Europa EUR-Lex    Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans 2008

Titel 10 — Direkte Forschung

Allgemeine Ziele

Ziel dieses Politikbereichs ist es, auftraggeberorientierte wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Konzeption, Ausarbeitung, Durchführung und Überwachung der Maßnahmen der Europäischen Union im kerntechnischen und nichtkerntechnischen Bereich zu leisten.

In diesem Politikbereich ist auch ein langfristiges Programm zum Rückbau veralteter kerntechnischer Anlagen und zur Entsorgung radioaktiver Abfälle vorgesehen.

Titel Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2008

Mittel 2007

Ausführung 2006

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

10 01

Verwaltungsausgaben des Politikbereichs Direkte Forschung

294 303 000

294 303 000

283 807 000

283 807 000

307 257 661,66

307 257 661,66

10 02

Direkt finanzierte Forschung — Operative Mittel — Siebtes Rahmenprogramm (2007-2013) — EG

29 425 000

26 828 000

28 847 000

11 539 000

11 724 366,94

3 728 512,37

10 03

Direkt finanzierte Forschung — Operative Mittel — Siebtes Rahmenprogramm (2007-2011) — Euratom

8 994 000

8 924 000

8 818 000

4 409 000

780 006,42

1 133 690,15

10 04

Abschluss früherer Rahmenprogramme und sonstige Tätigkeiten

p.m.

5 270 000

p.m.

25 007 000

69 524 913,93

64 762 382,43

10 05

Altlasten aus kerntechnischen Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle im Rahmen des Euratom-Vertrags

28 700 000

37 092 000

27 000 000

33 841 000

22 563 024,65

21 777 114,17

10 AWBL-01

Administrative Unterstützung der Gemeinsamen Forschungsstelle

      
10 AWBL-02

Allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung der Gemeinsamen Forschungsstelle

      
 

Titel 10 — Insgesamt

361 422 000

372 417 000

348 472 000

358 603 000

411 849 973,60

398 659 360,78

Erläuterungen

Diese Erläuterungen gelten für alle Haushaltslinien des Politikbereichs „Direkte Forschung“ (mit Ausnahme des Kapitels 10 05).

Die Mittel decken nicht nur die Interventionsausgaben und die Ausgaben für das ständige Personal, sondern auch sonstige Personalausgaben und Ausgaben für Unternehmensverträge, Infrastruktur, Informationen und Veröffentlichungen sowie die für die Forschungs- und technologischen Entwicklungsaktionen erforderlichen Verwaltungsausgaben, einschließlich der Orientierungsforschung.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung können etwaige Einnahmen, die bei den Posten 6 2 2 4 und 6 2 2 5 des Einnahmenplans ausgewiesen sind, als zusätzliche Mittel bei den einschlägigen operativen Haushaltslinien eingesetzt werden.

Sonstige Einnahmen können als zusätzliche Mittel bereitgestellt und entsprechend ihrer Bestimmung im Rahmen der Kapitel 10 02, 10 03, 10 04 und bei Artikel 10 01 05 verwendet werden.

Etwaige Einnahmen aus Beiträgen der beitrittswilligen Länder im Rahmen der Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen, die bei Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans ausgewiesen sind, können gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung ebenfalls zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel führen.

Bei einigen Aktionen der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlich-technischen Forschung ist eine Beteiligung von Drittländern bzw. Einrichtungen aus Drittländern vorgesehen. Solche möglichen Finanzbeiträge werden bei Posten 6 0 1 3 des Einnahmenplans verbucht und können gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Die zusätzlichen Mittel werden bei den Artikeln 10 02 02 und 10 03 02 eingesetzt.

Die bei diesem Titel verbuchten Mittel decken etwa 16 % der Personalkosten der finanz- und verwaltungstechnischen Referate der Gemeinsamen Forschungsstelle sowie deren Bedarf an Unterstützungsmitteln.

 
 Wichtiger rechtlicher Hinweis   Stand: '25/06/2007'
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