52012SC0381

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SWD/2012/0381 final */


Einleitung

Die EU hat über mehrere Jahre hinweg eine umfassende Wasserpolitik ausgearbeitet, deren Schwerpunkt sich schrittweise von Gesundheitsfragen auf die Umweltauswirkungen wichtiger wasserverbrauchender Sektoren verlagert hat. Seit der Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 hat sich in der Wasserpolitik eine weitere wichtige Veränderung vollzogen, indem ein integrierter Ansatz für die Wasserbewirtschaftung nach dem Konzept der „Bewirtschaftung von Einzugsgebieten“ eingeführt wurde, der darauf abzielt, bis 2015 alle Gewässer in der EU in einen guten Zustand zu versetzen.

In der Folgenabschätzung zur Mitteilung „Ein Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“ (der „Blueprint“) werden verschiedene Bewertungen vorgenommen, die wichtigsten Herausforderungen für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen ermittelt und alternative Politikoptionen für Maßnahmen auf EU-Ebene bewertet. In der vorliegenden Zusammenfassung werden die wichtigsten Aussagen aus dem Hauptbericht hervorgehoben.

1.           Verfahren und Konsultation interessierter Kreise

Der Blueprint ist im Arbeitsprogramm der Kommission für 2012 unter 2012/ENV/005 aufgeführt. Die Folgenabschätzung wurde auf der Grundlage einer umfassenden internen und externen Konsultation erstellt. Die Beiträge einer dienststellenübergreifenden Gruppe und die Empfehlungen des Ausschusses für Folgenabschätzung waren von großem Nutzen.

Durch die Gemeinsame Durchführungsstrategie (Common Implementation Strategy – CIS) zur Wasserrahmenrichtlinie, welche die Mitgliedstaaten, die Kommission, die Beitrittsländer, die (potenziellen) Bewerberländer und EWR-Länder sowie Interessenträger und NRO zusammenführt, wurden die Interessenträger frühzeitig in die Ausarbeitung der Folgenabschätzung einbezogen. Am 24.-25. Mai 2012 fand eine Konferenz von Interessenträgern statt (3. EU-Wasserkonferenz), auf der die Entwürfe von Politikoptionen erörtert wurden. Es wurden zwei zwölfwöchige öffentliche Konsultationen durchgeführt: die erste (zum Fitness-Check der Wasserpolitik) vom 6.12.2011 bis 27.2.2012 und die zweite (zu Politikoptionen) vom 16.3.2012 bis 8.6.2012.

Insgesamt sprachen sich die Interessenträger dafür aus, den Wasserproblemen mit einem nicht-legislativen Vorgehen auf EU-Ebene zu begegnen, u. a. durch Leitlinien und Instrumente für Wasserbilanzen, die Festsetzung von Zielvorgaben und die Kostendeckung sowie Maßnahmen für effizientere Information und Berichterstattung. Einige legislative Optionen, z. B. eine etwaige neue Verordnung über Normen für die Wiederverwendung von Wasser, fanden ebenfalls Unterstützung. Bei der Einführung einer zusätzlichen Auflagenbindung für die Gewährung von EU-Fördermitteln (z. B. im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik) gingen die Meinungen weit auseinander, wenngleich sich in jedem einzelnen Fall die Mehrheit für die Einführung einer weiteren Auflagenbindung aussprach. Stark befürwortet wurde auch der Einsatz verschiedener EU-Fonds für Unterstützungsmaßnahmen.

2.           Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiarität

Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde ein rechtlicher Rahmen für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung in der EU geschaffen. Die Richtlinie wird über aufeinanderfolgende Sechsjahreszyklen durchgeführt. Die Mitgliedstaaten mussten bis Ende 2009 ihre ersten Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete vorlegen, die alle sechs Jahre zu überarbeiten sind. Die im Rahmen der Pläne ausgearbeiteten Maßnahmenprogramme müssen bis Ende 2012 einsatzbereit sein. Die Bewirtschaftungspläne des zweiten Zyklus müssen bis Ende 2015 vorliegen. Bis 2019 sollte die Wasserrahmenrichtlinie überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.

