ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG der FOLGENABSCHÄTZUNG Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase Begleitunterlage zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über fluorierte Treibhausgase /* SWD/2012/0363 final */
1. Einleitung F-Gase[1]
werden zunehmend in einer Reihe unterschiedlicher Anwendungsbereiche wie
Kälteerzeugung und Klimatisierung, Schäume, Aerosole, Brandschutz und
elektrische Einrichtungen verwendet. Bei F-Gasen handelt es sich jedoch um
aggressive Treibhausgase.[2]
Die bestehende F-Gas-Verordnung konzentriert sich hauptsächlich auf die
Verringerung dieser Treibhausgase während der Lebensdauer der Einrichtungen und
bei deren Entsorgung, wohingegen die Verwendung von F-Gasen in neuen
Einrichtungen kaum eingeschränkt wird. Gleichzeitig sind heute bereits in fast
allen Anwendungsbereichen sichere und energieeffiziente Alternativen zu F-Gasen
verfügbar. Die Kommission hat einen Bericht über die
Anwendung, die Auswirkungen und die Angemessenheit der F-Gas-Verordnung
veröffentlicht.[3]
Darin wurden gewisse Durchführungsmängel festgestellt, die behoben werden
müssen. Bei vollständiger Anwendung könnte die F-Gas-Verordnung zusammen
mit der Richtlinie über mobile Klimaanlagen (Richtlinie 2006/40/EG) dafür
sorgen, dass die F-Gas-Emissionen ihr heutiges Niveau nicht übersteigen. Aus
dem Bericht ging jedoch auch hervor, dass die EU zusätzliche Maßnahmen
bezüglich der F-Gase treffen sollte, da die Emissionen mit relativ niedrigem
Kostenaufwand noch weiter verringert werden können. Gleichzeitig hat auch das Europäische
Parlament wiederholt ehrgeizige Maßnahmen in diesem Bereich gefordert.[4],[5] Im Rahmen des Montrealer Protokolls über
Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, fordern auf internationaler Ebene
mehr als 100 Länder Maßnahmen hinsichtlich der F-Gase.[6] Die EU hat seit 2009 die
Vorschläge für einen weltweiten Ausstieg aus der Verwendung von F-Gasen nach
dem Montrealer Protokoll grundsätzlich unterstützt. Außerdem fördert die
Initiative „Koalition für Klima und saubere Luft zum Abbau kurzlebiger
Klimaschadstoffe“ der USA, der G8-Länder, der Europäischen Kommission, der
Weltbank und des UNEP verschiedene Maßnahmen bezüglich der F-Gase.[7] 2. Eingrenzung des
Problems Der Klimawandel trifft uns alle in Form von
extremen Wetterbedingungen und Anpassungskosten. Nach einhelliger Meinung der
internationalen Wissenschaft ist eine Begrenzung des weltweiten
Temperaturanstiegs auf 2 °C nötig, um unerwünschte Klimaauswirkungen zu
vermeiden.[8]
Insgesamt machen F-Gase heute 2 % aller Treibhausgase in der EU aus, sie
haben jedoch ein weitaus höheres Treibhauspotenzial (GWP) als CO2.
