Europa EUR-Lex    Erste Lesung des Europäischen Parlaments 2007

Kapitel 6 2 — Vergütungen für entgeltliche Leistungen

Titel Kapitel Artikel Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

6 2 0

Entgeltliche Lieferung von Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen (Artikel 6 Buchstabe b des Euratom-Vertrags) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 2 0 — Teilsumme

p.m.

p.m.

0,—

6 2 2

Einnahmen aus den von der Gemeinsamen Forschungsstelle für Dritte gegen Vergütung erbrachten Leistungen

   
6 2 2 1

Einnahmen aus dem Betrieb des Reaktors HFR, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

2 240 144,20

6 2 2 2

Sonstige Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Entgelt für Dritte erbrachten Dienstleistungen, die zur Rückzahlung von in den Ausgabenplan eingestellten Beträgen bestimmt sind — Zweckgebundene Einnahmen

0,—

6 2 2 3

Sonstige Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Entgelt für Dritte erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 296 581,36

6 2 2 4

Einnahmen aus Lizenzen der Kommission für patentfähige oder nicht patentfähige Erfindungen, die aus der Forschungstätigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle hervorgegangen sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

85 742,97

6 2 2 5

Sonstige Einnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

6 2 2 6

Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle im Wege des Wettbewerbs für andere Dienststellen der Kommission erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

29 608 244,51

 

Artikel 6 2 2 — Teilsumme

p.m.

p.m.

38 230 713,04

6 2 4

Einnahmen aus Lizenzen der Kommission auf patentfähige oder nicht patentfähige Erfindungen, die aus der gemeinschaftlichen Forschungstätigkeit (indirekte Aktionen) stammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 2 4 — Teilsumme

p.m.

p.m.

0,—

 

Kapitel 6 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

38 230 713,04

 
 Wichtiger rechtlicher Hinweis   Stand: 21/11/2006
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