Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Amtsblatt Nr. L 094 vom 04/04/2007 S. 0070 - 0070


Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Das am 19. Oktober 2005 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [1] wird gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Abkommens zum 1. Juli 2007 in Kraft treten.

[1] ABl. L 299 vom 16.11.2005, S. 62.

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