Gemäß dem kostenwirksamsten Weg zu einer EU-Wirtschaft ohne CO2-Ausstoß
sollten die F-Gas-Emissionen bei Grenzvermeidungskosten von etwa 50 EUR
pro Tonne CO2-Äquivalent bis 2050 um etwa 70-78 % und bis 2030
um 72-73 % verringert werden.[9]
Dies bedeutet für den F-Gas-Sektor eine Verringerung um etwa
70 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent im Vergleich zu den für 2030
erwarteten Emissionen bei vollständiger Anwendung der geltenden
Rechtsvorschriften. Die Verwendung von F-Gas ist seit 1990
weltweit rasch gestiegen und wird zu einem erheblichen Anstieg der Emissionen
führen, wenn nichts unternommen wird. Da Einrichtungen und Erzeugnisse, die
F-Gase enthalten, eine lange Lebensdauer von bis zu 50 Jahren haben
(z. B. Schäume zur Gebäudeisolierung), hätte das Nichteingreifen der
öffentlichen Hand unnötige, hohe Emissionen über Jahrzehnte zur Folge. Daher müssen nicht nur die bestehenden Mängel bei
der Anwendung der derzeitigen F-Gas-Verordnung behoben, sondern auch die
zukünftigen Emissionen weiter verringert werden. Analysen[10] zufolge könnten bis 2030 zwei
Drittel der für die EU erwarteten Emissionen[11]
kostenwirksam[12]
vermieden werden, wenn Maßnahmen zur Vermeidung des Einsatzes von F-Gasen in
solchen Anwendungsbereichen ergriffen werden, für die geeignete Alternativen
bestehen. Darüber hinaus können im Zeitraum von 2015 bis 2030 kostenwirksam rund
625 Mio. t CO2-Äquivalent vermieden werden. Wenn keine Maßnahmen getroffen werden, führt
dies entweder dazu, dass die EU ihre Emissionsminderungsziele verfehlt oder
dass andere Industriesektoren weitaus teurere Maßnahmen ergreifen müssen,
wodurch ein Verlust an Kostenwettbewerbsfähigkeit für die Industrie insgesamt
entsteht. Weiterhin besteht ein ungenutztes Potenzial
zur Förderung der Marktdurchdringung von umweltfreundlichen, alternativen
Technologien, wodurch Innovation, grüne Arbeitsplätze und Wachstum angeregt
werden.[13]
3. Politische Ziele Das allgemeine Ziel der Überarbeitung der
F-Gas-Verordnung ist ein kostenwirksamer[14]
Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in der EU um 80 bis
95 % bis 2050 im Rahmen der globalen Herausforderung, den Klimawandel
unter 2° C über dem vorindustriellen Niveau zu halten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch –
Signale gegen die Verwendung von F-Gasen mit hohem
GWP in Anwendungsbereichen, für die geeignete Alternativen verfügbar sind; –
die Förderung des Einsatzes alternativer Stoffe
oder Technologien ohne die Sicherheit, Funktionalität oder Energieeffizienz zu
beeinträchtigen; –
die Verhinderung des Austretens der Gase aus den
Einrichtungen und die angemessene Entsorgung von Anwendungen, die F-Gase
enthalten; –
die Förderung der Annäherung an mögliche zukünftige
Vereinbarungen zur Einstellung der Verwendung von HFKW nach dem Montrealer
Protokoll; –
die Förderung von nachhaltigem Wachstum, die
Anregung von Innovation und die Entwicklung von grünen Technologien; –
die Begrenzung der unerwünschten Auswirkungen auf
KMU, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, des Verwaltungsaufwands für Unternehmen
und Behörden sowie, soweit als möglich, durch die Erhaltung des Wettbewerbs auf
dem Binnenmarkt. 4. Strategieoptionen Bei der Folgenabschätzung werden fünf mögliche
Strategien berücksichtigt. Die erste analysierte Strategie lautet „keine
Änderung der Strategie“ (Option A), bei der keine neuen rechtlichen
Anforderungen eingeführt werden, aber Klärungen von Definitionen vorgenommen
und nichtlegislative Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen werden, um eine bessere
Anwendung der bestehenden Anforderungen zu unterstützen. Die geltenden
Rechtsvorschriften werden als grundlegend, aber unzureichend für das Erreichen
der Ziele angesehen und dienen damit als Vergleichgrundlage für vier weitere
mögliche Strategien: –
Option B: Die Nutzung von „freiwilligen
