Europa EUR-Lex    Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans 2009

Artikel 5 8 1 — Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2009

Haushaltsplan 2008

Ausführung 2007

p.m.

p.m.

668 823,99

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe h der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Dieser Artikel enthält auch die Erstattung der Dienstbezüge der Beamten durch die Versicherungen im Fall von Unfällen.

 
 Wichtiger rechtlicher Hinweis   Stand: '13/06/2008'
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