellt werden.
Dokumente in EUR-Lex werden in unterschiedlichen Formaten angeboten: MS Word (.doc), HTML, PDF und TIFF. Dokumente in den Formaten PDF, MS Word und TIFF erlauben die Darstellung von Abbildungen, Tabellen und Grafiken.
EUR-Lex enthält eine PDF-Version aller seit 1998 veröffentlichten Ausgaben des EU-Amtsblatts und COM-Dokumente (vollständiger Text mit allen Grafiken). Vor 1998 veröffentlichte Dokumente werden nach und nach eingescannt und im PDF-Format hochgeladen.
1.3 Ich kann das gesuchte Dokument nicht finden. Was kann ich tun?
Suchen Sie ein juristisches Dokument? Finden Sie das Datum der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt heraus.
Möglicherweise erscheint das gesuchte Dokument noch nicht in EUR-Lex, wenn es vor 1998 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Früher oder später werden Sie das Dokument jedoch in EUR-Lex finden, da alle vor 1998 veröffentlichten Amtsblätter und COM-Dokumente nach und nach in die Datenbank eingespeist werden.
Sie suchen ein Dokument, das nicht juristischer Natur ist? Versuchen Sie, das Dokument im Dokumentenregister des Parlaments, des Rates und der Kommission zu finden.
1.4 Wo kann ich andere Veröffentlichungen der Europäischen Union als das Amtsblatt finden und bestellen?
EU Bookshop ist eine Online-Buchhandlung, die den Zugriff auf Veröffentlichungen der Europäischen Organe und Einrichtungen, Interinstitutionellen Dienste und Ämter (Agenturen und dezentralen Einrichtungen) erlaubt. Zusätzlich zur Online-Buchhandlung wird dieser Dienst einen Online-Katalog und ein Archiv aller EU-Veröffentlichungen bieten. Über den EU Bookshop kann der Nutzer nach EU-Veröffentlichungen suchen, elektronische Fassungen im PDF-Format herunterladen und, wo möglich, eine Kopie auf Papier bestellen.
1.5 Wo kann ich Druckfassungen des Amtsblatts der Europäischen Union beziehen?
Sie können ein Jahresabonnement (700 bis 800 Ausgaben) abschließen oder einzelne Ausgaben bestellen. Bestimmte fachbezogene Anhänge sind für Abonnenten auf Anfrage kostenlos erhältlich.
Für Abonnements wenden Sie sich bitte an eine unserer Vertriebsstellen:
http://publications.europa.eu/others/agents/index_de.htm
Für einzelne Ausgaben senden Sie Ihre Bestellung bitte an diese E-Mail-Adresse.
1.6. Wie finde ich konsolidierte Rechtsvorschriften?
Über die Seite „Einfache Suche“
- Um anhand der Dokumentennummer zu suchen, klicken Sie auf „Konsolidierte Fassung“.
- Um anhand der CELEX-Nummer zu suchen, klicken Sie auf „CELEX-Nummer" und geben Sie 0 (null) + Jahr (4 Ziffern) + R (für Verordnung), L (für Richtlinie) oder D (für Entscheidung/Beschluss) ein, gefolgt von der Nummer des Rechtsakts (4 Ziffern). Sie können auf diese Suche auch direkt über das Menü auf der linken Seite zugreifen.
Zum Beispiel kann „01958R0001” eingegeben werden, um die konsolidierte Fassung der Verordnung Nr. 1 des Rates aus dem Jahr 1958 aufzurufen.
Über unsere Fundstellennachweise
- Fundstellennachweis der konsolidierten EU-Rechtsakte: Klicken Sie im Menü auf der linken Seite auf „Konsolidierte Rechtsakte“ und wählen Sie den Bereich aus, der Sie interessiert. Liegt der ursprüngliche Rechtsakt in konsolidierter Form vor, wird Ihnen ein Link zur letzten konsolidierten Fassung angezeigt.
- Fundstellennachweis des geltenden EU-Rechts: Klicken Sie im Menü auf der linken Seite auf „Geltendes EU-Recht“ und wählen Sie den Bereich aus, der Sie interessiert. Liegt der ursprüngliche Rechtsakt in konsolidierter Form vor, wird Ihnen ein Link zur konsolidierten Fassung angezeigt. Wurde der Rechtsakt mehrmals geändert, sind die verschiedenen konsolidierten Fassungen abrufbar.
