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BRIEFWECHSEL
BRIEFWECHSEL
zur Verlängerung einer Vereinbarung betreffend Nummer 2 des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Handel mit Schafen und Ziegen sowie Fleisch davon
zur Verlängerung einer Vereinbarung betreffend Nummer 2 des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Handel mit Schafen und Ziegen sowie Fleisch davon
Schreiben Nr. 1
Schreiben Nr. 1
Herr . . . . .!
Herr . . . . .!
Unter Bezugnahme auf das am 14. Juni 1982 unterzeichnete Abkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Handel mit Schafen und Ziegen sowie Fleisch davon und insbesondere auf die Beratungen zwischen den beiden Parteien gemäß Nummer 13 des genannten Abkommens beehre ich mich, Sie davon zu unterrichten, daß die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik für die Dauer dieses Abkommens weiterhin gewährleistet, daß bei der Vermarktung tschechoslowakischer Erzeugnisse innerhalb der Gemeinschaft eine tendenzielle Änderung der herkömmlichen Handelsströme in die als empfindlich angesehenen besonderen Märkte vermieden wird.
Unter Bezugnahme auf das am 14. Juni 1982 unterzeichnete Abkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Handel mit Schafen und Ziegen sowie Fleisch davon und insbesondere auf die Beratungen zwischen den beiden Parteien gemäß Nummer 13 des genannten Abkommens beehre ich mich, Sie davon zu unterrichten, daß die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik für die Dauer dieses Abkommens weiterhin gewährleistet, daß bei der Vermarktung tschechoslowakischer Erzeugnisse innerhalb der Gemeinschaft eine tendenzielle Änderung der herkömmlichen Handelsströme in die als empfindlich angesehenen besonderen Märkte vermieden wird.
Insbesondere tragen die zuständigen tschechoslowakischen Behörden dafür Sorge, daß die Ausfuhren nach Frankreich und Irland auf folgende Jahresmengen begrenzt bleiben:
Insbesondere tragen die zuständigen tschechoslowakischen Behörden dafür Sorge, daß die Ausfuhren nach Frankreich und Irland auf folgende Jahresmengen begrenzt bleiben:
- Frankreich: Null;
- Frankreich: Null;
- Irland: Null.
- Irland: Null.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden.
Genehmigen Sie, Herr . . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Genehmigen Sie, Herr . . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Für die Regierung
Für die Regierung
der Tschechoslowakischen Sozialistischen
der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik
Republik
Schreiben Nr. 2
Schreiben Nr. 2
Herr . . . . . .!
Herr . . . . . .!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:
Ich beehre mich, den Empfang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:
»Unter Bezugnahme auf das am 14. Juni 1982 unterzeichnete Abkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Handel mit Schafen und Ziegen sowie Fleisch davon und insbesondere auf die Beratungen zwischen den beiden Parteien gemäß Nummer 13 des genannten Abkommens beehre ich mich, Sie davon zu unterrichten, daß die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik für die Dauer dieses Abkommens weiterhin gewährleistet, daß bei der Vermarktung tschechoslowakischer Erzeugnisse innerhalb der Gemeinschaft eine tendenzielle Änderung der herkömmlichen Handelsströme in die als empfindlich angesehenen besonderen Märkte vermieden wird.
»Unter Bezugnahme auf das am 14. Juni 1982 unterzeichnete Abkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Handel mit Schafen und Ziegen sowie Fleisch davon und insbesondere auf die Beratungen zwischen den beiden Parteien gemäß Nummer 13 des genannten Abkommens beehre ich mich, Sie davon zu unterrichten, daß die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik für die Dauer dieses Abkommens weiterhin gewährleistet, daß bei der Vermarktung tschechoslowakischer Erzeugnisse innerhalb der Gemeinschaft eine tendenzielle Änderung der herkömmlichen Handelsströme in die als empfindlich angesehenen besonderen Märkte vermieden wird.
Insbesondere tragen die zuständigen tschechoslowakischen Behörden dafür Sorge, daß die Ausfuhren nach Frankreich und Irland auf folgende Jahresmengen begrenzt bleiben:
Insbesondere tragen die zuständigen tschechoslowakischen Behörden dafür Sorge, daß die Ausfuhren nach Frankreich und Irland auf folgende Jahresmengen begrenzt bleiben:
- Frankreich: Null;
- Frankreich: Null;
- Irland: Null.
- Irland: Null.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden."
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden."
Genehmigen Sie, Herr . . . . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Genehmigen Sie, Herr . . . . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Im Namen des Rates
Im Namen des Rates
der Europäischen Gemeinschaften
der Europäischen Gemeinschaften
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Verwaltet vom Amt für Veröffentlichungen