Europa EUR-Lex    Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans 2007

Artikel 10 05 01 — Rückbau kerntechnischer Anlagen und Abfallentsorgung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausführung 2005

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

27 000 000

33 841 000

19 000 000

34 710 450

47 876 252,23

17 917 665,64

Fälligkeitsplan:

Verpflichtungen

Zahlungen

2006

2007

2008

2009

Spätere Haushaltsjahre und sonstige

Vor 2006 eingegangene, noch abzuwickelnde Verpflichtungen

48 810 046

28 060 450

16 363 500

4 386 096

  

Übertragene und/oder wiederzuverwendende Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2005

4 425 000

     

Mittel 2006

19 000 000

6 650 000

8 027 500

4 322 500

  

Mittel 2007

27 000 000

 

9 450 000

11 407 500

6 142 500

 

Insgesamt

99 235 046

34 710 450

33 841 000

20 116 096

6 142 500

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung eines Aktionsprogramms zur Verminderung und Beseitigung der nuklearen Altlasten aus Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle seit ihrer Gründung.

Sie decken den Rückbau abgeschalteter Anlagen sowie die Entsorgung der Abfälle aus diesen Anlagen.

Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (ABl. C 172 vom 18.6.1999) sind die Mittel für die Finanzierung von Maßnahmen bestimmt, die die Kommission auf der Grundlage der ihr durch Artikel 8 des Euratom-Vertrags übertragenen Zuständigkeiten durchführt.

Verweise

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 17. März 1999 über nukleare Altlasten aus den Tätigkeiten der GFS im Rahmen des Euratom-Vertrags — Rückbau der veralteten kerntechnischen Anlagen und Abfallentsorgung (KOM(1999) 114 endg.).

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 19. Mai 2004 zu Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen und Abfallentsorgung — Wahrnehmung der sich aus der Tätigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) im Rahmen des Euratom-Vertrags ergebenden Zuständigkeiten im kerntechnischen Bereich (SEK(2004) 621 endg).

 
 Wichtiger rechtlicher Hinweis   Stand: '14/07/2006'
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