1.7. Ich kann keine SEC-Dokumente mehr finden. 
SEK- oder SEC-Dokumente werden seit Januar 2012 mit dem neuen Identifikator SWD veröffentlicht (ihr CELEX-Code bleibt 5 SC). Sie finden sie, indem Sie anhand der Dokumentennummer suchen oder im Menü auf der linken Seite auf „Vorarbeiten“ klicken und dann auf SEC- und SWD-Dokumente. Künftig wird der SEC-Identifikator nur noch für interne Dokumente der Europäischen Kommission verwendet, die nicht auf EUR-Lex veröffentlicht werden.
SWD-Dokumente werden nur in einer Sprache veröffentlicht, mit Ausnahme der Zusammenfassungen von Folgenabschätzungen, die in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht werden.
Weitere Informationen: Was verbirgt sich hinter Dokumenten mit den Kürzeln COM, JOIN, SEC und SWD? – Arten von Dokumenten in EUR-Lex
1.8 Ich suche die „Dokumente von öffentlichem Interesse“, die früher in EUR-Lex verfügbar waren. Wo kann ich sie finden?
Bei den Dokumenten von öffentlichem Interesse handelt es sich um Dokumente, in denen die Kommission zu einer Frage von allgemeinem Interesse für die Europäische Gemeinschaft Stellung nimmt. Sie werden als COM-Dokumente veröffentlicht. Es gibt zwei Möglichkeiten, auf diese von der Startseite aus zuzugreifen:
- Wählen Sie „Vorarbeiten“ aus dem Navigationsmenü und anschließend „COM-Dokumente“;
oder - wählen Sie die „Einfache Suche“, dann „Vorarbeiten“ und beschränken Sie Ihre Suche auf „Mitteilungen der Kommission“.
Es ist geplant, in Zukunft eine besondere Sammlung „Dokumente von öffentlichem Interesse“ anzubieten.
1.9 Ich suche ein kürzlich veröffentlichtes Dokument, finde es aber nicht in EUR-Lex. Wie häufig wird die Datenbank aktualisiert?
EUR-Lex wird täglich aktualisiert.
Das Amtsblatt wird jeden Morgen, nach der Veröffentlichung der gedruckten Fassung, im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
Die im Amtsblatt veröffentlichten Dokumente werden einer detaillierten dokumentarischen Analyse hinsichtlich ihrer Aufnahme in die Datenbank unterzogen. Auch wenn sie am Tag ihrer Veröffentlichung mit einem Minimum an analytischen Daten (darunter der Titel und der Verweis auf die Veröffentlichung) im Amtsblatt online verfügbar sein können, werden die kompletten analytischen Daten innerhalb von drei Tagen hochgeladen. Deshalb ist für einen kurzen Zeitraum nach der Veröffentlichung des Akts keine gründliche Recherche möglich.
Die Häufigkeit, mit der andere Dokumente in die Datenbank eingestellt werden, schwankt ebenfalls abhängig von ihrer Quelle.
1.10 Was ist ein Permalink und wie wird er eingerichtet?
Mit Hilfe eines Permalinks können Sie ein Lesezeichen mit der Adresse einer bibliografischen Angabe oder eines Dokuments erstellen, um in Zukunft schneller darauf zugreifen zu können. Die Adresse in der Adressleiste Ihres Browsers wird in EUR-Lex nämlich dynamisch erzeugt und kann daher nicht als Lesezeichen verwendet werden.
Um einen Permalink einzurichten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- 1. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Permalink und wählen Sie „zu Favoriten hinzufügen“ oder einen ähnlichen Befehl mit derselben Funktion.
- 2. Klicken Sie mit der linken Maustaste auf den Permalink und fügen Sie die aufgerufene Seite zu Ihren Favoriten hinzu.
Den automatisch angebotenen Namensvorschlag für den Permalink können Sie nach Belieben verändern.
1.11 Wo finde ich Ausschreibungen (Vergabe öffentlicher Aufträge in Europa)?
Ausschreibungen finden Sie in der Reihe S des Amtsblatts der Europäischen Union, auf die Sie über die TED-Website (Tenders Electronic Daily) zugreifen können.
1.12. Wie ist eine Celex-Nummer aufgebaut?
Die von der jeweiligen Sprachfassung unabhängige Celex-Nummer kennzeichnet jedes Dokument in EUR-Lex eindeutig.
