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SAMMLUNGEN
FÜR FACHLEUTE
Über EU-Recht

Auswärtige Beziehungen EU-Türkei

1959 – Die Türkei bewirbt sich um die Aufnahme als assoziiertes Mitglied in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

1963 – Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens (Abkommen von Ankara) mit dem Ziel der Schaffung einer Zollunion zwischen der Türkei und der EWG und mit Aussicht auf eine mögliche Mitgliedschaft. Unterzeichnung des ersten Finanzprotokolls zum ursprünglichen Abkommen.

1970 – Unterzeichnung der Schlussakte und des zweiten Finanzprotokolls in Brüssel und damit Vorbereitung einer Zollunion.

1987 – Die Türkei stellt einen Antrag auf volle EWG-Mitgliedschaft.

1995 – Der Assoziationsrat zwischen der Europäischen Union und der Türkei bringt das Abkommen über eine Zollunion zwischen der Türkei und der EU zum Abschluss.

1999 – Auf dem Europäischen Rat von Helsinki wird die Türkei als Kandidatenland anerkannt und nimmt insofern gleichberechtigt mit den anderen Kandidatenländern am Beitrittsprozess teil.

2005 – Beginn der analytischen Prüfung des Besitzstands – „Screening“.

2008 – Verabschiedung einer überarbeiteten Beitrittspartnerschaft für die Türkei.


Rechtsetzungsakte


Vorarbeiten


Weitere Dokumente