Vereinbarungen“ zwischen Akteuren in den Industriesektoren, in denen solche
Vereinbarungen aufgrund der niedrigen Reduzierungskosten als realistisch
angesehen werden; –
Option C: Die Option „erweiterter
Geltungsbereich der Reduzierungs- und Rückgewinnungsmaßnahmen“ erfordert
Emissionssenkungen von derzeit nicht unter die F-Gas-Verordnung fallenden
Sektoren; –
Option D: Bei der Option „Ausstieg aus der
Verwendung“ werden bis 2030 schrittweise abnehmende Obergrenzen für die HFKW-Mengen,
die in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, eingeführt. Diese Option
schließt auch Maßnahmen hinsichtlich HFKW in vorbefüllten Einrichtungen ein, um
zu verhindern, dass nur in der EU hergestellte Erzeugnisse von der Begrenzung
betroffen sind; –
Option E: „Verbote“ der Verwendung von
F-Gasen in Sektoren, für die bereits heute für 100 % der Anwendungen
Ersatztechnologien verfügbar sind. Einige dieser Strategieoptionen und die darin
enthaltenen Maßnahmen schließen sich nicht gegenseitig aus und können
miteinander kombiniert werden. Weitere Optionen und Unteroptionen wurden
anhand der vier folgenden Kriterien überprüft und ausgesondert: –
Wirksamkeit (unter 1 Mio. t CO2-Äquivalent), –
Effizienz (über 50 EUR pro eingesparte Tonne
CO2-Äquivalent), –
technische Einschränkungen wie Sicherheit oder
Energieeffizienz, –
andere Einschränkungen wie die Übereinstimmung mit
anderen EU-Strategien. Somit sind alle gewählten Optionen und deren
Unteroptionen grundsätzlich wirksam, kostenwirksam, energieeffizient und
sicher, da Fragen der Gesundheit und der Lebensdauer der Treibhausgase von
Anfang an beim Screening berücksichtigt
wurden. 5. Auswirkungen 5.1. Umwelt Die wirksamste Möglichkeit zur Senkung von Treibhausgasemissionen
ist der Ansatz des Ausstiegs aus der Verwendung (D), durch den bis 2030
71 Mio. t CO2-Äquivalent oder zwei Drittel der heutigen
Emissionen vermieden werden können. Verbote in bestimmten geeigneten Sektoren
(E) würden Emissionsminderungen um 53 Mio. t CO2-Äquivalent
mit sich bringen, d. i. etwa die Hälfte der heutigen Emissionen, während
die Einführung freiwilliger Vereinbarungen (B) zur Vermeidung von
22 Mio. t CO2-Äquivalent bis 2030 führen könnte
(Tabelle 1). Die Emissionsminderung bei Erweiterung des Geltungsbereichs
der Reduzierung (C) wäre sehr gering, da sich diese auf einige wenige Transportmittel
beschränkt. Diese Werte schließen die auf die Energieeffizienz bezogenen
Auswirkungen (d. h. die Gesamteinsparungen dank der Alternativen) ein. Die
methodische Grundlage dieser Erkenntnisse ist eine ausführliche und umfassende
Machbarkeitsanalyse der Einführung sicherer und energieeffizienter Alternativen
zu Kosten von weniger als 50 EUR pro reduzierter Tonne CO2-Äquivalent
in jedem der 28 verschiedenen Teilsektoren, in denen F-Gase verwendet werden[15]. Die ökotoxikologischen
Gefahren durch die Freisetzung der Stoffe in die Umwelt werden bei allen
Optionen als gering oder unwesentlich erachtet. 5.2. Wirtschaft Der F-Gas-Sektor umfasst eine Reihe von
verschiedenen Marktteilnehmern, die auf unterschiedliche Art und Weise von den
Strategieänderungen betroffen wären: Hersteller von F-Gasen, Hersteller von
Einrichtungen, Elektrizitätsfirmen, Unternehmen für die Wartung von
Einrichtungen, Einführer und Ausführer, Nutzer von Einrichtungen, der
Einzelhandels- und der Rohstoffsektor (z. B. Metalle und
Metallerzeugnisse). Anhand eines Input-Output-Modells (EmIO-F) sowie eines
allgemeinen Gleichgewichtsmodells (GEM-E3) wurde eine Reihe von verschiedenen
wirtschaftlichen Auswirkungen analysiert (Tabelle 1). Die Gesamtauswirkungen
sind gering, wobei das Input-Output-Modell eine geringe positive Auswirkung auf
den Gesamtausstoß (bis zu 0,009 %) und das GEM-E3 einen geringen Rückgang
voraussagt (bis zu -0,006 %). Diese Auswirkungen sind im Fall des
Ausstiegs aus der Verwendung (D), gefolgt von den Verboten (E), am stärksten.