Sie ist folgendermaßen aufgebaut: BjjjjA(A)nnn(n)
| B | -- 1 Zeichen für den Bereich (siehe nachstehende Liste) |
| jjjj | --------- 4 Ziffern für das Jahr (im Allgemeinen Jahr der Annahme) |
| A(A) | ------------------- 1 oder 2 Zeichen für die Art des Dokuments (siehe nachstehende Liste) |
| nnn(n) | ----------------------- 4 Ziffern (im Allgemeinen) für die Dokumentennummer |
Beispiel: Das Dokument 32008R1338 ist
- ein Dokument aus dem Bereich 3 (Sekundärrecht):
32008R1338
- und dem Jahr 2008: 3
2008R1338
- eine Verordnung, Art „R“: 32008
R1338
- die mit der Nummer 1338 im Amtsblatt veröffentlicht wurde:
32008R
1338
Die einzelnen Bereiche
| Bereich | Bezeichnung | Bereich | Bezeichnung | Bereich | Bezeichnung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Verträge | 5 | Vorarbeiten | 9 | Parlamentarische Anfragen |
| 2 | Internationale Übereinkommen | 6 | Rechtsprechung | 0 | Konsolidierte Fassungen der Dokumente aus dem Bereich 3 |
| 3 | Sekundärrecht | 7 | Einzelstaatliche Umsetzungsmaßnahmen | E | EFTA-Texte |
| 4 | Ergänzende Rechtsvorschriften | 8 | Nationale Rechtsprechung | C | Sonstige, im C-Amtsblatt veröffentlichte Dokumente |
Wichtigste Dokumentenarten nach Bereich
| Bereich 3 | Bereich 5 | Bereich 6 |
|---|---|---|
| L = Richtlinien | PC = Legislativvorschläge der Kommission (COM-Dokumente) |
C = Schlußanträge des Generalanwalts |
| R = Verordnungen | DC = Sonstige COM-Dokumente | J = Urteil des Gerichtshofs |
| D = Entscheidungen/Beschlüsse | SC = SEC-Dokumente | J = Beschluss des Gerichtshofs |
Eine vollständige Liste der Bereiche und Dokumentenarten liegt als HTML-Datei vor.
Weitere Informationen zu den Celex-Nummern, einschließlich vieler Beispiele, finden Sie in einem gesonderten Dokument [PDF - 654KB]. Dieses wurde im Juli 2011 erstellt und ist nur in Englisch verfügbar.
Weitere Informationen
Bei den Verträgen entsprechen die letzten Ziffern der Artikelnummer (dreistellig). Beispielsweise steht 11957E086 für Artikel 86 des 1957 angenommenen Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Für die konsolidierten Fassungen der Verträge wird das Jahr der Konsolidierung genommen.
Bei den Celexnummern der internationalen Übereinkommen wird das Veröffentlichungsdatum genommen. Beispielsweise wurde das Dokument 21986A0331(01) im Amtsblatt L 86 am 31.03.1986 veröffentlicht. Wenn mehrere Rechtsakte am selben Tag veröffentlicht wurden, ändert sich nur die Zahl in Klammern, z.B. 21986A0331(02).
Bei den Dokumenten der Rechtsprechung wird die Celexnummer aus der Nummer der vom Europäischen Gerichtshof vergebenen Nummer der Rechtssache gebildet. Das Jahr ist das der Einleitung der Rechtssache.
Berichtigungen haben dieselbe Celexnummer wie der berichtigte Rechtsakt, ergänzt durch R(xx), wobei xx die laufende Nummer der Berichtigung ist. Bespielsweise ist 32009L0164R(01) die erste Berichtigung der Richtlinie 32009L0164. Eine Berichtigung kann für eine einzige, mehrere oder alle Sprachen gelten.
Konsolidierte Dokumente des Bereichs 3 haben dieselbe Celexnummer wie der ursprüngliche Rechtsakt, nur erhalten sie die Bereichsnummer 0 statt der 3. Dieser Nummer folgt das Datum des Inkrafttretens des letzten Änderungsaktes (siehe Frage 8.1).
1.13. Was verbirgt sich hinter Dokumenten mit den Kürzeln COM, JOIN, SEC und SWD? 
Bei Dokumenten mit diesen Kürzeln handelt es sich um Vorarbeiten (Sektor 5).
JOIN und SWD sind neue Identifikatoren, die im Januar 2012 vom Generalsekretariat der Kommission eingeführt wurden.