Die europäischen Gewässer sind verschiedenen Belastungen ausgesetzt, die im Wasserzustandsbericht ausführlicher dargestellt werden:

· Den Informationen in den ersten Bewirtschaftungsplänen zufolge befinden sich mehr als die Hälfte der Oberflächengewässer in Europa in einem weniger als guten ökologischen Zustand und benötigen über die Maßnahmen im Rahmen anderer Richtlinien (Nitrate, kommunale Abwässer, Industrieemissionen) hinaus zusätzliche Maßnahmen, damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden.

· Wasserknappheit breitet sich in Europa zunehmend aus. Große Gebiete vor allem im Süden Europas haben unter Wasserknappheit zu leiden, während konkurrierende Nutzungen auf dem ganzen Kontinent zu einem immer höheren Bedarf führen.

· Häufigkeit und Intensität von Hochwassern und Dürren und die durch sie verursachten ökologischen und wirtschaftlichen Schäden haben in den vergangenen dreißig Jahren offenkundig zugenommen, was sowohl auf den Klimawandel als auch auf andere vom Menschen verursachte Belastungen (z. B. Landnutzungsänderungen) zurückgeführt werden kann.

Signifikante Belastungen der Gewässer in der EU gehen von Schadstoffeinleitungen, hydromorphologischen Veränderungen und Wasserentnahmen aus, die größtenteils auf demografisches Wachstum, Landnutzung und die Wirtschaftstätigkeit zurückzuführen sind. Um dem entgegenzutreten, müssen weiter Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen durchgeführt werden, um Effizienz und Nachhaltigkeit der Wasserressourcen zu verbessern. Diese Maßnahmen umfassen:

· Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung, mit denen das Wasserspeicherpotenzial der Böden und der Ökosysteme erhalten und verbessert werden soll. Dies hat auch positive Nebeneffekte insbesondere in Bezug auf den Schutz der Biodiversität, die Katastrophenverhütung sowie den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel.

· Wassereffizienzmaßnahmen, die häufig eine nachhaltige und kostenwirksame Möglichkeit zur Bewältigung von Wasserstresssituationen (Überbeanspruchung des Wasserdargebots) darstellen, da sie – beispielsweise in Gebäuden – ein erhebliches Potenzial für Energieeinsparungen aufgrund von Wassereinsparungen bieten.

· Alternative Wasserversorgungsmöglichkeiten wie Wasserwiederverwendung und Entsalzung.

Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip konzentriert sich der Blueprint auf Probleme und Politikinstrumente, die für die Wasserbewirtschaftung auf EU-Ebene relevant sind, wobei auch die im Rahmen des Fitness-Checks durchgeführte Evaluierung, die Bewertung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete und die Überprüfung der Politik zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre berücksichtigt wurden. Es wurden vier Problemkategorien mit zwölf Grundproblemen ermittelt:

· Zum ersten wird zu wenig Gebrauch von wirtschaftlichen Instrumenten gemacht, um Fällen von Marktversagen zu begegnen, die die Durchführung der obengenannten Maßnahmen verhindern. Insbesondere ist Folgendes festzustellen:

(1) Die derzeitigen Gebührensysteme in Europa lassen häufig eine Kombination der Ziele „Effizienz“ und „Gerechtigkeit“ vermissen und ermöglichen keine nachhaltige Kostendeckung für die Finanzierung der Maßnahmen.

(2) Es findet keine ausreichende Messung des Wasserverbrauchs durch Zähler statt, obwohl dies eine notwendige Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen mit Preisanreizen ist.

(3) Verbraucher und Unternehmen sind nicht ausreichend über das Thema „virtuelles Wasser“ aufgeklärt, und es fehlt an geeigneten Kennzeichnungsregelungen, insbesondere für weltweit gehandelte Güter.

· Zum zweiten besteht die Gefahr, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie aufgrund mangelnder Integration und Kohärenz mit anderen Politikbereichen (u. a. Landwirtschaft, Kohäsion, Industrie und Landnutzungsplanung) verfehlt werden. Für die GAP und die Kohäsionspolitik kann sich aus der Umsetzung des vorgeschlagenen Mehrjährigen Finanzrahmens der EU eine weitere Politikintegration ergeben. Dennoch muss noch mehr getan werden für die

(4) Einbeziehung von Landnutzungsmaßnahmen,

(5) Wassereffizienz von Gebäuden und Geräten,

(6) Verringerung von Leckagen in Wasserinfrastrukturen und die

(7) Einführung der Wasserwiederverwendung durch gemeinsame EU-Normen.

