Gesamthaushaltsplan 2008
Artikel 05 01 01 — Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Politikbereichs „Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums“
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Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
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|---|---|---|---|---|
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90 341 801(1) |
85 929 135 |
82 399 428,53 |
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Artikel 05 01 02 — Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben zur Unterstützung des Politikbereichs
Posten 05 01 02 01 — Externes Personal
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Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
|---|---|---|
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4 071 241 |
4 873 481 |
4 261 914,83 |
Posten 05 01 02 11 — Sonstige Verwaltungsausgaben
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Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
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|---|---|---|---|---|
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12 252 398 |
11 676 238(1) |
11 151 355,94 |
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Artikel 05 01 03 — Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar und Dienstleistungen des Politikbereichs „Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums“
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Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
|---|---|---|
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6 737 576 |
6 455 997 |
5 854 420,26 |
Artikel 05 01 04 — Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten des Politikbereichs „Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums“
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen (ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 80), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103), aufgehoben durch die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 (ABl. L 223 vom 15.8.2006, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 über eine gemeinschaftliche Förderung für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa während des Heranführungszeitraums (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87), aufgehoben durch die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82).
Verordnung (EG) Nr. 870/2004 des Rates vom 24. April 2004 über ein Gemeinschaftsprogramm zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 (ABl. L 162 vom 30.4.2004, S. 18).
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 (ABl. L 322 vom 7.12.2007, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2012/2006 (ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 8).
Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA), (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82).
Verordnung (EG) Nr. 1183/2006 des Rates vom 24. Juli 2006 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder (ABl. L 214 vom 4.8.2006, S. 1), aufgehoben durch die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1).
Posten 05 01 04 01 — Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — Nichtoperative technische Unterstützung
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Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
|---|---|---|
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9 019 000 |
8 460 000 |
2 306 764,66 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der für die Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen und Maßnahmen zur Überwachung, administrativen und technischen Hilfe sowie zur Bewertung, Prüfung und Kontrolle, insbesondere der Maßnahmen gemäß Artikel 5 Buchstaben a bis d der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005.
Sie decken auch die Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzungen des mit der Verordnung (EG) Nr. 870/2004 eingeführten Programms für die genetischen Ressourcen stehen.
Gemäß den Artikeln 18 und 154 der Haushaltsordnung können bei Einnahmen unter Artikel 6 7 0 des Einnahmenplans zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Posten 05 01 04 03 — Heranführungsinstrument für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums (IPARD) — Verwaltungsausgaben
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Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
|---|---|---|
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500 000 |
500 000 |
0,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel für
Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, mit der die Kommission eine dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Einrichtung beauftragen kann;
Ausgaben für technische und administrative Unterstützungsleistungen, soweit diese keine hoheitlichen Aufgaben beinhalten, die von der Kommission im Rahmen von punktuellen Dienstleistungsverträgen zum gegenseitigen Nutzen der Empfänger und der Kommission vergeben werden;
Ausgaben für Vertrags- bzw. abgeordnetes Hilfspersonal (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige, individuelle Sachverständige, örtliche Bedienstete und örtliche technische Hilfskräfte) in den Delegationen, das dort Tätigkeiten im Rahmen der Verlagerung der Programmverwaltung in die Kommissionsdelegationen in Drittländern (Dekonzentration) oder im Zuge der Rückübernahme der bislang von den Büros für technische Hilfe (BTH) wahrgenommenen Aufgaben ausführt; dazu kommen die zusätzlichen Kosten für Logistik und Infrastrukturen (Fortbildungsmaßnahmen, Sitzungen, Dienstreisen, DV und Telekommunikation, Mieten), die durch die Anwesenheit des aus Mitteln dieser Linie besoldeten Zeitpersonals in den Delegationen entstehen;
Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Information und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms stehen.
Diese Mittel decken die Verwaltungsausgaben zu Lasten der Artikel 05 05 01 und 05 05 02.
