ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SWD/2012/0381 final */
Einleitung Die EU hat über mehrere Jahre hinweg eine
umfassende Wasserpolitik ausgearbeitet, deren Schwerpunkt sich schrittweise von
Gesundheitsfragen auf die Umweltauswirkungen wichtiger wasserverbrauchender
Sektoren verlagert hat. Seit der Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie im
Jahr 2000 hat sich in der Wasserpolitik eine weitere wichtige Veränderung
vollzogen, indem ein integrierter Ansatz für die Wasserbewirtschaftung nach dem
Konzept der „Bewirtschaftung von Einzugsgebieten“ eingeführt wurde, der darauf
abzielt, bis 2015 alle Gewässer in der EU in einen guten Zustand zu versetzen. In der Folgenabschätzung zur Mitteilung „Ein Blueprint
für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“ (der „Blueprint“) werden
verschiedene Bewertungen vorgenommen, die wichtigsten Herausforderungen für die
Bewirtschaftung der Wasserressourcen ermittelt und alternative Politikoptionen
für Maßnahmen auf EU-Ebene bewertet. In der vorliegenden Zusammenfassung werden
die wichtigsten Aussagen aus dem Hauptbericht hervorgehoben. 1. Verfahren und
Konsultation interessierter Kreise Der Blueprint ist im Arbeitsprogramm der
Kommission für 2012 unter 2012/ENV/005 aufgeführt. Die Folgenabschätzung
wurde auf der Grundlage einer umfassenden internen und externen Konsultation
erstellt. Die Beiträge einer dienststellenübergreifenden Gruppe und die
Empfehlungen des Ausschusses für Folgenabschätzung waren von großem Nutzen. Durch die Gemeinsame Durchführungsstrategie (Common
Implementation Strategy – CIS) zur Wasserrahmenrichtlinie, welche die
Mitgliedstaaten, die Kommission, die Beitrittsländer, die (potenziellen)
Bewerberländer und EWR-Länder sowie Interessenträger und NRO zusammenführt,
wurden die Interessenträger frühzeitig in die Ausarbeitung der
Folgenabschätzung einbezogen. Am 24.-25. Mai 2012 fand eine Konferenz von
Interessenträgern statt (3. EU-Wasserkonferenz), auf der die Entwürfe von
Politikoptionen erörtert wurden. Es wurden zwei zwölfwöchige öffentliche Konsultationen
durchgeführt: die erste (zum Fitness-Check der Wasserpolitik) vom 6.12.2011 bis
27.2.2012 und die zweite (zu Politikoptionen) vom 16.3.2012 bis 8.6.2012. Insgesamt sprachen sich die Interessenträger
dafür aus, den Wasserproblemen mit einem nicht-legislativen Vorgehen auf
EU-Ebene zu begegnen, u. a. durch Leitlinien und Instrumente für Wasserbilanzen,
die Festsetzung von Zielvorgaben und die Kostendeckung sowie Maßnahmen für
effizientere Information und Berichterstattung. Einige legislative Optionen,
z. B. eine etwaige neue Verordnung über Normen für die Wiederverwendung
von Wasser, fanden ebenfalls Unterstützung. Bei der Einführung einer
zusätzlichen Auflagenbindung für die Gewährung von EU-Fördermitteln (z. B.
