|
|
Finanzhilfen für innovative und arbeitsplatzschaffende KMU Bekanntmachung über die Umsetzung der ETF-Startkapitalfazilität und der KMU-Bürgschaftsfazilität im Rahmen der Initiative für Wachstum und Beschäftigung (98/C 302/07)
|
Finanzhilfen für innovative und arbeitsplatzschaffende KMU Bekanntmachung über die Umsetzung der ETF-Startkapitalfazilität und der KMU-Bürgschaftsfazilität im Rahmen der Initiative für Wachstum und Beschäftigung (98/C 302/07)
|
|
|
|
|
Im Anschluß an den Beschluß 98/347/EG des Rates (ABl. L 155 vom 29.5.1998) hat die Kommission am 24. Juli 1998 Kooperationsvereinbarungen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) zur Umsetzung der obengenannten Fazilitäten geschlossen.
|
Im Anschluß an den Beschluß 98/347/EG des Rates (ABl. L 155 vom 29.5.1998) hat die Kommission am 24. Juli 1998 Kooperationsvereinbarungen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) zur Umsetzung der obengenannten Fazilitäten geschlossen.
|
|
1. DIE ETF-STARTKAPITALFAZILITÄT
|
1. DIE ETF-STARTKAPITALFAZILITÄT
|
|
Der EIF verwaltet die Fazilität im Namen der Gemeinschaft und wird die Investitionen in geeignete Wagniskapitalfonds auswählen. Um die Auswahl der Investitionen so transparent wie möglich zu gestalten, wird im folgenden die Investitionspolitik, die der EIF dabei verfolgen wird, vollständig veröffentlicht.
|
Der EIF verwaltet die Fazilität im Namen der Gemeinschaft und wird die Investitionen in geeignete Wagniskapitalfonds auswählen. Um die Auswahl der Investitionen so transparent wie möglich zu gestalten, wird im folgenden die Investitionspolitik, die der EIF dabei verfolgen wird, vollständig veröffentlicht.
|
|
ETF-STARTKAPITALFAZILITÄT - INVESTITIONSPOLITIK
|
ETF-STARTKAPITALFAZILITÄT - INVESTITIONSPOLITIK
|
|
Zweck
|
Zweck
|
|
Die ETF-Startkapitalfazilität wird von der Europäischen Gemeinschaft finanziert und soll die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, indem sie Gründung und Wachstum innovativer KMU durch verstärkte Bereitstellung von Wagniskapital in der Europäischen Union unterstützt. Der für die ETF-Startkapitalfazilität bereitgestellte Betrag wird voraussichtlich in der Größenordnung von 150 bis 190 Mio. ECU liegen, die bis zum 31. Dezember 2002 gebunden werden sollen.
|
Die ETF-Startkapitalfazilität wird von der Europäischen Gemeinschaft finanziert und soll die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, indem sie Gründung und Wachstum innovativer KMU durch verstärkte Bereitstellung von Wagniskapital in der Europäischen Union unterstützt. Der für die ETF-Startkapitalfazilität bereitgestellte Betrag wird voraussichtlich in der Größenordnung von 150 bis 190 Mio. ECU liegen, die bis zum 31. Dezember 2002 gebunden werden sollen.
|
|
Art der Investitionen
|
Art der Investitionen
|
|
ETF-Startkapital soll in spezialisierte Wagniskapitalfonds investiert werden, die Eigenkapital oder sonstige Formen von Wagniskapital für KMU zur Verfügung stellen, insbesondere in kleine oder neu gegründete Fonds, regional tätige Fonds, Fonds mit Schwerpunkt auf bestimmten Industriezweigen bzw. Technologien sowie Fonds, die die Nutzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen finanzieren, beispielsweise Fonds, die mit Forschungszentren und Technologieparks verbunden sind.
|
ETF-Startkapital soll in spezialisierte Wagniskapitalfonds investiert werden, die Eigenkapital oder sonstige Formen von Wagniskapital für KMU zur Verfügung stellen, insbesondere in kleine oder neu gegründete Fonds, regional tätige Fonds, Fonds mit Schwerpunkt auf bestimmten Industriezweigen bzw. Technologien sowie Fonds, die die Nutzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen finanzieren, beispielsweise Fonds, die mit Forschungszentren und Technologieparks verbunden sind.
|
|
ETF-Startkapital wird nicht in Fonds investiert, deren Schwerpunkt auf MBO (Management Buy-Out)- und MBI (Management Buy-In)-Transaktionen oder auf Ersatzinvestitionen liegt.
|
ETF-Startkapital wird nicht in Fonds investiert, deren Schwerpunkt auf MBO (Management Buy-Out)- und MBI (Management Buy-In)-Transaktionen oder auf Ersatzinvestitionen liegt.
