32003R1435R(01)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) ( ABl. L 207 vom 18.8.2003 )

Amtsblatt Nr. L 049 vom 17/02/2007 S. 0035 - 0035


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)

(Amtsblatt der Europäischen Union L 207 vom 18. August 2003)

Seite 6, Artikel 7 Absatz 5 letzter Satz:

anstatt:

"Der Austritt begründet den Anspruch auf die Rückzahlung des Geschäftsguthabens nach Maßgabe des Artikels 4 Absatz 4 und des Artikels 16."

muss es heißen:

"Der Austritt begründet den Anspruch auf die Rückzahlung des Geschäftsguthabens nach Maßgabe des Artikels 3 Absatz 4 und des Artikels 16."

Seite 6, Artikel 7 Absatz 6 letzter Satz:

anstatt:

"Er muss unter den in Artikel 62 Absatz 4 vorgesehenen Bedingungen gefasst werden."

muss es heißen:

"Er muss unter den in Artikel 61 Absatz 4 vorgesehenen Bedingungen gefasst werden."

Seite 10, Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe f:

anstatt:

"f) die Besonderheiten oder Vorteile von Schuldverschreibungen und von Wertpapieren, die keine Geschäftsanteile sind, und die gemäß Artikel 66 nicht die Mitgliedschaft verleihen;"

muss es heißen:

"f) die Besonderheiten oder Vorteile von Schuldverschreibungen und von Wertpapieren, die keine Geschäftsanteile sind, und die gemäß Artikel 64 nicht die Mitgliedschaft verleihen;".

Seite 13, Artikel 34 Absatz 2:

anstatt:

"(2) Das Fehlen einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verschmelzung gemäß den Artikeln 29 und 30 ist ein Grund für die Auflösung der SCE gemäß Artikel 74."

muss es heißen:

"(2) Das Fehlen einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verschmelzung gemäß den Artikeln 29 und 30 ist ein Grund für die Auflösung der SCE gemäß Artikel 73."

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