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SAMMLUNGEN
FÜR FACHLEUTE
Über EU-Recht

Menschenrechte

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind grundlegende Werte der Europäischen Union. Sie sind in ihren Gründungsverträgen verankert und durch die Annahme einer Charta der Grundrechte bekräftigt worden. Länder, die der EU beitreten wollen, müssen die Menschenrechte achten – ebenso wie Länder, die mit der EU Handelsabkommen oder andere Abkommen geschlossen haben.

Die Europäische Union vertritt den Standpunkt, dass Menschenrechte allgemeingültig und unteilbar sind. Aus diesem Grund setzt sie sich sowohl innerhalb ihrer Grenzen als auch in ihren Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern aktiv für ihre Förderung und Verteidigung ein. Dabei respektiert sie die weitreichenden Befugnisse der Regierungen ihrer Mitgliedstaaten in diesem Bereich.

Im Zentrum der EU-Menschenrechtspolitik stehen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Darüber hinaus engagiert sich die EU für die Förderung der Rechte von Frauen und Kindern sowie von Minderheiten und Vertriebenen.


Rechtsetzungsakte


Vorarbeiten


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