Posten 05 01 04 04 — Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) — Nichtoperative technische Unterstützung
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Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
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|---|---|---|---|---|
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5 253 000(1) |
5 280 000 |
2 618 261,16 |
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Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der aus dem ELER finanzierten technischen Hilfe gemäß Artikel 66 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005. Die technische Hilfe umfasst Maßnahmen der Vorbereitung, der Begleitung, der verwaltungsmäßigen Unterstützung, der Bewertung und Kontrolle. In diesem Zusammenhang dienen die Mittel u. a. der Finanzierung von
unterstützenden Leistungen (Repräsentationsvergütungen, Ausbildung, Sitzungen, Dienstreisen, Übersetzungen),
Ausgaben für Information und Veröffentlichungen,
Ausgaben für Informationstechnologien und Telekommunikation,
Verträgen für Dienstleistungserbringer,
Ausgaben für Bedienstete auf Zeit (Vertragsbedienstete, nationale Sachverständige, individuelle Sachverständige, Hilfskräfte, Leiharbeitskräfte) bis zu einer Höhe von 1 850 000 EUR.
Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung können bei Einnahmen unter Artikel 6 7 1 des Einnahmenplans zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Posten 05 01 04 07 — Pilotprojekt im Hinblick auf eine Durchführbarkeitsstudie zur Einführung eines Garantiefonds für den Obst- und Gemüsesektor — Verwaltungsausgaben
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Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
|---|---|---|
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p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind veranschlagt für die Finanzierung einer Durchführbarkeitsstudie im Hinblick auf
die Einführung eines Gemeinschaftssystems zur Schätzung der Obst- und Gemüseerzeugung anhand von Marktüberwachungszentren auf Gemeinschaftsebene und nationaler Ebene mit dem Ziel, Krisensituationen vorherzusehen und den Ausbau der Kapazitäten zur Bewältigung derartiger Krisensituationen zu fördern;
die Einführung eines von Erzeugerorganisationen verwalteten und die existierende Rücknahmeregelung ergänzenden Garantiefonds, der im Krisenfall (Preisverfall auf breiter Ebene, Klimakatastrophen usw.) zum Einsatz kommt.
Die Mittel sind ferner veranschlagt für die Deckung der Ausgaben für die technische und/oder administrative Hilfe im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Verwaltung, Überwachung, Prüfung und Kontrolle des Projekts sowie der Ausgaben für die Verbreitung der Ergebnisse der Studie.
Gemäß den Artikeln 18 und 180 der Haushaltsordnung können bei Einnahmen unter Artikel 6 7 0 des Einnahmenplans zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Pilotprojekt im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).
Posten 05 01 04 08 — Nachhaltige Landwirtschaft und Erhaltung der Böden durch vereinfachte Anbaumethoden
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Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
|---|---|---|
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150 000 |
2 000 000 |
Erläuterungen
Laut Umweltprogramm der Vereinten Nationen soll seit dem Zweiten Weltkrieg ein Viertel der landwirtschaftlichen Flächen unseres Planeten geschädigt worden sein. Derzeit wird ein Verlust von 10 bis 15 Millionen Hektar jährlich registriert.
In Europa stellt die Degradierung und Erosion des Bodens wahrscheinlich das größte Umweltproblem dar, das durch die konventionelle Landwirtschaft verursacht wird und von dem fast 157 Millionen Hektar (16 % der Fläche Europas, also praktisch das Dreifache der Gesamtfläche Frankreichs) schwer betroffen sind. In Europa übersteigt die durchschnittliche Bodenerosion (17 Tonnen/ha/Jahr) bei weitem die durchschnittliche Bodengewinnung (1 Tonne/ha/Jahr). Die meisten Länder der Europäischen Union sind von diesem Problem betroffen. In den Mittelmeerregionen ist die Bodenerosion besonders stark. Betroffen sind möglicherweise 50 bis 70 % der landwirtschaftlichen Flächen. Die Intensivierung der konventionellen Landwirtschaft (stärkere Mechanisierung und Bearbeitung des Bodens) in den letzten 50 Jahren hat zu dieser Entwicklung beigetragen und erhöht die Gefahr der Wüstenbildung in den meisten betroffenen Regionen. Die Erosion hat erhebliche wirtschaftliche Folgen für die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen, aber auch für die lokalen öffentlichen Infrastrukturen aufgrund der Kosten für den Unterhalt der Netze und die Wasseraufbereitung.