|
|
ETF-Startkapital wird nur in Wagniskapitalfonds investiert, die in der Europäischen Union tätig sind, wobei in der Regel eine Minderheitsbeteiligung von 25 % des Gesamtkapitals des Wagniskapitalfonds gezeichnet wird (1). Dieser Prozentsatz wird jedoch
|
ETF-Startkapital wird nur in Wagniskapitalfonds investiert, die in der Europäischen Union tätig sind, wobei in der Regel eine Minderheitsbeteiligung von 25 % des Gesamtkapitals des Wagniskapitalfonds gezeichnet wird (1). Dieser Prozentsatz wird jedoch
|
|
- um den Prozentsatz des Kapitals des Wagniskapitalfonds vermindert, der für Investitionen außerhalb der Europäischen Union zur Verfügung steht, jedoch stets unter der Einschränkung, daß die Mehrheit des Kapitals in den Mitgliedstaaten investiert werden muß;
|
- um den Prozentsatz des Kapitals des Wagniskapitalfonds vermindert, der für Investitionen außerhalb der Europäischen Union zur Verfügung steht, jedoch stets unter der Einschränkung, daß die Mehrheit des Kapitals in den Mitgliedstaaten investiert werden muß;
|
|
- auf Wunsch des Fondsverwalters auf einen geringeren Betrag gesenkt;
|
- auf Wunsch des Fondsverwalters auf einen geringeren Betrag gesenkt;
|
|
- in jedem Fall mindestens 10 % des Fonds betragen.
|
- in jedem Fall mindestens 10 % des Fonds betragen.
|
|
Das Engagement in einem einzelnen Wagniskapitalfonds darf jeweils 10 Mio. ECU nicht übersteigen.
|
Das Engagement in einem einzelnen Wagniskapitalfonds darf jeweils 10 Mio. ECU nicht übersteigen.
|
|
ETF-Startkapitalinvestitionen sind stets zu den gleichen Bedingungen wie andere Kapitalbeteiligungen zu tätigen und haben mit diesen gleichrangig zu sein.
|
ETF-Startkapitalinvestitionen sind stets zu den gleichen Bedingungen wie andere Kapitalbeteiligungen zu tätigen und haben mit diesen gleichrangig zu sein.
|
|
ETF-Startkapital wird normalerweise erstmals anläßlich der ersten Schließung des Fonds investiert. Weitere ETF-Startkapitalinvestitionen werden bei späteren Schließungen zur Verfügung stehen, sofern die obengenannten Bedingungen bei jeder Schließung erfuellt sind. Es wird erwartet, daß die endgültige Schließung innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Schließung erfolgt.
|
ETF-Startkapital wird normalerweise erstmals anläßlich der ersten Schließung des Fonds investiert. Weitere ETF-Startkapitalinvestitionen werden bei späteren Schließungen zur Verfügung stehen, sofern die obengenannten Bedingungen bei jeder Schließung erfuellt sind. Es wird erwartet, daß die endgültige Schließung innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Schließung erfolgt.
|
|
Direktinvestitionen in KMU werden nicht vorgenommen.
|
Direktinvestitionen in KMU werden nicht vorgenommen.
|
|
In Betracht kommende Wagniskapitalfonds
|
In Betracht kommende Wagniskapitalfonds
|
|
Zielgruppe der ETF-Startkapitalfazilität sind kaufmännisch orientierte Wagniskapitalfonds, die von unabhängigen, professionellen Teams (2) mit hinreichender Geschäftserfahrung verwaltet werden, die die für die Verwaltung eines Wagniskapitalfonds erforderliche Fähigkeit und Glaubwürdigkeit nachweisen können, auch wenn sie keine vorherige direkte Erfahrung im Fondsmanagement haben.
|
Zielgruppe der ETF-Startkapitalfazilität sind kaufmännisch orientierte Wagniskapitalfonds, die von unabhängigen, professionellen Teams (2) mit hinreichender Geschäftserfahrung verwaltet werden, die die für die Verwaltung eines Wagniskapitalfonds erforderliche Fähigkeit und Glaubwürdigkeit nachweisen können, auch wenn sie keine vorherige direkte Erfahrung im Fondsmanagement haben.
|
|
Die Fondsverwalter müssen eine klare Strategie, ein entsprechendes Potential für Geschäftsabschlüsse und geeignete Ausstiegsarrangements nachweisen können. Es wird erwartet, daß sie in bezug auf Rechtsstruktur, Investitionsgrundsätze und Berichtswesen marktübliche Grundsätze anwenden. Die Fonds werden für geeignete inländische oder internationale Rechtsträger strukturiert. Wird ein Wagniskapitalfonds aus mehr als einer juristischen Person gebildet, so gelten die Investitionskriterien für die Gesamtheit der juristischen Personen.
|
Die Fondsverwalter müssen eine klare Strategie, ein entsprechendes Potential für Geschäftsabschlüsse und geeignete Ausstiegsarrangements nachweisen können. Es wird erwartet, daß sie in bezug auf Rechtsstruktur, Investitionsgrundsätze und Berichtswesen marktübliche Grundsätze anwenden. Die Fonds werden für geeignete inländische oder internationale Rechtsträger strukturiert. Wird ein Wagniskapitalfonds aus mehr als einer juristischen Person gebildet, so gelten die Investitionskriterien für die Gesamtheit der juristischen Personen.
|
|
Die ETF-Startkapitalfazilität wendet sich an Fonds, die groß genug sind, um auf dem jeweiligen Segment des Wagniskapitalmarktes eine kritische Masse erreichen zu können. Die Fonds müssen in der Lage sein, ein angemessenes professionelles Management zu tragen, eine ausreichende Anzahl von KMU-Investitionen zu tätigen und Anschlußinvestitionen zu finanzieren. Zwar wird erwartet, daß die unterstützten Fonds normalerweise nicht kleiner als 10 Mio. ECU sein werden, doch steht die Fazilität kleineren Fonds mit 5 Mio. ECU oder mehr zur Verfügung, wobei insbesondere Faktoren wie ihr regionaler Schwerpunkt, ihre Spezialisierung auf kleinere Investitionen und die mit den vorgeschlagenen Investitionen verbundenen Risiken berücksichtigt werden, immer unter der Bedingung, daß diese Fonds den klaren Nachweis erbringen können, die obigen Kriterien in zufriedenstellender Weise beachtet zu haben.
