Europa EUR-Lex    Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2007

Artikel 02 04 01 — Sicherheit und Weltraumforschung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausführung 2005

Verpflichtungen

Zahlungen

171 716 000

63 321 000

  

Fälligkeitsplan:

Verpflichtungen

Zahlungen

2006

2007

2008

2009

Spätere Haushaltsjahre und sonstige

Vor 2006 eingegangene, noch abzuwickelnde Verpflichtungen

      

Übertragene und/oder wiederzuverwendende Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2005

      

Mittel 2006

      

Mittel 2007

171 716 000

 

63 321 000

80 000 000

20 000 000

8 395 000

Insgesamt

171 716 000

 

63 321 000

80 000 000

20 000 000

8 395 000

Erläuterungen

Die Maßnahmen in diesem Bereich dienen folgenden Zielen:

Zu den bei diesem Posten eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei den informationshalber angegebenen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Anlage V zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

Annahme 2006.

Verweise

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates, von der Kommission vorgelegt am 21. Sepember 2005, über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (KOM(2005) 440 endg.).

Artikel 02 04 02 — Vorbereitende Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Gefahrenabwehrforschung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausführung 2005

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

6 000 000

15 000 000

19 000 000

15 316 500,—

7 626 125,—

Fälligkeitsplan:

Verpflichtungen

Zahlungen

2006

2007

2008

2009

Spätere Haushaltsjahre und sonstige

Vor 2006 eingegangene, noch abzuwickelnde Verpflichtungen

13 324 256

10 101 410

2 000 000

1 222 846

  

Übertragene und/oder wiederzuverwendende Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2005

      

Mittel 2006

15 000 000

8 898 590

4 000 000

2 000 000

101 410

 

Mittel 2007

p.m.

     

Insgesamt

28 324 256

19 000 000

6 000 000

3 222 846

101 410

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Abwicklung früherer Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser vorbereitenden Maßnahme bestimmt, die den Kommissionsbeitrag darstellt zu dem umfangreicheren EU-Programm zur Lösung wichtiger Sicherheitsfragen, vor denen Europa heute steht, und sich auf den Ausbau der Sicherheit der Bürger konzentriert.

Zu den bei diesem Artikel eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei den informationshalber angegebenen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Anlage V zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

Vorbereitende Maßnahmen im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

Artikel 02 04 03 — Einnahmen aus der Teilnahme (nicht dem EWR angehörender) Dritter an der Forschung und technologischen Entwicklung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausführung 2005

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

4 688 175,—

840 572,26

Fälligkeitsplan:

Verpflichtungen

Zahlungen

2006

2007

2008

2009

Spätere Haushaltsjahre und sonstige

Vor 2006 eingegangene, noch abzuwickelnde Verpflichtungen

8 061 595

    

8 061 595

Übertragene und/oder wiederzuverwendende Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2005

      

Mittel 2006

p.m.

     

Mittel 2007

p.m.

     

Insgesamt

8 061 595

    

8 061 595

Erläuterungen

Vormals Posten 02 02 02 03

Aus diesem Artikel sollen die Ausgaben gedeckt werden, die den für zusätzliche Mittel zu verwendenden Einnahmen entsprechen, die durch die Teilnahme (nicht dem EWR angehörender) Dritter oder Drittstaaten an Forschungs- und technologischen Entwicklungsmaßnahmen entstehen.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung können etwaige Einnahmen, die bei dem Posten 6 0 1 3 des Einnahmenplans erfasst werden, als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Die etwaigen Einnahmen aus Beiträgen der Bewerberländer für ihre Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen, die in Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans veranschlagt sind, können zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung führen, und zwar in einer Höhe, die sich nach dem Verhältnis zwischen den genehmigten Verwaltungsausgaben und den insgesamt für das Programm eingestellten Mitteln bestimmt.

Aus den unter Posten 6 0 3 3 des Einnahmenplans veranschlagten Einnahmen aufgrund von Beiträgen externer Stellen für die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen können gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Artikel 02 04 04 — Abschluss von früheren Forschungsprogrammen

Posten 02 04 04 01 — Abschluss von Programmen (aus der Zeit vor 2003)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausführung 2005

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

10 988 000

17 900 000

0,—

21 192 249,37

Fälligkeitsplan:

Verpflichtungen

Zahlungen

2006

2007

2008

2009

Spätere Haushaltsjahre und sonstige

Vor 2006 eingegangene, noch abzuwickelnde Verpflichtungen

30 095 839

17 900 000

10 988 000

1 207 839

  

Übertragene und/oder wiederzuverwendende Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2005

      

Mittel 2006

     

Mittel 2007

     

Insgesamt

30 095 839

17 900 000

10 988 000

1 207 839

  

Erläuterungen

Vormals Posten 02 02 02 04 und 02 02 02 05

Diese Mittel sind zur Abwicklung früherer Verpflichtungen im Rahmen von Forschungsprogrammen aus der Zeit vor 2003 bestimmt.

Zu den bei diesem Posten eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei den informationshalber angegebenen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Anlage V zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

Beschluss 87/516/Euratom, EWG des Rates vom 28. September 1987 über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1987-1991) (ABl. L 302 vom 24.10.1987, S. 1).

Beschluss 90/221/Euratom, EWG des Rates vom 23. April 1990 über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990-1994) (ABl. L 117 vom 8.5.1990, S. 28).

Beschluss 93/167/Euratom, EWG des Rates vom 15. März 1993 zur Anpassung des Beschlusses 90/221/Euratom, EWG über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990-1994) (ABl. L 69 vom 20.3.1993, S. 43).

Beschluss Nr. 1110/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. April 1994 über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (ABl. L 126 vom 18.5.1994, S. 1).

Beschluss Nr. 616/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 1996 zur Anpassung des Beschlusses Nr. 1110/94/EG über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) aufgrund des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union (ABl. L 86 vom 4.4.1996, S. 69).

Beschluss Nr. 2535/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 1997 zur zweiten Anpassung des Beschlusses Nr. 1110/94/EG über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (ABl. L 347 vom 18.12.1997, S. 1).

Beschluss Nr. 182/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1).

Posten 02 04 04 02 — Abschluss des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2003 bis 2006)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausführung 2005

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

102 698 000

107 100 000

108 300 000

98 703 213,09

52 141 413,90

Fälligkeitsplan:

Verpflichtungen

Zahlungen

2006

2007

2008

2009

Spätere Haushaltsjahre und sonstige

Vor 2006 eingegangene, noch abzuwickelnde Verpflichtungen

187 923 342

75 950 000

71 000 000

35 000 000

5 973 342

 

Übertragene und/oder wiederzuverwendende Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2005

325 000

220 000

105 000

   

Mittel 2006

107 100 000

32 130 000

31 593 000

30 000 000

10 000 000

3 377 000

Mittel 2007

     

Insgesamt

295 348 342

108 300 000

102 698 000

65 000 000

15 973 342

3 377 000

Erläuterungen

Vormals Posten 02 02 02 01 und 02 02 02 02

Diese Mittel sind zur Abwicklung früherer Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Sechsten Rahmenprogramm der Gemeinschaft bestimmt.

Zu den bei diesem Posten eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei den informationshalber angegebenen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Anlage V zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) (ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 1), zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 786/2004/EG (ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 7).

Entscheidung 2002/835/EG des Rates vom 30. September 2002 über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: „Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums“ (2002-2006) (ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 44).

 
 Wichtiger rechtlicher Hinweis   Stand: 11/08/2006
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