· Zum dritten muss die derzeit ineffiziente Governance verbessert werden durch

(8) Verbesserung von ineffizienter Wasserplanung und –bewirtschaftung, um gegen Koordinierungsprobleme vorzugehen, da sich dies auf die Aufstellung von übergreifenden Zielen für Einzugsgebiete sowie auf die kostenwirksame Anwendung einzelner Maßnahmen und Instrumente auswirken kann;

(9) Entwicklung eines geeigneten Datensatzes und einer kohärenten Methodik für die Berechnung von Wasserbilanzen, ökologisch erforderlicher Mindestwassermenge und Zielsetzungen;

(10) Verbesserung der Dürrerisikosteuerung in einigen Mitgliedstaaten, um Volkswirtschaften und Gesellschaft vor den Dürrefolgen zu schützen.

· Zum vierten gilt es, Wissenslücken zu schließen:

(11) Es bestehen erhebliche Informationslücken, besonders im Hinblick auf eine kohärente Methodik zur Berechnung der Kosten und Nutzen der Maßnahmenprogramme oder eines Untätigbleibens.

(12) Auch in den Fällen, in den Informationen vorliegen, gibt es Probleme in Bezug auf Kohärenz, Verbreitung und Zugänglichkeit auf der geeigneten Beschlussfassungsebene. Außerdem könnten die derzeitigen Statistik- und Berichterstattungsanforderungen effizienter gestaltet werden.

Diese EU-weiten Probleme bei der Wasserbewirtschaftung erschweren es, einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen und Wasserstress und die Anfälligkeit gegenüber Klimaextremen zu mindern. Dies wirkt sich negativ auf die Wasserumwelt und somit auf die Biodiversität und die Ökosysteme aus. Darüber hinaus sind erhebliche sozioökonomische Auswirkungen zu verzeichnen. So sind eine Reihe von Wirtschaftszweigen (Nahrungsmittel- und Energieerzeugung, Verkehr, Tourismus und Erholungsdienstleistungen) unmittelbar auf die Verfügbarkeit von Wasser ganz bestimmter Qualitätsstufen sowie auf wasserbezogene Ökosystemdienstleistungen angewiesen. Den Wirtschaftszweigen und der Bevölkerung im Allgemeinen entstehen zudem durch Klimaextreme wie Hochwasser und Dürren sehr große Schäden. Häufig bekommen Länder mit geringeren Einkommen und Regionen mit niedrigem Entwicklungsstand die Auswirkungen besonders stark zu spüren, da die Rechtsvorschriften über Trinkwasser und Abwasserbehandlung nicht vollständig angewendet werden, in hochwassergefährdeten Gebieten keine Landnutzungsplanung erfolgt bzw. deren Vorschriften nur unzureichend durchgesetzt werden und da der Zugang zu Wassereinsparungstechnologien und –Know-how beschränkt ist. Und schließlich ist der Zugang zu Trinkwasser und Abwasserentsorgung auch eine Frage der Menschenrechte.

3.           Ziele

Der Blueprint gibt eine strategische Antwort auf die oben beschriebenen Probleme mit dem langfristigen Ziel, die Verfügbarkeit von Wasser guter Qualität zur nachhaltigen und gerechten Nutzung sicherzustellen. Damit wird ein Beitrag zu allen drei Dimensionen der Strategie Europa 2020 (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) geleistet. Damit dieses Ziel erreicht wird, muss auf EU-Ebene ein ausgewogener Ansatz mit folgenden Schwerpunkten angewendet werden:

· Erreichung eines guten Zustands für die Gewässer in der EU grundsätzlich bis 2015 bzw. – für bestimmte unter die Ausnahmen in der Wasserrahmenrichtlinie fallende Gewässer – bis spätestens 2027;

· Verringerung von Wasserstress unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die ökologisch erforderlichen Mindestwassermengen auf einem Niveau zu halten, das mit der Verwirklichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie im Einklang steht;

· Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimawandel und Klimaextremen.

