Europa EUR-Lex    Gesamthaushaltsplan 2010

Artikel 1 3 0 — Ausgaben für Personalverwaltung

Posten 1 3 0 0 — Verschiedene Ausgaben für Einstellungen

Mittel 2010

Mittel 2009

Ausführung 2008

200 000

255 000

134 567,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden,

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

Posten 1 3 0 1 — Berufliche Fortbildung

Mittel 2010

Mittel 2009

Ausführung 2008

1 728 000

1 664 000

1 569 419,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Artikel 1 3 1 — Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

Posten 1 3 1 0 — Außergewöhnliche Unterstützungen

Mittel 2010

Mittel 2009

Ausführung 2008

40 000

25 000

31 426,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Zuwendungen für Beamte und Bedienstete zu finanzieren, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 24 und 76.

Posten 1 3 1 1 — Gesellschaftliche Beziehungen des Personals

Mittel 2010

Mittel 2009

Ausführung 2008

119 000

123 000

156 950,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Finanzierung der Kosten für die gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Bediensteten bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Posten 1 3 1 2 — Zusätzliche Hilfe für Behinderte

Mittel 2010

Mittel 2009

Ausführung 2008

110 000

85 000

112 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind im Rahmen von Maßnahmen zu ihren Gunsten für folgende behinderte Personen bestimmt:

Aus diesen Mitteln können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland Ausgaben erstattet werden, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Posten 1 3 1 3 — Sonstige Sozialaufwendungen

Mittel 2010

Mittel 2009

Ausführung 2008

66 000

66 000

45 306,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der sonstigen sozialen Zuwendungen zugunsten der Bediensteten und ihrer Familien.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Artikel 1 3 2 — Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen

Posten 1 3 2 0 — Ärztlicher Dienst

Mittel 2010

Mittel 2009

Ausführung 2008

471 000

269 000

311 995,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind insbesondere für folgende Ausgaben veranschlagt:

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 und Anhang II Artikel 8.

Posten 1 3 2 1 — Restaurants und Kantinen

Mittel 2010

Mittel 2009

Ausführung 2008

1 100 000

1 000 000

977 485,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die vom Betreiber der Restaurants und Kantinen erbrachten Leistungen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Posten 1 3 2 2 — Kinderkrippen und Kindertagesstätten

Mittel 2010

Mittel 2009

Ausführung 2008

2 037 000

2 128 000

2 146 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Die Einnahmen aus dem Elternbeitrag und aus den Beiträgen der Einrichtungen, bei denen die Eltern beschäftigt sind, stellen zweckgebundene Einnahmen dar.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Artikel 1 3 3 — Dienstreisen

Posten 1 3 3 1 — Dienstreisekosten des Ratssekretariats

Mittel 2010

Mittel 2009

Ausführung 2008

6 275 000

5 976 000

5 616 245,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 3 3

Diese Mittel decken die Dienstreisekosten der Beamten des Ratssekretariats und die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Anhang VII Artikel 11 bis 13.

Posten 1 3 3 2 — Dienstreisekosten des Personals im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat

Mittel 2010

Mittel 2009

Ausführung 2008

400 000

  

Erläuterungen

Neuer Posten

Diese Mittel decken die Dienstreisekosten der Beamten des Ratssekretariats im Zusammenhang mit speziellen Tätigkeiten des Europäischen Rates und die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Anhang VII Artikel 11 bis 13.

 
 Wichtiger rechtlicher Hinweis   Stand: '17/03/2010'
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