|
Die ETF-Startkapitalfazilität wendet sich an Fonds, die groß genug sind, um auf dem jeweiligen Segment des Wagniskapitalmarktes eine kritische Masse erreichen zu können. Die Fonds müssen in der Lage sein, ein angemessenes professionelles Management zu tragen, eine ausreichende Anzahl von KMU-Investitionen zu tätigen und Anschlußinvestitionen zu finanzieren. Zwar wird erwartet, daß die unterstützten Fonds normalerweise nicht kleiner als 10 Mio. ECU sein werden, doch steht die Fazilität kleineren Fonds mit 5 Mio. ECU oder mehr zur Verfügung, wobei insbesondere Faktoren wie ihr regionaler Schwerpunkt, ihre Spezialisierung auf kleinere Investitionen und die mit den vorgeschlagenen Investitionen verbundenen Risiken berücksichtigt werden, immer unter der Bedingung, daß diese Fonds den klaren Nachweis erbringen können, die obigen Kriterien in zufriedenstellender Weise beachtet zu haben.
|
|
Die Lebensdauer der Trägerfonds soll begrenzt sein, außer wenn außerhalb der Regel eine Realisierung an einer Börse erreicht werden kann, und darf nicht über den 30. Juni 2014 hinausreichen.
|
Die Lebensdauer der Trägerfonds soll begrenzt sein, außer wenn außerhalb der Regel eine Realisierung an einer Börse erreicht werden kann, und darf nicht über den 30. Juni 2014 hinausreichen.
|
|
Von den Fondsverwaltern wird eine Maximierung der Investitionen des Privatsektors verlangt und normalerweise erwartet, daß sie mindestens 50 % der Gesamtmittel des Fonds aus privaten Quellen beschaffen. Dabei soll der Kreis der Investoren möglichst groß sein. Auf einen einzelnen Investor sollen direkt oder indirekt nicht mehr als 50 % eines Fondskapitals entfallen.
|
Von den Fondsverwaltern wird eine Maximierung der Investitionen des Privatsektors verlangt und normalerweise erwartet, daß sie mindestens 50 % der Gesamtmittel des Fonds aus privaten Quellen beschaffen. Dabei soll der Kreis der Investoren möglichst groß sein. Auf einen einzelnen Investor sollen direkt oder indirekt nicht mehr als 50 % eines Fondskapitals entfallen.
|
|
Bis zu 10 % des gebundenen Kapitals eines in Betracht kommenden Wagniskapitalfonds können in kleinere Wagniskapitalfonds mit ähnlichen investitionspolitischen Zielen wie die der ETF-Startkapitalfazilität investiert werden.
|
Bis zu 10 % des gebundenen Kapitals eines in Betracht kommenden Wagniskapitalfonds können in kleinere Wagniskapitalfonds mit ähnlichen investitionspolitischen Zielen wie die der ETF-Startkapitalfazilität investiert werden.
|
|
In Betracht kommende KMU
|
In Betracht kommende KMU
|
|
Hauptzielgruppe der Wagniskapitalfonds, in die die ETF-Startkapitalfazilität investiert, sind KMU mit Wachstumspotential, insbesondere KMU in den Gründungs- und Anfangsphasen (einschließlich Anschubfinanzierung/seed capital) sowie innovative KMU. Investitionen müssen langfristiges Beteiligungs- oder Quasi-Beteiligungskapital bereitstellen (einschließlich nachgeordneter Darlehen oder Beteiligungsdarlehen sowie Wandelschuldverschreibungen). Mit Investitionsfinanzierung kann dieses Wachstum durch Finanzierung von Sachkapitalinvestitionen, Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen (einschließlich Betriebskapital und Investitionen in Humanressourcen) und in begrenztem Maße auch der Erwerb von Unternehmen oder ein Eigentumswechsel finanziert werden, wenn zu erwarten ist, daß dadurch die Beschäftigung gewahrt wird oder dies zu gegebener Zeit zu einer Erweiterung und zu Sachkapitalinvestitionen führen wird. Die Mittel dürfen nicht hauptsächlich zu Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten verwendet werden.
|
Hauptzielgruppe der Wagniskapitalfonds, in die die ETF-Startkapitalfazilität investiert, sind KMU mit Wachstumspotential, insbesondere KMU in den Gründungs- und Anfangsphasen (einschließlich Anschubfinanzierung/seed capital) sowie innovative KMU. Investitionen müssen langfristiges Beteiligungs- oder Quasi-Beteiligungskapital bereitstellen (einschließlich nachgeordneter Darlehen oder Beteiligungsdarlehen sowie Wandelschuldverschreibungen). Mit Investitionsfinanzierung kann dieses Wachstum durch Finanzierung von Sachkapitalinvestitionen, Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen (einschließlich Betriebskapital und Investitionen in Humanressourcen) und in begrenztem Maße auch der Erwerb von Unternehmen oder ein Eigentumswechsel finanziert werden, wenn zu erwarten ist, daß dadurch die Beschäftigung gewahrt wird oder dies zu gegebener Zeit zu einer Erweiterung und zu Sachkapitalinvestitionen führen wird. Die Mittel dürfen nicht hauptsächlich zu Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten verwendet werden.