im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik) gingen die Meinungen weit auseinander,
wenngleich sich in jedem einzelnen Fall die Mehrheit für die Einführung einer
weiteren Auflagenbindung aussprach. Stark befürwortet wurde auch der Einsatz
verschiedener EU-Fonds für Unterstützungsmaßnahmen. 2. Politischer
Kontext, Problemstellung und Subsidiarität Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde ein
rechtlicher Rahmen für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung in der EU
geschaffen. Die Richtlinie wird über aufeinanderfolgende Sechsjahreszyklen
durchgeführt. Die Mitgliedstaaten mussten bis Ende 2009 ihre ersten
Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete vorlegen, die alle sechs Jahre zu überarbeiten
sind. Die im Rahmen der Pläne ausgearbeiteten Maßnahmenprogramme müssen bis
Ende 2012 einsatzbereit sein. Die Bewirtschaftungspläne des zweiten Zyklus
müssen bis Ende 2015 vorliegen. Bis 2019 sollte die Wasserrahmenrichtlinie überprüft
und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Die europäischen Gewässer sind verschiedenen
Belastungen ausgesetzt, die im Wasserzustandsbericht ausführlicher dargestellt
werden: ·
Den Informationen in den ersten
Bewirtschaftungsplänen zufolge befinden sich mehr als die Hälfte der
Oberflächengewässer in Europa in einem weniger als guten ökologischen
Zustand und benötigen über die Maßnahmen im Rahmen anderer Richtlinien
(Nitrate, kommunale Abwässer, Industrieemissionen) hinaus zusätzliche Maßnahmen,
damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. ·
Wasserknappheit breitet
sich in Europa zunehmend aus. Große Gebiete vor allem im Süden Europas haben
unter Wasserknappheit zu leiden, während konkurrierende Nutzungen auf dem
ganzen Kontinent zu einem immer höheren Bedarf führen. ·
Häufigkeit und Intensität von Hochwassern und
Dürren und die durch sie verursachten ökologischen und wirtschaftlichen
Schäden haben in den vergangenen dreißig Jahren offenkundig zugenommen, was
sowohl auf den Klimawandel als auch auf andere vom Menschen verursachte
Belastungen (z. B. Landnutzungsänderungen) zurückgeführt werden kann. Signifikante Belastungen der Gewässer in der
EU gehen von Schadstoffeinleitungen, hydromorphologischen Veränderungen und
Wasserentnahmen aus, die größtenteils auf demografisches Wachstum, Landnutzung
und die Wirtschaftstätigkeit zurückzuführen sind. Um dem entgegenzutreten, müssen
weiter Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen durchgeführt werden, um
Effizienz und Nachhaltigkeit der Wasserressourcen zu verbessern. Diese
Maßnahmen umfassen: ·
Maßnahmen zur Förderung der natürlichen
Wasserrückhaltung, mit denen das
Wasserspeicherpotenzial der Böden und der Ökosysteme erhalten und verbessert
werden soll. Dies hat auch positive Nebeneffekte insbesondere in Bezug auf den
Schutz der Biodiversität, die Katastrophenverhütung sowie den Klimaschutz und die
Anpassung an den Klimawandel. ·
Wassereffizienzmaßnahmen, die häufig eine nachhaltige und kostenwirksame Möglichkeit zur
Bewältigung von Wasserstresssituationen (Überbeanspruchung des Wasserdargebots)
darstellen, da sie – beispielsweise in Gebäuden – ein erhebliches Potenzial für
Energieeinsparungen aufgrund von Wassereinsparungen bieten. ·
Alternative Wasserversorgungsmöglichkeiten wie Wasserwiederverwendung und Entsalzung. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip
konzentriert sich der Blueprint auf Probleme und Politikinstrumente, die für
die Wasserbewirtschaftung auf EU-Ebene relevant sind, wobei auch die im
Rahmen des Fitness-Checks durchgeführte Evaluierung, die Bewertung der
Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete und die Überprüfung der Politik zur
Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre berücksichtigt wurden. Es wurden vier
Problemkategorien mit zwölf Grundproblemen ermittelt: ·
Zum ersten wird zu wenig Gebrauch von
wirtschaftlichen Instrumenten gemacht, um Fällen von Marktversagen zu begegnen,
die die Durchführung der obengenannten Maßnahmen
verhindern. Insbesondere ist Folgendes festzustellen: (1)
Die derzeitigen Gebührensysteme in Europa lassen
häufig eine Kombination der Ziele „Effizienz“ und „Gerechtigkeit“ vermissen und
ermöglichen keine nachhaltige Kostendeckung für die Finanzierung der Maßnahmen. (2)
Es findet keine ausreichende Messung des
Wasserverbrauchs durch Zähler statt, obwohl dies eine notwendige
Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen mit Preisanreizen ist. (3)
Verbraucher und Unternehmen sind nicht ausreichend über
das Thema „virtuelles Wasser“ aufgeklärt, und es fehlt an geeigneten Kennzeichnungsregelungen,
insbesondere für weltweit gehandelte Güter. ·
Zum zweiten besteht die
Gefahr, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie aufgrund
mangelnder Integration und Kohärenz mit anderen Politikbereichen (u. a.
Landwirtschaft, Kohäsion, Industrie und Landnutzungsplanung) verfehlt werden.
