ELI-Nachrichten: Amt für Veröffentlichungen der EU macht Rechtsvorschriften im Internet leichter zugänglich
Eingebaute Metadatenstruktur fördert Zugang, Austausch und Weiterverwendung
Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union macht die Suche nach Rechtsakten auf Eur-Lex einfacher. Das Portal für die Rechtstexte der Europäischen Union hat die letzte Phase des Einbau einer maßgeschneiderten Informationsstruktur – des European Legislation Identifier (ELI) – abgeschlossen.
Mit ELI werden die Rechtsinformationen auf EUR-Lex leichter zugänglich. „ELI fördert den Zugang, den Austausch und die Weiterverwendung von Rechtstexten“, sagt Marc Küster, Leiter des Bereichs Speicherung und elektronische Archivierung sowie technischer Leiter des ELI-Projekts im Amt für Veröffentlichungen.
Mit ELI sollten die Nutzer leichter verbundene Dokumente finden, alle in einem bestimmten Jahr veröffentlichten Rechtsakte herausziehen oder einen Text in einer anderen Sprache anschauen können. Und, besonders wichtig – das Metadatenschema ist auch maschinenlesbar. Damit können Maschinen Rechtstexte automatisch extrahieren, umformen und verarbeiten.
Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels verwenden die nationalen Portale zur Veröffentlichung von Rechtsakten in Frankreich ( Légifrance ) und Italien ( Gazzetta Ufficiale ) bereits ELI, um europäische Richtlinien im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung zu verlinken.
Einführung
Das Amt für Veröffentlichungen führte ELI in drei Schritten ein. 2015 wies das Amt mit Sitz in Luxemburg allen in der Reihe L des Amtsblatts veröffentlichten Rechtsakten, darunter Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen und Beschlüsse, internationale Übereinkommen sowie Verträge und konsolidierte Texte von Rechtsakten sogenannte Uniform Resource Identifiers oder URI zu.
Der zweite Schritt bestand in der Anwendung von ELI- Metadaten auf diese Rechtsakte. Die Metadaten liefern eine Standardstruktur zur Sortierung von Rechtsinformationen und machen diese vor allem maschinenlesbar.
Die letzte Phase der Einführung von ELI wurde im März 2016 mit der Veröffentlichung der HTTP-ELI-URI und der maschinenlesbaren ELI-Metadaten über das EUR-Lex-Portal abgeschlossen.
Engagement garantiert
Mit der Einführung von ELI hat das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union ein wichtiges Zwischenziel erreicht. „ELI erspart den Rechtsexperten wertvolle Zeit bei der Informationssuche“, sagt Marc Küster. „Außerdem garantieren die ELI-Kennzeichner Dauerhaftigkeit, und das ist sehr wichtig. Fachleute können sich bei der Bezugnahme auf ein Gesetz in EUR-Lex auf die ELI-URI verlassen, und das erhöht das Vertrauen in die Information, wodurch deren Wert steigt.“ ELI wird von einer Taskforce entwickelt, die Fachleute aus dem Amt für Veröffentlichungen und sieben EU-Ländern umfasst, nämlich Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg und Großbritannien. All diese Länder haben ELI in ihre Systeme zur Veröffentlichung von Rechtsinformationen eingeführt oder sind dabei, das zu tun. Als Mitglieder der Taskforce tauschen sie ihre Erfahrungen und ihr Wissen über ELI zum Wohle aller miteinander aus.
Weitere Informationen:
Methodologie zur Einführung von ELI – empfehlenswerte Verfahren und Leitlinien