|
|
Sämtliche Investitionen eines Wagniskapitalfonds sind in KMU zu tätigen, die definiert werden als Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Erstinvestition weniger als 250 Beschäftigte und entweder einen Umsatz von höchstens 40 Mio. ECU oder ein Nettovermögen von höchstens 27 Mio. ECU haben und das Kriterium der Unabhängigkeit im Sinne der Empfehlung 96/280/EG der Kommission (ABl. L 107 vom 30.4.1996) erfuellen. KMU mit bis zu 100 Beschäftigten soll Vorrang eingeräumt werden.
|
Sämtliche Investitionen eines Wagniskapitalfonds sind in KMU zu tätigen, die definiert werden als Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Erstinvestition weniger als 250 Beschäftigte und entweder einen Umsatz von höchstens 40 Mio. ECU oder ein Nettovermögen von höchstens 27 Mio. ECU haben und das Kriterium der Unabhängigkeit im Sinne der Empfehlung 96/280/EG der Kommission (ABl. L 107 vom 30.4.1996) erfuellen. KMU mit bis zu 100 Beschäftigten soll Vorrang eingeräumt werden.
|
|
Ko-Investitionen
|
Ko-Investitionen
|
|
Ko-Finanzierungen aus anderen Gemeinschaftsfazilitäten sind zulässig, sofern der Gesamtbetrag 50 % des Kapitals des in Aussicht genommenen Wagniskapitalfonds nicht übersteigt. Ko-Investitionen mit dem Europäischen Investitionsfonds oder von diesem verwalteten Fazilitäten werden jedoch nicht vorgenommen, da die ETF-Startkapitalfazilität diese Fazilitäten durch Förderung eines anderen Segments des Wagniskapitalmarktes ergänzen soll.
|
Ko-Finanzierungen aus anderen Gemeinschaftsfazilitäten sind zulässig, sofern der Gesamtbetrag 50 % des Kapitals des in Aussicht genommenen Wagniskapitalfonds nicht übersteigt. Ko-Investitionen mit dem Europäischen Investitionsfonds oder von diesem verwalteten Fazilitäten werden jedoch nicht vorgenommen, da die ETF-Startkapitalfazilität diese Fazilitäten durch Förderung eines anderen Segments des Wagniskapitalmarktes ergänzen soll.
|
|
Berichtspflichten im Zusammenhang mit der ETF-Startkapitalfazilität
|
Berichtspflichten im Zusammenhang mit der ETF-Startkapitalfazilität
|
|
Für jede von einem in Betracht kommenden Wagniskapitalfonds getätigte Investition sind jährlich statistische Informationen vorzulegen, einschließlich Angaben über die Zahl der Beschäftigten. Die Fonds tragen dafür Sorge, daß der Finanzkontrolleur der Europäischen Kommission und der Europäische Rechnungshof Zugang zu entsprechenden Informationen haben, so daß sie ihre Kontrollpflichten im Zusammenhang mit der Verwendung der Mittel der Europäischen Gemeinschaft wahrnehmen können.
|
Für jede von einem in Betracht kommenden Wagniskapitalfonds getätigte Investition sind jährlich statistische Informationen vorzulegen, einschließlich Angaben über die Zahl der Beschäftigten. Die Fonds tragen dafür Sorge, daß der Finanzkontrolleur der Europäischen Kommission und der Europäische Rechnungshof Zugang zu entsprechenden Informationen haben, so daß sie ihre Kontrollpflichten im Zusammenhang mit der Verwendung der Mittel der Europäischen Gemeinschaft wahrnehmen können.
|
|
Realisierung der Investitionen
|
Realisierung der Investitionen
|
|
Da die Investitionen im Rahmen der ETF-Startkapitalfazilität normalerweise in nichtbörsennotierte, illiquide Wagniskapitalfonds fließen, basiert die Realisierung dieser Investitionen hauptsächlich auf der Ausschüttung der Erlöse, die die Wagniskapitalfonds durch die Veräußerung ihrer Investitionen erzielen. Von den Fondsverwaltern wird erwartet, daß sie ihre Portfolios mit dem klaren Ziel verwalten, alle Investitionen während der Lebensdauer ihrer Fonds zu realisieren.
|
Da die Investitionen im Rahmen der ETF-Startkapitalfazilität normalerweise in nichtbörsennotierte, illiquide Wagniskapitalfonds fließen, basiert die Realisierung dieser Investitionen hauptsächlich auf der Ausschüttung der Erlöse, die die Wagniskapitalfonds durch die Veräußerung ihrer Investitionen erzielen. Von den Fondsverwaltern wird erwartet, daß sie ihre Portfolios mit dem klaren Ziel verwalten, alle Investitionen während der Lebensdauer ihrer Fonds zu realisieren.
|
|
Im Fall von ETF-Startkapitalinvestitionen in börsennotierte Fonds werden die Anteile zu gegebener Zeit in der Absicht realisiert, eine angemessene Investitionsrentabilität zu erzielen und einen geordneten Markt für diese Anteile aufrechtzuerhalten.
|
Im Fall von ETF-Startkapitalinvestitionen in börsennotierte Fonds werden die Anteile zu gegebener Zeit in der Absicht realisiert, eine angemessene Investitionsrentabilität zu erzielen und einen geordneten Markt für diese Anteile aufrechtzuerhalten.
