Europa EUR-Lex    Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2010

Artikel 7 2 0 — Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen

Posten 7 2 0 0 — Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen infolge der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Haushaltsplan 2009

Ausführung 2008

p.m.

p.m.

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Erläuterungen

Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen infolge der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6), insbesondere Artikel 16.

 
 Wichtiger rechtlicher Hinweis   Stand: '28/08/2009'
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