Gesamthaushaltsplan 2010
Artikel 1 3 0 — Ausgaben für Personalverwaltung
Posten 1 3 0 0 — Verschiedene Ausgaben für Einstellungen
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Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|---|---|---|
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200 000 |
255 000 |
134 567,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG der Generalsekretäre vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,
die Ausgaben für die Organisation von Verfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit, Hilfskräfte und örtlichen Bediensteten.
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden,
Ausgaben für die Organisation von Outplacement-Maßnahmen.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
Posten 1 3 0 1 — Berufliche Fortbildung
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Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|---|---|---|
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1 728 000 |
1 664 000 |
1 569 419,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
die Ausgaben für die Organisation von Kursen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung, einschließlich Sprachkursen, auf interinstitutioneller Grundlage sowie auch innerhalb des Organs,
die Anmeldegebühren für die Teilnahme von Beamten an Seminaren und Konferenzen.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Artikel 1 3 1 — Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs
Posten 1 3 1 0 — Außergewöhnliche Unterstützungen
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Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|---|---|---|
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40 000 |
25 000 |
31 426,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Zuwendungen für Beamte und Bedienstete zu finanzieren, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 24 und 76.
Posten 1 3 1 1 — Gesellschaftliche Beziehungen des Personals
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Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|---|---|---|
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119 000 |
123 000 |
156 950,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Finanzierung der Kosten für die gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Bediensteten bestimmt.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Posten 1 3 1 2 — Zusätzliche Hilfe für Behinderte
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Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|---|---|---|
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110 000 |
85 000 |
112 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind im Rahmen von Maßnahmen zu ihren Gunsten für folgende behinderte Personen bestimmt:
Beamte im aktiven Dienst,
Ehegatten von Beamten im aktiven Dienst,
alle im Sinne des Statuts unterhaltsberechtigten Kinder.
Aus diesen Mitteln können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland Ausgaben erstattet werden, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Posten 1 3 1 3 — Sonstige Sozialaufwendungen
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Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|---|---|---|
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66 000 |
66 000 |
45 306,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der sonstigen sozialen Zuwendungen zugunsten der Bediensteten und ihrer Familien.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Artikel 1 3 2 — Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen
Posten 1 3 2 0 — Ärztlicher Dienst
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Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|---|---|---|
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471 000 |
269 000 |
311 995,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind insbesondere für folgende Ausgaben veranschlagt:
die Betriebskosten der Krankenbehandlungsstellen, die Kosten für Verbrauchs- und Behandlungsmaterial sowie Arzneimittel für die Kinderkrippe, die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen sowie die Ausgaben für die Invaliditätsausschüsse und für die Erstattung der Kosten für Brillen,
ferner die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 und Anhang II Artikel 8.
Posten 1 3 2 1 — Restaurants und Kantinen
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Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|---|---|---|
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1 100 000 |
1 000 000 |
977 485,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die vom Betreiber der Restaurants und Kantinen erbrachten Leistungen.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Posten 1 3 2 2 — Kinderkrippen und Kindertagesstätten
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Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|---|---|---|
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2 037 000 |
2 128 000 |
2 146 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
den Anteil des Rates an den Kosten der Kleinkindertagesstätte und sonstiger Krippen und Kinderhorte bestimmt (an die Kommission zu zahlen),
die Verwaltungskosten für den Betrieb der Kinderkrippe des Rates.
Die Einnahmen aus dem Elternbeitrag und aus den Beiträgen der Einrichtungen, bei denen die Eltern beschäftigt sind, stellen zweckgebundene Einnahmen dar.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Artikel 1 3 3 — Dienstreisen
Posten 1 3 3 1 — Dienstreisekosten des Ratssekretariats
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Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|---|---|---|
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6 275 000 |
5 976 000 |
5 616 245,— |
Erläuterungen
Vormals Artikel 1 3 3
Diese Mittel decken die Dienstreisekosten der Beamten des Ratssekretariats und die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Anhang VII Artikel 11 bis 13.
Posten 1 3 3 2 — Dienstreisekosten des Personals im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat
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Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|---|---|---|
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400 000 |
Erläuterungen
Neuer Posten
Diese Mittel decken die Dienstreisekosten der Beamten des Ratssekretariats im Zusammenhang mit speziellen Tätigkeiten des Europäischen Rates und die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Anhang VII Artikel 11 bis 13.
| Wichtiger rechtlicher Hinweis | Stand: '17/03/2010' |
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