Für die Schwerpunkte „Wasserstress“ und „Anfälligkeit“ müssen konkrete Ziele auf Ebene der Einzugsgebiete festgesetzt und in die Bewirtschaftungspläne der zweiten Runde aufgenommen werden.

Es wurden vier Sätze spezifischer Ziele erarbeitet, die die obengenannten vier Kategorien von Problemen bei der Wasserbewirtschaftung widerspiegeln:

– verstärkter Einsatz von wirtschaftlichen Instrumenten zur besseren Ressourcenzuteilung und zur Internalisierung von externen Kosten;

– stärkere Einbeziehung der Wasserproblematik in sektorale Politiken, um eine stärkere Verbreitung von Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung, Wassereffizienzmaßnahmen für Gebäude und Geräte, der Wasserwiederverwendung und von Instrumenten zur Verringerung von Leckagen in der Wasserversorgungsinfrastruktur zu gewährleisten;

– effizientere Wasser-Governance und effiziente Arbeitsbeziehungen zwischen den Institutionen sowie vollständige Einbeziehung von Fragen im Zusammenhang mit Wasserqualität, -quantität und Hydromorphologie in die Wasserbewirtschaftung;

– Verbesserung der den Wasserbewirtschaftern zur Verfügung stehenden Kenntnisse und Instrumente, um eine effiziente Beschlussfassung zu ermöglichen und den Verwaltungsaufwand zu verringern.

4.           Politikoptionen

Die für den Blueprint geprüften Politikoptionen sollen den Mitgliedstaaten ein Instrumentarium an die Hand geben, mit dem die Durchführung der zweckdienlichsten Maßnahmen gefördert werden soll. Die Optionen lasen sich in vier verschiedene Ansätze untergliedern:

– eine erste Reihe von Optionen mit einem freiwilligen Ansatz, der die Entwicklung einer Palette von Instrumenten und Leitfäden zur Unterstützung der praktischen Wasserbewirtschaftung auf Ebene der EU und der Flusseinzugsgebiete umfasst;

– Optionen mit einem regulatorischen Ansatz, die viele derselben Ziele (Unterstützung der praktischen Wasserbewirtschaftung) verfolgen, allerdings über Rechtsetzungsmaßnahmen;

– weitere Optionen, die die umfassende Nutzung der möglichen Auflagenbindung bei den Struktur- und dem Kohäsionsfonds (EFRE, Kohäsionsfonds, ELER) für den Zeitraum nach 2013 und bei der Finanzierung im Rahmen von Säule I der GAP im Einklang mit den Kommissionsvorschlägen zur GAP-Reform und zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) betreffen;

– noch weitere Optionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die nachhaltige Wasserbewirtschaftung bei den Ausgaben im Rahmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie von EIB-Darlehen Priorität erhält. Dies erfordert keine Änderung des derzeitigen politischen Rahmens im Mehrjährigen Finanzrahmen, wie er von der Kommission vorgeschlagen wurde, kann aber nur gelingen, wenn die Mitgliedstaaten Wasserprioritäten in ihre Ausgabenprogrammierung und –planung aufnehmen.

Für die obengenannten vier Problemkategorien und zwölf Grundprobleme wurden 37 Politikoptionen erarbeitet. Diese vorläufige Liste von Optionen wurde der Öffentlichkeit und den Interessenträgern zur Konsultation vorgelegt und weiter geprüft, um das Paket der bevorzugten Optionen festzulegen. Die 37 Optionen werden in der nachstehenden Tabelle präsentiert, jeweils bezogen auf das spezifische Ziel, auf das sie eingehen, und den politischen Ansatz, der ihnen zugrunde liegt.

Tabelle 1: Verzeichnis der in der Folgenabschätzung geprüften Optionen – ausgewählt wurden die in rot wiedergegebenen und unterstrichenen Optionen

|| Ansätze

Spezifisches Ziel || a) Freiwillige Maßnahmen || b) Verordnung || c) Auflagenbindung || d) Priorität bei der Finanzierung

1. Preisgestaltung || Leitfaden für Handelsregelungen || - || Einbeziehung in die Cross-Compliance – Säule I der GAP || -

2. Messung durch Zähler || Einsatz des GMES || Änderung der Wasser­rahmenrichtlinie || Einbeziehung in die Cross-Compliance – Säule I der GAP || -