Für die GAP und die Kohäsionspolitik kann sich aus der Umsetzung des
vorgeschlagenen Mehrjährigen Finanzrahmens der EU eine weitere
Politikintegration ergeben. Dennoch muss noch mehr getan werden für die (4)
Einbeziehung von Landnutzungsmaßnahmen, (5)
Wassereffizienz von Gebäuden und Geräten, (6)
Verringerung von Leckagen in
Wasserinfrastrukturen und die (7)
Einführung der Wasserwiederverwendung durch gemeinsame EU-Normen. ·
Zum dritten muss die
derzeit ineffiziente Governance verbessert werden durch (8)
Verbesserung von ineffizienter Wasserplanung und
–bewirtschaftung, um gegen Koordinierungsprobleme vorzugehen, da sich dies
auf die Aufstellung von übergreifenden Zielen für Einzugsgebiete sowie auf die
kostenwirksame Anwendung einzelner Maßnahmen und Instrumente auswirken kann; (9)
Entwicklung eines geeigneten Datensatzes und einer
kohärenten Methodik für die Berechnung von Wasserbilanzen, ökologisch
erforderlicher Mindestwassermenge und Zielsetzungen; (10)
Verbesserung der Dürrerisikosteuerung in
einigen Mitgliedstaaten, um Volkswirtschaften und Gesellschaft vor den Dürrefolgen
zu schützen. ·
Zum vierten gilt es, Wissenslücken
zu schließen: (11)
Es bestehen erhebliche Informationslücken, besonders
im Hinblick auf eine kohärente Methodik zur Berechnung der Kosten und Nutzen
der Maßnahmenprogramme oder eines Untätigbleibens. (12)
Auch in den Fällen, in den Informationen vorliegen,
gibt es Probleme in Bezug auf Kohärenz, Verbreitung und Zugänglichkeit auf
der geeigneten Beschlussfassungsebene. Außerdem könnten die derzeitigen
Statistik- und Berichterstattungsanforderungen effizienter gestaltet werden. Diese EU-weiten Probleme
bei der Wasserbewirtschaftung erschweren es, einen guten Zustand der Gewässer
zu erreichen und Wasserstress und die Anfälligkeit gegenüber Klimaextremen zu
mindern. Dies wirkt sich negativ auf die Wasserumwelt und somit auf die
Biodiversität und die Ökosysteme aus. Darüber hinaus sind erhebliche
sozioökonomische Auswirkungen zu verzeichnen. So sind eine Reihe von
Wirtschaftszweigen (Nahrungsmittel- und Energieerzeugung, Verkehr, Tourismus
und Erholungsdienstleistungen) unmittelbar auf die
Verfügbarkeit von Wasser ganz bestimmter Qualitätsstufen sowie auf
wasserbezogene Ökosystemdienstleistungen angewiesen. Den Wirtschaftszweigen und
der Bevölkerung im Allgemeinen entstehen zudem durch Klimaextreme wie Hochwasser
und Dürren sehr große Schäden. Häufig bekommen Länder mit geringeren Einkommen
und Regionen mit niedrigem Entwicklungsstand die Auswirkungen besonders stark
zu spüren, da die Rechtsvorschriften über Trinkwasser und Abwasserbehandlung
nicht vollständig angewendet werden, in hochwassergefährdeten Gebieten keine Landnutzungsplanung
erfolgt bzw. deren Vorschriften nur unzureichend durchgesetzt werden und da der
Zugang zu Wassereinsparungstechnologien und –Know-how beschränkt ist. Und
schließlich ist der Zugang zu Trinkwasser und Abwasserentsorgung auch eine
Frage der Menschenrechte. 3. Ziele Der Blueprint gibt eine strategische Antwort auf
die oben beschriebenen Probleme mit dem langfristigen Ziel, die
Verfügbarkeit von Wasser guter Qualität zur nachhaltigen und gerechten Nutzung
sicherzustellen. Damit wird ein Beitrag zu allen drei Dimensionen der
Strategie Europa 2020 (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum)
geleistet. Damit dieses Ziel erreicht wird, muss auf EU-Ebene ein ausgewogener
Ansatz mit folgenden Schwerpunkten angewendet werden: ·
Erreichung eines guten Zustands für die Gewässer in der EU grundsätzlich bis 2015 bzw. – für bestimmte
unter die Ausnahmen in der Wasserrahmenrichtlinie fallende Gewässer – bis
spätestens 2027; ·
Verringerung von Wasserstress unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die ökologisch erforderlichen