|
|
Finanzielle Performance
|
Finanzielle Performance
|
|
Die Fondsverwalter müssen nachweisen, daß sie den Wagniskapitalfonds so zu verwalten gedenken, daß er eine angemessene Rentabilität erreicht.
|
Die Fondsverwalter müssen nachweisen, daß sie den Wagniskapitalfonds so zu verwalten gedenken, daß er eine angemessene Rentabilität erreicht.
|
|
Auswahl
|
Auswahl
|
|
Vorschläge für Investitionsprojekte werden nach Eingang kontinuierlich unter Berücksichtigung vor allem folgender Faktoren geprüft:
|
Vorschläge für Investitionsprojekte werden nach Eingang kontinuierlich unter Berücksichtigung vor allem folgender Faktoren geprüft:
|
|
- Managementteam
|
- Managementteam
|
|
Einschlägige Erfahrung
|
Einschlägige Erfahrung
|
|
Größe des Teams und Ausgewogenheit der Fachkenntnisse
|
Größe des Teams und Ausgewogenheit der Fachkenntnisse
|
|
Fähigkeit zur Erzielung einer relevanten Wertschöpfung
|
Fähigkeit zur Erzielung einer relevanten Wertschöpfung
|
|
Fähigkeit zu einem entsprechenden Engagement über die Lebensdauer des Fonds
|
Fähigkeit zu einem entsprechenden Engagement über die Lebensdauer des Fonds
|
|
- Markt
|
- Markt
|
|
Identifizierung des Zielmarktes
|
Identifizierung des Zielmarktes
|
|
Größe des Marktes und dessen Entwicklungspotential
|
Größe des Marktes und dessen Entwicklungspotential
|
|
Wachstumspotential der KMU auf dem Zielmarkt
|
Wachstumspotential der KMU auf dem Zielmarkt
|
|
- Potential für Geschäftsabschlüsse
|
- Potential für Geschäftsabschlüsse
|
|
Nachweis bisheriger Geschäftsabschlüsse
|
Nachweis bisheriger Geschäftsabschlüsse
|
|
Qualität der Geschäftsabschlüsse
|
Qualität der Geschäftsabschlüsse
|
|
Glaubwürdigkeit von Plänen zur Entwicklung der Geschäftsabschlüsse
|
Glaubwürdigkeit von Plänen zur Entwicklung der Geschäftsabschlüsse
|
|
- Investitionsstrategie
|
- Investitionsstrategie
|
|
Angemessenheit der Investitionsstrategie für den betreffenden Markt
|
Angemessenheit der Investitionsstrategie für den betreffenden Markt
|
|
Übereinstimmung mit den Zwecken der Fazilität
|
Übereinstimmung mit den Zwecken der Fazilität
|
|
Ermittlung geeigneter und realistischer Ausstiegsstrategien
|
Ermittlung geeigneter und realistischer Ausstiegsstrategien
|
|
- Größe des Fonds
|
- Größe des Fonds
|
|
Gleichgewicht zwischen Fondsvolumen und erwarteten Geschäftsabschlüssen
|
Gleichgewicht zwischen Fondsvolumen und erwarteten Geschäftsabschlüssen
|
|
Angemessenheit der Mittel für Anschlußinvestitionen
|
Angemessenheit der Mittel für Anschlußinvestitionen
|
|
- Vorgeschlagene Bedingungen
|
- Vorgeschlagene Bedingungen
|
|
Übereinstimmung mit den Marktstandards mit Begründung etwaiger Abweichungen
|
Übereinstimmung mit den Marktstandards mit Begründung etwaiger Abweichungen
|
|
Etwaige an die Performance gebundene Vergütungen wie etwa Anteile am Vermögenszuwachs als Belohnung für die gesamte Fonds-Performance
|
Etwaige an die Performance gebundene Vergütungen wie etwa Anteile am Vermögenszuwachs als Belohnung für die gesamte Fonds-Performance
|
|
- Erwartete Rentabilität
|
- Erwartete Rentabilität
|
|
Nachweis, daß der Fonds nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden wird und rentabel sein wird
|
Nachweis, daß der Fonds nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden wird und rentabel sein wird
|
|
- Andere Investoren
|
- Andere Investoren
|
|
Nachweis einer Unterstützung seitens anderer Investoren, insbesondere aus dem Privatsektor
|
Nachweis einer Unterstützung seitens anderer Investoren, insbesondere aus dem Privatsektor
|
|
Angaben darüber, inwieweit die ETF-Startkapitalinvestitionen einen Katalysatoreffekt haben werden
|
Angaben darüber, inwieweit die ETF-Startkapitalinvestitionen einen Katalysatoreffekt haben werden
|
|
Die Investitionen werden in chronologischer Reihenfolge nach erfolgreichem Abschluß dieser Prüfung im Rahmen der von der Europäischen Kommission hierfür alljährlich bewilligten Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung eines angemessenen geographischen Gleichgewichts in der Europäischen Union für eine Genehmigung in Betracht gezogen.
|
Die Investitionen werden in chronologischer Reihenfolge nach erfolgreichem Abschluß dieser Prüfung im Rahmen der von der Europäischen Kommission hierfür alljährlich bewilligten Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung eines angemessenen geographischen Gleichgewichts in der Europäischen Union für eine Genehmigung in Betracht gezogen.
