Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2010
Artikel 7 2 0 — Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen
Posten 7 2 0 0 — Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen infolge der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit — Zweckgebundene Einnahmen
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Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
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Erläuterungen
Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen infolge der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6), insbesondere Artikel 16.
| Wichtiger rechtlicher Hinweis | Stand: '28/08/2009' |
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