Mindestwassermengen auf einem Niveau zu halten, das mit der Verwirklichung der
Ziele der Wasserrahmenrichtlinie im Einklang steht; ·
Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimawandel und Klimaextremen. Für die Schwerpunkte „Wasserstress“ und
„Anfälligkeit“ müssen konkrete Ziele auf Ebene der Einzugsgebiete festgesetzt
und in die Bewirtschaftungspläne der zweiten Runde aufgenommen werden. Es wurden vier Sätze spezifischer Ziele erarbeitet,
die die obengenannten vier Kategorien von Problemen bei der
Wasserbewirtschaftung widerspiegeln: –
verstärkter Einsatz von wirtschaftlichen
Instrumenten zur besseren Ressourcenzuteilung und zur Internalisierung von
externen Kosten; –
stärkere Einbeziehung der Wasserproblematik
in sektorale Politiken, um eine stärkere Verbreitung von Maßnahmen zur
Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung, Wassereffizienzmaßnahmen für Gebäude
und Geräte, der Wasserwiederverwendung und von Instrumenten
zur Verringerung von Leckagen in der Wasserversorgungsinfrastruktur zu
gewährleisten; –
effizientere Wasser-Governance und effiziente Arbeitsbeziehungen zwischen den Institutionen sowie
vollständige Einbeziehung von Fragen im Zusammenhang mit Wasserqualität,
-quantität und Hydromorphologie in die Wasserbewirtschaftung; –
Verbesserung der den
Wasserbewirtschaftern zur Verfügung stehenden Kenntnisse und Instrumente, um
eine effiziente Beschlussfassung zu ermöglichen und den Verwaltungsaufwand zu
verringern. 4. Politikoptionen Die für den Blueprint geprüften
Politikoptionen sollen den Mitgliedstaaten ein Instrumentarium an die Hand
geben, mit dem die Durchführung der zweckdienlichsten Maßnahmen gefördert werden
soll. Die Optionen lasen sich in vier verschiedene Ansätze untergliedern: –
eine erste Reihe von Optionen mit einem freiwilligen
Ansatz, der die Entwicklung einer Palette von
Instrumenten und Leitfäden zur Unterstützung der praktischen Wasserbewirtschaftung
auf Ebene der EU und der Flusseinzugsgebiete umfasst; –
Optionen mit einem regulatorischen Ansatz, die
viele derselben Ziele (Unterstützung der praktischen Wasserbewirtschaftung)
verfolgen, allerdings über Rechtsetzungsmaßnahmen; –
weitere Optionen, die die umfassende Nutzung der
möglichen Auflagenbindung bei den Struktur- und dem Kohäsionsfonds (EFRE,
Kohäsionsfonds, ELER) für den Zeitraum nach 2013 und bei der Finanzierung im
Rahmen von Säule I der GAP im Einklang mit den Kommissionsvorschlägen zur GAP-Reform
und zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) betreffen; –
noch weitere Optionen, mit denen sichergestellt
werden soll, dass die nachhaltige Wasserbewirtschaftung bei den Ausgaben im
Rahmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie von EIB-Darlehen Priorität
erhält. Dies erfordert keine Änderung des derzeitigen politischen Rahmens
im Mehrjährigen Finanzrahmen, wie er von der Kommission vorgeschlagen wurde,
kann aber nur gelingen, wenn die Mitgliedstaaten Wasserprioritäten in ihre
Ausgabenprogrammierung und –planung aufnehmen. Für die obengenannten vier Problemkategorien
und zwölf Grundprobleme wurden 37 Politikoptionen erarbeitet. Diese
vorläufige Liste von Optionen wurde der Öffentlichkeit und den
Interessenträgern zur Konsultation vorgelegt und weiter geprüft, um das Paket der
bevorzugten Optionen festzulegen. Die 37 Optionen werden in der nachstehenden
Tabelle präsentiert, jeweils bezogen auf das spezifische Ziel, auf das sie
eingehen, und den politischen Ansatz, der ihnen zugrunde liegt. Tabelle
1: Verzeichnis der in der Folgenabschätzung geprüften Optionen – ausgewählt
wurden die in rot wiedergegebenen und