Dokumente, die vor 2012 verabschiedet wurden, sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
| Sektor | Autor | Deskriptor | Art des Dokuments |
|---|---|---|---|
| 5 | EC | PC | COM Vorschläge und andere Rechtsakte, die im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden |
| EC | DC | COM: Andere COM-Dokumente: Mitteilungen, Empfehlungen, Berichte, Weißbücher, Grünbücher | |
| EC und HR | JC | JOIN: Gemeinsame Vorschläge, Mitteilungen, Berichte, Weißbücher und Grünbücher, die von der Kommission und dem Hohen Vertreter/der Hohen Vertreterin angenommen wurden | |
| EC oder EC und HR | SC | SWD: Arbeitsdokumente und gemeinsame Arbeitsdokumente der Dienststellen (Folgenabschätzungen, Zusammenfassungen von Folgenabschätzungen, Arbeitsdokumente für Beschäftigte) Vor 2012 trugen die Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen die Bezeichnung SEC. SEC wird künftig nicht mehr verwendet. |
EC: Europäische Kommission, HR: Hoher Vertreter/Hohe Vertreterin
Mehr über Arten von Dokumenten und ihre Bezeichnungen finden Sie in unserer Tabelle „Arten von Dokumenten in EUR-Lex“.
2. Der Inhalt des Angebots
2.1. Welche Dokumente finde ich auf EUR-Lex? 
Sie finden hier viele verschiedene Arten von Texten, die zum größten Teil von den Institutionen der Europäischen Union, aber auch von den Mitgliedsländern, EFTA-Ländern usw. erstellt wurden.
Der Inhalt ist in Bereiche unterteilt: 1 – Verträge, 2 – Internationale Abkommen, 3 – Rechtsvorschriften, 4 – Komplementärrecht, 5 – Vorarbeiten, 6 – Rechtsprechung, 7 – Nationale Durchführungsmaßnahmen, 8 – Nationale Rechtsprechung mit Bezug auf EU-Recht, 9 – Parlamentarische Anfragen, 0 – Konsolidierte Rechtsvorschriften, C – Sonstige in der Amtsblatt-Reihe C veröffentlichte Dokumente, E – EFTA-Dokumente.
Einen detaillierten Überblick finden Sie hier: Arten von Dokumenten in EUR-Lex
2.2 Wie viele Dokumente sind in EUR-Lex?
Der Inhalt der Datenbank reicht zurück bis in die Anfänge der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft 1957. Sie umfasst rund 467 000 Nachweise in mehreren Sprachen und insgesamt ungefähr 2 815 000 Texte. Der Bestand wächst jedes Jahr um 12 000 neue Dokumente.
3. Sprachen
3.1 Sind Dokumente in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar?
Fast alle Dokumente sind in den vier Amtssprachen der Gründungsmitglieder verfügbar, d.h. Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch. In den anderen Sprachen findet man Übersetzungen der geltenden Gesetzgebung zum Zeitpunkt des Beitritts des jeweiligen Landes und der Texte, die nach diesem Zeitpunkt angenommen wurden. Ein Teil der Texte, insbesondere die älteren, konnte dagegen nicht in die Sprachen übersetzt werden, die bei späteren Beitritten hinzugekommen sind: Dänisch und Englisch; Griechisch; Portugiesisch und Spanisch; Finnisch und Schwedisch; Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch sowie vor kurzem Bulgarisch und Rumänisch. Siehe auch 3.2
Seit dem 1. Januar 2007 ist Irisch (GA) eine der 23 Amtssprachen der Europäischen Union. Aus praktischen Gründen sind die Organe der Europäischen Union vorübergehend von der Verpflichtung entbunden, alle Rechtsakte – einschließlich der Urteile des Gerichtshofs – in irischer Sprache abzufassen, sie ins Irische zu übersetzen und sie in dieser Sprache zu veröffentlichen. Dies gilt jedoch nicht für Verordnungen, die gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen werden. Es wird regelmäßig überprüft, ob diese Bestimmung weiterhin notwendig ist.
Die Verfassung und bestimmte Verträge wurden auch in Irisch veröffentlicht. Diese Texte sind in der Sammlung „Verträge“ zu finden.
Siehe auch 3.2.
3.2 Ich suche die Gesetzgebung in den Sprachen der neuen Mitgliedstaaten. Wo kann ich sie finden?
Bulgarien und Rumänien (Erweiterung 2007)
Dieses Angebot erlaubt den Zugriff auf
- die täglichen Ausgaben des Amtsblatts der Europäischen Union in Bulgarisch und Rumänisch seit dem 1. Januar 2007;
- die Bände der Sonderausgabe des Amtsblatts, die bereits veröffentlicht wurden und die das am 1. Januar 2007 geltende Sekundärrecht in den beiden neuen Amtssprachen beinhalten;
- die vorläufigen Fassungen der Texte, die noch nicht in der Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht wurden.