3. Kennzeichnung von weltweit gehandelten Gütern || Freiwillige Kennzeichnung || Obligatorische Kennzeichnung || - || -

4. Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung || CIS-Leitfaden || Änderung der Wasser­rahmenrichtlinie || Im Rahmen der Durch­führungsbestimmungen zu den Strukturfonds und zum Kohäsionsfonds || Im Rahmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie von EIB-Darlehen

5.1 Geräte/ wasserbezogene Produkte || Freiwillige Kennzeichnung || Obligatorische Kennzeichnung Aufnahme in das Ökodesign-Arbeitsprogramm[1] || - || -

5.2 Gebäude || Freiwillige Einstufung || Obligatorische Einstufung Mindestanforderungen Richtlinie || - || -

6. Leckagen || Leitfaden || - || - || Im Rahmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie von EIB-Darlehen

7. Wasserwieder­verwendung || CIS-Leitfaden CEN-Norm || Verordnung || - || Im Rahmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie von EIB-Darlehen

8. Governance || Peer-Rreview || Änderung der Wasser­rahmenrichtlinie Änderung der SUP-Richtlinie || - || -

9. Festsetzung von Zielvorgaben || CIS-Leitfaden || Änderung der Wasser­rahmenrichtlinie || - || -

10. Dürresteuerung || Empfehlung || Änderung der Wasser­rahmenrichtlinie Dürre-Richtlinie || - || -

11. Kosten und Nutzen || CIS-Leitfaden || Änderung der Wasser­rahmenrichtlinie || - || -

12. Wissens­verbreitung || Weiterer Ausbau von WISE || Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Berichterstattung und Statistik || - || -

5.           Festlegung des Pakets der bevorzugten Optionen und Auswirkungen dieser Optionen

Die Prüfung der Optionen kann als Prüfung der verschiedenen Ansätze für jedes der zwölf festgelegten Themen betrachtet werden. Die Prüfung hat ergeben, dass den bestgeeigneten Optionen in den meisten Fällen ein Leitlinienansatz zugrunde liegt. Der Regulierungsansatz wird nur für drei Themen empfohlen (Wassereffizienz von Geräten/wasserbezogenen Produkten, Wasserwiederverwendung und Wissensverbreitung), da sich aufgrund des derzeitigen politischen Kontexts, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Mehrjährigen Finanzrahmens, die meisten Politikoptionen mit regulatorischem Ansatz bzw. mit Auflagenbindung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Die bevorzugten Optionen sind in Tabelle 1 in rot wiedergegeben und unterstrichen.

Es sei darauf hingewiesen, dass diejenigen Elemente, die legislative Änderungen nach sich ziehen würden, nicht zusammen mit dem Blueprint vorgeschlagen werden. Sie werden vielmehr einer weiteren Prüfung unterzogen und würden nur auf der Grundlage einer instrumentenspezifischen Folgenabschätzung vorgeschlagen.

Mit den vorgeschlagenen Leitfäden und Instrumenten würde die Interaktion mit spezifischen wirtschaftlichen Instrumenten untersucht und geprüft, wie diese in die Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete und die Hochwasser- und Dürremanagementpläne einbezogen werden können. Sie würden Informationen liefern, die einen verstärkten Einsatz wirtschaftlicher Instrumente stützen würden. Allerdings ist das vorgeschlagene Paket nicht bindend, und der verstärkte Einsatz solcher Instrumente ist nicht garantiert.

Das vorgeschlagene Paket fördert die umfassendere Einbeziehung des Themas Wasser in sektorale Politiken durch Leitlinien, verbesserte Planung und Instrumente zur Festsetzung von Zielvorgaben, die verschiedene Aspekte der sektoralen Integration abdecken. Das Paket wird es ermöglichen, Wasserbewirtschaftungsfragen bei der Auswahl von im Rahmen der GAP und der Kohäsionspolitik zu finanzierenden Projekten besser zu berücksichtigen. Allerdings gibt es keine Gewähr, dass entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden, da die Durchführung weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgt.

