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Allgemeine Informationen

  • Konsolidierung bedeutet die Zusammenfassung eines Rechtsaktes der Gemeinschaft und der zugehörigen Änderungen und Berichtigungen zu einem einzigen nichtamtlichen Dokument.
  • Dieses Dokument dient lediglich der Information; die europäischen Institutionen übernehmen keine Verantwortung für seinen Inhalt.


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