Die konventionelle Landwirtschaft beeinträchtigt die biologische Vielfalt, da der Boden während eines langen Zeitraums kahl bleibt und wildlebenden Tieren in kritischen Momenten keine Nahrung und keinen Schutz mehr bietet. Produktionssysteme, bei denen Rückstände auf dem Boden verbleiben, tragen dagegen zur Wiederansiedlung und zum Bestand verschiedener Arten wildlebender Tiere (Vögel, kleine Säugetiere usw.) bei.
Bei der nachhaltigen Landwirtschaft wird eine Vielzahl von Techniken eingesetzt, die darauf abzielen, die langfristige Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit in ihrer physischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Umgebung sicherzustellen.
Im Mittelpunkt stehen vereinfachte Anbaumethoden, die auf eine bessere Erhaltung der Böden abzielen (auf Englisch: „conservation agriculture“). Unter Bodenerhaltung sind eine Vielzahl von Verfahren für die Bodenbewirtschaftung zu verstehen, die die Zusammensetzung des Bodens, seine Struktur und seine natürliche biologische Vielfalt möglichst wenig verändern und ihn vor Erosion und Degradation schützen. Diese Techniken umfassen die Bearbeitung der Oberfläche, die Aussaat unter einer Mulchschicht, die Direktaussaat, die Nichteinarbeitung von Pflanzenrückständen und Bodendeckerkulturen in der Forstwirtschaft (durch spontane Vegetation oder Aussaat geeigneter Arten).
Neben dem ökologischen Aspekt ist auch der wirtschaftliche Aspekt der der Bodenerhaltung dienenden Anbaumethoden ein wichtiger zu berücksichtigender Faktor. Bei der konventionellen Landwirtschaft erfordern Anbautätigkeiten hohe Materialinvestitionen und einen hohen Wartungsaufwand, einen hohen Verbrauch an fossiler Energie und einen hohen Zeitaufwand im Vergleich zu einer auf die Bodenerhaltung ausgerichteten Landwirtschaft. Bei einjährigen Kulturen ohne Bodenbearbeitung wird beispielsweise die Treibstoffersparnis auf 3 bis 5 l/ha im Vergleich zu den konventionellen Systemen geschätzt. Generell verringert die auf die Bodenerhaltung ausgerichtete Landwirtschaft den Energieverbrauch bei Anbautätigkeiten um rund 15 bis 50 %, wodurch sich die Produktion je Energieeinheit um 25 bis 100 % erhöht.
Die Programmplanung für ländliche Entwicklung im Zeitraum 2007-2013 bietet eine einmalige Gelegenheit, diese Techniken weiter voranzutreiben. Das Pilotprojekt könnte sich auf Tätigkeiten zur Verbreitung von Know-how erstrecken, das wesentlicher Bestandteil dieses Projekts ist. Eines der wichtigsten Ziele besteht darin, die Kenntnis dieser Techniken zu fördern, damit künftige Rechtsvorschriften der Gemeinschaft problemlos Anwendung finden können.
Rechtsgrundlagen
Pilotprojekt im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).
Posten 05 01 04 09 — CURE (Konvent für das städtische und ländliche Europa)
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Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
|---|---|---|
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1 500 000 |
Erläuterungen
Ziel des Konvents ist es, im Wege einer wirksamen Partnerschaft zwischen den Regierungen und der Zivilgesellschaft zur Zeit der Halbzeitüberprüfung der EU-Programme in den Jahren 2008-2009 Empfehlungen für politische Orientierungsrahmen und Maßnahmen zur Unterstützung eines nachhaltigen Konzepts für die Zukunft der städtischen und ländlichen Gebiete in Europa abzugeben.
Der Konvent soll vor allem über eine Reihe von thematischen Seminaren, die in verschiedenen europäischen Regionen abgehalten werden, ländliche und städtische Interessen zusammenbringen, damit gemeinsam darüber nachgedacht werden kann, wie sich mit Hilfe der europäischen und nationalen Programme der gegenseitige Nutzen der städtischen und ländlichen Gebiete auf wirklich nachhaltige Weise maximieren lässt.