EU-10 (Erweiterung 2004)
Dieses Angebot erlaubt den Zugriff auf
- die täglichen Ausgaben des Amtsblatts der Europäischen Union in Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch seit dem 1. Mai 2004;
- die Bände der Sonderausgabe des Amtsblatts, die bereits veröffentlicht wurden und die das am 1. Mai 2004 geltende Sekundärrecht in den neun neuen Amtssprachen beinhalten.
Aufgrund einer befristeten Ausnahmeregelung sind die Organe der Europäischen Union von der Verpflichtung entbunden, alle Rechtsakte in maltesischer Sprache abzufassen und sie in dieser Sprache im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Bis zum 1. Mai 2007 müssen nur gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommene Verordnungen in Maltesisch im Amtsblatt veröffentlicht werden.
3.3 Warum werden bestimmte bulgarische und/oder rumänische Schriftzeichen im Inhaltsverzeichnis des Amtsblatts oder in HTML-Dateien nicht richtig angezeigt?
Dies liegt daran, dass die entsprechenden Zeichen in den auf Ihrem PC installierten Zeichensätzen nicht enthalten sind. Aktualisierte Versionen der Zeichensätze finden Sie auf den Hilfeseiten Ihres Betriebssystems.
Sollte das Problem trotzdem fortbestehen, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk von EUR-Lex unter folgender Adresse:
eurlex-helpdesk@publications.europa.eu
3.4. Welche EU-Dokumente sind in Irisch (GA) erhältlich?
Seit dem 1. Januar 2007 ist Irisch (GA) eine der 23 Amtssprachen der Europäischen Union. Aus praktischen Gründen und übergangsweise sind nur die wichtigsten Rechtsvorschriften, die gemeinsam vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet wurden, in Irisch verfügbar. Das bedeutet, dass es normalerweise keine vollständige Ausgabe eines Amtsblatts in Irisch gibt. Einige Verträge wurden jedoch in Irish veröffentlicht. Diese Texte sind auf unserer Website in der Sammlung „Verträge“ zu finden.
Die aktuelle praktische Regelung wird alle fünf Jahre überprüft. Sie wird bis mindestens Ende 2016 in Kraft bleiben.
Weitere Informationen unter:
Verordnung (EG) des Rates Nr. 920/2005, Verordnung (EG) des Rates Nr. 1257/2010, Verträge
Siehe auch Abschnitte 3.1 und 3.2.
4. Die Verwaltung des Angebots
4.1 An wen kann ich meine Fragen richten?
Siehe „Kontakt“.
4.2 Wer ist für die Datenbank zuständig?
Die Datenbank fällt in die Zuständigkeit des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das die Datenbank im Namen aller Organe verwaltet. Diese arbeiten regelmäßig zusammen, um die Datenbank im Rahmen unterschiedlicher Ausschüsse und Arbeitsgruppen weiterzuentwickeln. Eine Arbeitsgruppe des Rates, an der auch Abgeordnete der Mitgliedstaaten teilnehmen, wird regelmäßig über die Verwaltung und Entwicklung der Datenbank informiert.
4.3 Setzt die Nutzung des Angebots eine Registrierung voraus?
Der Zugang zu diesem Angebot ist kostenlos. Sie können sich jedoch registrieren lassen, um Ihre bevorzugten Sprachen festzulegen: Ihre wichtigste Sprache sowie diejenigen Sprachen, in denen Sie Dokumente erhalten möchten, die nicht in Ihrer wichtigsten Sprache vorliegen. Sie können bis zu drei Sprachen wählen und auch angeben, wie viele Dokumente auf jeder Bildschirmseite angezeigt werden sollen. Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihr Profil festzulegen oder zu ändern.
5. LexAlert
5.1 Was ist LexAlert? Wann wird es verfügbar sein?
LexAlert ist ein automatischer Benachrichtigungsdienst. Er informiert Sie über neue Dokumente auf EUR-Lex.
Sie können sich per E-Mail oder RSS benachrichtigen lassen, wenn ein neues Dokument zu einer Thematik, die Sie besonders interessiert, in EUR-Lex geladen wird. Sie können zwischen Standardnachrichten wählen oder eigene zusammenstellen.