unterstrichenen Optionen || Ansätze Spezifisches Ziel || a) Freiwillige Maßnahmen || b) Verordnung || c) Auflagenbindung || d) Priorität bei der Finanzierung 1. Preisgestaltung || Leitfaden für Handelsregelungen || - || Einbeziehung in die Cross-Compliance – Säule I der GAP || - 2. Messung durch Zähler || Einsatz des GMES || Änderung der Wasserrahmenrichtlinie || Einbeziehung in die Cross-Compliance – Säule I der GAP || - 3. Kennzeichnung von weltweit gehandelten Gütern || Freiwillige Kennzeichnung || Obligatorische Kennzeichnung || - || - 4. Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung || CIS-Leitfaden || Änderung der Wasserrahmenrichtlinie || Im Rahmen der Durchführungsbestimmungen zu den Strukturfonds und zum Kohäsionsfonds || Im Rahmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie von EIB-Darlehen 5.1 Geräte/ wasserbezogene Produkte || Freiwillige Kennzeichnung || Obligatorische Kennzeichnung Aufnahme in das Ökodesign-Arbeitsprogramm[1] || - || - 5.2 Gebäude || Freiwillige Einstufung || Obligatorische Einstufung Mindestanforderungen Richtlinie || - || - 6. Leckagen || Leitfaden || - || - || Im Rahmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie von EIB-Darlehen 7. Wasserwiederverwendung || CIS-Leitfaden CEN-Norm || Verordnung || - || Im Rahmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie von EIB-Darlehen 8. Governance || Peer-Rreview || Änderung der Wasserrahmenrichtlinie Änderung der SUP-Richtlinie || - || - 9. Festsetzung von Zielvorgaben || CIS-Leitfaden || Änderung der Wasserrahmenrichtlinie || - || - 10. Dürresteuerung || Empfehlung || Änderung der Wasserrahmenrichtlinie Dürre-Richtlinie || - || - 11. Kosten und Nutzen || CIS-Leitfaden || Änderung der Wasserrahmenrichtlinie || - || - 12. Wissensverbreitung || Weiterer Ausbau von WISE || Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Berichterstattung und Statistik || - || - 5. Festlegung des Pakets der bevorzugten
Optionen und Auswirkungen dieser Optionen Die Prüfung der
Optionen kann als Prüfung der verschiedenen Ansätze für jedes der zwölf
festgelegten Themen betrachtet werden. Die Prüfung hat ergeben, dass den bestgeeigneten
Optionen in den meisten Fällen ein Leitlinienansatz zugrunde liegt. Der
Regulierungsansatz wird nur für drei Themen empfohlen (Wassereffizienz von
Geräten/wasserbezogenen Produkten, Wasserwiederverwendung und Wissensverbreitung),
da sich aufgrund des derzeitigen politischen Kontexts, insbesondere in Bezug
auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Mehrjährigen
Finanzrahmens, die meisten Politikoptionen mit regulatorischem Ansatz bzw. mit
Auflagenbindung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Die bevorzugten
Optionen sind in Tabelle 1 in rot wiedergegeben und unterstrichen. Es sei darauf hingewiesen, dass diejenigen
Elemente, die legislative Änderungen nach sich ziehen würden, nicht zusammen
mit dem Blueprint vorgeschlagen werden. Sie werden vielmehr einer weiteren
Prüfung unterzogen und würden nur auf der Grundlage einer
instrumentenspezifischen Folgenabschätzung vorgeschlagen. Mit den vorgeschlagenen Leitfäden und
Instrumenten würde die Interaktion mit spezifischen wirtschaftlichen
Instrumenten untersucht und geprüft, wie diese in die Bewirtschaftungspläne
für Einzugsgebiete und die Hochwasser- und Dürremanagementpläne einbezogen
werden können. Sie würden Informationen liefern, die einen verstärkten Einsatz
wirtschaftlicher Instrumente stützen würden. Allerdings ist das vorgeschlagene
Paket nicht bindend, und der verstärkte Einsatz solcher Instrumente ist nicht
garantiert. Das vorgeschlagene Paket fördert die umfassendere
Einbeziehung des Themas Wasser in sektorale Politiken durch Leitlinien,
verbesserte Planung und Instrumente zur Festsetzung von Zielvorgaben, die
verschiedene Aspekte der sektoralen Integration abdecken. Das Paket wird es
ermöglichen, Wasserbewirtschaftungsfragen bei der Auswahl von im Rahmen der GAP
und der Kohäsionspolitik zu finanzierenden Projekten besser zu berücksichtigen.