Hinsichtlich der direkt betroffenen Sektoren könnten die Hersteller von
Einrichtungen geringe Gewinne verzeichnen, während der Energieversorgungssektor
aufgrund der höheren Energieeffizienz alternativer Einrichtungen Verluste
einfahren könnte. Die Auswirkungen auf den Chemiesektor sind gering. Aufgrund
der niedrigeren Anzahl von F-Gas-Einrichtungen, die auf Dichtheit kontrolliert
werden müssten, sagen die Modelle leichte Verluste für den Wartungssektor
voraus. Diese möglichen Verluste sollten jedoch durch neue Wartungsbedürfnisse
der alternativen Einrichtungen sowie durch bisher ungenutzte Möglichkeiten bei
der Anwendung der bestehenden Reduzierungsvorkehrungen vollständig ausgeglichen
werden. Der Ausstieg aus der Verwendung (D) betrifft
die größte Anzahl von Anwendungssektoren und regt damit in höchstem Maße die
Entwicklung neuartiger (grüner) Technologien an und führt zum gewichtigsten
Einsatz von Alternativen. Aus demselben Grund werden auch die gesamten direkten
Kosten (Investitionen und Tätigkeiten) für Nutzer von Einrichtungen
etwas höher sein (gefolgt von Verboten (E) und freiwilligen Vereinbarungen
(B)). Die dahinter stehende Bewertung basiert auf einem
konservativen Ansatz, bei dem lediglich die Alternativen berücksichtigt wurden,
die gegenwärtig verfügbar sind, und nach dem alle Berechnungen auf der
Grundlage der heutigen Kosten vorgenommen wurden. Der wahrscheinliche Rückgang
der Kosten aufgrund der zukünftigen technologischen Entwicklung und von
Skaleneffekten wurde daher nicht in Betracht gezogen. Indirekte Auswirkungen werden als
Randerscheinung betrachtet. Aufgrund der niedrigen Kosten wird die
Wettbewerbsfähigkeit im Allgemeinen nicht beeinträchtigt, insbesondere da keine
der Strategieoptionen den Ersatz bestehender Einrichtungen notwendig macht,
sodass die direkten Investitionskosten erst nach Ablauf der Lebensdauer
anfallen würden. Die Auswirkungen auf die Verbraucherpreise sind bei allen
Optionen gering und in makroökonomischer Hinsicht unwesentlich (-0,01 bis
0,00 % bei den Optionen D und E, basierend auf GEM-E3). Was die regionalen
Auswirkungen betrifft, könnte die direkte Auswirkung in südeuropäischen Ländern
bei einer Erhöhung um 1 EUR pro Einwohner liegen, da Klimaanlagen dort häufiger
verwendet werden. KMU stellen einen großen Anteil aller im
F-Gas-Sektor aktiven Unternehmen. Analog zu den geringen wirtschaftlichen
Auswirkungen, die bei der Analyse festgestellt wurden, ist keine übermäßige
Belastung dieser Unternehmen zu erwarten. Der Ausstieg aus der Verwendung (D)
verschafft den Industrieteilnehmern mehr Flexibilität als die Einführung von
Verboten (E), was von Interessengruppen häufig hervorgehoben wurde. Schutzmaßnahmen
wie Geringfügigkeitsgrenzen können eingeführt werden, um sehr kleine Akteure
auf dem F-Gas-Markt von der Berichterstattung und von gewissen Verpflichtungen
auszunehmen. Alle Optionen sind so gestaltet, dass EU-Hersteller wie Einführer beim
Inverkehrbringen der Erzeugnisse in der EU denselben Bedingungen unterworfen
sind. Daher wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt.
Vorreitervorteile auf internationaler Ebene für europäische Unternehmen sind
wahrscheinlich, insbesondere wenn eine globale Vereinbarung über die Einstellung
der Verwendung von F-Gasen getroffen wird. Der Ausstieg aus der Verwendung (D)
und die Verbote (E) würden einen bedeutenden Markt für Technologien mit
niedrigem GWP entstehen lassen und damit auch in ausführenden Drittländern
Anreize zur Entwicklung derartiger Technologien schaffen. Die Verwaltungskosten
können verhältnismäßig niedrig gehalten werden, da die geltende Berichterstattungsregelung
der F-Gas-Verordnung das Grundgerüst der benötigen Daten für die Einführung
zukünftiger Strategieoptionen liefern wird. Die Kosten würden lediglich durch
unabhängige Prüfungen steigen, was insbesondere bei ordnungsgemäß
durchgeführten freiwilligen Vereinbarungen (B) der Fall wäre. Tabelle 1: Übersicht über die ökologischen,
wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Strategieoptionen bis 2030[16] AUSWIRKUNGEN || Option B || Option C || Option D || Option E || || freiwillige Vereinbarungen || erweiterter Geltungsbereich || Ausstieg aus der Verwendung || Verbote || UMWELT || || || || || Emissionsminderungen SUMME [Mio. t CO2Äq] || 22,2 || 1,4 || 70,7 || 53,3 || direkte Kosten insgesamt [Mio. €/ Jahr] || 530 || 66 || 1500 || 1330 || Verwaltungskosten [Mio. €/ Jahr] || 10,7 || 0 || 0,2 (+ 1,9 einmalig) || 1,2 || direkte Auswirkungen auf Sektorertrag (Änderung in %) [% von 2007, I/O-Modell] || 0,006 || unwes. || 0,009 || 0,003 || - Maschinen-/Anlagenbau || 0,38 || unwes. || 0,52 || 0,23 || - Wartung/Instandhaltung || -0,09 || unwes. || -0,38 || -0,37 || - chemische Erzeugnisse || -0,19 || unwes. || 0,17 || 0,03 || - elektrischer Strom || -0,19 || unwes. || -0,59 || -0,26 || Auswirkungen auf BIP (Änderung in %, GEM-E3-Modell) || niedriger als D || unwes. || -0,006 || -0,003 || Auswirkungen auf Regionen || unwes. || unwes. || geringe Auswirkungen auf Süden der EU || niedriger als D || Auswirkungen auf KMU || keine bedeutenden Auswirkungen || unwes. || keine bedeutenden Auswirkungen || keine bedeutenden Auswirkungen || Binnenmarkt || keine || keine || keine || keine || Wettbewerbsfähigkeit, Handel & Investitionen || gering || unwes. || gering positiv für Alternativen || gering positiv für Alternativen || Drittländer || unwes. || unwes. || schafft weltweit Anreize für Alternativen || schafft weltweit Anreize für Alternativen || Verbraucherpreis || unwes. || unwes. || unwes. || unwes. || Innovation & Forschung || fördert geringfügig neue Technologien || unwes. || fördert neue Technologien und Erzeugnisse || fördert neue Technologien und Erzeugnisse || SOZIALES || || || || || Beschäftigung: Auswirkungen 2030 [Anz. Arbeitsplätze] || +600 || unwes. || -16 000 bis +7 000 || -12 000 bis +4 000 || Sicherheits- & Gesundheitsrisiken || unwes. || unwes. || unwes. || unwes. || 5.3. Soziales Die Auswirkungen auf die Beschäftigung sind
gering. Bei einem Ausstieg aus der Verwendung (D) bewegen sich die
voraussichtlichen Auswirkungen zwischen der Schaffung von etwa 7000 und dem
Abbau von 1600 bis 16 000 Arbeitsplätze. Da die Auswirkungen der anderen
Optionen geringer sind, liegt die maximal erwartete Veränderung der
Beschäftigung bei etwa +0,003 % bis -0,007 % (Option D). Im
Maschinen- und Anlagenbau sowie bei deren Zulieferern (z. B. Grundmetalle,
Metallerzeugnisse) würden Arbeitsplätze geschaffen. Arbeitsplatzverluste werden
für den Energieversorgungs- und den Wartungssektor vorausgesagt, wobei die
Auswirkung auf den letzteren wahrscheinlich durch andere Auswirkungen
ausgeglichen werden. Es ist nicht zu erwarten, dass die Risiken für
die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz bei den Alternativen
zunehmen, sofern die Sicherheitsnormen und -verfahren eingehalten werden. Die
Machbarkeitsanalyse der Alternativen basierte auf der Voraussetzung, dass nur
bewährte, sichere und energieeffiziente Technologien eingesetzt werden sollen.
Die Vorschläge für minimale Ausbildungsanforderungen für zertifiziertes
Personal, die auch alternative Stoffe abdecken, sorgen für eine weitere
Verminderung der Sicherheitsrisiken. 6. Vergleich der Optionen Aus der Folgenabschätzung ergibt sich, dass der
Ausstieg aus der Verwendung (D) den höchsten zusätzlichen Umweltnutzen
hervorrufen, Innovation in höchstem Maße anregen und zu niedrigen Kosten für
Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt führen würde. Diese Option sorgt für eine
Verringerung bis 2030 um rund 60 % der Werte von 2005, was im Einklang mit
dem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen
Wirtschaft steht, und stellt somit die einzige ausreichend wirksame Option dar.
Diese Option wird zudem im Vergleich zu Verboten (E) von vielen
Interessengruppen als flexibler angesehen. Freiwillige Vereinbarungen (B) und
mehr noch die Erweiterung des Geltungsbereichs von Reduzierung und
Rückgewinnung (C) sind weit davon entfernt, hinsichtlich des Gesamtziels
ergiebige und ausreichende Emissionseinsparungen hervorzurufen. Die
Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft werden bei allen Optionen als
Randerscheinung betrachtet. Insgesamt kann die größte Wirkung erreicht
werden, wenn der Ausstieg aus der Verwendung (Option D) durch die Erweiterung
des Geltungsbereichs der Reduzierungsbestimmungen auf weitere Transportmittel (Option C)
und durch Verbote des Inverkehrbringens in einzelnen begrenzten Bereichen
(nicht vom Ausstieg aus der Verwendung betroffene Gase und Zerstörung von
Nebenerzeugnissen, was Unteroptionen von Option E sind) ergänzt wird.