Die in dem vorgeschlagenen Paket vorgesehenen Leitfäden (z. B. für Wasserhandel und Wasserbilanzen/Zielvorgaben) sowie die geplante Peer-Review-Regelung würden die Effizienz der Governance bei der Wasserressourcenplanung betreffen und zu mehr Transparenz und einer effizienteren Beschlussfassung führen. Unnötiger Aufwand aufgrund bestehender Berichterstattungspflichten im Rahmen des EU-Wasserrechts würde vermieden.

Das vorgeschlagene Paket sieht eine breite Palette von Leitfäden und neuen Instrumenten vor, mit denen auf die dringendsten Bedürfnisse der Wasserbewirtschafter eingegangen wird. Durch Informationen über Wasserbilanzen und die ökologisch erforderlichen Mindestwassermengen würden wichtige Wissenslücken für Wasserbewirtschafter geschlossen. Verbesserte Informationsplattformen und die Bereitstellung von Informationen auf EU-Ebene würden den Zugang zu zeitnäheren und interoperablen Daten verbessern, was zu effizienteren Entscheidungen und einer effizienteren Politikgestaltung bei der Wasserbewirtschaftung auf EU-Ebene, nationaler Ebene und Ebene der Einzugsgebiete beitragen würde. Allerdings erfolgt die Anwendung auf freiwilliger Basis.

Das vorgeschlagene Paket erhöht die Effizienz der Wasserpolitik der EU, indem Wissenslücken geschlossen, die Governance verbessert und die Berichterstattungspflichten gestrafft werden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Es lässt Spielraum, damit die Instrumente auf Situationen mit hoher Kostenwirksamkeit zugeschnitten werden können. Durch möglicherweise vorgeschlagene Änderungen der Berichtspflichten im Bereich des Wasserrechts würden die bestehenden Kohärenzprobleme behoben. Das vorgeschlagene Paket würde die Kohärenz zwischen einschlägigen EU-Politiken (insbesondere GAP, Kohäsions-, Gesundheits- und Energiepolitik) verbessern.

Das vorgeschlagene Paket wird zur Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit dem ökologischen Zustand der EU-Gewässer, Wasserstress und Anfälligkeit gegenüber Klimaextremen beitragen. Die für den Blueprint durchgeführten Modellierungsarbeiten und die Prüfung einzelner Maßnahmen liefern Elemente für die Bewertung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Durchführung der verschiedenen Maßnahmenkategorien auf EU-Ebene, insbesondere der Effizienzgewinne, die sich durch Maßnahmen zur Steuerung der Landnutzung, verbesserte Wassereffizienz und die Verfügbarkeit von sauberem Wasser für die gesamte Wirtschaft ergeben. Allerdings werden die tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahmen erst auf Ebene jedes der 110 Einzugsgebiete in der EU sichtbar werden, und die Analyse muss auf dieser Ebene ansetzen. Die im Zusammenhang mit dem Blueprint entwickelten Instrumente (Wasserbilanzen, wasserwirtschaftliche Modellierung, Maßnahmen-Datenbank) werden den Mitgliedstaaten helfen, diese Analyse bei der Vorbereitung der kommenden Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete durchzuführen und die bestgeeignete Kombination von Maßnahmen zu wählen.

6.           Überwachung und Bewertung

Zur Umsetzung und Überwachung des Blueprints wird auf die Gemeinsame Durchführungsstrategie (Common Implementation Strategy – CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie als Plattform zurückgegriffen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Phasen, die den beiden kommenden Zeiträumen der CIS entsprechen:

· In der ersten Phase (2013-2015) besteht das Ziel darin, Einfluss auf die Ausarbeitung der kommenden Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete zu nehmen, die die Mitgliedstaaten bis Ende 2015 vorlegen müssen, und die Wissensgrundlage und Instrumente auszubauen, die die Bewertung dieser Pläne und die Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie unterstützen werden.

· In der zweiten Phase (2016-2018) geht es um die Bewertung dieser Pläne und die Vorbereitung der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie.

Es wird ein Blueprint-Anzeiger geschaffen, um die Durchführung der Vorschläge im Rahmen des Blueprints zu überwachen und die Fortschritte zu bewerten. Dieser wird alljährlich von der Strategischen Koordinierungsgruppe der CIS und den Wasserdirektoren erörtert.

[1]               Die Aufnahme von wasserverbrauchenden Geräten in das Arbeitsprogramm 20120-2014 im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie wird derzeit erörtert.