Wenn Sie sich für diesen Dienst anmelden möchten, schicken Sie eine E-Mail an eurlex-helpdesk@publications.europa.eu
Weitere Informationen und eine schrittweise Anleitung zur Nutzung des Dienstes finden Sie hier:
- Einführung in LexAlert [EN] (pdf) [725KB].
6. Links
6.1 Wie sollte ich Links zu EUR-Lex erstellen?
Eine detaillierte Anleitung zur Erstellung von Links zu diesem Angebot findet sich auf den Hilfe-Seiten unter Verweise (Links) auf Dokumente in EUR-Lex anlegen.
7. Lizenzinhaber
7.1 Kann ich den gesamten Inhalt der EUR-Lex-Datenbank weiterverwenden? Wenn ja, wie?
Das in EUR-Lex gesammelte EU-Recht wird auch von Dritteinrichtungen im Rahmen von Lizenzverträgen angeboten. Der Lizenzinhaber kann die lizenzierten Informationen als Produkt oder Dienstleistung anbieten.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt täglich über einen FTP-Server im XML-Format. Ein Benutzername und ein Kennwort sind erforderlich.
Vorteile eines Lizenzierungsdienstes:
- Pauschalzugriff auf Daten des Amts für Veröffentlichungen;
- durch FTP-Server und XML-Format einfache Nutzung der Daten durch den Lizenzinhaber;
- Benachrichtigung des Kunden, wenn neue Daten verfügbar sind, und regelmäßige Aktualisierung der Daten;
- automatische Berechtigung zur Vervielfältigung der EUR-Lex-Daten.
Unternehmen, die an einer EUR-Lex-Lizenzvereinbarung interessiert sind, erhalten die vollständigen Unterlagen einschließlich der Vertragsbedingungen bei licences@publications.europa.eu.
8. Konsolidierung
8.1. Was bedeutet Konsolidierung? Welche Rechtsakte sind davon betroffen?
Bei der Konsolidierung werden im Laufe der Zeit vorgenommene Änderungen und Berichtigungen in einen Rechtsakt integriert. Mehrere Texte, die ursprünglich und amtlich in verschiedenen Ausgaben des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wurden, werden dabei als „konsolidierte Familie“ in einer einzigen, gut lesbaren Textfassung zusammengestellt, die dem derzeitigen Stand des EU-Rechts entspricht.
Wenn eine Berichtigung veröffentlicht wird, nachdem der letzte Änderungsrechtsakt eingefügt wurde, wird die Konsolidierung sofort vorgenommen, sofern es sich bei der Berichtigung nicht nur um eine geringfügige Korrektur handelt. Ist Letzteres der Fall, dann wird die Berichtigung bei der nächsten Konsolidierung berücksichtigt.
8.2. Welche Rechtsakte werden konsolidiert?
Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union konsolidiert Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen bzw. Beschlüsse der EU. Nur kurze Zeit geltende Rechtsakte werden nicht konsolidiert. Berichtigungen geringeren Umfangs, die nur in einigen Amtssprachen veröffentlicht werden, fließen in die nächste Konsolidierung infolge eines Änderungsrechtsakts ein.
8.3. Wann steht die konsolidierte Fassung eines Rechtsakts in der Regel zur Verfügung?
Die Konsolidierung erfolgt sofort nach der Änderung eines Rechtsakts. Im Durchschnitt steht die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung eines Änderungsrechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zur Verfügung.
8.4. Was bedeuten die Abkürzungen B, M, A, C in den konsolidierten Fassungen?
Diese Abkürzungen stehen für die Art des Rechtsakts:
- B = Basisrechtsakt (basic act)
- M = Änderungsrechtsakt (modifier)
- A = Beitrittsakte (Accession Treaty)
- C = Berichtigung (corrigendum)
8.5. Welche Informationen enthält die Kopfzeile eines konsolidierten Akts?
Die Kopfzeile ist folgendermaßen aufgebaut:
1991L0414 — DE — 01.02.2011 — 028.001 — 5
- Die ersten Ziffern und Buchstaben bilden die CELEX-Nummer des konsolidierten Akts.
- Die beiden Buchstaben stehen für die Sprache.
- Das Datum ist der Tag des Inkrafttretens der letzten Änderung des Rechtsakts.
- Die folgenden Ziffern entsprechen der laufenden Nummer der konsolidierten Fassung des Rechtsakts.
- Die letzte Ziffer ist die Seitenzahl.


