Europa EUR-Lex    Gesamthaushaltsplan 2009

Artikel 07 01 01 — Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Politikbereichs „Umwelt“

Mittel 2009

Mittel 2008

Ausführung 2007

57 945 859(1)

53 090 692(2)

47 967 232,84

(1)

Mittel in Höhe von 858 647 Euro werden bei Artikel 40 01 40 eingesetzt.

(2)

Mittel in Höhe von 156 661 Euro werden bei Artikel 40 01 40 eingesetzt.

Artikel 07 01 02 — Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben zur Unterstützung des Politikbereichs „Umwelt“

Posten 07 01 02 01 — Externes Personal

Mittel 2009

Mittel 2008

Ausführung 2007

5 019 668(1)

5 325 097

5 303 116,41

(1)

Mittel in Höhe von 264 193 Euro werden bei Artikel 40 01 40 eingesetzt.

Posten 07 01 02 11 — Sonstige Verwaltungsausgaben

Mittel 2009

Mittel 2008

Ausführung 2007

6 291 997(1)

6 110 791

6 127 882,41

(1)

Mittel in Höhe von 331 158 Euro werden bei Artikel 40 01 40 eingesetzt.

Erläuterungen

Die Mittel sind auch für die Finanzierung der Abschätzung der Folgen von Rechtsakten bestimmt.

Artikel 07 01 03 — Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar und Dienstleistungen des Politikbereichs „Umwelt“

Mittel 2009

Mittel 2008

Ausführung 2007

4 019 093(1)

3 983 725

3 776 648,44

(1)

Mittel in Höhe von 211 531 Euro werden bei Artikel 40 01 40 eingesetzt.

Artikel 07 01 04 — Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten des Politikbereichs „Umwelt“

Posten 07 01 04 01 — LIFE+ (Finanzierungsinstrument für die Umwelt — 2007 bis 2013) — Verwaltungsausgaben

Mittel 2009

Mittel 2008

Ausführung 2007

17 150 000

17 850 000

12 805 792,27

Erläuterungen

Veranschlagt sind:

Die unter Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans veranschlagten Einnahmen aus Beiträgen von Bewerberländern und ggf. potenziellen Bewerberländern des Westbalkans für ihre Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen können gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel in einer Höhe bereitgestellt werden, die sich nach dem Verhältnis zwischen den genehmigten Verwaltungsausgaben und den insgesamt für das Programm eingestellten Mitteln richtet.

Siehe Artikel 07 03 07.

Posten 07 01 04 02 — Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz — Verwaltungsausgaben

Mittel 2009

Mittel 2008

Ausführung 2007

590 000

700 000

447 120,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind:

Zu den bei diesem Posten eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei diesen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Anlage V zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

Die unter Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans veranschlagten Einnahmen aus Beiträgen von Bewerberländern und ggf. potenziellen Bewerberländern des Westbalkans für ihre Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen können gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel in einer Höhe bereitgestellt werden, die sich nach dem Verhältnis zwischen den genehmigten Verwaltungsausgaben und den insgesamt für das Programm eingestellten Mitteln richtet.

Siehe Artikel 07 04 01.

Posten 07 01 04 03 — Abschluss von LIFE (Finanzierungsinstrument für die Umwelt — 2000 bis 2006) — Maßnahmen außerhalb des Gemeinschaftsgebiets — Verwaltungsausgaben

Mittel 2009

Mittel 2008

Ausführung 2007

p.m.

250 000

0,—

Erläuterungen

Mit diesen Mitteln soll der Abschluss der für die Bewertung, Überwachung und Förderung während der Durchführung von LIFE III in Drittländern erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen finanziert werden.

Siehe Artikel 07 02 02.

Posten 07 01 04 04 — Beteiligung an internationalen Umweltmaßnahmen — Verwaltungsausgaben

Mittel 2009

Mittel 2008

Ausführung 2007

250 000

300 000

250 000,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationstechnologie, Informationsmaßnahmen und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele der Aktionen im Rahmen dieses Postens stehen, sowie zur Deckung aller weiteren Ausgaben für die technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Ausgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

Siehe Artikel 07 02 01.

 
 Wichtiger rechtlicher Hinweis   Stand: '13/03/2009'
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