| Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 263 42. Jahrgang 9. Oktober 1999 |
| Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
| Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
| Verordnung (EG) Nr. 2148/1999 der Kommission vom 8. Oktober 1999 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 1 | |||
| Verordnung (EG) Nr. 2149/1999 der Kommission vom 8. Oktober 1999 betreffend die Erteilung von Einfuhrlizenzen für frisches, gekühltes oder gefrorenes hochwertiges Rindfleisch | 3 | |||
| Verordnung (EG) Nr. 2150/1999 der Kommission vom 8. Oktober 1999 zur Bestimmung des Weltmarktpreises für nicht entkörnte Baumwolle und des Beihilfevorschusses | 4 | |||
| II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
| Rat | ||||
| 1999/662/EC | ||||
| * | Beschluß des Rates vom 19. Juli 1999 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung der OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) und der Programme zur Überwachung ihrer Einhaltung | 6 | ||
| Vereinbarte Niederschrift über das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung der OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) und der Programme zur Überwachung ihrer Einhaltung | 7 | |||
| Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung der OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) und der Programme zur Überwachung ihrer Einhaltung | 10 | |||
| Kommission | ||||
| 1999/663/EC | ||||
| * | Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 1998 über Beihilfen Deutschlands für die Maschinenfabrik Sangerhausen (Samag)Text von Bedeutung für den EWR (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 4274) (1) | 19 | ||
| Berichtigungen | ||||
| Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2136/1999 der Kommission vom 7. Oktober 1999 zur Einstellung der Seelachsfischerei durch Schiffe unter der Flagge Schwedens (ABl. L 262 vom 8.10.1999) | 22 | |||
| (1) Text von Bedeutung für den EWR | ||||
| DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |