Gesamthaushaltsplan 2009
Artikel 07 01 01 — Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Politikbereichs „Umwelt“
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Mittel 2009 |
Mittel 2008 |
Ausführung 2007 |
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|---|---|---|---|---|---|---|
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57 945 859(1) |
53 090 692(2) |
47 967 232,84 |
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Artikel 07 01 02 — Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben zur Unterstützung des Politikbereichs „Umwelt“
Posten 07 01 02 01 — Externes Personal
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Mittel 2009 |
Mittel 2008 |
Ausführung 2007 |
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|---|---|---|---|---|
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5 019 668(1) |
5 325 097 |
5 303 116,41 |
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Posten 07 01 02 11 — Sonstige Verwaltungsausgaben
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Mittel 2009 |
Mittel 2008 |
Ausführung 2007 |
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|---|---|---|---|---|
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6 291 997(1) |
6 110 791 |
6 127 882,41 |
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Erläuterungen
Die Mittel sind auch für die Finanzierung der Abschätzung der Folgen von Rechtsakten bestimmt.
Artikel 07 01 03 — Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar und Dienstleistungen des Politikbereichs „Umwelt“
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Mittel 2009 |
Mittel 2008 |
Ausführung 2007 |
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|---|---|---|---|---|
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4 019 093(1) |
3 983 725 |
3 776 648,44 |
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Artikel 07 01 04 — Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten des Politikbereichs „Umwelt“
Posten 07 01 04 01 — LIFE+ (Finanzierungsinstrument für die Umwelt — 2007 bis 2013) — Verwaltungsausgaben
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Mittel 2009 |
Mittel 2008 |
Ausführung 2007 |
|---|---|---|
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17 150 000 |
17 850 000 |
12 805 792,27 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind:
Ausgaben für die technische Hilfe bei der Auswahl von Projekten sowie bei der Überwachung, Bewertung und Prüfung der im Rahmen des Programms LIFE+ ausgewählten Projekte und der laufenden Projekte im Rahmen des Programms LIFE III;
Ausgaben für Veröffentlichungen und Tätigkeiten zur Verbreitung von Ergebnissen und bewährten Verfahren, die sich aus Projekten im Rahmen von LIFE III und LIFE+ ergeben, sowie für Sachverständigensitzungen und die Begünstigten von Projekten (Beratung in Bezug auf die Projektverwaltung, Vernetzung, Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren);
Ausgaben für Entwicklung, Pflege, Betrieb und Unterstützung geeigneter IT-Systeme für Kommunikation, Auswahl, Überwachung und Berichterstattung im Rahmen von Projekten und zur Verbreitung von Projektergebnissen;
Ausgaben für die Entwicklung, die Pflege, den Betrieb und die Unterstützung (Hardware, Software und Dienstleistungen) von IT-Systemen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Programmziele zum gegenseitigen Nutzen der Kommission, der Begünstigten und der Interessenvertreter (z. B. die unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft) stehen;
Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Bewertung, Informationen und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzungen des Programms LIFE+ stehen, sowie alle weiteren Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die zum gegenseitigen Nutzen der Begünstigten und der Kommission von dieser im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.
Die unter Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans veranschlagten Einnahmen aus Beiträgen von Bewerberländern und ggf. potenziellen Bewerberländern des Westbalkans für ihre Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen können gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel in einer Höhe bereitgestellt werden, die sich nach dem Verhältnis zwischen den genehmigten Verwaltungsausgaben und den insgesamt für das Programm eingestellten Mitteln richtet.
Rechtsgrundlagen
Siehe Artikel 07 03 07.
Posten 07 01 04 02 — Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz — Verwaltungsausgaben
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Mittel 2009 |
Mittel 2008 |
Ausführung 2007 |
|---|---|---|
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590 000 |
700 000 |
447 120,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind:
die Ausgaben für die technische und/oder administrative Unterstützung bei der Ermittlung, Vorbereitung, Verwaltung, Überwachung, Prüfung, Kontrolle und Bewertung des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz und des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz;
die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Pflege des Sicherheits-, IT- und Kommunikationsinstrumentariums, das für die völlige Betriebsbereitschaft des in den Räumlichkeiten der Kommission untergebrachten Beobachtungs- und Informationszentrums (BIZ) erforderlich ist (fortschrittliche Informationssysteme, einschließlich geografische Informationssysteme, und Kommunikationsmittel, die das BIZ mit allen bestehenden Katastrophenalarmsystemen verbinden), und mit dem Hosting von CECIS (Common Emergency Communication and Information System), einschließlich der einschlägigen Infrastruktur;
die Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzungen des Programms stehen, sowie alle weiteren Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.
Zu den bei diesem Posten eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei diesen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Anlage V zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.
Die unter Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans veranschlagten Einnahmen aus Beiträgen von Bewerberländern und ggf. potenziellen Bewerberländern des Westbalkans für ihre Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen können gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel in einer Höhe bereitgestellt werden, die sich nach dem Verhältnis zwischen den genehmigten Verwaltungsausgaben und den insgesamt für das Programm eingestellten Mitteln richtet.
Rechtsgrundlagen
Siehe Artikel 07 04 01.
Posten 07 01 04 03 — Abschluss von LIFE (Finanzierungsinstrument für die Umwelt — 2000 bis 2006) — Maßnahmen außerhalb des Gemeinschaftsgebiets — Verwaltungsausgaben
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Mittel 2009 |
Mittel 2008 |
Ausführung 2007 |
|---|---|---|
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p.m. |
250 000 |
0,— |
Erläuterungen
Mit diesen Mitteln soll der Abschluss der für die Bewertung, Überwachung und Förderung während der Durchführung von LIFE III in Drittländern erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen finanziert werden.
Rechtsgrundlagen
Siehe Artikel 07 02 02.
Posten 07 01 04 04 — Beteiligung an internationalen Umweltmaßnahmen — Verwaltungsausgaben
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Mittel 2009 |
Mittel 2008 |
Ausführung 2007 |
|---|---|---|
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250 000 |
300 000 |
250 000,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationstechnologie, Informationsmaßnahmen und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele der Aktionen im Rahmen dieses Postens stehen, sowie zur Deckung aller weiteren Ausgaben für die technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Ausgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.
Rechtsgrundlagen
Siehe Artikel 07 02 01.
| Wichtiger rechtlicher Hinweis | Stand: '13/03/2009' |
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