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SAMMLUNGEN
FÜR FACHLEUTE
Über EU-Recht

Konsolidierte Rechtsakte

Bei der Konsolidierung werden vorgenommene Änderungen und Berichtungen in einen Rechtsakt integriert. Konsolidierung gewährleistet Transparenz und erleichtert den Zugang zum EU-Recht. Mehrere Texte, die in verschiedenen Ausgaben des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wurden, werden als „konsolidierte Familie“ in einer einzigen, einfach zu lesenden Textfassung zusammengestellt.

Der Zugang zu den konsolidierten Rechtsakten erfolgt über den Fundstellennachweis des geltenden EU-Rechts. Wurde ein Basisrechtsakt konsolidiert, so besteht ein Link zur entsprechenden Familie konsolidierter Rechtsakte. In einer Familie können verschiedene, aufeinanderfolgende Konsolidierungen eines bestimmten Basisrechtsakts zusammengefasst sein. Jede Famlie umfasst verschiedene konsolidierte Versionen eines gegebenen Basisrechtsakts, die chronologisch nach Datum des Inkrafttretens der betreffenden Änderungen aufgelistet sind.

Die EU-Rechtsetzung ist aufgrund zahlreicher Veröffentlichungen neuer, geänderter Rechtsakte stets im Fluss; daher ist die Sammlung der konsolidierten Rechtsakte nicht vollständig. Es besteht also keine Gewähr dafür, dass ein Text den neuesten Stand des geltenden Rechts wiedergibt.

Jeder konsolidierte Text enthält jedoch eine Liste aller darin berücksichtigten Rechtstexte. Durch einen Vergleich mit den Angaben im "Fundstellenverzeichnis des geltenden Gemeinschaftsrechts" dürfte es leicht möglich sein, den aktuellen Stand einer Konsolidierung zu überprüfen. Überdies sind die einzelnen Textteile sämtlich mit Herkunftsangaben (Basisrechtsakt, Änderungsrechtsakt oder Berichtigung) versehen.

Die konsolidierten Rechtsakte sind online auf der EurLex-Website abrufbar. Sie können kostenlos eingesehen oder als PDF- oder HTML-Datei heruntergeladen werden.

Konsolidierte Texte sind ausschließlich als Hilfsmittel für die Dokumentation gedacht; die Organe und Einrichtungen der EU übernehmen keinerlei Gewähr für den Inhalt. Beachten Sie bitte, dass diese Texte nicht rechtsverbindlich sind. Bitte ziehen sie für juristische Zwecke die Fassungen des Amtsblatts der Europäischen Union heran.