Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans 2008
Titel 10 — Direkte Forschung
Allgemeine Ziele
Ziel dieses Politikbereichs ist es, auftraggeberorientierte wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Konzeption, Ausarbeitung, Durchführung und Überwachung der Maßnahmen der Europäischen Union im kerntechnischen und nichtkerntechnischen Bereich zu leisten.
In diesem Politikbereich ist auch ein langfristiges Programm zum Rückbau veralteter kerntechnischer Anlagen und zur Entsorgung radioaktiver Abfälle vorgesehen.
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Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
Ausführung 2006 |
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Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
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| 10 01 |
Verwaltungsausgaben des Politikbereichs Direkte Forschung |
294 303 000 |
294 303 000 |
283 807 000 |
283 807 000 |
307 257 661,66 |
307 257 661,66 |
| 10 02 |
Direkt finanzierte Forschung — Operative Mittel — Siebtes Rahmenprogramm (2007-2013) — EG |
29 425 000 |
26 828 000 |
28 847 000 |
11 539 000 |
11 724 366,94 |
3 728 512,37 |
| 10 03 |
Direkt finanzierte Forschung — Operative Mittel — Siebtes Rahmenprogramm (2007-2011) — Euratom |
8 994 000 |
8 924 000 |
8 818 000 |
4 409 000 |
780 006,42 |
1 133 690,15 |
| 10 04 |
Abschluss früherer Rahmenprogramme und sonstige Tätigkeiten |
p.m. |
5 270 000 |
p.m. |
25 007 000 |
69 524 913,93 |
64 762 382,43 |
| 10 05 |
Altlasten aus kerntechnischen Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle im Rahmen des Euratom-Vertrags |
28 700 000 |
37 092 000 |
27 000 000 |
33 841 000 |
22 563 024,65 |
21 777 114,17 |
| 10 AWBL-01 |
Administrative Unterstützung der Gemeinsamen Forschungsstelle | ||||||
| 10 AWBL-02 |
Allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung der Gemeinsamen Forschungsstelle | ||||||
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Titel 10 — Insgesamt |
361 422 000 |
372 417 000 |
348 472 000 |
358 603 000 |
411 849 973,60 |
398 659 360,78 |
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Erläuterungen
Diese Erläuterungen gelten für alle Haushaltslinien des Politikbereichs „Direkte Forschung“ (mit Ausnahme des Kapitels 10 05).
Die Mittel decken nicht nur die Interventionsausgaben und die Ausgaben für das ständige Personal, sondern auch sonstige Personalausgaben und Ausgaben für Unternehmensverträge, Infrastruktur, Informationen und Veröffentlichungen sowie die für die Forschungs- und technologischen Entwicklungsaktionen erforderlichen Verwaltungsausgaben, einschließlich der Orientierungsforschung.
Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung können etwaige Einnahmen, die bei den Posten 6 2 2 4 und 6 2 2 5 des Einnahmenplans ausgewiesen sind, als zusätzliche Mittel bei den einschlägigen operativen Haushaltslinien eingesetzt werden.
Sonstige Einnahmen können als zusätzliche Mittel bereitgestellt und entsprechend ihrer Bestimmung im Rahmen der Kapitel 10 02, 10 03, 10 04 und bei Artikel 10 01 05 verwendet werden.
Etwaige Einnahmen aus Beiträgen der beitrittswilligen Länder im Rahmen der Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen, die bei Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans ausgewiesen sind, können gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung ebenfalls zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel führen.
Bei einigen Aktionen der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlich-technischen Forschung ist eine Beteiligung von Drittländern bzw. Einrichtungen aus Drittländern vorgesehen. Solche möglichen Finanzbeiträge werden bei Posten 6 0 1 3 des Einnahmenplans verbucht und können gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Die zusätzlichen Mittel werden bei den Artikeln 10 02 02 und 10 03 02 eingesetzt.
Die bei diesem Titel verbuchten Mittel decken etwa 16 % der Personalkosten der finanz- und verwaltungstechnischen Referate der Gemeinsamen Forschungsstelle sowie deren Bedarf an Unterstützungsmitteln.
| Wichtiger rechtlicher Hinweis | Stand: '25/06/2007' |
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