|
|
Wagniskapitalfonds, die an der Fazilität interessiert sind, werden gebeten, sich mit folgender Stelle in Verbindung zu setzen:
|
Wagniskapitalfonds, die an der Fazilität interessiert sind, werden gebeten, sich mit folgender Stelle in Verbindung zu setzen:
|
|
The Programme Manager - ETF Start-up
|
The Programme Manager - ETF Start-up
|
|
European Investment Fund
|
European Investment Fund
|
|
43, avenue J. F. Kennedy
|
43, avenue J. F. Kennedy
|
|
L-2968 Luxembourg
|
L-2968 Luxembourg
|
|
Tel. (35-2) 426 68 81
|
Tel. (35-2) 426 68 81
|
|
Fax (35-2) 426 68 83 00
|
Fax (35-2) 426 68 83 00
|
|
E-mail: info@eif.org
|
E-mail: info@eif.org
|
|
2. DIE KMU-BÜRGSCHAFTSFAZILITÄT
|
2. DIE KMU-BÜRGSCHAFTSFAZILITÄT
|
|
Zweck
|
Zweck
|
|
Ziel der KMU-Bürgschaftsfazilität (die Fazilität) ist es, die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Unterstützung der Investitionstätigkeit innovativer Klein- und Mittelunternehmen (KMU) über eine verstärkte Kreditvergabe zu fördern. Die Fazilität ist für KMU bestimmt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union errichtet worden sind oder errichtet werden sollen und über ein Wachstumspotential und daher auch Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen verfügen.
|
Ziel der KMU-Bürgschaftsfazilität (die Fazilität) ist es, die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Unterstützung der Investitionstätigkeit innovativer Klein- und Mittelunternehmen (KMU) über eine verstärkte Kreditvergabe zu fördern. Die Fazilität ist für KMU bestimmt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union errichtet worden sind oder errichtet werden sollen und über ein Wachstumspotential und daher auch Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen verfügen.
|
|
Merkmale der Fazilität
|
Merkmale der Fazilität
|
|
Der EIF wird die Fazilität im Namen der Europäischen Kommission verwalten.
|
Der EIF wird die Fazilität im Namen der Europäischen Kommission verwalten.
|
|
Im Rahmen der Fazilität stellt die Gemeinschaft Haushaltsmittel zur Deckung der Kosten von Bürgschaften bereit, die vom EIF vergeben werden. Die Bürgschaften werden vom EIF treuhänderisch vergeben und verwaltet. Durch die Bürgschaft abgesicherte Ausfälle werden bis zu einer im voraus festgelegten Obergrenze in vollem Umfang durch Haushaltsmittel gedeckt.
|
Im Rahmen der Fazilität stellt die Gemeinschaft Haushaltsmittel zur Deckung der Kosten von Bürgschaften bereit, die vom EIF vergeben werden. Die Bürgschaften werden vom EIF treuhänderisch vergeben und verwaltet. Durch die Bürgschaft abgesicherte Ausfälle werden bis zu einer im voraus festgelegten Obergrenze in vollem Umfang durch Haushaltsmittel gedeckt.
|
|
Der für die Fazilität bereitgestellte Betrag wird jährlich festgelegt und sich voraussichtlich auf insgesamt 150 bis 190 Mio. ECU belaufen. Für die Fazilität bereitgestellte Beträge müssen vom EIF bis zum 19. Mai 2002 in voller Höhe gebunden sein.
|
Der für die Fazilität bereitgestellte Betrag wird jährlich festgelegt und sich voraussichtlich auf insgesamt 150 bis 190 Mio. ECU belaufen. Für die Fazilität bereitgestellte Beträge müssen vom EIF bis zum 19. Mai 2002 in voller Höhe gebunden sein.
|
|
Merkmale der Bürgschaften
|
Merkmale der Bürgschaften
|
|
Die Intermediäre müssen sich verpflichten, Darlehen ausschließlich an Endempfänger zu vergeben oder die Darlehensvergabe an Endempfänger zu veranlassen, bei denen es sich zum Zeitpunkt der entsprechenden Darlehensvereinbarung um kleine KMU handelt (d. h. mit nicht mehr als 100 Beschäftigten und die im übrigen der Definition der KMU im Sinne der Empfehlung 96/280/EG entsprechen) und die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gegründet worden sind, außer von der Kommission anders genehmigt.
|
Die Intermediäre müssen sich verpflichten, Darlehen ausschließlich an Endempfänger zu vergeben oder die Darlehensvergabe an Endempfänger zu veranlassen, bei denen es sich zum Zeitpunkt der entsprechenden Darlehensvereinbarung um kleine KMU handelt (d. h. mit nicht mehr als 100 Beschäftigten und die im übrigen der Definition der KMU im Sinne der Empfehlung 96/280/EG entsprechen) und die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gegründet worden sind, außer von der Kommission anders genehmigt.
