Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans 2009
Artikel 5 8 1 — Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen
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Haushaltsplan 2009 |
Haushaltsplan 2008 |
Ausführung 2007 |
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p.m. |
p.m. |
668 823,99 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe h der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel enthält auch die Erstattung der Dienstbezüge der Beamten durch die Versicherungen im Fall von Unfällen.
| Wichtiger rechtlicher Hinweis | Stand: '13/06/2008' |
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