Jedes Seminar soll sich auf ein oder mehrere Schwerpunktthemen oder -fragen konzentrieren, bei denen es allgemein um die Nachhaltigkeit geht und die genereller Natur sein können, d. h. gleichermaßen für städtische und ländliche Gebiete gelten, wie z. B. demografischer Wandel und Klimawandel, Energieeffizienz, Ernährungssicherheit, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, biologische und kulturelle Vielfalt, Zusammenhalt und soziale Eingliederung, konstruktiver Dialog zwischen Bürgern und Regierungen, oder speziell Stadt und Land betreffen können, wie z. B. das rasche Bevölkerungswachstum oder der Wettstreit um Grund und Boden, der Abbau von sozialen Diensten oder die eng beschränkte lokale Wirtschaft. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der gegenseitigen Abhängigkeit von städtischen und ländlichen Gebieten und übergreifenden regionalen Lösungen liegen.
Der Prozess sollte im Zusammentritt des Konvents gipfeln, der vorzugsweise im Herbst 2008 stattfinden und im Wesentlichen mit folgenden Resultaten aufwarten sollte:
der Darlegung einer Vision für eine nachhaltige Zukunft der städtischen und ländlichen Gebiete in Europa,
einer lebendigen Beschreibung bewährter Praktiken im Zusammenhang mit Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen Zukunft für die städtischen und ländlichen Gebiete beitragen können,
einer Bewertung der Eignung der derzeitigen politischen Orientierungsrahmen und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Vision und zur Förderung einer breiten Anwendung der bewährten Praktiken,
Vorschlägen für Änderungen der politischen Orientierungsrahmen und Maßnahmen, die es wert sind, bei der Halbzeitüberprüfung der EU-Programme in den Jahren 2008-2009 berücksichtigt zu werden.
Diese Veranstaltungen und diese Resultate richten sich an die Entscheidungsträger in allen Bereichen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene. Die Herausforderung wird darin bestehen, dafür zu sorgen, dass diese vielen Gruppen nicht nur das Zielpublikum bilden, sondern aktiv am Konventsprozess teilnehmen. Der Konvent wird gemeinsam von einer Gruppe von Partnerorganisationen veranstaltet, die verschiedene Seiten dieses zentralen Stadt/Land-Themas vertreten und sich allesamt der Untersuchung der Frage verschrieben haben, wie Stadt- und Landregionen zusammenarbeiten können, um für beide Seiten eine nachhaltige Zukunft zu erreichen.
Rechtsgrundlagen
Vorbereitende Maßnahme im Sinne von Artikel 49 Absatz 6 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).
Artikel 05 01 06 — Ausgaben für landwirtschaftliche Analysen, Kontrollen und Kommunikation sowie für die Schlichtungsstelle im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL, Abteilung Garantie, des EGFL und des ELER
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Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
|---|---|---|
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500 000 |
500 000 |
897 236,17 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Finanzierung der Schlichtungsstelle im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL, Abteilung Garantie (Vergütungen, Material, Reisen und Sitzungen) sowie von Studien und sonstigen Ausgaben für Kommunikation und zur Unterstützung der Kontrollen, z. B. der Hilfe durch Buchprüfungsunternehmen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die von den Mitgliedstaaten vorzunehmende Prüfung der Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, sind, und zur Aufhebung der Richtlinie 77/435/EWG (ABl. L 388 vom 30.12.1989, S. 18), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2154/2002 (ABl. L 328 vom 5.12.2003, S. 4).
Entscheidung 94/442/EG der Kommission vom 1. Juli 1994 zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL — Abteilung Garantie (ABl. L 182 vom 16.7.1994, S. 45), zuletzt geändert durch die Entscheidung 2001/535/EG (ABl. L 193 vom 17.7.2001, S. 25), aufgehoben durch die Verordnung (EG) Nr. 885/2006 (ABl. L 171 vom 23.6.2006, S. 90).
Verordnung (EG) Nr. 3235/94 des Rates vom 20. Dezember 1994 zur Änderung mehrerer Bestimmungen betreffend die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen, die in der Landwirtschaft von Finnland, Österreich und Schweden zu treffen sind, infolge des Beitritts dieser neuen Mitgliedstaaten (ABl. L 338 vom 28.12.1994, S. 16).
| Wichtiger rechtlicher Hinweis | Stand: '05/03/2008' |
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