|
|
Von den Intermediären werden spezifische Verpflichtungen verlangt, um sicherzustellen, daß das von der Fazilität abgedeckte Risiko zusätzlich zu dem Risiko entsteht, das der Intermediär während der Dauer der EIF-Bürgschaft bei normalem Geschäftsgang übernommen hätte. Die Zusätzlichkeit der EIF-Bürgschaft muß in bezug auf eine oder mehrere der folgenden Kriterien meßbar oder anderweitig quantifizierbar sein:
|
Von den Intermediären werden spezifische Verpflichtungen verlangt, um sicherzustellen, daß das von der Fazilität abgedeckte Risiko zusätzlich zu dem Risiko entsteht, das der Intermediär während der Dauer der EIF-Bürgschaft bei normalem Geschäftsgang übernommen hätte. Die Zusätzlichkeit der EIF-Bürgschaft muß in bezug auf eine oder mehrere der folgenden Kriterien meßbar oder anderweitig quantifizierbar sein:
|
|
- Umfang der Bürgschaften oder gegebenenfalls Darlehen, die der Intermediär oder der Mitbürge bezüglich gleicher Arten von Risiken wie die vom EIF gewährleisteten Risiken gewährt, und/oder
|
- Umfang der Bürgschaften oder gegebenenfalls Darlehen, die der Intermediär oder der Mitbürge bezüglich gleicher Arten von Risiken wie die vom EIF gewährleisteten Risiken gewährt, und/oder
|
|
- verbesserter Zugang zur Fremdfinanzierung für kleine KMU über weniger strenge Zugangskriterien für Finanzierung, z. B. für neu gegründete Unternehmen, Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Fristigkeiten der Darlehen oder verminderte Finanzierungskosten für kleine KMU, und/oder
|
- verbesserter Zugang zur Fremdfinanzierung für kleine KMU über weniger strenge Zugangskriterien für Finanzierung, z. B. für neu gegründete Unternehmen, Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Fristigkeiten der Darlehen oder verminderte Finanzierungskosten für kleine KMU, und/oder
|
|
- Akzeptanz eines höheren Risikos, beispielsweise durch einen proportional höheren Anteil an Darlehensausfällen die abgesichert werden oder proportional geringere Anforderungen zur Stellung von Sicherheiten.
|
- Akzeptanz eines höheren Risikos, beispielsweise durch einen proportional höheren Anteil an Darlehensausfällen die abgesichert werden oder proportional geringere Anforderungen zur Stellung von Sicherheiten.
|
|
Die Intermediäre haben Angaben über die finanzielle Bonität sowie die Beschäftigtenzahl der Endbegünstigten (KMU) der Bürgschaften zu machen. Außerdem werden von den Intermediären vierteljährliche Angaben über die Inanspruchnahme der Fazilität verlangt.
|
Die Intermediäre haben Angaben über die finanzielle Bonität sowie die Beschäftigtenzahl der Endbegünstigten (KMU) der Bürgschaften zu machen. Außerdem werden von den Intermediären vierteljährliche Angaben über die Inanspruchnahme der Fazilität verlangt.
|
|
Die Absicherung der Darlehensausfälle ist für jeden Intermediär auf einen im vorausbestimmten Hoechstbetrag begrenzt; danach erlischt die Bürgschaft.
|
Die Absicherung der Darlehensausfälle ist für jeden Intermediär auf einen im vorausbestimmten Hoechstbetrag begrenzt; danach erlischt die Bürgschaft.
|
|
Unter Berücksichtigung der erwähnten Obergrenze sichert die Fazilität normalerweise die gleichen Zahlungsverpflichtungen ab wie die Intermediäre und sieht stets eine Risikoteilung mit dem Intermediär vor.
|
Unter Berücksichtigung der erwähnten Obergrenze sichert die Fazilität normalerweise die gleichen Zahlungsverpflichtungen ab wie die Intermediäre und sieht stets eine Risikoteilung mit dem Intermediär vor.
|
|
Normalerweise werden die Bürgschaften kostenfrei übernommen, allerdings können für nicht in Anspruch genommene Bürgschaftszusagen des EIF im Rahmen der Fazilität Bereitstellungsprovisionen verlangt werden.
|
Normalerweise werden die Bürgschaften kostenfrei übernommen, allerdings können für nicht in Anspruch genommene Bürgschaftszusagen des EIF im Rahmen der Fazilität Bereitstellungsprovisionen verlangt werden.
|
|
In Betracht kommende Intermediäre
|
In Betracht kommende Intermediäre
|
|
Die Fazilität ist in erster Linie für bestehende Bürgschaftssysteme in den Mitgliedstaaten innerhalb des öffentlichen und/oder privaten Sektors gedacht, einschließlich Bürgschaftssysteme auf Gegenseitigkeit und, soweit vorhanden, Bürgschaftssysteme, die in erster Linie zur Finanzierung von Darlehen beitragen sollen, die das Bankensystem ohne Bürgschaftsdeckung nicht ohne weiteres gewähren würde.
|
Die Fazilität ist in erster Linie für bestehende Bürgschaftssysteme in den Mitgliedstaaten innerhalb des öffentlichen und/oder privaten Sektors gedacht, einschließlich Bürgschaftssysteme auf Gegenseitigkeit und, soweit vorhanden, Bürgschaftssysteme, die in erster Linie zur Finanzierung von Darlehen beitragen sollen, die das Bankensystem ohne Bürgschaftsdeckung nicht ohne weiteres gewähren würde.
|
|
Stehen in einem Land keine angemessenen Bürgschaftssysteme zur Verfügung, so kann der EIF daneben auch Vereinbarungen mit Finanzintermediären, ausnahmsweise auch mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), treffen, um Direktbürgschaften für förderungswürdige Darlehensportfolios zu übernehmen. Mit Ausnahme der EIB werden diese Intermediäre nach gesonderten Einladungen zur Interessenbekundung ausgewählt.
|
Stehen in einem Land keine angemessenen Bürgschaftssysteme zur Verfügung, so kann der EIF daneben auch Vereinbarungen mit Finanzintermediären, ausnahmsweise auch mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), treffen, um Direktbürgschaften für förderungswürdige Darlehensportfolios zu übernehmen. Mit Ausnahme der EIB werden diese Intermediäre nach gesonderten Einladungen zur Interessenbekundung ausgewählt.
