Newsletter 09/07/2010
DOI (digital object identifier – Bezeichner digitaler Objekte)
Seit April 2010 weist das Amt für Veröffentlichungen jeder Online-Ausgabe des Amtsblatts einen Bezeichner digitaler Objekte (DOI) zu. Sie finden ihn in der oberen rechten Ecke der Übersichtsseite jedes Amtsblatts.
Ein DOI ist ein dauerhafter digitaler Bezeichner eines Objekts in einer digitalen Umgebung. Am häufigsten wird er zur Identifizierung elektronischer Dokumente angewandt, aber auch für Fotos, Kapitel, Tabellen, Software, Tondateien usw. Jeder DOI ist einzigartig und dauerhaft. Ein Dokument bleibt für immer mit diesem DOI verbunden. Falls das Dokument eines Tages endgültig gelöscht werden sollte, wird der DOI nie mehr einem anderen Dokument zugewiesen. Die Platzierung eines DOI erfolgt grundsätzlich nach denselben Regeln wie bei einer ISBN oder ISSN.
DOI-Namen sind nach einer Standardsyntax aufgebaut. Sie bestehen aus einem Präfix und einem Suffix, die durch einen Schrägstrich getrennt sind.
Beispiel: Der DOI der englischen Fassung des Amtsblatts L 140 (2010) lautet
doi:10.3000/17252555.L_2010.140.eng
Weitere Informationen zum DOI: www.doi.org.
Neue Frage und Antwort 1.12: Woraus sind CELEX-Nummern zusammengesetzt?
Kürzlich wurde eine neue Frage und Antwort 1.12 mit einer Erklärung des Aufbaus einer CELEX-Nummer veröffentlicht. Die CELEX-Nummer ist der eindeutige, sprachunabhängige Bezeichner eines EUR-Lex-Dokuments.
Außerdem haben wir einen Link zur Tabelle der Bereiche und Deskriptoren hinzugefügt.