Allerdings gibt es keine Gewähr, dass entsprechende Maßnahmen durchgeführt
werden, da die Durchführung weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgt. Die in dem vorgeschlagenen Paket vorgesehenen
Leitfäden (z. B. für Wasserhandel und Wasserbilanzen/Zielvorgaben) sowie
die geplante Peer-Review-Regelung würden die Effizienz der Governance bei
der Wasserressourcenplanung betreffen und zu mehr Transparenz und einer effizienteren
Beschlussfassung führen. Unnötiger Aufwand aufgrund bestehender
Berichterstattungspflichten im Rahmen des EU-Wasserrechts würde vermieden. Das vorgeschlagene Paket sieht eine breite
Palette von Leitfäden und neuen Instrumenten vor, mit denen auf die
dringendsten Bedürfnisse der Wasserbewirtschafter eingegangen wird. Durch
Informationen über Wasserbilanzen und die ökologisch erforderlichen
Mindestwassermengen würden wichtige Wissenslücken für
Wasserbewirtschafter geschlossen. Verbesserte Informationsplattformen und die
Bereitstellung von Informationen auf EU-Ebene würden den Zugang zu zeitnäheren
und interoperablen Daten verbessern, was zu effizienteren Entscheidungen und
einer effizienteren Politikgestaltung bei der Wasserbewirtschaftung auf
EU-Ebene, nationaler Ebene und Ebene der Einzugsgebiete beitragen würde. Allerdings
erfolgt die Anwendung auf freiwilliger Basis. Das vorgeschlagene Paket erhöht die Effizienz
der Wasserpolitik der EU, indem Wissenslücken geschlossen, die Governance
verbessert und die Berichterstattungspflichten gestrafft werden, um den
Verwaltungsaufwand zu verringern. Es lässt Spielraum, damit die Instrumente auf
Situationen mit hoher Kostenwirksamkeit zugeschnitten werden können. Durch
möglicherweise vorgeschlagene Änderungen der Berichtspflichten im Bereich des
Wasserrechts würden die bestehenden Kohärenzprobleme behoben. Das
vorgeschlagene Paket würde die Kohärenz zwischen einschlägigen EU-Politiken
(insbesondere GAP, Kohäsions-, Gesundheits- und Energiepolitik) verbessern. Das vorgeschlagene Paket wird zur Bewältigung
der Probleme im Zusammenhang mit dem ökologischen Zustand der EU-Gewässer,
Wasserstress und Anfälligkeit gegenüber Klimaextremen beitragen. Die für den
Blueprint durchgeführten Modellierungsarbeiten und die Prüfung einzelner
Maßnahmen liefern Elemente für die Bewertung der wirtschaftlichen, ökologischen
und sozialen Auswirkungen der Durchführung der verschiedenen
Maßnahmenkategorien auf EU-Ebene, insbesondere der Effizienzgewinne, die sich
durch Maßnahmen zur Steuerung der Landnutzung, verbesserte Wassereffizienz und
die Verfügbarkeit von sauberem Wasser für die gesamte Wirtschaft ergeben.
Allerdings werden die tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahmen erst auf Ebene jedes
der 110 Einzugsgebiete in der EU sichtbar werden, und die Analyse muss auf
dieser Ebene ansetzen. Die im Zusammenhang mit dem Blueprint entwickelten
Instrumente (Wasserbilanzen, wasserwirtschaftliche Modellierung, Maßnahmen-Datenbank)
werden den Mitgliedstaaten helfen, diese Analyse bei der Vorbereitung der
kommenden Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete durchzuführen und die bestgeeignete
Kombination von Maßnahmen zu wählen. 6. Überwachung und Bewertung Zur Umsetzung und Überwachung des Blueprints wird
auf die Gemeinsame Durchführungsstrategie (Common Implementation
Strategy – CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie als Plattform
zurückgegriffen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Phasen, die den beiden kommenden
Zeiträumen der CIS entsprechen: ·
In der ersten Phase (2013-2015) besteht das Ziel
darin, Einfluss auf die Ausarbeitung der kommenden Bewirtschaftungspläne für
Einzugsgebiete zu nehmen, die die Mitgliedstaaten bis Ende 2015 vorlegen
müssen, und die Wissensgrundlage und Instrumente auszubauen, die die Bewertung
dieser Pläne und die Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie unterstützen werden.
·
In der zweiten Phase (2016-2018) geht es um die
Bewertung dieser Pläne und die Vorbereitung der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie. Es wird ein Blueprint-Anzeiger geschaffen,
um die Durchführung der Vorschläge im Rahmen des Blueprints zu überwachen und
die Fortschritte zu bewerten. Dieser wird alljährlich von der Strategischen
Koordinierungsgruppe der CIS und den Wasserdirektoren erörtert. [1] Die Aufnahme von wasserverbrauchenden Geräten in das
Arbeitsprogramm 20120-2014 im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie wird derzeit
erörtert.