|
|
Auswahl der Intermediäre
|
Auswahl der Intermediäre
|
|
Der EIF wählt die Intermediäre nach kaufmännischen und marktüblichen Grundsätzen auf faire und transparente Weise unter Berücksichtigung folgender Kriterien aus:
|
Der EIF wählt die Intermediäre nach kaufmännischen und marktüblichen Grundsätzen auf faire und transparente Weise unter Berücksichtigung folgender Kriterien aus:
|
|
- finanzielle Bonität und operationelle Kapazität des Intermediärs, Fähigkeit zum Risikomanagement und Bereitschaft, die im Rahmen der Fazilität gebotenen Vertragsbedingungen zu akzeptieren;
|
- finanzielle Bonität und operationelle Kapazität des Intermediärs, Fähigkeit zum Risikomanagement und Bereitschaft, die im Rahmen der Fazilität gebotenen Vertragsbedingungen zu akzeptieren;
|
|
- geographischer Einzugsbereich des Intermediärs entweder auf nationaler oder gegebenenfalls regionaler Ebene;
|
- geographischer Einzugsbereich des Intermediärs entweder auf nationaler oder gegebenenfalls regionaler Ebene;
|
|
- das Ausmaß der Zugänglichkeit der Bürgschaften des Intermediärs für KMU in dem Mitgliedstaat oder der Region seiner Geschäftstätigkeit;
|
- das Ausmaß der Zugänglichkeit der Bürgschaften des Intermediärs für KMU in dem Mitgliedstaat oder der Region seiner Geschäftstätigkeit;
|
|
- inwieweit die Bürgschaften auch Darlehen mit geringeren Sicherheiten abdecken, als bei normal nach kaufmännischen Gesichtspunkten vergebenen KMU-Darlehen üblich ist;
|
- inwieweit die Bürgschaften auch Darlehen mit geringeren Sicherheiten abdecken, als bei normal nach kaufmännischen Gesichtspunkten vergebenen KMU-Darlehen üblich ist;
|
|
- allgemeine Risikoteilungsvereinbarungen zwischen Intermediär und Darlehensgebern.
|
- allgemeine Risikoteilungsvereinbarungen zwischen Intermediär und Darlehensgebern.
|
|
Der EIF wird die zuständigen nationalen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten vor der endgültigen Auswahl der Intermediäre anhören.
|
Der EIF wird die zuständigen nationalen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten vor der endgültigen Auswahl der Intermediäre anhören.
|
|
Die Vorschläge der Intermediäre werden auf kontinuierlicher Basis geprüft. Bei der Endauswahl werden die jährlich von der Europäischen Kommission bewilligten Haushaltsmittel und die Notwendigkeit einer angemessenen geographischen Verteilung der Fazilität innerhalb der gesamten Europäischen Union berücksichtigt.
|
Die Vorschläge der Intermediäre werden auf kontinuierlicher Basis geprüft. Bei der Endauswahl werden die jährlich von der Europäischen Kommission bewilligten Haushaltsmittel und die Notwendigkeit einer angemessenen geographischen Verteilung der Fazilität innerhalb der gesamten Europäischen Union berücksichtigt.
|
|
Weitere Auskünfte zu dieser Fazilität erteilt:
|
Weitere Auskünfte zu dieser Fazilität erteilt:
|
|
The Programme Manager - The SME Guarantee Facility
|
The Programme Manager - The SME Guarantee Facility
|
|
European Investment Fund
|
European Investment Fund
|
|
43, avenue J. F. Kennedy
|
43, avenue J. F. Kennedy
|
|
L-2968 Luxembourg
|
L-2968 Luxembourg
|
|
Tel. (35-2) 426 68 81
|
Tel. (35-2) 426 68 81
|
|
Fax (35-2) 426 68 83 00
|
Fax (35-2) 426 68 83 00
|
|
E-mail: info@eif.org
|
E-mail: info@eif.org
|
|
(1) Abhängig von einer Zustimmung der Europäischen Kommission, kann der von der ETF-Startkapitalfazilität gehaltene Anteil an einem Fonds in bestimmten Ausnahmefällen, wie etwa bei neuen Fonds, denen eine besonders starke Katalysatorfunktion bei der Entwicklung der Wagniskapitalmärkte für eine bestimmte Technologie oder in einer bestimmten Region zukommt, auf maximal 50 % erhöht werden.
|
(1) Abhängig von einer Zustimmung der Europäischen Kommission, kann der von der ETF-Startkapitalfazilität gehaltene Anteil an einem Fonds in bestimmten Ausnahmefällen, wie etwa bei neuen Fonds, denen eine besonders starke Katalysatorfunktion bei der Entwicklung der Wagniskapitalmärkte für eine bestimmte Technologie oder in einer bestimmten Region zukommt, auf maximal 50 % erhöht werden.
|
|
(2) Der Ausdruck "unabhängiges" Managementteam umfaßt Teams, die innerhalb einer Unternehmensstruktur tätig sind, sofern die Verwaltung des Fonds von der Muttergesellschaft im hohen Maße unabhängig ist.
|
(2) Der Ausdruck "unabhängiges" Managementteam umfaßt Teams, die innerhalb einer Unternehmensstruktur tätig sind, sofern die Verwaltung des Fonds von der Muttergesellschaft im hohen Maße unabhängig ist.
|
|
|
|
|
|
|