Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) ( ABl. L 207 vom 18.8.2003 )
Amtsblatt Nr. L 049 vom 17/02/2007 S. 0035 - 0035
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) (Amtsblatt der Europäischen Union L 207 vom 18. August 2003) Seite 6, Artikel 7 Absatz 5 letzter Satz: anstatt: "Der Austritt begründet den Anspruch auf die Rückzahlung des Geschäftsguthabens nach Maßgabe des Artikels 4 Absatz 4 und des Artikels 16." muss es heißen: "Der Austritt begründet den Anspruch auf die Rückzahlung des Geschäftsguthabens nach Maßgabe des Artikels 3 Absatz 4 und des Artikels 16." Seite 6, Artikel 7 Absatz 6 letzter Satz: anstatt: "Er muss unter den in Artikel 62 Absatz 4 vorgesehenen Bedingungen gefasst werden." muss es heißen: "Er muss unter den in Artikel 61 Absatz 4 vorgesehenen Bedingungen gefasst werden." Seite 10, Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe f: anstatt: "f) die Besonderheiten oder Vorteile von Schuldverschreibungen und von Wertpapieren, die keine Geschäftsanteile sind, und die gemäß Artikel 66 nicht die Mitgliedschaft verleihen;" muss es heißen: "f) die Besonderheiten oder Vorteile von Schuldverschreibungen und von Wertpapieren, die keine Geschäftsanteile sind, und die gemäß Artikel 64 nicht die Mitgliedschaft verleihen;". Seite 13, Artikel 34 Absatz 2: anstatt: "(2) Das Fehlen einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verschmelzung gemäß den Artikeln 29 und 30 ist ein Grund für die Auflösung der SCE gemäß Artikel 74." muss es heißen: "(2) Das Fehlen einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verschmelzung gemäß den Artikeln 29 und 30 ist ein Grund für die Auflösung der SCE gemäß Artikel 73." --------------------------------------------------