Internationale Übereinkünfte
EUR-Lex enthält alle Verträge, die die Europäischen Gemeinschaften in Ausübung ihrer Zuständigkeiten im Bereich der Außenbeziehungen geschlossen haben:
- die von den Europäischen Gemeinschaften in ihren Zuständigkeitsbereichen mit Drittländern oder internationalen Organisationen geschlossenen Übereinkünfte;
- die von den Mitgliedstaaten und den Europäischen Gemeinschaften gemeinsam in Bereichen geteilter Zuständigkeit geschlossenen Übereinkünfte (gemischte Abkommen);
- die Beschlüsse der gemischten Ausschüsse, die aufgrund eines internationalen Abkommens eingerichtet wurden und aus mit der Durchführung des Abkommens betrauten Vertretern der Unterzeichnerstaaten bestehen.
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