Maßnahmen, die sicherstellen, dass eingeführte Mengen in vorbefüllten
Einrichtungen unter die Begrenzung fallen, sind unentbehrlich für die
Umweltwirksamkeit des Ausstiegsmechanismus und für einheitliche Bedingungen auf
dem Markt. Einige Interessengruppen[17] empfehlen darüber hinaus, den
Ausstieg aus der Verwendung mit gewissen „flankierenden“ Verboten z. B. im
Bereich der Kälteerzeugung, zu verbinden, um den Sektoren die Verfügbarkeit von
F-Gasen zu sichern, in denen deren Ersatz schwieriger ist. Solche Verbote
würden die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Soziales im Grunde nicht
beeinflussen, da der Ausstieg aus der Verwendung diese Sektoren ohnehin
einschließt. Folglich würde Option D zusammen mit Option C, ergänzt
und unterstützt durch flankierende Verbote, zu einer Emissionsminderung von rund
72 Mio. t CO2-Äquivalent führen (wobei Option D um
eine Emissionsminderung von rund 1 Mio. t CO2-Äquivalent
erweitert wird). [1] Zu F-Gasen gehören teilfluorierte Kohlenwasserstoffe
(HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6).
Massemäßig bestanden 98 % der F-Gase auf dem EU-Markt aus HFKW (Daten von
2010). [2] F-Gase haben ein bis zu 23 000 Mal höheres
Treibhauspotenzial als CO2. [3] KOM(2011) 581. „Bericht über die Anwendung, die
Auswirkungen und die Angemessenheit der Verordnung über bestimmte fluorierte
Treibhausgase (Verordnung (EG) Nr. 842/2006)“. 26. September 2011.ec.europa.eu/clima/policies/f-gas/docs/report_de.pdf
[4] Entschließung des Europäischen Parlaments vom
14. September 2011. „Umfassendes Konzept zur Verringerung
klimaschädlicher anthropogener Emissionen außer CO2-Emissionen.“
P7_TA-PROV(2011)0384. [5] Entschließung des Europäischen Parlaments vom
15. März 2012. „Wettbewerbsfähige CO2-arme
Wirtschaft bis 2050 – Entschließung des Europäischen Parlaments über einen
Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen
Wirtschaft bis 2050“ (2011/2095(INI)), P7_TA-PROV(2012)0086. [6] ozone.unep.org/Meeting_Documents/mop/22mop/MOP-22-9E.pdf
[7] www.unep.org/ccac/ [8] Weltklimarat (IPCC) „Climate Change 2007:
Mitigation. Contribution of Working Group III to the Fourth
Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change, 2007“. www.ipcc.ch/publications_and_data/ar4/wg3/en/contents.html
[9] KOM(2011) 112. „Fahrplan für den Übergang zu einer
wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050.“eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0112:FIN:DE:HTML
[10] Schwarz et al. (2011) „Preparatory study for a
review of Regulation (EC) No 842/2006 on certain fluorinated greenhouse gases.“
Öko-Recherche et al. ec.europa.eu/clima/policies/F-gas/docs/2011_study_en.pdf [11] Vorausgesetzt, dass die F-Gas-Verordnung vollständig
umgesetzt wird. [12] Oft weit unter 50 EUR/ Tonne CO2-Äquivalent [13] Viele dieser Unternehmen des „grünen Wachstums“, meist
KMU, haben angegeben, dass es für sie unter den derzeitigen Marktbedingungen
schwierig ist, ihre Erzeugnisse zu vermarkten. [14] Reduzierungskosten von weniger als 50 EUR pro
reduzierter Tonne CO2 werden als kostenwirksam angesehen. [15] Schwarz et al. (2011) „Preparatory study for a
review of Regulation (EC) No 842/2006 on certain fluorinated greenhouse gases.“
Öko-Recherche et al. [16] unwes. = unwesentlich [17] Z. B. das Netzwerk der Umweltschutzagenturen (EPA)